Protocol of the Session on June 1, 2018

Deswegen bin ich nach wie vor dafür, dieses Thema weiter zu erörtern und zu beraten, auch nach den Hinweisen, die Herr Eifler gegeben hat, weil es sonst vielleicht Gegenreaktionen geben könnte mit Ergebnissen, die gar nicht gewünscht sind. Ich bleibe also nach wie vor dabei, es war ein sehr sachlicher und fundierter Antrag einschließlich der Einbringung, und ich plädiere dringend dafür, diesen Antrag zu überweisen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Gundlack.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nur sagen, ich schließe mich den Ausführungen meines Kollegen Eifler und denen des Finanzministers an.

Ich kann nicht mitgehen mit den Äußerungen von Herrn Ritter, denn es heißt noch lange nicht, nur, weil der Antrag am 08.06. im Bundesrat behandelt wird, dass es auch beschlossen wird. Es gibt immer noch die Zuweisungen in die Ausschüsse, zumindest gibt es, glaube ich, jetzt vier Ausschüsse, die da …

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ich fragte nur vorsorglich für ähnliche Fälle.)

Ja, ja, ist schon klar. Sie fragen immer vorsorglich.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Jaja, jaja.)

Ansonsten, glaube ich, ist alles hier schon gesagt worden. Wir haben uns mit unserem Koalitionspartner verständigt, den Antrag gern noch mal im Finanzausschuss zu behandeln und umfassend zu beleuchten. Ansonsten darf ich Sie auffordern oder bitten, der Überweisung zuzustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion der BMV der Fraktionsvorsitzende Herr Wildt.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Natürlich wäre uns das deutlich lieber, Sie würden dem Antrag heute so zustimmen und ihn nicht erst noch überweisen,

weil er aus unserer Sicht eigentlich sachlich klar ist. Aber es ist natürlich möglich, wir verweigern uns nie der Debatte im Ausschuss und können es auch gern dort noch mal besprechen. Es bleibt trotzdem ein guter Antrag und es bleibt auch trotzdem ein Antrag der BMV.

Ich möchte kurz noch mal aus dem Schreiben von Herrn Ministerpräsident Söder an den Präsidenten des Bundesrates zitieren. Er schreibt dort natürlich, dass dieser Antrag nicht nur in der Sitzung des Bundesrates auf die Tagesordnung gesetzt werden soll, sondern auch anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen ist. Also auch Herr Söder hat die Überweisung in die Ausschüsse beantragt. Das ist aber logisch, denn dort geht es um das Gesetzgebungsverfahren.

Hier haben wir heute eigentlich nur den Entschließungsantrag. Es ging mir darum, der Landesregierung den Rückenwind zu geben, damit sie nächste Woche auch ganz klar diesem Antrag zustimmen kann. Gut, wenn Sie noch nicht so weit sind und da noch Bedenken oder Beratungsbedarf haben, dann ist das so. Diese Einwände kann ich jetzt nicht ausräumen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Da ist der Bundesrat lange fertig, bevor der Antrag wieder aufgerufen wird.)

Wie gesagt, uns wäre lieber, es gäbe einen klaren Antrag dazu.

Die Kritik war eigentlich sehr überschaubar, sagen wir mal. Es gibt ein paar Dinge, die man vielleicht noch mal diskutieren kann. Dieser Einwand kam insbesondere vom Kollegen Eifler oder auch von Herrn Gundlack. Eine Ausnahme ist Frau Bernhardt, die tatsächlich diesen Antrag irgendwie anders sieht,

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Ja.)

was mir nicht so ganz klar ist, weil Sie gesagt haben, die Kinder, die jetzt im Ausland leben – also bleiben wir mal bei dem Beispiel Polen –, sollen nur das kriegen, was dort üblich ist. Das ist nicht der Fall. Sie sollen nicht das polnische Kindergeld aus der deutschen Kasse bekommen, sondern sie kriegen natürlich das deutsche Kindergeld. Dabei bleibt es auch.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Aber sie zahlen doch hier die vollen Sozialabgaben. Das ist doch ihr Geld.)

