Deswegen war das im Januar nicht absehbar. Was allerdings nicht absehbar war für uns, war, dass diese Erhöhung – wir haben jetzt nachgefragt – noch nicht mal die gestiegenen Sachkosten abdeckt, geschweige denn in irgendeiner Weise nachvollziehbare Stellen äquivalent ersetzt.
Frau Tegtmeier, zu den 120.000 Euro: Wir wollen jeweils von 0,5 auf eine Stelle erhöhen, also zwei Mal eine halbe Arztstelle ist eine Arztstelle, das sind in etwa Belastungskosten von 120.000 Euro. Das war damit gemeint, nur damit Sie auch diese Zahl erklärt bekommen.
Ich möchte Herrn Wildt zu den an sich zutreffenden Ausführungen zu unserem Antrag noch sagen: Was Sie übersehen haben, warum Sie vor allem begründet haben, warum Sie unserem isolierten Antrag nicht zustimmen können, ist, dass das ja nur strafrechtliche Relevanz habe. Da möchte ich Ihnen sagen, da haben Sie das sogenannte Adhäsionsverfahren völlig übersehen. Es ist gang und gäbe, gerade in solchen Prozessen, wo es um Personengewalt geht, auch im Strafprozess, unisono gleich die individuellen zivilrechtlichen Opferansprüche mit abzuhandeln. Das spart Zeit und Geld. Dementsprechend geht es mitnichten nur um den Strafanspruch des Staates, sondern es geht ganz direkt auch um die Durchsetzung individueller Opferansprüche.
Zu den Opfern möchte ich noch einen Satz sagen. Wir haben immer wieder zur Kenntnis zu nehmen, dass nicht nur hier im Land, sondern bundesweit die Tonleiter gespielt wird, die armen Opfer, denen muss man doch helfen. Den Opfern wollen wir gar nicht helfen, wenn, dann helfen wir den Opfern, um zu ermöglichen, dass sie durch Gewaltkurse und so weiter davon freigestellt werden, ihre Aggressionen nicht anders als durch körperliche Gewalt und so weiter abzuwenden. Das ist auch Opferschutz, insofern, ja. Aber was zu kurz kommt und was Sie, Frau Bernhardt, zum Beispiel hätten nachlesen können, wenn Sie lesen können, im Protokoll, als wir damals schon über psychosoziale Prozessbegleitung hier debattiert haben, ist, dass es uns sehr wichtig ist, ein
großes Anliegen, Opferschutz auch wirklich umzusetzen. Damals ging es ebenfalls um die Arbeit des Weißen Rings. Ich möchte Ihnen sagen, wir möchten nicht nur, dass die Täter verhätschelt werden, sondern dass auch mal die Frage gestellt wird: Wer trägt eigentlich die Kosten für eine psychosoziale Nachbetreuung der Opfer von Gewalttaten?
Um zum Schluss zu kommen: Wenn Sie jetzt gesagt haben, auch Frau Minister Drese hatte das gesagt, ein sprunghafter Anstieg ab 2015, mit dem man so habe auch nicht rechnen können, da frage ich mich doch, ja klar, ein sprunghafter Anstieg seit 2015, wo mag das wohl herkommen. Die Ursachen und Zusammenhänge sind ja völlig unklar, wo das herkommt!
Mehr möchte ich an dieser Stelle dazu nicht ausführen. Es ist wie immer, es hat nichts mit nichts etwas zu tun. Das, diese Argumentation sollten Sie mal lassen!
Im Übrigen sind wir durchaus so weit, dass wir sagen, es würde unserem Ansinnen auch weiterhelfen, wenn diese Fragen im zuständigen Ausschuss, im Sozialausschuss und begleitend im Rechts- und Finanzausschuss, diskutiert würden. Deswegen würden wir es gerne sehen, wenn unser Antrag in die Ausschüsse verwiesen wird, und könnten damit gut leben. Wir hoffen, dass Sie im Interesse eines nochmaligen beratenden Gespräches dieses Anliegens, das Sie unisono in der Sache alle für wichtig gehalten haben, unserem Antrag jedenfalls insofern zustimmen, dass eine Verweisung in die Ausschüsse stattfindet. – Danke schön.
Ich möchte aber vorher noch sagen, dass in Ihrer Rede, Herr Professor Weber, auch einige zumindest grenzwertige Aussagen waren.
Außerdem möchte ich sagen, dass zeitweise das Gemurmel wieder so laut gewesen ist, dass es schwierig ist, der Diskussion zu folgen. Das finde ich nicht sehr kollegial. Wir wollen alle respektvoll behandelt werden und das setzt voraus, dass wir selber auch so handeln.
(Dr. Ralph Weber, AfD: Um meine Lernfähigkeit zu unterstützen, würde ich um einen Hinweis bitten, wobei es sich um diese grenzwertigen Bemerkungen handelt. – Zuruf von Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)
Ich bitte Sie, dass wir jetzt keine Gespräche zwischenzeitlich führen. Ich habe Ihnen angeboten, Ihnen zu sagen, worin ich diese Grenzwertigkeit sehe. Das werde ich
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/1987 zur federführenden Beratung in den Sozialausschuss und zur Mitberatung in den Rechts- und in den Finanzausschuss zu überweisen. Kann ich davon ausgehen, dass wir gleichzeitig darüber abstimmen, ob wir den Änderungsantrag der Fraktion der BMV ebenfalls mit in diese Ausschüsse überweisen? – Okay, dann tun wir das, ich sehe keinen Widerspruch.
