Die ganzen Vorschriften sind ja alle schon erwähnt worden. Ich gebe der Fraktion DIE LINKE natürlich selbstverständlich recht,
es ist bis jetzt vollkommen falsch gelaufen, dass das nur für Schulleitungen und die Lehrer in gefährlichen Fächern gelten soll, also wo Gefahren in den einzelnen Fächern sein könnten. Das ist natürlich ein Problem. Was macht der Lehrer, der auf Klassenfahrt geht? Der braucht jemanden, der die Ausbildung hat. Das haben wir, wie gesagt, bei uns im Arbeitskreis auch intensiv diskutiert. Das ist nicht nur Sache des Bildungsministeriums. Wir haben ja die Gemeindeunfallkasse und es wird ausgehandelt, wo, wie, was da alles finanziert würde. Wir haben zum Beispiel angeregt, dass grundsätzlich die Schul
sekretärin und die Schulhausmeister mit dabei sind. Und wir müssen natürlich an unsere Schulleitungen appellieren, dass die auch darauf achten, dass die regelmäßigen Wiederholungsprüfungen oder diese Kurse dementsprechend durchgeführt werden.
Wie sieht es jetzt bei den Schülern aus? Es wurde hier schon einiges gesagt, was alles gelaufen ist. Ich kann Ihnen von meiner Schule sagen, wir haben das in der 9. Klasse angeboten im Wahlpflichtunterricht, der war natürlich sofort überlaufen. Hintergrund: Ich glaube, drei oder fünf Jahre ist das gültig. Für die Fahrschule braucht man es, da haben die Schüler das in der Schule kostenlos, brauchen das selbst nicht zu finanzieren und sind ein bisschen schneller in der Fahrschule. Das war sofort ein guter Renner.
Wir haben es an der Ganztagsschule angeboten, auch eine verantwortungsvolle Schule. Wir haben viele verantwortungsvolle Schulen bei uns, die arbeiten mit dem THW zusammen, mit dem DRK, mit dem ASB, der Feuerwehr und wer weiß was alles. Da gibt es eine ganze Menge. Ich frage Sie, wenn wir jetzt so eine Ausbildung verpflichtend einführen: Wo wollen wir das einführen, in welcher Klassenstufe? Wollen wir ein zusätzliches Fach? Das habe ich Ihnen gesagt, das wird schon sehr, sehr schwierig. Wie wollen wir das integrieren und in welchem Umfang?
Sachsen hat jetzt ein neues Bildungspaket aufgestellt. Sie wollen vier Prozent ihrer Stundentafel kürzen und trotzdem die KMK-Forderungen erfüllen. Deswegen, ich will das alles hier nicht wiederholen, gibt es eine ganze Menge Probleme. Wir hatten auch das Problem in einer Bankfiliale, das ging ja durch alle Medien, wo jemand verunfallt war und die Leute drübergestiegen sind. Die Kameras sind gelaufen, die Leute wurden heranzitiert, wurden vor Gericht gestellt, angeklagt und es gab die dementsprechenden Strafen.
Was wir wirklich machen müssen – deswegen spreche ich auch von der Gesellschaft, das kann nicht nur die Schule sein –, wir müssen wieder ein gesellschaftliches Bewusstsein zur Hilfe entwickeln. Es darf nicht sein, dass Gaffer die Einsatzkräfte behindern. Wir Autofahrer müssen darauf achten, wenn wirklich ein Stau ist, ist die Rettungsgasse immer da. Es wird jetzt überall groß plakatiert, das ist auch ein Problem. Es darf auch nicht sein, dass Feuerwehr und andere Einsatzkräfte belästigt und bedrängt werden. Im Bundestag ist in der letzten Legislatur noch zum Schluss ein dementsprechendes Gesetz geschaffen worden, und es ist doch wirklich schizophren, dass Helfer sich da irgendwelche Sichtschutzwände aufbauen müssen. Vor Kurzem war im „Nordmagazin“ zu sehen, dass eine Firma in Parchim oder Ludwigslust, jedenfalls in diesem Landkreis, dafür etwas entwickelt hat, aufblasbar.
Das ist doch alles schizophren, dass man so etwas entwickeln muss, damit die Einsatzkräfte vernünftig arbeiten können!