Die Eltern sind hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, dementsprechend haben sie einen Anspruch auf Kindergeld und bekommen das auch, ganz klar.

(Zuruf von Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)

Die Besonderheit ist nur, Frau Bernhardt, dass es jetzt tatsächlich um die Gerechtigkeit geht, um die materielle Gerechtigkeit.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Ja, ja.)

Die sollen eben keine Überkompensation bekommen, ne?! Ansonsten könnten Sie genauso gut fordern, das Kindergeld in Deutschland sollte auch für die Kinder, die in Deutschland leben, verdoppelt werden.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Gute Idee! – Zuruf von Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)

Noch mal: Es geht dabei nicht um die Nationalität. Es geht nicht darum, ob es jetzt ein deutsches oder ein polnisches Kind ist. Es geht einfach darum, wo dieses Kind lebt, wie hoch dort die Lebenshaltungskosten sind. Wenn das Kind in Deutschland lebt, ist der deutsche Satz anzuwenden, wenn das Kind in einem anderen Land lebt, eben der angepasste Satz. Auch da kam schon der Hinweis, das könnte auch mal mehr sein als in Deutschland. Das ist theoretisch natürlich möglich, aber in dem zitierten Erlass, in dem diese Gruppierung vorgenommen wird, ist es nicht möglich, da haben wir nur die Gruppe eins, in der es dann tatsächlich 100 Prozent sind. Das wäre zum Beispiel ein Vorschlag, den Sie vorbringen könnten, dass man dabei auch mal höhere Lebenshaltungskosten berücksichtigen möchte. Das würde in die Systematik reinpassen, ist aber im Moment nicht vorgesehen.

Dementsprechend bedanke ich mich noch mal, insbesondere auch beim Herrn Finanzminister, für die sachliche Begleitung dieses Antrages. Ich bitte trotzdem darum, dass Sie heute zustimmen. Mit der Überweisung werden wir dann auch leben müssen. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion der BMV)

Um das Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Professor Dr. Weber.

Liebe Mitbürger aus Mecklenburg und Vorpommern! Wertes Präsidium! Werte Kollegen und liebe Gäste! Ich möchte nur drei kurze Sätze anmerken.

Das Erste: Weil hier diese Indexierung so ein bisschen in die Richtung als unredliches Verfahren angeschoben wurde, möchte ich nur darauf hinweisen, dass die EU selbst bei ihren Pensionszahlungen an EU-Beamte eine solche Indexierung vornimmt und durchführt. Also ist es ein auch in der EU durchaus gebräuchliches Verfahren.

Das Zweite: Terminlich hatten wir gehört, am 8. Juni will der Bundesrat über diese Frage entscheiden. Das heißt also, der Vorschlag einer Verweisung in die Ausschüsse, die allerfrühestens am 13./14. Juni tagen könnten, lässt die Hälfte des Antrages der BMV, nämlich eine entsprechende Bemühung, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, schlichtweg leerlaufen. Deswegen ist mir nicht ganz verständlich, warum die BMV dem dann so nicht zustimmt. Vielleicht ist das wieder der Aspekt einer mit ein paar Brotkrumen und netten Worten gefügig gemachten Teilopposition.

(Bernhard Wildt, BMV: Das ist unverschämt, Herr Dr. Weber!)

Das Letzte, was ich sagen möchte: Wenn es denn überhaupt zu dieser Überweisung in die Ausschüsse kommen sollte, dann bitte ich, neben der Überweisung in den Finanzausschuss mitberatend auch den Rechts- und den Sozialausschuss mit zu nennen. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/2151 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss sowie zur Mitberatung an den Rechtsausschuss und an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, AfD und BMV, bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 34: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Geringverdienende Selbstständige entlasten – Krankenversicherungsbeiträge auf Antrag an den erzielten Einkünften bemessen, Drucksache 7/2148.

Antrag der Fraktion der AfD Geringverdienende Selbstständige entlasten – Krankenversicherungsbeiträge auf Antrag an den erzielten Einkünften bemessen – Drucksache 7/2148 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Professor Dr. Weber.

