Protocol of the Session on March 15, 2018

Ja, lieber Kollege, die Präsidentin hat mir ja schon fast die Worte aus dem Mund genommen.

Also ich kann aus Ihrem Ansatz sogar durchaus verstehen, was Sie vorhaben. Ich glaube aber nicht, dass dann der richtige Weg ist, dass man das über die Grundstückssteuer löst, weil ich vermute nicht, dass man deswegen Häuser abreißen wird, was ja auch Geld kostet. Wenn ein Investor nicht bereit ist, ein Haus zu sanieren oder sonst irgendwas mit dem Haus zu machen, wird er, glaube ich, auch nicht das Geld in die Hand nehmen, um es anschließend abzureißen. Und selbst, wenn es abgerissen wird, heißt das für mich nicht, dass an dieser Stelle automatisch neu gebaut wird.

Also von daher ist das ein Thema, worüber man sicher sehr lange diskutieren kann. Aber ob das jetzt mit dem Antrag tatsächlich was zu tun hat? Mir geht es bei der Grundsteuer E sozusagen darum, dass durch die Aufwertung, die dadurch erfolgt, dass da beispielsweise auf dem landwirtschaftlichen Grundstück eine Windkraftanlage oder eine Biogasanlage steht, dass von dieser Aufwertung, die dort passiert, die Gemeinden stärker profi

tieren, indem sie eben eine Grundsteuer erheben können. Das ist ja der Sinn dieses Antrages.

(Andreas Butzki, SPD: Aber nicht, dass Sie jetzt hier vorsingen wollen, hier vorne, ne? – Heiterkeit bei Simone Oldenburg, DIE LINKE)

So, jetzt bin ich mir nicht sicher. Möchte Herr Strohschein... Nein, Herr Strohschein ist zufrieden mit der Antwort.

Jetzt gibt es eine Zwischenfrage des Abgeordneten Herrn Obereiner. Ich frage Sie, Herr Abgeordneter Liskow, lassen Sie diese Frage zu.

Ja, danke, Herr Liskow.

Wie wollen Sie sicherstellen, dass die von Ihnen genannte neu einzuführende Grundsteuer E nicht zu einer Substanzsteuer für Unternehmen wird, und wie wollen Sie sicherstellen, dass die dadurch zusätzlich anfallenden Belastungen auf die Preise übergewälzt werden?

Gut, ich fange mal mit dem Letzten an. Dass das nicht auf die Preise umgelegt wird, dafür ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz zuständig. Da sind wir ja 2017 in den Modus des Ausschreibungsmodells umgesprungen und legen dadurch fest, wie hoch die Vergütungssätze sind. Das heißt, wir können nicht einfach sagen, nur, weil es jetzt eine zusätzliche Steuer gibt … Da könnten wir ja auch sagen, es gibt die bedarfsgerechte Befeuerung, die kostet uns ebenfalls 100.000 Euro. Dafür gibt es auch nicht mehr Geld aus dem EEG. Das müssen die Unternehmen dann halt aus ihren Gewinnen leisten, das geht gar nicht anders. Und selbstverständlich ist das eine Substanzbesteuerung des Unternehmens, aber da sind wir ja fast oder da müssten wir doch eigentlich einer Meinung sein, weil Sie wollen doch nicht, dass so hohe Gewinne bei den Windkraftunternehmen sozusagen anfallen, sondern wir wollen, dass eigentlich ein bisschen was bei der Bevölkerung und bei den Gemeinden ankommt, oder nicht?

(Beifall Rainer Albrecht, SPD: Sehr richtig! Sehr richtig!)

Darf ich noch mal nachfragen?

Es gibt eine weitere Zwischenfrage. Lassen Sie die ebenfalls zu?

Ja, lasse ich auch zu.

Bitte schön, Herr Obereiner.

Habe ich das richtig verstanden, dass die CDU der Besteuerung der Substanz von Unternehmen zustimmt und ihr das Wort redet?

Ich habe Ihnen gerade gesagt, dass wir gerne wollen, dass die Bürger und die Gemeinden besser beteiligt werden und die Lasten der Energiewende bei den Gemeinden, die die Lasten auch zu tragen haben, nicht verbleiben, sondern sie an Gewinnen besser beteiligt werden. Und da ist es doch eine logische Konsequenz, dass natürlich die Unternehmen,

die dort die Anlagen bauen, davon dann betroffen sind, denn irgendjemand muss es ja bezahlen. Das ist ja ohne Frage so.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!)

