Protocol of the Session on March 16, 2018

Ich habe Ihre Frage nicht verstanden, Frau Tegtmeier, aber Sie können gern ans Mikrofon kommen, ich beantworte Zwischenfragen, wenn die Zeit es zulässt.

(Andreas Butzki, SPD: Wir können auch so noch mal reden.)

Ich will noch konkrete Beispiele nennen. Im zweitgrößten Landkreis Deutschlands, Ludwigslust-Parchim, mit 212.000 Einwohnern gibt es kein einziges öffentliches Hallenbad, das für den Schwimmunterricht genutzt wird. Die größte Insel Deutschlands, die Insel Rügen, verfügt über keine einzige Halle, wo sie am Ende überhaupt eine Schwimmprüfung durchführen können.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Da kann man doch in der Ostsee schwimmen lernen. – Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Herr Ritter, Sie, glaube ich, als sehr gestählter Schwimmer können das sicherlich auch in der Ostsee machen,

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Alle Kinder können das im Teich lernen wie in der Ostsee.)

aber Sie kennen natürlich als Experte die Schwimm- und Prüfungsordnung und wissen, dass Sie mindestens 18 Grad brauchen für eine Schwimmprüfung, und da gibt es ein kleines …

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist ja genau der Quatsch!)

Das ist die Prüfungsordnung für das Schwimmen und auch für Rettungsschwimmer,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Dann müssen wir die ändern.)

das ist das Problem bei diesen Freiluftbadestellen. Darauf komme ich gleich noch mal zurück.

Dann gibt es die Statistik, die das vorsah, das hatten wir auch in der Aussprache schon mal erwähnt, die allerdings, das muss ich gleich zugeben, bundesweit geführt wurde. Ich habe keine Statistik nur für MecklenburgVorpommern, aber bundesweit haben wir festgestellt, dass 59 Prozent der Grundschüler keine sicheren Schwimmer sind. Da fragt man sich: Was braucht es denn noch, um endlich tätig zu werden?

Der Herr Innenminister hat auf die verfassungsrechtliche Fragwürdigkeit hingewiesen. Darauf möchte ich reagieren. Er hat das Wort benutzt, dass hier der Antrag begehrt, den Gemeinden irgendetwas vorzuschreiben. Das, muss ich sagen, Herr Innenminister, weise ich entschieden zurück! Hier geht es selbstverständlich nur um die Kommunen, die ein Interesse daran haben. Ich bin in Kontakt mit mehreren Kommunen. Ich weiß, welche Schwierigkeiten die haben.

(Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD)

Und Herr Pegel hat es selbst am Bespiel Anklam gesagt, dass er den Anklamer Bürgermeister aufgefordert habe, sich noch mal in Bergen zu erkundigen.

(Martina Tegtmeier, SPD: Ja, wenn er gar nicht will?)

Das heißt, es gibt im Moment überhaupt keine Kommunikation zwischen den Kommunen, sie geben alle Hunderttausende Euro für Planungskosten aus und niemand setzt sich hin und bietet einfach eine Hilfe an. Es geht um nicht mehr und nicht weniger, aber von niemandem soll eine Entscheidung getroffen werden für die Kommunen, das ist völlig abwegig.

Und, Herr Innenminister, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass es viele Bereiche gibt, wo selbstverständlich die Kommunen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zuständig sind. Sie haben Beispiele genannt: Brandschutzplanung, Schulentwicklungsplanung. Es gibt also landesweit viele Beispiele. Auch das jetzt große Thema Rettungsdienst zum Beispiel wird landesweit geplant, obwohl natürlich die Träger des Rettungsdienstes die Kreise sind. Also das ist mir zu formal, zu einfach, das hier vom Tisch zu wischen.

(Bernhard Wildt, BMV: Sehr richtig!)

Dann zur Frage von Herrn Innenminister: Wie definieren Sie Versorgungslücken? Ja, das Problem ist einfach da. Das wird dann Ergebnis der Bedarfsanalyse sein. Ich habe das Beispiel des Schulunterrichts gebracht, das ist für mich der gravierendste Mangel. Aber es geht eben nicht nur darum. Da haben wir dann zum Beispiel von der Landesregierung die Vorgabe der 45 Minuten. Ich habe ja gesagt, das könnte zum Beispiel ein Anhaltspunkt sein. Ich denke, das ist auch ein realistischer Wert, ohne jetzt zu träumen, dass man in jeder Gemeinde eine Schwimmhalle hat.

