Protocol of the Session on March 14, 2018

(Beifall Dr. Wolfgang Weiß, DIE LINKE)

weil wir keine Altersteilzeit haben, weil wir überhaupt nichts haben, um vorher auszusteigen. Jede Lehrkraft muss bis 67 arbeiten, wenn sie denn nicht schwer erkrankt ist.

(Beifall Dr. Wolfgang Weiß, DIE LINKE)

Das würde ich gerne mal anmerken, denn das hat mich mächtig gestört, so zu tun, als hätten wir hier Varianten des Ausstiegs. Die haben wir nicht.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ansonsten würde die Rente mit 70 sein.)

Lehrer müssen bis 67 arbeiten, genau wie viele andere auch.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Noch einmal ums Wort gebeten hat der Minister für Inneres und Europa. Bitte, Herr Caffier.

Da wir ja heute offensichtlich bei der Wahrheitsfindung sind,

(Martina Tegtmeier, SPD: Genau.)

möchte ich betonen, dass ich gesagt habe, welcher Lehrer …

Herr Minister!

Frau Präsidentin!

Okay.

Frau Präsidentin! Da wir ja heute offensichtlich bei der Wahrheitsfindung sind,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Nicht nur heute.)

möchte ich nur richtigstellen, dass ich festgestellt habe, welcher Lehrer arbeitet schon bis 67!

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ja, jeder, der gesund ist.)

Das ist eine andere Ausführung als „wer will“. Das ist ein großer Unterschied gegenüber Ihrer Ausführung, weil viele das Alter aus unterschiedlichen Gründen gar nicht erreichen.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Nee, weil sie vorher sterben. Das ist aber auch nicht schön.)

Na, das ist nun Ihre Interpretation.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1820 zur federführenden Beratung in den Innen- und Europaausschuss sowie zur Mitberatung in den Finanzausschuss zu überweisen. Wer möchte diesem Überweisungsvorschlag zustimmen? – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, AfD und BMV sowie Gegenstimmen der Fraktionen von SPD und CDU abgelehnt.

Der Gesetzentwurf wird damit gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunt 10: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der BMV – Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 7/1814.

Gesetzentwurf der Fraktion der BMV Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 7/1814 –

Das Wort zur Einbringung hat der Abgeordnete Herr Wildt, Fraktionsvorsitzender.

Vielen Dank.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Mitbürger! Die Fraktion Bürger für Mecklenburg-Vorpommern beantragt die Änderung der Verfassung unseres Landes in Artikel 42 Absatz 1 durch die Einfügung von Satz 2: „Die Wiederwahl ist nur einmal zulässig.“ Dieser Satz bezieht sich auf die Wiederwahl des Ministerpräsidenten. Anlass für diesen Antrag ist die vierte Wiederwahl der Bundeskanzlerin am heutigen Tage vor wenigen Stunden,

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Mit einem ganz schlechten Ergebnis.)

da uns dieses Ereignis das grundsätzliche Thema der Amtszeitbegrenzung wieder deutlich vor Augen geführt hat.

(Torsten Renz, CDU: Oha!)

Aber ich bitte Sie ausdrücklich schon jetzt, zu Beginn meiner Rede, von einzelnen konkreten Personen zu abstrahie

ren. Es geht nicht primär um die derzeitige Ministerpräsidentin unseres Landes, sondern um das Amt des Ministerpräsidenten an sich. Erfahrungsgemäß können solche Fragen nur rational diskutiert werden, wenn der konkrete Fall des definitiven Endes der Amtsdauer in weiter Ferne liegt und nicht unmittelbar vor der Tür steht.

Die allgemeine Idee der Amtszeitbegrenzung ist uralt und geht auf die Anfänge in der griechischen und römischen Antike zurück. Als Beispiel möchte ich den Rat der 500 der attischen Demokratie nennen, dem die Bürger während ihrer ganzen Lebenszeit nur zwei Amtszeiten von je einem Jahr angehören durften, aber nie zwei Amtszeiten unmittelbar nacheinander.

(Thomas Krüger, SPD: Aber die attische Demokratie war auch ganz anders aufgestellt. – Simone Oldenburg, DIE LINKE: Aber unwesentlich! Unwesentlich, Thomas!)

Die Amtszeitbegrenzung folgt dabei zwei unterschiedlichen Motivfamilien:

Zum Ersten steht die Beschränkung …

Herr Krüger, das ist nur ein Beispiel, wie das Ganze mal begonnen hat vor zweieinhalbtausend Jahren. Wir kommen noch in die Gegenwart.

Die Amtszeitbegrenzung folgt dabei zwei unterschiedlichen Motivfamilien:

Zum Ersten steht die Beschränkung und Begrenzung der Macht im Vordergrund. Menschen sind Menschen und Machtmenschen sind Machtmenschen. Zu allen Zeiten haben auch die Demokratien die Erfahrung gemacht, dass Menschen, die einmal an die Macht gelangt sind, versucht sind, ihre Macht zu verfestigen und zu verteidigen.

(Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Zum Zweiten geht es aber vor allem in den modernen Staaten mit ausgeklügelten Kontrollmechanismen und kompliziert ausbalancierter Gewaltenteilung um die permanente Erneuerung in der Demokratie, den lebendigen Wandel der Themen und Prioritäten sowie die Neugestaltung von Lösungswegen für neue oder ungelöste Probleme.

Interessant ist bei grundsätzlichen Fragestellungen immer der Blick über den Tellerrand. Welche positiven oder negativen Beispiele gibt es in Deutschland und der Welt? Das Thema hat lebhaften Widerhall gefunden. Sowohl Presse als auch bekannte oder unbekannte Bürger haben sich in den letzten Tagen zu Wort gemeldet. Aufgrund der aktuellen tagespolitischen Lage wurde ebenso die Verfassungsänderung in China als Negativbeispiel genannt, da der dortige Präsident nun seit vergangenem Sonntag theoretisch auf Lebenszeit im Amt bleiben kann.

(Martina Tegtmeier, SPD: Das ist doch nicht wirklich vergleichbar.)

Ebenfalls genannt wurde die Präsidentenwahl in Russland am kommenden Sonntag, da dort durch geschickte Ausnutzung der Verfassung ein Präsident seine vierte Amtszeit anstrebt. Beide Beispiele halte ich nicht für zutreffend, da es sich bei beiden Staaten nicht um gut

funktionierende und ausbalancierte Demokratien nach westlichem Standard handelt. Ich werde sie daher nicht weiterverfolgen.

Anders sieht die Lage in den USA aus. Dort ist seit 1947 die Verfassung dergestalt geändert worden, dass ein Präsident nur einmal wiedergewählt werden darf. Anlass für diese Verfassungsänderung war die vierte Wiederwahl von Franklin D. Roosevelt. Obwohl er sehr beliebt war, wollte der Kongress eine ähnliche Situation auf keinen Fall noch mal zulassen.

(Tilo Gundlack, SPD: Das stimmt aber nicht so richtig.)

Nachgerückte Vizepräsidenten, die mit weniger als zwei Jahren Amtszeit starten, dürfen übrigens noch zweimal gewählt werden, sodass eine maximale Amtszeit von zehn Jahren resultiert. In 36 Bundesstaaten dürfen die Gouverneure nur einmal wiedergewählt werden. In 15 Bundesstaaten ist auch die Amtsdauer der Parlamentarier begrenzt. In den 90er-Jahren fanden insgesamt 21 Volksabstimmungen in den USA zum Thema Amtszeitbegrenzung statt,

(Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD)