Ich glaube, ich habe das heute oder auch schon gestern ausreichend formuliert. Solange unsere Geschäftsordnung nichts anderes vorsieht, ist vorgesehen, dass ich Sie frage, Frau Bernhardt, ob Sie das denn zulassen, und dann Ihre Antwort übermittelt wird. Also ich gehe recht in der Annahme, dass Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Frau Friemann-Jennert nicht zulassen wollen?
Sie sagen, dass wir den zivilrechtlichen Akteuren unterstellen würden, dass sie nicht zur Problemlösung selber vor Ort beitragen könnten. Das stimmt so nicht, Frau Friemann-Jennert, genau das haben wir nicht zum Ausdruck gebracht. An uns haben sich Träger von Kinder- und Jugendeinrichtungen gewandt und haben gesagt, wir fühlen uns hier alleingelassen, wir brauchen Unterstützung von der Landesregierung. Genau diese Hinweise der zivilen Akteure vor Ort nehmen wir auf und sagen, dass die Landesregierung das mit dem Landesjugendamt, wo auch in dem Landesjugendhilfeausschuss Träger, zivilrechtliche Akteure drin sind, das gemeinsam verhandeln soll.
Frau Julitz, noch mal zum Schluss vielleicht an Sie. Sie meinten, wir haben den Nagel im Heuhaufen gesucht.
Es ist tatsächlich ein ziemlich kleiner Bereich, den wir ansprechen, aber wir haben gesehen, dass es hier einfach eine Regelungslücke gibt, dass es hier Regelungsbedarf gibt. Genau deshalb haben wir diesen konkreten Bereich angesprochen. Sie sprachen davon, dass es bei Ihnen im Kreis Vereinbarungen gibt
Herr Mucha, Sie sind selber sozusagen in der Kinder- und Jugendhilfe tätig. Zwischen wem gibt es die Vereinbarung? Meistens zwischen auf der einen Seite dem Jugendamt und auf der anderen Seite dem freien Träger …
Und dem Landesjugendamt. Was machen wir mit den Trägern, die nicht als freier Träger der Jugendhilfe zugelassen sind? Auch das haben wir beispielsweise hier in Schwerin gesehen,
Doch, wir können uns ja nachher gern noch mal darüber unterhalten, aber genau hier ist sozusagen eine Regelungslücke, die wir sehen und die wir auch nicht einleuchtend von Ihnen widerlegt bekommen haben. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Bernhardt, Sie haben eben behauptet, ich hätte mich nicht an Recht und Gesetz gehalten. Das möchte ich auf das Schärfste zurückweisen.
Wenn Sie eine solche Äußerung machen, dann hat das vielleicht auch manchmal rechtliche Konsequenzen.
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1997 zur Beratung an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungs…,
in den Sozialausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsantrag? – Gibt es Gegenstimmen? –
Also bitte ich die Schriftführer, jetzt zuerst einmal die Gegenstimmen auszuzählen, und dann rufe ich noch mal die Dafürstimmen auf. Erst mal die Gegenstimmen, die haben jetzt gerade die Arme hoch.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Dann müssen Sie aber drinbleiben, Herr Heydorn, ne, dass bei „Nein“ Nein kommt. Drinbleiben! – Torsten Renz, CDU: Während der Auszählung bitte ich die Gespräche zu unterbrechen.)
(Torsten Renz, CDU: Ich würde sagen, das sieht ja ein Blinder mit dem Krückstock, das Ergebnis. – Simone Oldenburg, DIE LINKE: Das war behindertenfeindlich. – Torsten Renz, CDU: Oh!)
Also jetzt möchte ich mal sagen, wir sind im Abstimmungsverhalten. Ich denke, jeder, der die Geschäftsordnung einmal gelesen hat, wird wissen, dass in der Abstimmung von störenden Geräuschen – das wird im Übrigen bei namentlichen Abstimmungen immer wieder verkündet – abzusehen ist, denn ich möchte jetzt eigentlich das erfragte Abstimmungsergebnis bekanntgeben.
Für den Überweisungsvorschlag stimmten 22 Abgeordnete, gegen den Überweisungsvorschlag stimmten 30 Abgeordnete, damit ist der Überweisungsvorschlag abgelehnt.