Liebe Mitbürger aus Mecklenburg und Vorpommern! Wertes Präsidium! Werte Kollegen und liebe Gäste! Unser Antrag zielt darauf ab, bei der Bemessung der Krankenversicherungsbeiträge von Selbstständigen, von Kleinstunternehmern, von der bisher vorgesehenen fiktiven Festlegung eines Mindesteinkommens von derzeit 2.231,25 Euro abzugehen und stattdessen eine Bemessung nach den tatsächlich erzielten Einkünften zugrunde zu legen. Wir reden hier über die schon oft zitierten selbstständigen Taxifahrer, über Kiosk- oder Imbissbesitzer oder den Spediteur mit einem Transporter und so weiter, also Kleinstunternehmer im wahrsten Sinne des Wortes.

In der Anlaufphase, in der Gründungsphase einer solchen Unternehmung, kann das Mindesteinkommen auf 1.487,50 Euro reduziert werden, maximal für drei Jahre. Danach muss dann wieder von diesen 2.231 Euro ausgegangen werden. Real allerdings ist das Einkommen der Personen, der 2,16 Millionen Betroffenen, die als Selbstständige in der gesetzlichen Versicherung versichert sind, bei etwa der Hälfte der Betroffenen unter diesem fiktiv angenommenen Mindesteinkommen angesiedelt, bei etwa einem Drittel sogar unter 1.000 Euro. Wenn man das jetzt umrechnet, dann bedeutet das, dass die Betroffenen 407 Euro im Monat für die Kranken- und Pflegeversicherung zu bezahlen haben. Selbst der reduzierte Beitrag wäre noch 271 Euro, also bei vielen mehr als ein Drittel des real erzielten Einkommens, was hier berechnet wird.

Die Folge davon liegt auf der Hand: Die gesetzliche Krankenversicherung schiebt einen großen Berg an nicht beitreibbaren Forderungen vor sich her. Insgesamt sind das 8,3 Milliarden Euro. Von denen entfallen 6,2 Milliarden Euro auf die hier betroffene Gruppe der freiwillig versicherten Selbstständigen. Das bedeutet, dass pro Monat – einschließlich der Strafzinsen in Höhe von zwölf Prozent – 120 Millionen Euro auf diesen Schuldenberg aufgelastet werden. Das bedrückt nicht nur die betroffenen Kleinunternehmer, die Kleinselbstständigen, sondern es belastet vor allem auch die Kassen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, die eine entsprechende Kontenverwaltung vornehmen, Mahnbemühungen

vornehmen müssen und so weiter, also dann durch diese Lasten an uneintreibbaren Forderungen auch noch mit besonderem Arbeitsaufwand und Kosten belastet werden.

Schon im Jahr 2016 hat das Wissenschaftliche Institut der AOK auf diese Sachlage hingewiesen und um eine entsprechende Korrektur gebeten, ohne dass bisher irgendetwas in dieser Richtung geschehen ist. Es ist dringend notwendig, hier diese Bereinigung herbeizuführen. Allerdings müssen wir auch einen Bremsklotz einlegen. Wir wollen ja grundsätzlich, dass die Bemessung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nach den real erzielten Einkommen bemessen wird. Allerdings darf man damit nicht unter den Mindestbetrag von 127 Euro pro Monat kommen, denn ansonsten würde man ja für diese überschuldeten Kleinstunternehmer oder die sich dann – um die Kranken- und Pflegeversicherung für sich und ihre Familie kostenlos einzukaufen – mutwillig Überschuldenden zu einer kostenlosen Kranken- und Pflegeversicherung kommen.

Das wollen wir mitnichten, deswegen muss es bei dem Mindestbeitrag von 127 Euro bleiben, aber eben nicht mehr, und mehr nur dann, wenn die tatsächliche Einkommenslage dem entspricht, was wir hier beantragen. Das liegt im Sinne der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung genauso wie der betroffenen Kleinstunternehmer und ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Ich hoffe deswegen auf Zustimmung zu unserem Antrag. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)