(Jochen Schulte, SPD: Sie wissen doch gar nicht, wie das ist, wenn ich arrogant werde. Das haben Sie noch gar nicht erlebt.)
Na ja, also wenn das noch nicht arrogant ist, will ich das wirklich nicht erleben, Herr Schulte. Danke für diesen Warnhinweis.
Lieber Kollege Ehlers, ich werde dann unruhig und drücke das auch mit Zwischenrufen aus, wenn hier am Pult Dinge behauptet werden, die mit der Realität in diesem Landtag nichts zu tun haben. Wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, es wäre unüblich, dass zum Beispiel Unterrichtungen der Beauftragten für die Stasiunterlagen
im Plenarsaal behandelt werden, dann stimmt das einfach nicht. Da bitte ich Sie, einfach mal die Protokolle der Plenarsitzungen der letzten Jahre zu lesen, wer sich wann mit diesem Thema beschäftigt hat, wer dafür gesorgt hat, dass eine Ausschussberatung dazu stattfindet. Wir werden das auch morgen machen, denn morgen steht auf der Tagesordnung „Abstimmung“ zu diesem Bericht. Nein, wir werden morgen die Überweisung beantragen,
Da schwillt mir einfach der Kamm, wenn hier Dinge behauptet werden, die mit der Realität nichts zu tun haben.
Zu dem fachlichen Aspekt, lieber Kollege Manthei: Wir haben einen bundesweiten Gedenktag, da braucht es keinen, wir können nicht, und rechtlich ist das so vorgegeben – auch das stimmt nicht ganz. Mit Proklamation aus dem Jahr 1996 wurde der 27. Januar zum nationalen Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus erhoben. Im Jahr 1999 – im Jahr 1999! – hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern eine Änderung des Gedenkstättengesetzes dieses Landes beschlossen und den 8. Mai zum Landesgedenktag zur Befreiung vom Nationalsozialismus und Beendigung des Zweiten Weltkrieges gemacht. Es gibt also durchaus die Möglichkeit, zu einem historischen Datum mehrere Formen des Gedenkens zu finden. Es gibt auch andere Bundesländer – das haben wir in der Ersten Lesung behandelt –, die den 17. Juni schon zu einem Landesgedenktag gemacht haben, trotz der bundeseinheitlichen Proklamation durch den Bundespräsidenten. Das ist sozusagen eine Argumentation, die nicht zielführend ist.
All das, auch über Möglichkeiten – ich sage es noch mal, lieber Kollege Ehlers –, über Möglichkeiten außerhalb eines solchen Gedenktages nachzudenken und darüber, was man machen kann, um dem historischen Datum gerecht zu werden, wäre möglich gewesen auf Grundlage einer Überweisung, um im Ausschuss zu diskutieren. Das sind für mich Scheinargumente, die herangezogen werden, um sich sozusagen einer Debatte im Ausschuss zu verweigern. – Herzlichen Dank.
Wertes Präsidium! Liebe Bürger von Mecklenburg und Vorpommern! Werte Kollegen und liebe Gäste! Es ist schon ein bisschen lachhaft, wenn wir hier an unser Demokratieverständnis erinnert werden sollen im Hinblick auf den wahrscheinlich gescheiterten Antrag zur Verfassungsänderung unter TOP 3a), wo Sie mit Ausflüchten und einem Rettungsanker-Geschäftsordnungsantrag um die Abstimmungsniederlage rumlaboriert sind, und das zu vergleichen mit dem, was jetzt hier passiert. Das Verhältnis der Redenden zu unserer Fraktion, der AfD, ist beschämend, was sich daran zeigt, dass kein Antrag von uns in die Ausschüsse verwiesen wird. Deswegen beantrage ich ausdrücklich, unseren Antrag in die Ausschüsse...
Also ich gehe davon aus, dass Sie der Geschäftsordnung mächtig sind. Sie wissen, dass das, was ich sage, wenn Sie die Redezeit überschreiten und ich das noch zulasse, ohne Ihnen das Mikrofon abzudrehen …
Also, ob „Jajaja“ Zustimmung ist und ob das jetzt keine Diskussion mit mir ist, darüber können wir gerne hinterher diskutieren. Aber im Moment bewegen Sie sich ganz stark in dem Bereich eines Ordnungsrufes.
(Dr. Ralph Weber, AfD: Also „ja“ ist für mich im Verständnis der deutschen Sprache ein Akt der Zustimmung.)
Gut. Jetzt haben wir gehört, was eine Nichtgegenrede ist, und für diese Nichtgegenrede oder diesen Nichtkommentar meiner Bemerkung erteile ich Ihnen hiermit einen Ordnungsruf.
Trotzdem habe ich wahrgenommen, dass Sie einen Antrag auf namentliche Abstimmung gestellt haben, wenn ich...
Auf Überweisung, gut. Also ist im Rahmen der Debatte beantragt worden, das Ganze zu überweisen. Das ist dann schon fast untergegangen. Von daher sollte man sich auch an Redezeiten halten.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage, das Gesetz zur Einführung eines Gedenktages für die Opfer des SED-Unrechts, auf Drucksache 7/1574.
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, diesen Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage in den zuständigen Fachausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsantrag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und BMV, bei Zustimmung der Fraktion der AfD und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustim
men wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BMV, bei Zustimmung der Fraktion der AfD
und einer Enthaltung aus der Fraktion der AfD abgelehnt. Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/1574 abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: a) Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften, Drucksache 7/1931, in Verbindung mit b) Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE – Entwurf eines Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, Drucksache 7/1992.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften (Erste Lesung) – Drucksache 7/1931 –