Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Ums Wort gebeten hat zunächst die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung Frau Drese.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Kinderschutz in Mecklenburg-Vorpommern hat sich in den letzten zehn Jahren zu einem der wichtigsten Themen der Landesregierung entwickelt. Mein Ministerium unterstützt zahlreiche Fördermaßnahmen in diesem Bereich. Dazu zählen, um nur einige aufzuzählen, das Bündnis und das Landesprogramm Kinderschutz,
das Landesprogramm Familienhebammen, das Netzwerk Frühe Hilfen, die landesweite Kinderschutzhotline oder das Kinder- und Jugendtelefon.
Und mit der seit 2016 durchgeführten Aktionswoche Kinderschutz möchten wir dazu beitragen, Netzwerke auszubauen
und die Arbeit im Kinderschutz stärker in die öffentliche Wahrnehmung zu rücken. Sie sehen, hier im Land ist in den letzten Jahren eine ganze Menge zum Thema „Kinder- und Jugendschutz“ geschehen.
(Thomas Krüger, SPD: Da hat uns Frau Bernhardt wohl nicht ganz die Wahrheit erzählt. – Zuruf von Andreas Butzki, SPD)
Das sieht offenbar die Linksfraktion genauso und musste deshalb sehr lange suchen, doch noch ein Thema in diesem Bereich zu finden, das vermeintlich kritisiert werden kann. Der Antrag der LINKEN gibt vor, die verbindliche Regelung des Kinder- und Jugendschutzes auf Reisen zu beraten. Gleichzeitig wird unterstellt, dass der im Koalitionsvertrag formulierte Schutzauftrag an Einrichtungen der Kinder- und Jugendreisen vorbeigehe und dass Träger und Betreiber von Kinder- und Jugendreisen eine fehlende Initiative der Landesregierung beklagen. Gegen diese Unterstellung verwahre ich mich. An das Sozialministerium hat sich jedenfalls kein Betreiber von Kinder- und Jugendreisen gewandt und eine spezielle Initiative eingefordert. Nennen Sie Ross und Reiter, dann können wir das überprüfen! Ansonsten hören Sie auf, anonym andere vorzuschieben, um Ihr parteipolitisches Süppchen zu kochen!
Im Übrigen schlagen Sie in Ihrem Antrag uns auch vor, das Thema auf der Konferenz der Ministerinnen und Minister für Arbeit und Soziales zu positionieren. Vielen Dank für den Hinweis! Sie meinen sicherlich die JFMK, die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder. Hier ist das Thema Kinderschutz angesiedelt und auch in sehr guten Händen. Ich kann Ihnen mitgeben, hier wird immer wieder und umfassend über den Kinder- und Jugendschutz debattiert, um die Lage von Kindern und Jugendlichen sowie ihren Familien zu verbessern.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte die Gelegenheit hier heute nutzen, um Ihnen unsere bereits erwähnte Aktionswoche Kinderschutz vorzustellen. Diese findet in diesem Jahr zum dritten Mal statt und ich freue mich, dass wir den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte als Partner der Aktionswoche
mit verschiedenen Veranstaltungen, die sich schwerpunktmäßig um das Thema „fachübergreifende Vernetzung im Kinderschutz“ drehen wird, gewinnen konnten. Der Startschuss fällt mit der Kinder- und Jugendschutzkonferenz, die in diesem Jahr in Neubrandenburg ausgerichtet wird. Organisiert wird die Aktionswoche von meinem Ministerium, gemeinsam mit unseren fachkundigen Partnern: der Deutsche Kinderschutzbund Mecklenburg-Vorpommern, das Zentrum für Praxis und Theorie der Jugendhilfe Schabernack e. V., das Diakonische Werk M-V, das Jugendamt Mecklenburgische Seenplatte und der Start gGmbH als Träger des Bündnisses Kinderschutz in Mecklenburg-Vorpommern.
Warum erwähne ich das so ausführlich? Im vergangenen Jahr war das Motto „Prävention im Kinderschutz“. Mit Fachkräften, Eltern, Bürgerinnen und Bürgern wurde auf verschiedenen Veranstaltungen über Schutzkonzepte gesprochen. Ziel der Veranstaltungsreihe ist es, Menschen für den Kinderschutz weiter zu sensibilisieren und die Kinder- und Jugendhilfe noch stärker am Kindeswohl und an der Stärkung der Elternkompetenz auszurichten. Hier gilt es, Netzwerke auszuweiten, Kooperationen zu verstetigen und die kontinuierliche Fortbildung wahrzunehmen. Hierzu waren und sind auch ausdrücklich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendherbergen sowie Träger und Betreiber von Jugendreisen eingeladen und sie waren auch anwesend.