Natürlich ist auch ein Problem, dass die Leute Angst haben, Hilfe zu leisten und dabei Fehler zu machen. Deswegen sollten wir wirklich alle für diese Problematik sensibilisieren, da gebe ich Ihnen vollkommen recht. Ich persönlich muss sagen, ich war erst mal für die Ablehnung des
Antrages auf verpflichtende Erste-Hilfe-Kurse. Wir haben das intensiv bei uns im Arbeitskreis diskutiert, auch bei uns in der Fraktion. Ich stelle hier ganz offiziell den Antrag, diesen Antrag in den Bildungsausschuss zu überweisen, denn das ist nämlich noch nicht erfolgt.
Wir haben ja gehört, dass alle Fraktionen dem folgen werden, und die SPD-Fraktion wird sich dementsprechend auch anschließen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In den vergangenen Wochen sorgte der Rettungsdienst des Landes für Aufmerksamkeit. Meine Kleinen Anfragen hatten ergeben, dass häufig die gesetzlich festgelegten Hilfsfristen verfehlt werden. Das bedeutet, dass der Rettungsdienst vielfach zu lange Eintreffzeiten hat, oft zu lange Zeiten, bis er dann am Notfallort ankommt. Die maximale Hilfsfrist beträgt 15 Minuten. Sie darf überschritten werden um fünf oder zehn Prozent, je nachdem, ob es sich um den Stadt- oder Landbereich handelt. Allerdings wurde im Jahr 2016 die maximale Hilfsfrist in über 17 Prozent aller Einsätze überschritten. Konkret heißt das, in über 34.000 Einsätzen wurde die maximale Hilfsfrist überschritten.
Heute geht es aber nicht um die professionellen Notfallhelfer, sondern um die Laienhelfer, denn auch wenn unser Rettungsdienst im Land optimal funktionieren sollte, wird er immer in gewissen organisatorischen und finanziellen Grenzen verbleiben müssen. Daraus ergibt sich die große Bedeutung von Ersthelfern, denn in der Regel – Herr Wildt hat das in der Einbringungsrede schon gesagt – sind die ersten Minuten eines Notfalls für die Schwere der Unfallfolgen oder sogar für das Überleben entscheidend. Ersthelfer sind genau in dieser entscheidenden Zeit bis zum Eintreffen des professionellen Rettungsdienstes tätig. Ersthelfer sind das erste Glied in der Rettungskette und eine Kette ist immer nur so stark wie ihr schwächstes Glied. Deshalb wollen wir das erste Glied stärken mithilfe von verpflichtenden Erste-HilfeKursen an Schulen.
Hervorheben möchte ich, dass es bei der Ersten Hilfe oft nicht um lebensbedrohliche Situationen geht. Das war mir bei einigen Vorrednern aufgefallen, deshalb hatte ich da auch noch mal nachgefragt. In den Kursen der Ersten Hilfe lernt man viel, viel mehr als nur die sogenannten lebensrettenden Sofortmaßnahmen. Bei der Ersten Hilfe geht es um alle Maßnahmen, die bei Unfällen, akuten Erkrankungen oder Vergiftungen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes notwendig sind. Es kann also auch um die Versorgung von kleineren Verletzungen und Wunden gehen, um thermische Schädigungen, also Verbrennungen oder Erfrierungen, typische Sportverletzungen oder das Verhalten bei Infektionskrankheiten.
Abschließend noch einmal zurück zur Rettungskette und zur Überlastung des Rettungsdienstes: Die Bedeutung
des Ersthelfers liegt nicht nur in der wichtigen Überbrückung der Zeit, bis der professionelle Rettungsdienst da ist. Es gibt hierbei noch einen weiteren Aspekt, denn wer eine Ausbildung zum Ersthelfer absolviert hat, kann auch besser einschätzen, in welchen Fällen der Rettungsdienst überhaupt zu rufen ist. Das heißt, wenn so vermieden werden kann, dass der Rettungsdienst unnötig ausrückt, stehen die Einsatzkräfte, also die professionellen Einsatzkräfte eher für die schwerwiegenden Notfälle zur Verfügung.
Abschließend möchte ich noch kurz auf einige Vorredner eingehen. Zunächst zur Stellungnahme der Landesregierung: Hier möchte ich darauf hinweisen, es wurde gesagt, die verpflichtenden Erste-Hilfe-Kurse würden den Führerscheinkursen entsprechen und damit seien die Schüler überfordert. Das ist nicht unsere Forderung. Da muss man wissen, dass es verschiedene Erste-Hilfe-Kurse gibt, sozusagen den kleinen und den großen Erste-HilfeKurs. Früher wurde dieser Führerscheinkurs nur Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ genannt. Er heißt jetzt auch Erste-Hilfe-Kurs, das ist vielleicht so ein bisschen verwirrend. Jedenfalls geht es bei der Ersten Hilfe, wie ich in meiner Rede dargelegt habe, um viel mehr als, ich sage mal, Herzdruckmassage und Wiederbelebungsmaßnahmen.
