Nun werden Sie sich verwundert die Augen reiben, woher hat der Ritter schon wieder so ein internes Schreiben des BKA. Ich kann Sie beruhigen, ich kann die Quelle nennen. Der „Spiegel“ berichtete in seiner Ausgabe vom 05.11.2012 über dieses Papier des BKA. In dem Artikel des „Spiegel“ heißt es, ich zitiere: „Das BKA-Papier entstand in einer Zeit, als die rechtsextreme Szene nach der Wiedervereinigung nur so von Kraft strotzte. Auf die Pogrome in Hoyerswerda und Rostock waren tödliche Brandanschläge in Mölln und Solingen gefolgt... Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe wuchsen mit dem Selbstbewusstsein einer politischen Bewegung heran, die bis dahin ungeahnte Erfolge verzeichnen konnte.“ Zitatende.
Nun werden Sie sich vielleicht fragen, was hat der Verfassungsschutz, aus Ihrer Sicht Demokratieschutz, mit dieser Entwicklung zu tun? Der Artikel des „Spiegel“ zitiert aus dem BKA-Papier in dem Zusammenhang wie folgt: „Es bestehe ,die Gefahr, dass Quellen des Verfassungsschutzes … sich gegenseitig zu größeren Aktionen anstachelnʻ … ,aus Quellenschutzgründen‘ würden Informationen des Verfassungsschutzes an die Polizei ‚erst so spät weitergeleitet‘, dass rechte Aktionen ‚nicht mehr verhindert werden können‘; wenn der Verfassungsschutz über Durchsuchungen informiert werde, würden ‚die Quellen oft vorher gewarnt‘.“ Zitatende.
Ich könnte Weiteres aus diesem „Spiegel“-Artikel zitieren, der aus dem BKA-Papier zitiert, erspare mir das aber und stelle dann die Frage, ob Sie wirklich der Meinung sind, dass sich an diesen Zuständen irgendetwas geändert hat oder ob sich durch Ihren Vorschlag, ein Landesamt zu gründen, etwas an diesen Zuständen ändern würde. Ich wage es zu bezweifeln. Deshalb wird meine Frau, meine Fraktion …
Okay, aber zurück zum Ernst der Lage. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ausgerechnet „die Geschehnisse um den NSU“, wie es in Ihrem Antrag heißt, heranzuziehen, um einem Geheimdienst mehr Autonomie zuzusprechen, das halten wir für abenteuerlich.
Liebe Kollegin und Kollegen der BMV-Fraktion, zusammenfassend daher meine Bitte noch einmal: Arbeiten Sie im kommenden NSU-Untersuchungsausschuss konstruktiv mit! Daran habe ich keinen Zweifel. Ziehen Sie dann Ihre Rückschlüsse für die Zukunft des Verfassungsschutzes unseres Landes! Machen Sie damit nicht den zweiten Schritt vor dem ersten, der dann auch noch in die falsche Richtung geht! – Recht herzlichen Dank.
Lieber Kollege Ritter, es wird Sie jetzt nicht erstaunen, dass ich mich noch mal zu Wort gemeldet habe, denn es ist genau das eingetreten, was ich versucht habe zu verhindern. Ich kann als Dienstherr des Verfassungsschutzes nicht zur Kenntnis nehmen, dass eine Pauschalverurteilung des Verfassungsschutzes als Ganzes stattfindet.
Ja, es hat Fehler gegeben innerhalb des Verfassungsschutzes und die müssen auch aufgeklärt werden. Im Übrigen ist der Untersuchungsausschuss nicht Gegenstand, den Verfassungsschutz zu untersuchen, sondern er ist Gegenstand zu untersuchen, welche Fehler hat der Verfassungsschutz im Zusammenhang mit dem NSU gemacht. Auch das ist eine unterschiedliche Feststellung.
Sehr geehrter Herr Förster, Ihnen erst mal ganz herzlichen Dank für die Lehrstunde „Verfassung und Demokratie für alle verständlich erklärt“. Es ist ja schön, dass Sie mit Ihrem Wissen hier so offenherzig umgehen, aber das haben wir nicht gebraucht, das hat mit dem Antrag nichts zu tun.
Ich wollte eigentlich zu Beginn meiner Rede sagen, was jetzt völlig hinfällig ist, dass ich mich darüber freue, dass wir ausnahmsweise mal zum Thema Verfassungsschutz keine Diskussion darüber führen müssen, ob wir ihn brauchen oder nicht. Das war nix, aber ich freue mich, dass dieser Antrag sich zumindest deutlich positioniert und sich für einen starken Verfassungsschutz ausspricht. Da bin ich im Herzen ganz bei der Fraktion der BMV. Und ich sage Folgendes vorrednerbedingt: Wenn wir in einer Demokratie leben wollen, dann geht es derzeit einfach nicht ohne den Verfassungsschutz und er muss entsprechend aufgestellt sein.
