Ehe Herr Weber sein Wort in Anspruch nimmt, möchte ich eine neue Besuchergruppe auf der Tribüne begrüßen. Das sind die Gleichstellungsbeauftragten aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Herzlich willkommen!
(Tilo Gundlack, SPD: Schade, dass wir keine Gleichstellungsbeauftragte haben. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
Ich möchte kurz noch einmal Stellung nehmen oder erläutern, was es mit dieser Nachfrage von meinem Kollegen Lerche auf sich hatte. Er hat gesagt, im Finanzausschuss hat die AfD zugestimmt, um den Spatz in der Hand zu sichern und nicht der Taube auf dem Dach nachzuhängen. Der Spatz in der Hand waren diese 6,5 Millionen Nachzahlung, die für die Betroffenen in der Tat erfolgt sind. Bleiben 37,5 Millionen übrig, das ist die Taube auf dem Dach.
Wenn dann argumentiert wird von Herrn Brodkorb und den Vertretern der Regierungsparteien, die haben wir doch auch bezahlt, indem wir sie in den Pensionsfonds eingezahlt haben, dann möchte ich Ihnen sagen, das ist genauso unsinnig, wie wenn Sie als Mieter Ihrem Vermieter 200 Euro stehlen und dann sagen, die hat er ja in der Miete wiedergekriegt. Das ist ein unredliches Verhalten, was Sie hier machen, wenn Sie sagen, dadurch, dass wir das in den Pensionsfonds eingezahlt haben, ist das Geld an die Betroffenen ausgeführt Das sind Verpflichtungen, die Sie ohnehin hatten.
Das gegenzurechnen mit Verpflichtungen redlicher Art, die eben nicht rechtlich durchsetzbar waren, aber auf Redlichkeit beruhen, ist Ihrerseits unredlich. Diese Argumentation müssen wir strikt zurückweisen.
Herr Professor Weber, nun muss ich – Sie sind leider nicht mehr im Finanzausschuss, Herr Lerche war damals im Finanzausschuss –, nun muss ich aber fragen: Warum
Ich bitte Sie, zur Kenntnis zu nehmen, dass dieser Antrag nicht von uns stammt. Wir hätten auch gesagt, okay, es ist zwar nicht redlich, aber rechtlich nicht durchsetzbar. Wir sind Vertreter einer Rechtsstaatspartei,
wir hätten damit leben können, aber nachdem es die BMV nun dankenswerterweise noch einmal hier ins Plenum gebracht hat, ist es uns doch wohl unbenommen zu sagen, selbstverständlich ist das ein unredlicher Akt, dem wir uns niemals anschließen werden. Deswegen ist dieser Antrag berechtigt und wir werden ihm zustimmen, was nichts damit zu tun hat, dass wir im Finanzausschuss erst mal die Sicherung dieser Nachzahlung in Höhe von 6,5 Millionen als Primärziel im Sinne hatten.
Sehr geehrter Herr Dr. Weber, Professor Dr. Weber, ich hoffe, Sie meinten es nicht so, wie es ankommen könnte, als Sie die Landesregierung, vielleicht auch die Abgeord- neten der Koalitionsfraktionen mit Dieben verglichen haben.
Ich hoffe, Sie meinten das nur metaphorisch und nicht wirklich substanziell, ansonsten müsste ich mich empören
Ich würde nur gerne den sachlichen Zusammenhang, den Sie damit versuchen, in den Raum zu stellen, etwas relativieren. Ja, selbstverständlich ist das Land verpflichtet, seinen Beamten Pensionen zu zahlen. Richtig ist auch, dass die Zahl der zu versorgenden Beamten in den nächsten Jahren dramatisch ansteigen wird und auch die damit verbundenen Kosten ansteigen werden. Richtig ist auch, dass das heutige Versorgungsniveau mit dem Ruhegehaltssatz von über 70 Prozent nicht in Stein gemeißelt ist. Das heißt, aus der Tatsache, dass die Pensionen zu bedienen sind, folgt nicht, dass sie auf heutigem Rechtsstand oder Niveau zu garantieren sind. Es ist auch nicht beliebig anpassbar, das wissen wir ebenso. Die Alimentationspflicht des Landes hat gewisse Konsequenzen, aber selbstverständlich obliegt es dem Landesgesetzgeber, in gewissem Umfang zu der Entscheidung zu kommen, ob es 71,5 Prozent sind oder 68 oder 65 Prozent.
Und, Herr Professor Dr. Weber, Sie werden mir doch nicht widersprechen, wenn ich sage, je mehr Versorgungsempfänger es gibt und je größer die Finanzlast der Pensionen für das Land werden, umso größer ist die Gefahr, dass sich das Land das irgendwann nicht mehr leisten kann. Das heißt nicht, dass das eintreten muss, aber ich glaube, das ist einfache Mathematik, dass das so ist.
Deswegen hat sich das Land dazu entschlossen, und zwar das Land, auch der Gesetzgeber, eine weitere Vorsorge im Pensionsfonds zu treffen, was die Folge hat, dass wir den Beamtinnen und Beamten dieses Landes sehr hohe Pensionen langfristig sichern können. Das ist jedenfalls unser erklärtes Ziel, den Ruhegehaltssatz nicht abzusenken, wie es andere Länder bereits getan haben.