Ganz offensichtlich waren das also keine Zwischenfragen, sondern Fragen am Ende der Rede des Abgeordneten.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 7/1816. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 7/1816 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE, bei Gegenstimmen der Fraktionen der AfD, BMV und des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 21: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Mikrodarlehen anpassen – Arbeitslosigkeit senken, Drucksache 7/1804.

Antrag der Fraktion der AfD Mikrodarlehen anpassen – Arbeitslosigkeit senken – Drucksache 7/1804 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr de Jesus Fernandes.

Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Gäste! Liebe Bürger im Land! Die AfD-Fraktion stellt den Antrag, die Mikrodarlehen in Mecklenburg-Vorpommern für die Bürger zu verbessern. Seit Jahren herrschen bei der Vergabe von Mikrodarlehen hier im Land marktfremde Bedingungen. Die immer noch aktuellen Konditionen mit fünf Jahren Laufzeit und fünf Prozent Zinsen müssen endlich angepasst werden. Gerade bei der Nullzinspolitik der EZB ist das derzeitige Verfahren nicht mehr tragbar. Die momentan günstigen Zinskonditionen im privaten Kreditsektor sind bereits weit günstiger als fünf Prozent.

Schaut man auf konventionelle Vergleichsportale im Netz, findet man ohne Probleme Banken, die siebenjährige private Kredite vergeben, mit drei oder weniger Prozent jährlichen Zinsen auf die Restschuld. Allerdings scheitert es meistens an der Einstellung der Banken zu Selbstständigen. Es muss nun auch endlich einfacher für den Bürger werden, wieder an staatliche Kredite zu kommen. Der Bürger muss sich oder anderen Personen eine Arbeit und damit eine Existenz schaffen können. Dies war der Grund für die Einführung staatlicher Mikrokredite. Die Mikrodarlehen sind mittlerweile ein weltweit anerkanntes und probates Mittel, um Menschen in die Selbstständigkeit zu bringen. Insbesondere Arbeitslosen oder Personen mit Kleinstbetrieben kann geholfen werden, und zwar dadurch, dass man Menschen in Eigenverantwortung bringt und sie zur Eigeninitiative animiert.

Als der Wirtschaftsausschuss des Landtages sich vor einiger Zeit mit dem Thema Langzeitarbeitslosigkeit beschäftigte, haben wir von der AfD explizit nach diesem Instrument gefragt. Das Landesförderinstitut antwortete auf unsere Fragen, dass bis 2016 von 1.401 Auszahlungen lediglich 75 nicht zurückgezahlt wurden. Dies entspricht einer Ausfallrate von in etwa fünf bis sechs Prozent. Trotz einiger Kündigungen kann man sagen, dass dem Mikrodarlehensfonds kaum Geld verloren gegangen ist, im Gegenteil, durch die Zinserträge ist der Fonds gut gespeist worden.

Der Geschäftsführer des Landesförderinstituts Robert Fankhauser äußerte, dass nach seinem Gefühl in etwa zwei Drittel der Kreditnehmer Arbeitslose waren. Ihm zufolge gab es dort eine Ausfallquote von sieben Prozent. Dies, meine Damen und Herren, sind sehr gute Werte. Dies, meine Damen und Herren, ist deswegen auch ein sehr gutes Mittel, um Menschen aus der Arbeitslosigkeit zu holen.

(Beifall Dr. Ralph Weber, AfD – Thomas Krüger, SPD: Das war aber ein komischer Beifall.)

Deswegen denken wir von der AfD-Fraktion, dass es nur logisch wäre, dieses Instrument zur Existenzgründung zu verbessern, für die Bürger einfacher zu gestalten und ihnen vor allen Dingen wieder ins Gedächtnis zu rufen, denn ich habe seit Jahren nichts mehr darüber in der Zeitung gelesen, keine Information der Landesregierung et cetera.