Dienstleister für die Demokratie, Hüter der Demokratie – so versteht meine Fraktion die Aufgabe des Verfassungsschutzes. Ich möchte an dieser Stelle sagen: Der Verfassungsschutz gerade bei uns im Land macht seine Sache sehr gut. Unbestritten gibt es in unserer heutigen Zeit einige Bedrohungen, die sich gegen unser Land, unser Wertesystem, unsere Demokratie richten, und diese Bedrohungen machen nicht Halt an der Grenze zu Mecklenburg-Vorpommern. Ganz im Gegenteil, vielleicht sind wir aufgrund unserer dünnen Besiedelung gerade
interessant als Rückzugsort für islamistische Terroristen, wo sie sich unbeobachtet fühlen. Natürlich gibt es auch in Mecklenburg-Vorpommern Linksterroristen und Rechtsterroristen. Ob es einen Verfassungsschutz geben muss, darüber brauchen wir also gar nicht zu reden. Das liegt für meine Fraktion ganz klar auf der Hand.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Verfassungsschutz hat eine klare Aufgabe. Er soll uns, unser Leben, so, wie wir es uns vorstellen, schützen, und genau dies tut er. Gerade vor einer Woche war der letzte Schultag für die Abiturienten dieses Landes. Es waren sommerliche Temperaturen und die Jugendlichen saßen auf den Wiesen, an den Seen unseres schönen Landes und feierten diesen für sie wichtigen Tag. Sie machten sich dabei keine Sorgen, sondern feierten sich selbst und freuten sich über ihre nun offenstehende Zukunft. Genauso, meine Damen und Herren, genauso soll es sein. Dass es zukünftig dabei bleibt, dafür müssen wir unsere Sicherheitsorgane und eben auch den Verfassungsschutz entsprechend ausrüsten und unterstützen.
Niemand will einen Polizeistaat, aber eine wehrhafte Demokratie, die wollen wir. Insoweit freue ich mich, dass die Sinnhaftigkeit des Verfassungsschutzes in diesem Antrag nicht infrage gestellt wird. Es geht einzig um die Organisationsstruktur. Da vermittelt der Antrag der BMV leider, dass die Strukturen in einem Landesamt dem Verfassungsschutz eine höhere Bedeutung, vielleicht auch höhere Schlagkraft beimessen würden. Der Minister hat bereits ausgeführt, dass dies bei Weitem nicht so ist. Das würde ja bedeuten, dass der Verfassungsschutz in zehn oder bald elf Bundesländern nicht so stark wäre wie in den anderen fünf Bundesländern. Gerade diesem Eindruck verwehre ich mich deutlich. Das Saarland ist gerade dabei, sein Landesamt für Verfassungsschutz in das dortige Innenministerium zu integrieren und verspricht sich Synergieeffekte und eine stärkere Betonung der politischen Verantwortung.
Ich kann auch in der Rede der Fraktion der BMV keinen Grund für die Umstrukturierung, außer dem eines ideellen Bekenntnisses, entnehmen. Dafür benötige ich aber keine Umstrukturierung. Meine Fraktion bekennt sich zu der Notwendigkeit eines starken Verfassungsschutzes. Dies ist aber auch in der bisherigen Struktur gegeben. Insoweit wird meine Fraktion Ihren Antrag ablehnen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte mich erst mal für die sachlichen und klugen Beiträge zu dieser Debatte bedanken. Ich glaube, der Antrag ist richtig verstanden worden, insbesondere von Frau von Allwörden und von Herrn Minister Caffier. Es geht in der Tat darum, den Verfassungsschutz zu stärken, auch ideell zu stärken, genau darauf zielt er ab, und damit auch unsere demokratischen Institutionen zu verteidigen und noch mal deutlich zu machen, wir zucken nicht zurück vor den Angreifern, die unsere Demokratie und unseren Staat beschädigen wollen, egal, ob sie von links, von rechts oder aus religiös motiviertem Extremismus
kommen, sondern wir verteidigen unseren Staat, wir verteidigen unsere demokratischen Institutionen und damit letzten Endes unsere Bürgerrechte.
Ich denke, da gibt es grundsätzlich eine mehr oder weniger große Übereinstimmung zwischen allen Fraktionen, das habe ich jedenfalls so verstanden. Und auch Herr Ritter hat ja durchaus recht mit seinem Hinweis, dass man natürlich den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss erst mal abwarten kann, um dann zu entscheiden, ob organisatorisch irgendwelche Maßnahmen erforderlich sind oder nicht. Das kann man sicherlich so machen, das ist kein schlechter Vorschlag.
Deswegen werden wir dieses Thema auch weiterverfolgen, gerade während des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, um dann eventuell unsere Schlüsse daraus zu ziehen. Ich freue mich auch über die Einladung von Herrn Minister Caffier, dieses ganze Vorgehen sehr intensiv zu begleiten. Da gibt es sicherlich gute Vorschläge und gute Ideen, wie man den Verfassungsschutz noch deutlicher als mittigen Bestandteil unserer Gesellschaft darstellen kann, sodass er noch stärker auch von der Bevölkerung akzeptiert wird.
