Die kleinen Reiseunternehmen hier aus MecklenburgVorpommern haben eigene Räumlichkeiten, also sprich das Büro, die Büroräume, und die, die selber mit Bussen die Touristen dort hinbringen, haben auch noch ihre großen Garagen und so weiter gemietet. Da ist es alles in Ordnung, da unterliegen sie ja auch weiterhin diesem Gesetz. Aber für das Anmieten eines Hotelzimmers muss der Ausnahmetatbestand geschaffen werden, genauso für das Anmieten einer Konzerthalle.
Zu Herrn Liskow: Die Bundesregierung und der Bundesrat konnten 2007 auch entscheiden über das Steuerreformgesetz. Wieso soll man nicht jetzt auch über Ausnahmetatbestände entscheiden können? Natürlich ist das möglich! Wenn es politisch gewollt ist, ist es möglich – im Vorfeld, und nicht erst, wenn der Bundesfinanzgerichtshof ein Urteil gefällt hat.
Und, Herr Gundlack, es ging hier nicht um 2,5 Prozent, 2,3, 2 Prozent oder 1,7 Prozent, nein, es geht hier um das Prinzip.
hatten wir auf Bundesebene die Zahl von 2,5. Dass es im Land Mecklenburg-Vorpommern bei 2,3 sein soll …
(Tilo Gundlack, SPD: Nein, das ist eine bundesweite Homepage. Da steht nicht drauf „Mecklenburg-Vorpommern“.)
Um weiterhin den Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern zu stärken, bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/2147. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/2147 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE, bei Zustimmung der Fraktion der AfD und Stimmenthaltung der Fraktion der BMV abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 32: Aussprache gemäß Paragraf 43 Ziffer 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Budgetrecht des Parlaments sowie Rechte der Abgeordneten und der Opposition achten“.
Aussprache gemäß § 43 Ziffer 2 GO LT zum Thema Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Budgetrecht des Parlaments sowie Rechte der Abgeordneten und der Opposition achten
Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 150 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion hat eine Aussprache zum Strategiefonds beantragt, weil wir der festen Überzeugung sind, dass hier ein Stoppschild gesetzt werden muss.
Mit dem Strategiefonds sollen nach dem Willen von SPD und CDU besondere, für die Entwicklung des Landes wegweisende Projekte und Programme
Das klingt doch erst einmal gar nicht so schlecht, sollte man meinen. Tatsächlich jedoch entpuppt sich der Strategiefonds sehr schnell und sehr deutlich als das, für was er geschaffen wurde. Es geht den Koalitionären in erster Linie gar nicht um die zukünftige Entwicklung des Landes, es geht gar nicht um eine strategische Entwicklung des Landes,
Nein, die Sache ist klar wie Kloßbrühe: SPD und CDU haben ihren eigenen Wahlkreissicherungsfonds geschaffen.
Genauso behandeln Sie diesen Fonds. Sie sprechen sogar öffentlich von einem Fonds der Koalition, vom Geld der Koalition. Das ist belegbar und erst kürzlich wieder im Finanzausschuss von Herrn Liskow auch so bezeichnet worden.
Die Steuermillionen werden im erlauchten Kreis der Abgeordneten von SPD und CDU nach Gutdünken verteilt.