(Andreas Butzki, SPD: Aber wenn die Kommunen das nicht wollen in dem Zeitraum?)

Nein, wenn sie es nicht wollen, natürlich.

(Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Es soll nur um freiwillige Teilnahme gehen, weil ich einfach aus meiner Erfahrung weiß, dass es viel Klärungsbedarf gibt, und ich frage mich, warum jede Kommune vor sich hin wurschtelt und jeder das Rad neu erfinden muss.

(Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Dann zu Herrn Schneider, Sie haben das Beispiel mit den Schülern gebracht. Ich hatte eigentlich nur die Beispiele genannt, die gar keinen Schwimmunterricht hatten. Es ist natürlich unterschiedlich, einige Schulen hatten mal ein Jahr keinen Schulunterricht aus verschiedenen Gründen. Und sie haben recht, Herr Schneider, dass eine Bedarfsanalyse notwendig ist. Ich dachte, ich hätte es auch gesagt, das ist natürlich absolut erste Voraussetzung, um dann zu gucken, was notwendig ist.

Sie haben auch zu Recht wie andere auf die Kosten hingewiesen. Das ist tatsächlich so, ich glaube, das werden wir auch nicht ändern können, dass so ein Hallenbad

nicht kostentragend ist. Ich weiß nicht, ob es überhaupt eine Halle gibt in Deutschland, die sich selbst finanziell trägt. Das halte ich für unwahrscheinlich. Das ist natürlich ein Problem, was mir bewusst ist. Aber dieser erste Schritt ist erst mal gar nicht mit Kosten verbunden, sondern da geht es nur um eine Hilfe und Koordinierung.

Bei der Frage der Betriebskosten weiß ich von Bergen auf Rügen, die im Moment noch nicht wissen, wie viel Geld sie dafür ausgeben müssen, wie viel Betriebskosten so eine Halle zum Beispiel hat. Da könnte man auch vielleicht beratend tätig sein.

Dann noch kurz zu Frau Tegtmeier: Es ist im Prinzip rein rechtlich nach unserer Geschäftsordnung so, dass es im Grunde egal ist, der Antrag wird gestellt und schriftlich oder mündlich begründet. Von daher können Sie nicht sagen, irgendwas war nicht in der Begründung.

(Martina Tegtmeier, SPD: Ich habe gesagt, dass die Begründung nicht zum Antragstext passt.)

Sie müssen auch das zu Rate ziehen und berücksichtigen, was ich mündlich gesagt habe. Das ist eine Formalie und da hatte ich ja die Definition des „Wohnortnahen“ gesagt.

Abschließend ein letztes Wort zu Herrn Koplin: Rettungsschwimmer müssen auch ausgebildet werden. Da haben wir aber genau das gleiche Problem. Ich habe mal versucht, in Greifswald Rettungsschwimmerkurse im Rahmen des Hochschulsports zu machen, und da hatten wir tatsächlich das Problem, dass wir keine Bahn bekommen haben oder nur zu ganz ungünstigen Zeiten und zu teuren Preisen. Also auch in der Rettungsschwimmerausbildung gibt es einen erheblichen Mangel und einen Bedarf an Wasserfläche.

Ich wäre damit einverstanden, wie Herr Schneider gesagt hat, wenn wir den Antrag zunächst im Bildungsausschuss beraten, und würde das daher auch beantragen. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der BMV – Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Für die Fraktion der AfD hat jetzt das Wort Herr Professor Weber.

Liebe Bürger von Mecklenburg und Vorpommern! Wertes Präsidium! Werte Kollegen! Liebe Gäste! Ich fange mal von hinten an und sage, der letztgestellte Antrag, also dann nur auf Überweisung in die Ausschüsse, würde vielleicht helfen, wenn Frau Tegtmeier in der Tat damit zufrieden sein könnte, dass ein paar Formulierungen geändert würden, „Bürger“ statt „Einwohner“, obwohl das eine wichtige Änderung ist, und keine Formalie und so weiter.