Sehr geehrte Damen und Herren, um das nochmals zu verdeutlichen, natürlich teilen wir die Auffassung, dass
Kinder- und Jugendreisen wichtige Erfahrungsräume für Kinder und Jugendliche sind und dass sie gleichermaßen gefördert wie auch geschützt werden müssen. Solch eine Ferienfreizeit ist ein wichtiger Sozialisationsort. Wer hat sie nicht selbst als Kind schon mal genießen dürfen?! Wir selbst können aus eigener Erfahrung sagen, hier können die jungen Menschen durch positive Erlebnisse ihre Persönlichkeit weiterentwickeln und stärken. Und selbstverständlich gelten die Schutzgedanken vor körperlichen und seelischen Übergriffen in besonderem Maße, wenn Kinder und Jugendliche nicht in der Obhut ihrer Eltern sind. Das sind sie im Übrigen auch nicht, wenn sie in der Kita, der Schule oder im Sportverein sind. Sobald Kinder und Jugendliche Aktivitäten außerhalb ihres elterlichen Schutzraumes unternehmen, sind andere dafür beauftragte Personenkreise für ihr Wohlergehen verantwortlich.
So verhält es sich auch auf Kinder- und Jugendreisen. Hier stehen Betreuerinnen und Betreuer, oftmals ausgebildete Sozialpädagogen und befähigte Jugendbetreuerinnen und -betreuer für das Wohl der Kinder und Jugendlichen ein. Die Eltern haben zuvor ihr schriftliches Einverständnis erklärt, dass sie mit der Betreuung ihrer Kinder einverstanden sind. Daher ist zu hinterfragen, ob es einer besonderen Definition und Regelung des Kinderschutzes auf Kinder- und Jugendreisen bedarf. Grundsätzlich ist jeder Träger für ein eigenes Schutzkonzept verantwortlich, sofern es sich aus den auszuübenden Tätigkeiten ergibt beziehungsweise besondere Vorsichtsmaßnahmen – beim Bergwandern oder anderen körperlichen Aktivitäten – gelten.
Während für den Kinderschutz auch auf Kinder- und Jugendreisen die Handlungsrichtlinien des Landesprogramms Kinderschutz gelten, sind für Jugendliche vor allem die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes als Bundesgesetz maßgeblich. Das Jugendschutzgesetz wird schließlich nicht außer Kraft gesetzt, wenn Kinder und Jugendliche auf Reisen gehen. Kinder- und Jugendreisen finden also nicht im gesetzes- oder schutzfreien Raum statt, im Gegenteil. Die zuständigen Fachkolleginnen und Fachkollegen im Sozialministerium geben zudem auf den verschiedenen Fachveranstaltungen Hinweise zur Orientierung, damit sich Träger mit den von ihnen veranstalteten Aktivitäten auseinandersetzen und mögliche Eigengefahren erkennen und Schutz konzeptionell regeln können. Dabei werden Träger auch auf offizielle Informationsseiten verwiesen, wie zum Beispiel auf den Deutschen Kinderschutzbund oder den Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs.
Ich lehne Ihren Antrag daher nicht aus zu gering geschätzter Sorge um das Wohl unserer Kinder und Jugendlichen ab, sondern weil es bereits Regelungen gibt, die Träger und Veranstalter von Kinder- und Jugendreisen in Eigenverantwortung umsetzen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Landsleute und werte Gäste! Auf den ersten Blick klingt der Antrag der Fraktion DIE LINKE sympathisch. Wer könnte schon etwas gegen Kinderschutz per se oder auf Kinder- und Jugendreisen vorbringen? Verstehen Sie uns nicht falsch, vom Grundtenor erscheint der Antrag durchaus berechtigt, nur in der Forderung, da ist er überzogen. Wir möchten auch dezidiert auf diesen Antrag eingehen, aber nicht, weil wir gegen Kinderschutz sind, sondern weil dieser Antrag einfach Fragen aufwirft, und das können wir auch begründen.