Wir stimmen über den Überweisungsvorschlag ab. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktionen der AfD und BMV, Gegenstimmen der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE abgelehnt.
Zunächst lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/2070 abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der BMV auf Drucksa- che 7/2070 bei Zustimmung der Fraktion der BMV, einer Stimmenthaltung in der Fraktion der AfD, ansonsten Gegenstimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und AfD abgelehnt.
Wer dem Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksa- che 7/1987 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/1987 bei Zustimmung der Fraktion der AfD, ansonsten Gegenstimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BMV abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 34: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Kinderschutz auf Kinder- und Jugendreisen verbindlich regeln, auf Drucksache 7/1997.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Kinderschutz auf Kinder- und Jugendreisen verbindlich regeln – Drucksache 7/1997 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Schulkinder, so auch meins, zählen die Wochen und Tage bis zu den Sommerferien. Noch zehn Wochen sind es, dann ist es so weit, denn Sommerzeit ist Ferienzeit.
Kinder und Jugendliche freuen sich auf Ferienfreizeiten, Jugendbegegnungen, Kinder- und Jugendworkshops, Zeltlager oder auch auf Bildungs- und Sportreisen. Für die Entwicklung der Kinder ist das eine richtig gute Sache. Sie erleben sich in einer anderen Umgebung, mit anderen Menschen, können sich entfalten und lernen viel Neues dazu.
Wir alle wollen unsere Kinder in dieser Situation in guten Händen wissen. Wir wollen, dass alles Erdenkliche getan wird, um unsere Lieblinge vor schlechten Erlebnissen zu schützen. Unerträglich für ein Mutter- oder Vaterherz, dass die Kinder auf solchen Reisen auch Gewalt oder Missbrauch erfahren könnten. Unsere Kinder, Nichten und Neffen, Enkelinnen und Enkel sollen eine schöne Zeit haben und gestärkt und wohlbehalten zu uns zurückkommen.
Damit sich die Kinder und Jugendlichen in einem sicheren und behüteten Umfeld bewegen können, muss es einen verbindlichen Rahmen geben, der bis in alle Einrichtungen ausdefiniert ist. Die Grundlage ist dabei das SGB VIII. Der Rahmen in Mecklenburg-Vorpommern ist jedoch noch nicht gesetzt, es gibt gewaltige Lücken. Unzählige weiße Flecken säumen die Kinderschutzlandkarte bei Kinder- und Jugendreisen in MecklenburgVorpommern.
Ich war entsetzt, als ich die Antworten auf meine Kleine Anfrage zum Kinderschutz im Rahmen von Kinder- und Jugendreisen in Mecklenburg-Vorpommern vom März 2018 gelesen habe. Die Landesregierung, so geht aus den Antworten hervor, weiß so gut wie nichts über die Situation im Land und hält sich zu dem Thema „Kinderschutz auf Kinder- und Jugendreisen“ komplett raus.
Im Jahr 2016 gab es eine Untersuchung der Kinder- und Jugendübernachtungsstätten mit touristischen Ausrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern. Laut dieser Untersuchung gibt es in Mecklenburg-Vorpommern circa 162 Un- terkünfte der Kinder- und Jugendreisen. Darunter sind Jugendherbergen, Jugendcamping- beziehungsweise Zeltplätze, Schullandheime, Jugendbildungsstätten, Jugendgasthäuser, Ferienhäuser und Hostels. Mehr als die Hälfte der Übernachtungsstätten haben dabei einen gewerblichen Träger, 44 Prozent haben freie (gemein- nützige) Träger und 4 Prozent öffentliche Träger. Das ging aus den Antworten auf meine Kleine Anfrage hervor.
Und nun kommt es: Der Landesregierung liegen jedoch „keine Erkenntnisse vor“, wie viele und welche dieser Einrichtungen im Land über geeignete Kinderschutzkonzepte verfügen. Kinderschutz als ernst genommene Aufgabe der Landesregierung? – Fehlanzeige! Auch die konkrete Zahl der Einrichtungen, die Vereinbarungen zur Gefährdungseinschätzung nach Paragraf 8a Absatz 4 des VIII. Sozialgesetzbuches abgeschlossen haben, „ist der Landesregierung nicht bekannt“. Das wäre insbesondere bei den Trägern und Einrichtungen notwendig und wichtig, die nicht verpflichtet sind, Vereinbarungen abzuschließen. Darunter sind Träger, die keine Fachkräfte beschäftigen oder Leistungen der Jugendhilfe erbringen. Dazu gehören insbesondere auch Hostels und Zeltplätze.
