Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die AfD-Fraktion hat hier heute ein Spezialthema des Gewerbesteuerrechts aufgemacht. Der Finanzminister hat in seiner Erwiderungsrede für die Landesregierung schon mal versucht zu erklären, in einfacher Art und Weise, worauf es ankommt und dass wir derzeit in einer rechtlichen Situation sind, wo es noch nicht höchstrichterlich ausgeurteilt ist, und dass wir eigentlich im Moment dazu gar nicht entscheiden können und auch gar nicht entscheiden sollten, bevor wir nicht höchstrichterlich eine Entscheidung haben. Und auch dann können wir als Land nicht selbst entscheiden, sondern müssen uns mit allen Bundesländern gemeinschaftlich eine Meinung bilden.
Wir wissen, dass in der Tourismusbranche dieses Thema natürlich sehr heiß diskutiert wird und dass der eine oder andere sich da falsch verstanden fühlt, weil hier die Besteuerung gerade auch rückwirkend erfolgen soll. Aber wir sind der Meinung als CDU-Fraktion – ohne dass ich jetzt noch mal auf die Fachfragen eingehe, die ich in meiner Rede auch vorbereitet habe –, dass wir zum heutigen Zeitpunkt dazu nicht entscheiden, sondern wir lehnen deswegen den Antrag ab. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Landauf, landab zieht die AfD mit diesem Antrag, der in der Begründung noch fehlerhaft ist. Sprechen selbst die Reiseveranstalter von einer Verteuerung um etwa bis zu 2,3 Prozent – das können Sie
sogar nachlesen, das steht auch in der Beantwortung der Kleinen Anfrage von Herrn Lerche drin und auch auf der Seite „urlaubssteuer.de“ der Reiseveranstalter stehen bis zu 2,3 Prozent. Vielleicht sollten Sie, wenn Sie die Rede schreiben, vielleicht ein bisschen darauf achten, dass die Fakten auch konsequent so sind.
Herr Förster, dass das von Ihnen kommt, gerade als Richter, als ehemaligem Richter, das ist sehr bedauerlich.
Seit Herr Grimm seine Reden hier ab und zu hält, muss man schon mal auch in der Begründung hinterfragen, ob das alles so stimmt, was da drinsteht.
Das andere zum Beispiel ist auch, was Sie in Ihrer Begründung geschrieben haben, das Verfahren. Das Verfahren, das Sie angegeben haben, ist bereits erledigt. Da müssen Sie schon mal richtig gucken. Das ist erledigt durch die Abgabe eines neuen Aktenzeichens, nämlich III R 22/16. Und wenn Sie so was haben, bitte schön, in der Begründung dann doch konsequent durch. Entweder richtig alles immer falsch, so, wie Sie es jetzt gemacht haben – das ist dann auch in Ordnung, dann gucken wir ein bisschen besser nach, haben auch ein bisschen mehr Futter für die Rede –, oder Sie machen es vernünftig. Aber, wie gesagt, Herr Grimm lässt schön grüßen.
Meine Damen und Herren, es wird die Abschaffung der sogenannten Urlaubssteuer gefordert. Beim Lesen dieses fulminanten Antrages habe ich mich allerdings gefragt, für wen will die AfD den Interessenvertreter spielen. Für die Kommunen erst mal nicht, das können wir uns zumindest schon mal ganz groß und rot im Kalender ankreuzen, für den Verbraucher ist es auch ein eher vorgeschobenes Merkmal, also bleiben nur die Reiseveranstalter, also für unternehmerische Belange.
Da kann man nur sagen: Hört, hört, liebes Volk! Sie spielen sich hier immer als Interessenvertreter des Volkes auf und dabei geht es doch nur um unternehmerische Belange.
Wir können jetzt aber auch lang und breit über die sogenannte Urlaubssteuer reden. Das macht allerdings wenig Sinn. Warten wir doch einfach mal den Ausgang des Verfahrens vor dem Bundesfinanzhof ab! Das ist auch die Auffassung des BMF und der obersten Landesbehörden. Voreilige Beschlüsse oder Tatsachen zu schaffen, die ein Gerichtsverfahren überflüssig machen würden, ist mit uns nicht zu machen. Wir würden unseren Rechtsstaat auch bloßstellen. Dies ist auch die Auffassung
Als im Mai 2007 Peer Steinbrück, damaliger Bundesfinanzminister von der SPD, das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 vom Bundestag beschließen ließ, der Bundesrat stimmte im Juli 2007 zu, tönte er im Bundesrat, die Reform ist eine Investition in und für den Standort Deutschland.
Doch wie bei jeder großen Reform gibt es kleine handwerkliche Fehler. Das ist menschlich, aber Fehler kann man ausmerzen. Ich glaube, heute würde die SPD so einige Sachen bei der Agenda 2010 vielleicht im Detail auch etwas anders machen.
Sinn war damals jedenfalls, Kaufhausketten, Filialketten und so weiter ihr Steuersparmodell wegzunehmen, indem sie Immobilienfirmen gründeten, die auf Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung keine Gewerbesteuer zahlten. Ertrag aus dem operativen gewerbesteuerpflichtigen Geschäft wurde durch hohe Mieten künstlich gesenkt und dadurch Gewerbesteuer eingespart. Und deswegen war die Idee für diese Steuerreform ja auch in Ordnung. An Reiseunternehmen, Konzert- und Eventveranstalter hat dabei keiner gedacht.
Aber die pfiffigen Finanzbeamten haben im Jahr 2011 eine zusätzliche Einnahmequelle entdeckt und nun haben wir den Salat. Wenn die Reform weiterhin eine Investition in und für den Standort Deutschland sein soll, benötigen wir hier Ausnahmetatbestände. Wir wollen ja nicht das ganze Gesetz abschaffen und wir in Mecklenburg-Vorpommern können das auch nicht. Wenn, dann kann das nur unser Finanzminister in Zusammenarbeit mit den anderen Länderfinanzministern bei der Jahresfinanzministerkonferenz der Länder.
Wenn nämlich das Urteil zuungunsten der Betroffenen ausgeht, ist es für viele Kleinunternehmen zu spät. Ich kenne mich nur in meiner Region aus: Sewert Reisen,
Preuß Gruppenreisen hier in Schwerin, die Fahrten nach Swinemünde, nach Usedom und so weiter anbieten und dort Hotels mieten. Ich rede nicht über TUI und Neckermann und so weiter. Mit den Steuernachzahlungen, mit 6 Prozent pro anno verzinst, werden wohl auch – vielleicht – Insolvenzen verbunden sein. Wir wollen es nicht hoffen. Außerdem haben wir dann ein Bürokratiemonster geschaffen, weil alle Hotel- und Beherbergungsstätten, Stadthallen, Konzertsäle die Nettokaltmiete erst mal berechnen müssen, auch rückwirkend.
Das kann alles nicht im Sinne des Erfinders sein: Abwanderung der betroffenen Firmen hinter die Grenze Deutschlands in das EU-Ausland. Dann bucht man seine kleine Reise nach Usedom eben nicht mehr in Schwerin, Rostock oder Greifswald, sondern in Stettin.
Der Wirtschaftsminister sollte mit dem Landtag zusammen, also mit uns allen hier, dem Finanzminister den Auftrag erteilen, sich auf der nächsten Jahreskonferenz der Finanzminister für einen gemeinsamen Ländererlass zur Abschaffung der sogenannten Urlaubssteuer durch Schaffung von Ausnahmetatbeständen einzusetzen.