Schauen wir uns den Antrag der Fraktion DIE LINKE näher an, insbesondere aber im Zusammenhang mit Ihren im Vorfeld gestellten Anfragen. Wenn nun die Landesregierung über keine Erkenntnisse zu einrichtungsbezogenen Kinderschutzkonzepten bei Trägern und Betreibern solcher Einrichtungen und Dienste verfügt, so ist dies nicht gleichbedeutend mit einem Mangelzustand oder nicht existierenden verbindlichen Regelungen. Das bedeutet auch nicht, es gebe diese Konzepte nicht. Immerhin sprechen wir hier von unterschiedlichen Einrichtungen. Wir haben zum Beispiel Jugendherbergen, wir haben Zeltplätze, wir haben Schullandheime und wir haben Bildungsstätten und so weiter. Schon dieser Umstand und die Gegebenheiten vor Ort bedürfen einer individuellen Betrachtung. Also bevor wir von Standards sprechen, scheint doch bisher die konkrete Einzelsituation der jeweiligen Einrichtung im Vordergrund gestanden zu haben. Für Fälle, in denen, und ich zitiere, „gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt“ wurden, Zitatende, gab es auch bisher schon die Vorschriften des Paragrafen 8a SGB VIII. Und es gibt keinen Grund anzunehmen, dass diese nicht befolgt wurden, auch wenn der Landesregierung derzeit keine konkreten Daten dazu vorliegen.
Was wollen Sie denn nun genau verankern? Wie sollen wir uns die Sicherheitskonzepte vorstellen? Überspitzt gesagt, wollen Sie Metalldetektoren und Sicherheitspersonal vor Ort haben? Wenn ja, stellt sich nicht nur die Frage der Finanzierbarkeit, sondern vielmehr auch die Frage, wie Sie, liebe Fraktion DIE LINKE, Kindeswohl definieren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich Kinder unter diesen Bedingungen wohlfühlen. Und gegen Verbrecher kann man sich auch mit Regeln schwer absichern. Hier hat das Strafgesetzbuch Anwendung zu finden.
Natürlich haben einige von uns den sogenannten Maskenmann im Kopf. Dieser hat unter anderem Kinder aus Schullandheimen entführt und getötet. Die Vorstellung, dass sich so etwas wiederholen könnte, ist, glaube ich, für jeden von uns hier kaum zu ertragen.
Und lassen Sie uns abwägen, wie soll eine Einrichtung, in der sich Kinder erholen, Spaß und Freizeit miteinander teilen, konkret aussehen und gestaltet sein, damit die Kinder sich dort auch noch wohlfühlen und sich dabei nicht besonders merkwürdig vorkommen. Erlaubt sei auch die Frage, wie es denn kommt, dass die Fraktion DIE LINKE ausgerechnet jetzt einen solchen Antrag stellt, nachdem jahrzehntelang kaum jemand die Notwendigkeit dafür sah. Sollte sich etwa die Sicherheitslage in unserem Land aufgrund aktueller Entwicklungen verschlechtert haben? Sollte der Schutz vor sexuellem Missbrauch, den der Antrag der LINKEN hervorhebt, wichtiger denn je geworden sein? Hat die Drogenkriminalität zugenommen, die schon so vielen Jugendlichen zum
Verhängnis wurde? Wie aus der Begründung des Antrages hervorgeht, geht er auf Klagen von Trägern und Betreibern solcher Kinder- und Jugendeinrichtungen zurück, und diese Klagen sollten wir in der Tat ernst nehmen.
Also, liebe Vertreter der LINKEN, lassen Sie uns doch in den entsprechenden Ausschüssen unvoreingenommen eine differenzierte Debatte beginnen! Lassen Sie uns doch Experten aus Jugendämtern und Träger von Einrichtungen und Diensten für Kinder- und Jugendreisen in die entsprechenden Ausschüsse einladen! Dann sehen wir weiter. Deshalb beantragen wir die Überweisung des Antrages der Fraktion DIE LINKE in die entsprechenden Ausschüsse. Anderenfalls würden wir uns bei der Abstimmung enthalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, würde ich den Antragsteller der Überweisung bitten, doch zu spezifizieren, um welche Ausschüsse es sich handelt, damit ich dann auch darüber ordnungsgemäß abstimmen lassen kann.
(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Finanzausschuss. – Jochen Schulte, SPD: Petitionsausschuss. – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Sozialausschuss. – Heiterkeit bei Nadine Julitz, SPD)
Liebe Frau Bernhardt, nach Ihrer Darstellung dürfte sich kein Mensch mehr trauen, sein Kind auf Klassenfahrt oder auf Kinder- und Jugendreisen zu schicken, weil deren Schutz nicht gegeben ist. Das wissen Sie auch, es ist natürlich nicht so. Kinder- und Jugendreisen sind wichtige Erfahrungsräume für die Persönlichkeitsentwicklung. Wer wollte dieser Feststellung widersprechen? Dass auf solchen Reisen Kinder- und Jugendschutz gewährleistet sein muss, auch dem ist uneingeschränkt zuzustimmen.