Das ist doch ein Witz! Sie schreiben Kinderschutz in Ihren Koalitionsvertrag und wissen nicht einmal, wie die
Situation im Land aussieht. Ist Ihnen das nicht unangenehm, hierauf keine Antwort zu haben? Warum bemühen Sie sich nicht um eine Abfrage bei den Einrichtungen oder Trägern, Frau Drese? Das wäre auch für Sie ein Erkenntnisgewinn. Es wäre überhaupt die Grundlage für sinnvolles politisches Handeln. Sie schreiben Kinderschutz eben nicht groß, werte Damen und Herren von SPD und CDU, sonst könnten es auch die Beteiligten der Kinder- und Jugendreisen deutlich wahrnehmen oder vernehmen. Das tun aber weder die Träger noch die Betreiber, noch die Beschäftigten. Nein, Sie schreiben Kinderschutz nicht groß, sondern eher mit Schriftgröße 8, schwer wahrnehmbar, dennoch genug, um zu behaupten, es steht ja auf dem Programm.
Aber die schönen Worte dann nicht mit Maßnahmen zu untersetzen, ist einfach unverantwortlich. Das ist auch genau das, was mir die Träger, die Betreiber, die Betreuerinnen und Betreuer widergespiegelt haben. Die Verantwortlichen vor Ort fühlen sich alleingelassen und wünschen sich weitaus mehr oder überhaupt ein Engagement der Landesregierung, den Kinderschutz auf Kinder- und Jugendreisen verlässlich zu gestalten und Fortbildungen zu erhalten.
Genau das greifen wir, die Fraktion DIE LINKE, mit dem vorliegenden Antrag auf. Die Landesregierung soll gemeinsam mit dem Kommunalen Sozialverband als Landesjugendamt die Verankerung und Umsetzung des Kinderschutzes auf Kinder- und Jugendreisen in die eigenen Hände nehmen. Für eine flächendeckende und lückenlose Verankerung des Kinderschutzes sehen wir nicht nur die Jugendämter in der Verantwortung, sondern vor allem auch die Landesregierung und das Landesjugendamt als überörtlichen Träger. Ich verweise da nur auf das SGB VIII Paragraf 85 Absatz 2 Nummer 6 in Verbindung mit 45 SGB VIII, wo es heißt, das Land hat die Wahrnehmung der Aufgaben zum Schutz der Kinder und Jugendlichen inne. Gemeinsam sollen sie den Rahmen für das Land setzen und die Einrichtungen bei der Umsetzung des Kinderschutzes, insbesondere bei der Entwicklung eigener und einrichtungsbezogener Schutzkonzepte, unterstützen.
Um allen Kindern und Jugendlichen auf Reisen ohne ihre Eltern einen lückenlosen Schutz vor körperlicher und psychischer Gewalt, sexuellem Missbrauch, Übergriffen oder Mobbing zu ermöglichen, um sie vor verstörenden Erlebnissen zu bewahren, muss der Kinderschutz auf den Kinder- und Jugendreisen oberste Priorität haben und verbindlich geregelt werden. Ein definierter Konsens, wie Kinderschutz auf den Reisen auszusehen hat, ist aus unserer Sicht unerlässlich. Gut durchdachte Schutzkonzepte, die individuell auf jede Einrichtung zugeschnitten sind, geben Veranstaltern, Betreibern und den haupt- und ehrenamtlich Tätigen das Handwerkszeug in die Hand. Die Beteiligten haben die volle Orientierung vor Ort und wissen exakt, wie Kinder in der Einrichtung und im Umfeld vor Übergriffen geschützt werden. Sie wissen, wie Gewalt von vornherein verhindert wird, sie kennen und erkennen Gefahren und können zügig intervenieren.
So viel zu dem, wie wir uns den Kinderschutz auf Jugendreisen vorstellen. Da müssen wir hin, das fordern wir mit unserem Antrag.
Auch die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs für Arbeit und Soziales muss genutzt werden, um verbindliche Standards zum Kinderschutz auf Kinder-
und Jugendreisen zu setzen, denn Kinder sollen nicht nur an der Ostsee von Kinderschutzkonzepten profitieren, sondern auch in der Uckermark, im Harz oder im Schwarzwald.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs teilt im Rahmen der Veröffentlichung seiner Empfehlungen für den Kinderschutz auf Kinder- und Jugendreisen mit, ich zitiere: „‚Es ist außerordentlich wichtig, dass die möglichen Risiken für sexuelle Gewalt erkannt und minimiert werden. Betreuungspersonen vor Ort müssen wissen, was zu tun ist, um Kindern und Jugendlichen helfen zu können, die von sexueller Gewalt betroffen sind.‘ Ein Schutzkonzept unterstützt Veranstalter und Anbieter von Kinder- und Jugendreisen sowie Betreiber von Unterkünften, Kinder- und Jugendschutz umzusetzen. Dabei sind alle gefordert, ein Konzept zu entwickeln, das für ihr spezifisches Angebot und ihre Zielgruppe passt.“
Genau das ist es aus unserer Sicht. Da haben wir es, die Empfehlungen sind eine wunderbare Grundlage für eigene Schutzkonzepte auch in Mecklenburg-Vorpommern. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.