Noch eine Anmerkung zur Stellungnahme der Landesregierung: Die Landesregierung ist hier offenbar der Auffassung, dass der Status quo so reicht, wie die Rechtslage jetzt geregelt ist, aber das hat ja Herr Wildt in der Einbringungsrede anschaulich dargelegt, die Realität beweist eben, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichend sind.
Immer wieder ist das Alter angesprochen worden, das hat zunächst Herr Schneider von der AfD getan, der da sagte, wer möchte von einem Kind gerettet werden. Nun muss ich sagen, mir ist eigentlich egal, von wem ich gerettet werde, Hauptsache, ich werde gerettet.
Hier sollten wir alle nicht die Tätigkeit der Jugendverbände der Wohlfahrtsorganisationen unterschätzen. Ich persönlich kenne das Jugendrotkreuz, aber andere Wohlfahrtsverbände, denke ich mal, machen das sicherlich ähnlich. Das Jugendrotkreuz lehrt Erste Hilfe und man kann hier bereits ab sechs Jahren Mitglied werden, also ich sage mal, ab Grundschulalter. Darüber hinaus gibt es …
Das ist nur ein Beispiel, das Jugendrotkreuz. Mir geht es ja um die Erste-Hilfe-Schulung. Sogar im Vorschulalter gibt es schon Unterricht, wie Kinder herangeführt werden an Erste Hilfe, dass sie ganz einfache Dinge lernen, wie zum Beispiel, wie ich einen Notruf absetze. Wie mir berichtet wurde und wie ich selbst auch schon gesehen habe, beim Jugendrotkreuz sind gerade die kleinen Kinder mit ganz großer Begeisterung dabei, wenn sie irgendwann versuchen können, einen Verband anzulegen oder Ähnliches. Von daher, meine ich, sollte man es hier nicht beschränken auf die Schüler ab der 7. Klasse.
Damit bin ich gleich auf meine Vorrednerin Frau von Allwörden eingegangen. Sie hatten das auch mit der 7. Klasse gesagt. Auch da ist mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir das für sehr sinnvoll halten. Das sollte im Ausschuss noch mal mit den Experten von den Wohlfahrtsverbänden besprochen werden, dass man schon Kurse machen kann für jüngere Schüler. Frau Oldenburg, Sie hatten das ja auch gesagt, dass es die lebensrettenden Sofortmaßnahmen sind, wofür Sie sich einsetzen.
Abschließend noch zu Herrn Butzki ganz kurz. Sie haben natürlich völlig recht, es gibt immer Forderungen nach neuen Fächern und so weiter. Das ist auch richtig, man muss letztlich überlegen, welche Prioritäten man setzt. Und da muss ich ehrlich sagen: Was sollte mehr Priorität haben als das Retten von Menschenleben?
Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion DIE LINKE die Fraktionsvorsitzende Frau Oldenburg.
Ich möchte noch mal auf Herrn Butzki eingehen. Ich habe noch nie so eine Argumentation gehört und bin auch ziemlich enttäuscht, dass so eine Argumentation aus dem Mund eines klugen Mannes kommt.
Also er hat ja gesagt, es wäre fahrlässig, wenn ich durch eine Kleine Anfrage 2017 schon darauf gekommen bin, dass die Landesregierung nicht handelt, dass ich dann nicht den Antrag eingebracht habe. Ich finde es fahrlässig, dass die Landesregierung nicht gehandelt hat, obwohl sie wusste, dass ein Projekt ausläuft, obwohl sie aus 2015 die Abfragen an den Schulen mit den desolaten Ergebnissen kannte. Da guckt die Landesregierung zu, das ist fahrlässig, Herr Butzki! 2014 die Kultusministerkonferenzempfehlung für die Einführung des Wiederbelebungsunterrichtes nicht umzusetzen in MecklenburgVorpommern, das ist fahrlässig, und nicht unser Handeln, dass wir auf diesen Missstand aufmerksam machen, dass wir gucken, was kann gemacht werden, dass wir Vorschläge machen!
Vielleicht kann Frau Oldenburg Ihnen das nicht vorschreiben, aber in dieser Sitzungssituation kann ich Ihnen das vorschreiben. Von daher weise ich noch mal darauf hin, dass Zwischenrufe kurz sein sollen. Wenn Sie Fragen haben, steht das Instrument der Zwischenfragen zur Verfügung, und ansonsten hat die CDU-Fraktion noch Redezeit.