Wenn ich mich recht entsinne, ist Bremen inzwischen bereits bei unter 70 Prozent gelandet, weil sie ihre Pensionen nicht mehr bedienen können. Diesen Weg würden wir in Mecklenburg-Vorpommern gerne vermeiden. Deswegen glaube ich nach wie vor, das war ein vertretbarer Schritt, den wir gegangen sind, der alles andere als Diebstahl war, sondern es war der Versuch, den Beamtinnen und Beamten auch nach ihrer aktiven Dienstzeit ein anständiges Auskommen zu sichern. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/2002. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/2002 bei Zustimmung der Fraktion der BMV, der AfD und der Fraktion DIE LINKE und ansonsten Gegenstimmen der Fraktionen von SPD und CDU abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 33: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Opferambulanzen in Mecklenburg-Vorpommern stärken, auf Drucksache 7/1987. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/2070 vor.
Ja, vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger! Sie hier im Parlament wissen es natürlich, aber für die Gäste sage ich es noch mal: Unser Bundesland Mecklenburg-Vorpommern verfügt über ins
gesamt zwei Opferambulanzen, welche an den Rechtsmedizinischen Instituten der Universitäten Rostock und Greifswald eingerichtet sind. Jede Opferambulanz verfügt über einen 0,5-Stellenanteil einer Arztstelle in Vollzeit. Diese Rechtsmediziner sind speziell ausgebildet und ausgestattet, um Spuren von Körperverletzungen zu untersuchen und zu dokumentieren, die durch strafbare Handlungen entstanden sind, wie etwa Schläge, Tritte, Verbrühungen oder Schnittverletzungen, aber auch Spuren von Handlungen, die gegen die sexuelle Selbstbestimmung gerichtet sind. In all diesen Fällen besteht die Leistung der Opferambulanzen darin, den Verletzten zu einem gerichtsverwertbaren Befundbericht zu verhelfen, dieses ohne dass die Betroffenen Anzeige erstatten müssen. Meist handelt es sich um Opfer häuslicher Gewalt, von Misshandlungen, aber auch sexuellen Missbrauchs und aller anderen allgemeinen, gegen Personen gerichteten Spuren von Gewaltkriminalität. Wichtig ist es, zeitnah diese Spuren zu sichern, weil diese, gerade im Fall von sexueller Gewalt, schnell verschwinden und anschließend nicht mehr nachweisbar sind.
Die Fallzahlen, die von beiden Ambulanzen in den vergangenen vier Jahren registriert wurden, sind dabei stetig angestiegen. Ich möchte nur kurz darauf eingehen und Sie nicht mit zu vielen Zahlen belästigen, aber im Zeitraum 2014 bis 2016 sind die Fälle von 106 auf 190 im Fall der Opferambulanz Rostock angestiegen. Die aktuellen Fallzahlen, ich habe mir die Zahlen für 2017 noch mal geben lassen, haben ergeben, dass diese Zahl auf hohem Niveau stagniert. Im Fall der Opferambulanz Greifswald sind in den Jahren 2014 bis 2016 die Zahlen von 96 auf 151 angestiegen. Die Ziffer für das Jahr 2017 lautet 167.
die Zahlen aufgeschlüsselt nach Zuweisung, wo die Opfer herkamen, sich gemeldet haben, aufgeschlüsselt in Jugendämter, also von den Jugendämtern den Opferambulanzen zugeschickt, aus den Kliniken und die dritte Spalte beinhaltet alle übrigen Fälle. Da ist aus meiner Sicht bemerkenswert, dass sowohl in Rostock als auch in Greifswald sich die Zahl der Opfer, die freiwillig den Weg zur Opferambulanz gefunden haben, von sich aus gekommen sind, in der Zeit von 2013 bis 2016 verzehnfacht hat.
Unsere Landesregierung hat freundlicherweise, und das erkennen wir an, diesem Umstand Rechnung getragen. Frau Drese, Sie haben sich gekümmert, wir erkennen das an. Sie haben auch einen durchaus nennenswerten Geldbetrag in den Doppelhaushalt einstellen lassen. Korrigieren Sie mich, ich glaube, es sind 80.000 Euro gewesen, die dann auch beschlossen worden sind. Wir sagen allerdings, und das ist die Intention unseres jetzigen Antrages, dass diese geldliche Hilfe nur eine Vermehrung der Mittel, die man zur Verfügung hat für Materialien und Ähnliches, bedeutet. Wir wollen, und das ist das Ziel des Antrages, dass eine personelle Aufstockung erfolgt. Die ist bitter nötig. Ich zitiere einen Oberarzt von der Rostocker Rechtsmedizin, der dazu sagt: „,Das hilft ein bisschen‘ … In beiden Ambulanzen gebe es jeweils eine halbe Arztstelle, doch mit diesen allein sei das Aufkommen nicht zu bewältigen. ,Wir fahren teils mit dem Privatauto zu Untersuchungen und zahlen das Benzin aus der eigenen Tasche.‘“
Meine Damen und Herren, die Opferambulanzen unterstützen und helfen den Opfern von Straftaten in einer sehr schwierigen Situation. Sie leisten damit, so meinen wir, einen wichtigen Beitrag für die forensische Medizin und damit ebenso für die Strafverfolgung. Damit leisten sie auch einen Beitrag zur Erhaltung unseres sozialen Friedens. Wir bitten deshalb um Unterstützung unseres Antrages.
Zu dem Änderungsantrag der BMV möchte ich sagen, dass es mich freut, dass Sie die Ziffern 1 und 2, die Sie zu 2 und 3 unseres Antrages werden lassen wollen, ganz offenbar unterstützen. Wenn Sie jetzt zusätzlich ein, wie Sie schreiben, konsistentes Konzept der Opferbetreuung von der Landesregierung fordern, so meine ich persönlich, dass das ein bisschen zu viel der Bürokratie bedeutet. Ich gehe davon aus, dass unsere Landesregierung durchaus über ein konsistentes Konzept der Opferbetreuung verfügt. Vielleicht sagt Frau Drese dazu gleich noch etwas.