Aber darum geht es gar nicht, hier ist ein Konzept zur Versorgung des Landes mit öffentlichen Schwimmhallen vorgelegt worden. Und wie der Kollege Herr Dr. Manthei zutreffend dargelegt hat, ist Teil der Begründung eben nicht nur, dass es schriftlich ausgeführt wird, sondern auch das, was beim Vorstellen des Antrages mündlich kommt, und das war eindeutig. Da geht es nicht nur um den Schulunterricht, sondern da geht es um eine flächendeckende Versorgung mit Schwimmhallen.

Das Thema ist wichtig, aber leider kommunal besetzt. Wir würden damit diametral in die verfassungsrechtlich geschützte gemeindliche Selbstverantwortung eingreifen und deswegen geht es eben nicht, dass wir im Ausschuss nur ein bisschen drum herumreden. Richtigerweise müsste hier ein Konzept zur Sicherstellung des Schwimmunterrichts an den Schulen des Landes beantragt werden. Das ist das, was wir hier machen könnten. Das ist aber ein ganz anderer Antrag als der, der gestellt worden ist. Deswegen hilft es nichts, diesen Antrag in die Ausschüsse zu verweisen. Weil wir aber das Ziel des Antrages sehen, werden wir uns trotz erheblicher Bedenken enthalten bei einer Überweisung in die Ausschüsse, aber eben nicht zustimmen, sondern uns da enthalten, denn überwiesen werden kann dieser Antrag so nicht. Es müsste über einen anderen Antrag gesprochen werden.

Insofern, Herr Dr. Manthei, als Juristenkollege kennen Sie ja das, was bei Lehrbüchern immer so dasteht: zweite verbesserte Auflage – also besser machen und wieder hier einbringen. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Ums Wort gebeten hat noch mal der Minister für Inneres und Europa. Herr Caffier, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete!

Lieber Kollege Dr. Manthei, Sie haben es in Ihren Ausführungen selbst noch mal deutlich gemacht, weswegen der Antrag in der Form eben nicht tragbar ist. Sie sagen selbstverständlich, wenn so ein Konzept erarbeitet wird, ist es nur für die Kommunen, die auch Interesse daran haben. Sie haben den Landkreis Ludwigslust-Parchim hier vorgeführt.

Im Landkreis Ludwigslust-Parchim gibt es bis zum heutigen Tag in diesem Zusammenhang keine einzige Kommune, auch die nicht, denen es durchaus wirtschaftlich nicht schlecht geht, die ein Schwimmbad als Priorität ganz oben haben. Deswegen: Was nutzt an und für sich ein Konzept, in dem Sie gleich sagen, es ist natürlich nur für die, die es wollen?

Derzeit gibt es nur Anklam und die Stadt Bergen, die sich mit dem Gedanken tragen, eins zu bauen, und nach wie vor ist die Landesregierung, egal ob im Wirtschaftsministerium, im Energieministerium oder auch in meinem Haus, bereit, wenn die Stadtvertreter es beschließen, dass sie so ein Projekt angehen wollen, das auch finanziell so zu unterstützen, dass wir möglichst viele Schwimmhallen im Land errichten können, aber immer bitte auf der Grundlage der kommunalen Beschlüsse.

Mir hilft doch ein Konzept nicht, Herr Dr. Manthei, bei dem wir anschließend sagen, na gut, es wäre schön, wenn ihr eine Schwimmhalle hättet, aber wenn ihr es nicht beschließt, ist das auch nicht so schlimm. Das ist für mich eine Beschäftigung, wie ich sie mir nicht vorstelle. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Marc Reinhardt, CDU)

Für die Fraktion der SPD hat noch einmal ums Wort gebeten die Abgeordnete Tegtmeier.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nur ein Satz, weil das hier ein paar Mal angesprochen wurde von Professor Weber, aber auch von Dr. Manthei: Meine Ausführungen zielten darauf ab, dass meines Erachtens die Begründung des Antrages nicht zum Antragstext passt. Das war alles.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Aha!)