Natürlich wollen wir dieses Eigenleben, das es vielleicht in anderen Bundesländern in der Historie gegeben hat, in der Form nicht. Wir wollen aber eine gewisse Neutralität, und das möchte ich doch noch mal betonen, weil nur diese Neutralität eben auch eine größere Akzeptanz bedeutet. Also wenn eine Entscheidung eines Verfassungsschutzes vorliegt und man dann aber unterstellt, es war in Wirklichkeit keine Entscheidung des Verfassungsschutzes, sondern eine Entscheidung des Innenministers, dann wird diese Entscheidung natürlich nicht so akzeptiert, als wäre sie von einer relativ unabhängigen Instanz getroffen worden.
Ich glaube, wir haben viele verschiedene Argumente gehört und es ist auch deutlich geworden, dass es keinen absoluten Königsweg gibt. Deswegen gibt es ja auch unterschiedliche Organisationsformen in den verschiedenen Bundesländern. Beides ist möglich, es gibt für beides Argumente. Die Landesregierung hat sich im Moment für diese Abteilungslösung entschieden und wir werden jetzt abwarten, wie sich das im Laufe der nächsten Jahre entwickelt. – Vielen Dank.
Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/2005.
Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/2005 bei Zustimmung der Fraktion der BMV und Gegenstimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und AfD abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrages der Fraktion der BMV – Behördenmitarbeiter als Opfer von Angriffen in der Polizeilichen Kriminalstatistik separat erfassen, auf Drucksache 7/2003.
Antrag der Fraktion der BMV Behördenmitarbeiter als Opfer von Angriffen in der Polizeilichen Kriminalstatistik separat erfassen – Drucksache 7/2003 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass Behördenmitarbeiter, die Opfer von Angriffen werden, in der Polizeilichen Kriminalstatistik separat erfasst werden.
Immer wieder ereilen uns Nachrichten wie diese: Am 21. Februar dieses Jahres rastete ein Bürger im Jugendamt Wismar aus. Zunächst beleidigte und bedrohte er eine Mitarbeiterin, sie konnte auf den Flur flüchten. Wegen des Lärms eilten Kollegen herbei. Der Täter drohte, er wird alle töten. Er wurde gewalttätig und verletzte einen Mitarbeiter mit der Faust am Kopf. Er benutzte ein Pfefferspray. Insgesamt 13 Mitarbeiter erlitten Atembeschwerden, Reizhusten und Augentränen. Es wurde Anzeige erstattet. Dieser Vorfall wird unter, Zitat, „Sonstige“, Zitatende, in die Polizeiliche Kriminalstatistik eingehen. Es gibt keine spezifische Erfassung von Behördenmitarbeitern als Opfer. Sie werden mit allen anderen Opfern, die nicht speziell erfasst werden, unter „Sonstige“ zusammengefasst.
Mitarbeiter der Behörden sind Repräsentanten des Staates. Angriffe gegen diese Personen sind Angriffe gegen den Staat. Der Staat muss genau im Bilde darüber sein, welche Entwicklungen solche Angriffe nehmen. Die Landesregierung hat selbst mitgeteilt, dass Mitarbeiter im öffentlichen Dienst Opfer von Drohungen, Beleidigungen bis hin zu Gewaltanwendungen werden können. Insbesondere die Mitarbeiter mit direktem Bürgerkontakt sind gefährdet. Als Beispiele hat die Landesregierung selbst genannt: Ausländerbehörden, Sozialämter, Arbeitsagenturen, Jobcenter, das Landesamt für Innere Verwaltung, Gerichte und Staatsanwaltschaften, Aufsichtsführende im Bereich der Landwirtschaft und Umwelt und das Landesamt für Gesundheit und Soziales.
Die Landesregierung selbst sagt, der Widerstand gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes nimmt zu. Aber mit welchen Zahlen will sie das belegen? Die Landesregierung hat kein umfassendes Lagebild. In der letzten Landtagsdebatte hatten wir beantragt, dass Angriffe gegen Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes systematisch erfasst werden sollen. Aber sie werden eben nicht nur nicht systematisch erfasst, wir haben auch keine spezielle Polizeiliche Kriminalstatistik. Der öffentliche Dienst – zu Ausnahmen komme ich noch, insbesondere Vollstreckungsbeamte und Rettungsdienste – ist kein Erfassungskriterium.
Mitarbeiter des Landes, der Landkreise, der kreisfreien Städte, der großen kreisangehörigen Städte, der Ämter sowie der amtsfreien Gemeinden sollen nach unserer Ansicht separat als Opfer von Angriffen erfasst werden. Konkret wäre es unserer Ansicht nach sinnvoll, sie in den