Die Lektüre der vom Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Missbrauchs erarbeiteten Empfehlungen für den Kinderschutz auf Kinder- und Jugendreisen zeigt deutlich auf, warum auch und gerade auf solchen Reisen Risiken bestehen. Beispielsweise kann Heimweh von potenziellen Tätern ausgenutzt werden. Ebenso machen Außenseiterpositionen in neuen Gruppen besonders anfällig, wenn das gewohnte Umfeld und damit vertraute Bezugspersonen wie Eltern, Geschwister oder beste Freunde fehlen. Zudem agieren manche Kinder und Jugendliche in Urlaubs- und Reisesituationen risikoreicher als zu Hause, wobei nebenbei bemerkt das Phänomen Urlaubsflirt zeigt, dass dieses Phänomen keineswegs auf Heranwachsende beschränkt ist.
Aber Kinder und Jugendliche sind verletzlicher und gerade Gruppendynamiken gegenüber noch unerfahren, beispielsweise, wenn Kontaktspiele oder Mutproben als Spaß oder Tradition dargestellt werden. Dabei können mitunter auch sexuelle Grenzen verletzt werden. Jugendreisen sind zudem eine Gelegenheit, zu flirten, mitunter auch sexuelle Erfahrungen zu machen. Nicht selten empfinden Jugendliche gegenüber Betreuungspersonen Bewunderung, Schwärmerei und Verliebtheit, was von potenziellen Tätern ausgenutzt werden kann.
Die Empfehlungen des Unabhängigen Beauftragten zeigen aber auch, es ist nicht nur richtig, das Thema „Kinder- und Jugendschutz“ auf solchen Reisen in den Blick zu nehmen, es wird auch längst getan. Das Thema ist seit Jahren bei Einrichtungen und Organisationen angekommen. Viele haben bereits Schutzkonzepte entwickelt und Erfahrungen gesammelt. Ein Rahmen, den manche Träger und Dachverbände vorgeben, kann zwar grundsätzliche Vorgaben machen, darüber hinaus kann ein Schutzkonzept sehr wohl individuell ausgestaltbar sein. Passgenaue Konzepte können nur vor Ort entwickelt werden.
Aus diesem Grund geht Ihr Antrag, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion, auch in die völlig falsche Richtung. Sie fordern erstens, dass die Landesregierung mit dem Kommunalen Sozialverband den Prozess der Verankerung und der Umsetzung des Kinderschutzes auf Kinder- und Jugendreisen begleitet und diesem einen Rahmen gibt, in dem der Schutz von Minderjährigen auf Kinder- und Jugendreisen grundsätzlich definiert und verbindlich geregelt wird. Zweitens sollen Träger und Einrichtungen bei der Entwicklung und Umsetzung einrichtungsbezogener Schutzkonzepte unterstützt werden. Drittens schließlich soll die Landesregierung im Rahmen der Konferenz der Arbeits- und Sozialminister darauf hinwirken, bundeseinheitliche Standards zum Kinderschutz auf Kinder- und Jugendreisen zu schaffen und verbindlich zu regeln.
Insofern ist der Antrag ein Musterbeispiel für das Verständnis der Fraktion DIE LINKE vom Zusammenspiel von staatlichen Organisationen und Zivilgesellschaft. Der Staat definiert und regelt und ist auch für die Umsetzung verantwortlich. Alle anderen gesellschaftlichen Akteure sind offenbar gerade gut genug, Regeln zu befolgen und die Hilfen staatlicher Akteure anzunehmen.
Meine Damen und Herren, um es wieder einmal ganz deutlich zu sagen, dies ist nicht das Staats- und Gesellschaftsverständnis der CDU. Gerade das Anliegen, junge Menschen auf Kinder- und Jugendreisen zu schützen, ist ein Paradebeispiel dafür, dass der Staat nicht alles bis ins kleinste Detail regeln kann und auch nicht regeln sollte. Das dürfte auch jeder Begleitperson und jedem Träger solcher Angebote sonnenklar sein.
Dies wird auch in den Empfehlungen des Unabhängigen Beauftragten mehr als deutlich. Dort wird, wie gesagt, empfohlen, individuelle Schutzkonzepte zu entwickeln. Es wird auch ausgeführt, dass Vorgaben wie Rahmenkonzeptionen, Richtlinien und Informationsmaterialien dafür sehr hilfreich sein können. Entscheidend ist aber, von wem diese nach Auffassung des Unabhängigen Beauftragten erstellt werden sollen – nicht vom Gesetz