Brüssel) – Sie wissen, heute findet die Ministerpräsidentenkonferenz in Brüssel statt – einigermaßen gute Rahmenbedingungen erhalten und damit diese Mittel auch in der Zukunft zur Verfügung haben. Insofern hoffe ich, dass ich Ihnen ein paar Hinweise geben konnte, und wünsche einen angenehmen Verlauf der Debatte. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Borschke! Ich bin bei Ihrer Einbringung nicht ganz schlau daraus geworden, was jetzt das konkrete Ansinnen Ihres Antrages ist. Das vermochte ich auch nicht, aus dem Antrag zu entnehmen. Geht es Ihnen darum, die Höhe der Förderung insgesamt zu erhöhen oder geht es Ihnen darum, die mehrjährige Förderhöhe zu erhöhen?
Es ist zu begrüßen, dass unsere Betriebe nunmehr 20 Hektar statt wie bisher nur 5 Hektar mit den ökologisch wertvollen Blühstreifen und Blühflächen bebauen dürfen. Wer einmal mit den leider immer weniger werdenden Imkern in unserem Land spricht, der wird um den Wert dieser kleinen ökologischen Nischen auf den weiten ausgeräumten Ackerflächen wissen. Das Thema hatten wir heute schon mal im Verlaufe des Tages. Insofern freue ich mich, dass auch ich dazu einiges sagen kann, weil aufseiten des Landwirtschaftsministers Herrn Backhaus ein nicht zu vernachlässigender Aspekt nicht genannt worden ist. Dazu aber am Ende.
Insbesondere große Betriebe mit einem entsprechenden Maschinenbestand nutzen diese Fördermöglichkeiten gerne, um ungünstig geschnittene Feldstrukturen aus der Bewirtschaftung zu nehmen, die sie mit ihren großen Arbeitsbreiten nicht mehr sinnvoll bearbeiten können. Dort bietet die Anlage einer Blühfläche eine gute Möglichkeit der ökonomisch und gleichzeitig ökologischen Nutzung. Auch die Anlage von Blühstreifen am Ackerrand ist in Anbetracht der zunehmend schärferen Regelungen im Hinblick auf die Mindestabstände für Pflanzenschutzmittel zu Gräben, Bächen und Hecken eine gute und willkommene Möglichkeit, Pufferzonen zu schaffen. Frau Aßmann hat es heute Mittag schon gesagt, dass in den letzten Jahren über 3.400 Kilometer Hecken verschwunden sind.
Der vorliegende Antrag erschließt sich uns dagegen nicht wirklich, und Herr Borschke hat es ja eben auf Nachfrage auch bestätigt, denn laut der Richtlinie zur Förderung der Bereitstellung von Strukturelementen auf dem Ackerland vom 2. Juni 2016 beträgt die jährliche Förderung für Blühstreifen und Blühflächen, egal, ob nun ein- oder mehrjährig, 680 Euro. Da Bodenbearbeitung und Aussaat nur einmal anfallen und lediglich ein Pflegeschnitt pro Jahr durchzuführen ist, reduzieren sich also die Kosten je Fläche und Jahr, die dort anfallen, deutlich, wenn sich der Betrieb für die mehrjährige Variante entscheidet.
Dem Grunde nach ist Ihr Antrag obsolet, Herr Borschke. Wieso sollte nun also der Fördersatz für die mehrjährigen Blühstreifen und Blühflächen erhöht werden, zumal das aus betriebswirtschaftlicher Sicht keinen Sinn ergibt? Dieser Antrag geht nach meinem Dafürhalten schlichtweg an den Realitäten der bestehenden Richtlinie vorbei, und wir werden ihn ablehnen.
Im Übrigen – jetzt komme ich zu dem, was ich bei Ihnen etwas vermisst habe, Herr Minister – können nicht nur unsere Landwirte was für Insekten, gerade Bienen, tun, sondern auch jeder Privatmann.
Nein, nein, Frau Oldenburg. Die Privatfrau kann genauso und in demselben Maße was dazutun wie der Privatmann.
Na, ich denke da zum Beispiel an diese ganzen Rasenmähroboter. Also ich finde, das ist eine Erfindung, die im Grunde nicht so schön ist, weil die nämlich verhindern, dass kleine Gänseblümchen, Klee und Löwenzahn ihre Köpfe über die Grasnarbe hinausstecken können,
Und auch jede Privatperson ist ja ungehindert daran, sich selbst einen Imkerkasten in den Garten zu stellen. Ich
selbst habe mich mal darüber informiert, habe das auch mit meiner Familie besprochen, weil ich gerne was für Bienen tun wollen würde, und hätte mir so einen Bienenkasten in den Garten gestellt. Weil ich aber um eine gute Nachbarschaft bemüht bin, habe ich meine Nachbarn gefragt am angrenzenden Grundstück und der eine Nachbar bat darum, von dem Vorhaben Abstand zu nehmen, weil er eine Allergie gegen Bienen hat. Da habe ich aus Rücksicht zu meinem Nachbar natürlich davon Abstand genommen.
Aber grundsätzlich könnten wir alle auch im privaten Bereich, nicht nur unsere Landwirte, was zum Erhalt der Bienen und Insekten tun.
Herr Borschke, Sie sind ja auch Kommunalpolitiker, bringen Sie doch solche oder ähnlich geartete Anträge in Ihre Kommune ein, in Ihren Kreistag,
zum Beispiel, dass die Kreistage so etwas fördern! „Urban Gardening“ ist das Stichwort. Lassen Sie Wildblumen auf Grünstreifen, Grünflächen in den Städten ausbringen! Das hat Frau Aßmann ja heute auch gesagt, dass die Städte immer steriler werden. Das sind Dinge, die ich auch in meiner Heimatstadt beobachten kann.
Aus den von mir genannten Gründen kann ich nur an jeden Einzelnen von uns hier im Saal, aber auch an jeden Einzelnen im Land appellieren, tun Sie was für unsere Insekten, tun Sie insbesondere was für unsere Bienen, aber lassen Sie uns mit solchen Anträgen in Ruhe!
Ja, sehr geehrter Herr Borschke, ich habe hier einen Antrag vor mir liegen und frage mich, was soll der eigentlich. Ich gehe das Punkt für Punkt – es sind nur zwei, deshalb wird die Rede auch sehr kurz – mal durch.
Punkt 1: „Die Landesregierung wird aufgefordert, die nichtverausgabten Mittel des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum zugunsten der Aufstockung des Fördersatzes für Anlage von Blüh- und Flächen umzuschichten.“ Ich weiß nicht, woher Sie wissen, dass es nicht verausgabte Mittel gibt. Dazu hat Herr Minister Backhaus ausgeführt, wie das mit den Mitteln der EU aussieht.
Und zum Punkt 2, es sind die Förderrichtlinien anzupassen: Es wurde eins gemacht, und das ist, die Flächen der möglichen Blühstreifen auf 20 Hektar zu erhöhen. Das ist
uns bekannt gewesen, das haben die Landwirte auch gefordert. Mit 5 Hektar hat man sich nicht zufriedengegeben und wollte mehr Fläche für die Blühstreifen haben.
Wie bitte? – Also es ist auf die Forderung der Landwirte eingegangen. worden Es ist sehr gut. Es sind eine Menge Hektar in unserem Land in diesem GreeningProgramm drin und es steht auch jedem Bauer, jedem Landwirt frei, ob er an diesen Programmen teilnimmt. Dass sie von den Landwirten angenommen werden, diese Programme, das zeigt die doch große Resonanz. Deshalb finde ich Ihren Antrag eigentlich überflüssig und wir werden ihn ablehnen. – Danke.