Stattdessen kündigen Sie öffentlich Klagen an. Das ist natürlich auch eine Möglichkeit insofern, als Sie dann von anderen die Vorschläge erbitten, wie man das verändern kann.
Ich sage hier ganz selbstbewusst, wir sehen dieser Klage deshalb mit Gelassenheit entgegen, nicht, weil ich jetzt eine Wette eingehen würde, dass ein Verfassungsgericht nicht vielleicht ein paar Hinweise gibt, wie man es anders zu machen hätte. Das halte ich durchaus für denkbar. Wir haben uns manchmal schon gewundert oder waren überrascht von Entscheidungen von Gerichten, die wir dann zu akzeptieren haben. Ich darf Ihnen nur Folgendes versprechen: Wenn Sie mit einer Klage Erfolg haben sollten und das Gericht Hinweise darauf gibt, dass wir das Verfahren anpassen sollten, dann werden wir das Verfahren anpassen und der Strategiefonds wird weiter existieren, das darf ich Ihnen versprechen.
Es wird weiter so sein, dass wir uns darum bemühen, mit den Überschüssen, die das Land erwirtschaftet, wichtige Projekte hier in Mecklenburg-Vorpommern voranzubringen –
Ich weiß aber gar nicht, ob für Sie das haushaltsrechtliche Argument, auf das ich gleich noch mal eingehen werde, nicht in Wahrheit eine Krücke ist. Eigentlich geht es um andere Dinge. Das Verfahren erscheint mir nicht ganz so kompliziert. Der Eindruck, den Sie in der Öffentlichkeit erwecken, es gäbe keine offenbar formalen Beschlüsse aus den Reihen des Parlamentes, ist hier nicht zutreffend. Die Sachlage ist so: Normalerweise wird ein Sondervermögen per Gesetz durch den Landtag beschlossen und der Regierung in Verantwortung zur Bewirtschaftung übergeben.
Ich kann Ihnen eine Reihe von Sondervermögen benennen. Zuletzt hat dieses Parlament das Sondervermögen für den schienengebundenen Personennahverkehr auf den Weg gebracht. Dieses Vermögen bewirtschaftet Herr Minister Pegel. Zum Glück hat sich noch niemand darüber aufgeregt, dass ein Minister Entscheidungen trifft.
Das Sondervermögen ist so begründet oder konstituiert worden, dass das Parlament zunächst das Entscheidungsrecht über die Vergabe der Mittel der Regierung überträgt und sich über den Finanzausschuss wieder ein Stück der Entscheidungen zurückgeholt hat. Das heißt, keine Maßnahme, die dort auf den Weg gebracht wird, kann ohne einen mehrheitlichen Beschluss des Finanzausschusses vollzogen werden.
Jetzt ist die spannende Frage, und vor der Frage stehen wir: Was ist verfassungsrechtlich problematischer oder zulässig?
Ist es problematisch, dass das Parlament seine Entscheidungsbefugnis komplett an die Regierung abtritt, wie beim Sondervermögen schienengebundener Personennahverkehr? Das wird nicht angegriffen von Ihnen, also das ist offenbar demokratisch in Ordnung.
Aber sobald der Haushaltsgesetzgeber umgekehrt der Regierung Vorgaben macht darüber, wofür das Geld zu verwenden ist, in dem Moment, wo das Parlament oder ein Vertretungsorgan des Parlamentes mit Legitimation des Parlamentes der Regierung Vorgaben macht, in dem Moment wird es für Sie undemokratisch.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Das ist doch Unsinn!)
(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Das ist doch zweckgebunden, der Schienennahverkehr. – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)
Ich halte es für möglich, dass es vom Verfassungsgericht vielleicht sogar die Entscheidung gibt, nein, das Parlament darf solche Sachen nicht entscheiden, sondern nur die Regierung.
Ich schließe nicht aus, dass es Hinweise gibt. Wenn das so ist, haben wir das zu akzeptieren. So einfach ist das. Wir werden das formal korrigieren und werden den Strategiefonds dann so aufstellen, dass auch Sie bei den Vorhaben, die Sie überwiegend für förderfähig halten, ebenfalls zustimmen können. Das werden wir versuchen, so herbeizuführen,
dass Sie in Zukunft mit einer noch größeren Mehrheit diese Projekte im Landtag auf den Weg bringen können.
Ich glaube aber, es geht gar nicht um die haushaltsrechtlichen Sachen. Frau Rösler hat zu Recht am Schluss ihrer Rede gesagt, worum es geht. Bekanntermaßen sagt man das, worum es einem wirklich geht, immer am Schluss der Rede, damit das in Erinnerung bleibt.
Das, was Sie eigentlich nervt, ist, dass wir Überschüsse haben und als politische Mehrheit von SPD und CDU entscheiden, was wir damit machen,
und die Wahrscheinlichkeit, dass Sie darüber entscheiden in der Opposition, relativ gering ist, aber nicht ausgeschlossen. Die Kollegen von der BMV haben Vorschläge unterbreitet, die uns so überzeugt haben,
oder die Abgeordneten des Finanzausschusses, dass wir dem zugestimmt haben. Nur, Frau Rösler, Sie kennen den Spruch: Man muss aufpassen, wenn man mit dem Finger auf andere zeigt, denn gleichzeitig zeigt man mit drei Fingern auf sich selbst.
Deswegen bin ich ganz dankbar für Ihr Gutachten. Es war mir schon gar nicht mehr bewusst, ohne Ihr Gutachten wäre mir das gar nicht eingefallen, denn ich habe das letzte Mal zu diesem Thema nicht ganz die Wahrheit gesagt, aber nicht absichtlich: Der Strategiefonds ist doch nicht ganz so neu, sondern eine Nachfolgeeinrichtung des Zukunftsfonds Mecklenburg-Vorpommern.
(Torsten Renz, CDU: Wer hat denn den auf den Weg gebracht? – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Jeannine Rösler, DIE LINKE: Ganz bestimmt! Ganz bestimmt! – Zuruf von Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)