Wir schlagen vor, dass der Zins bei der Vergabe auf drei Prozent abgesenkt wird. Dies wäre vollkommen unproblematisch und finanzierbar. Auch der eigentlich ausbezahlte Kreditbetrag muss erhöht werden. Bei der aktuellen Preis- und Lohnsituation sind die alten Kreditsummen zu gering. In den vergangenen zehn Jahren sind die Preise und Löhne enorm gestiegen. Von daher schlagen wir vor, die maximale Kreditsumme je nach Darlehenstyp auf 15.000 beziehungsweise 25.000 Euro zu erhöhen. Die Laufzeit muss ebenfalls um zwei Jahre verlängert werden. In anderen Bundesländern gibt es bereits Laufzeiten von zehn Jahren. Dort ist das der Normalfall. Schaut man nach Bremen, Hessen, ins Saarland oder nach Baden-Württemberg, hat man dort sogar die doppelte Tilgungszeit wie in Mecklenburg-Vorpommern. Man hat zehn Jahre Zeit, sich ein ruhiges Polster zu bilden. Es muss doch möglich sein, wenigstens diese Frist bei uns auf sieben Jahre zu erhöhen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Völlig unverständlich ist auch, dass der mobile Einzelhandel von der Förderung ausgeschlossen ist, denn besonders der mobile Einzelhandel könnte die Versorgung im ländlichen Raum durch kleine regionale Händler verstärken. Auch dieser Punkt in der Richtlinie sollte überdacht werden.

(Jörg Kröger, AfD: Sehr richtig!)

In diesem Sinne fordern wir die Landesregierung und das Wirtschaftsministerium auf, sich mit allen rechtlichen angehörigen und zuständigen Institutionen zu besprechen, und die Richtlinie für das Mikrodarlehen gemäß unserem Antrag anzupassen. Es wäre nun wahrlich nicht schwierig, eine Richtlinie für Mikrodarlehen zu ändern

oder für die Finanzierung dessen einen Tick mehr Geld aufzubringen, falls Sie das befürchten. Ich befürchte aber schon, dass die Landesregierung und auch die Oppositionsparteien mit noch viel banaleren Ausreden kommen als gestern und das Finanzargument daherkommt,

(Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU)

nur, um unserem Antrag nicht zuzustimmen.

(Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

Wir kennen das ja, wie auch immer.

Für uns als AfD kann es nicht sein, dass große Unternehmen weiterhin für die bloße Schaffung von oberflächlichen fünfjährigen Niedriglohnarbeitsplätzen gigantische Beträge, GRW-Mittel vom Land und Bund erhalten. Das ist Geld, welches sie nicht einmal zurückzahlen müssen, mit dem sie sich aber zugleich wettbewerbsmäßig über kleine Konkurrenten stellen. Für uns kann es auch nicht sein, dass die Landesgelder für Innovationen zur Förderung von Ziegenfrischkäse, Torten und andere nicht patentwürdige Pseudoinnovationen verplempert werden.

Stattdessen soll das Land sich um die Kleinbetriebe und Existenzgründer kümmern, Menschen, die sich und andere Personen ein Leben lang beschäftigen wollen. Wir wollen für die schwachen Bürger hier nachhaltige Existenzen ermöglichen, und zwar insbesondere für Bürger, die im privaten Sektor keinen Kredit oder keine Förderung erhalten. Dort muss der Staat einspringen und nicht bei Großunternehmen wie Netto, Nestlé oder Dr. Oetker, die ohnehin Milliardenumsätze generieren. Eine sich selbst tragende unabhängige Volkswirtschaft baut man von unten nach oben auf, vom Kleinen ins Große, meine Damen und Herren. Das unterstützt die AfD.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Deswegen muss es möglich sein, Darlehen für Kleinstbetriebe und Existenzgründer zu verbessern, und ich betone noch einmal, es geht um Darlehen und nicht um Zuschüsse. Von daher bitte ich Sie, stimmen Sie unserem Antrag zu! Ferner hoffen wir, dass durch unsere Diskussion das Thema Mikrodarlehen weite Teile der Bevölkerung wieder erreicht. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Bevor ich die Aussprache eröffne, möchte ich Bürger und Bürgerinnen aus dem Bereich Güstrow begrüßen. Ja, das ist korrekt. Herzlich willkommen!