weil wir keine Altersteilzeit haben, weil wir überhaupt nichts haben, um vorher auszusteigen. Jede Lehrkraft muss bis 67 arbeiten, wenn sie denn nicht schwer erkrankt ist.
Das würde ich gerne mal anmerken, denn das hat mich mächtig gestört, so zu tun, als hätten wir hier Varianten des Ausstiegs. Die haben wir nicht.
Das ist eine andere Ausführung als „wer will“. Das ist ein großer Unterschied gegenüber Ihrer Ausführung, weil viele das Alter aus unterschiedlichen Gründen gar nicht erreichen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1820 zur federführenden Beratung in den Innen- und Europaausschuss sowie zur Mitberatung in den Finanzausschuss zu überweisen. Wer möchte diesem Überweisungsvorschlag zustimmen? – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, AfD und BMV sowie Gegenstimmen der Fraktionen von SPD und CDU abgelehnt.
Der Gesetzentwurf wird damit gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunt 10: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der BMV – Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 7/1814.
Gesetzentwurf der Fraktion der BMV Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 7/1814 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Mitbürger! Die Fraktion Bürger für Mecklenburg-Vorpommern beantragt die Änderung der Verfassung unseres Landes in Artikel 42 Absatz 1 durch die Einfügung von Satz 2: „Die Wiederwahl ist nur einmal zulässig.“ Dieser Satz bezieht sich auf die Wiederwahl des Ministerpräsidenten. Anlass für diesen Antrag ist die vierte Wiederwahl der Bundeskanzlerin am heutigen Tage vor wenigen Stunden,
da uns dieses Ereignis das grundsätzliche Thema der Amtszeitbegrenzung wieder deutlich vor Augen geführt hat.
Aber ich bitte Sie ausdrücklich schon jetzt, zu Beginn meiner Rede, von einzelnen konkreten Personen zu abstrahie
ren. Es geht nicht primär um die derzeitige Ministerpräsidentin unseres Landes, sondern um das Amt des Ministerpräsidenten an sich. Erfahrungsgemäß können solche Fragen nur rational diskutiert werden, wenn der konkrete Fall des definitiven Endes der Amtsdauer in weiter Ferne liegt und nicht unmittelbar vor der Tür steht.
Die allgemeine Idee der Amtszeitbegrenzung ist uralt und geht auf die Anfänge in der griechischen und römischen Antike zurück. Als Beispiel möchte ich den Rat der 500 der attischen Demokratie nennen, dem die Bürger während ihrer ganzen Lebenszeit nur zwei Amtszeiten von je einem Jahr angehören durften, aber nie zwei Amtszeiten unmittelbar nacheinander.
(Thomas Krüger, SPD: Aber die attische Demokratie war auch ganz anders aufgestellt. – Simone Oldenburg, DIE LINKE: Aber unwesentlich! Unwesentlich, Thomas!)
Herr Krüger, das ist nur ein Beispiel, wie das Ganze mal begonnen hat vor zweieinhalbtausend Jahren. Wir kommen noch in die Gegenwart.
Zum Ersten steht die Beschränkung und Begrenzung der Macht im Vordergrund. Menschen sind Menschen und Machtmenschen sind Machtmenschen. Zu allen Zeiten haben auch die Demokratien die Erfahrung gemacht, dass Menschen, die einmal an die Macht gelangt sind, versucht sind, ihre Macht zu verfestigen und zu verteidigen.
Zum Zweiten geht es aber vor allem in den modernen Staaten mit ausgeklügelten Kontrollmechanismen und kompliziert ausbalancierter Gewaltenteilung um die permanente Erneuerung in der Demokratie, den lebendigen Wandel der Themen und Prioritäten sowie die Neugestaltung von Lösungswegen für neue oder ungelöste Probleme.
Interessant ist bei grundsätzlichen Fragestellungen immer der Blick über den Tellerrand. Welche positiven oder negativen Beispiele gibt es in Deutschland und der Welt? Das Thema hat lebhaften Widerhall gefunden. Sowohl Presse als auch bekannte oder unbekannte Bürger haben sich in den letzten Tagen zu Wort gemeldet. Aufgrund der aktuellen tagespolitischen Lage wurde ebenso die Verfassungsänderung in China als Negativbeispiel genannt, da der dortige Präsident nun seit vergangenem Sonntag theoretisch auf Lebenszeit im Amt bleiben kann.
Ebenfalls genannt wurde die Präsidentenwahl in Russland am kommenden Sonntag, da dort durch geschickte Ausnutzung der Verfassung ein Präsident seine vierte Amtszeit anstrebt. Beide Beispiele halte ich nicht für zutreffend, da es sich bei beiden Staaten nicht um gut
funktionierende und ausbalancierte Demokratien nach westlichem Standard handelt. Ich werde sie daher nicht weiterverfolgen.
Anders sieht die Lage in den USA aus. Dort ist seit 1947 die Verfassung dergestalt geändert worden, dass ein Präsident nur einmal wiedergewählt werden darf. Anlass für diese Verfassungsänderung war die vierte Wiederwahl von Franklin D. Roosevelt. Obwohl er sehr beliebt war, wollte der Kongress eine ähnliche Situation auf keinen Fall noch mal zulassen.
Nachgerückte Vizepräsidenten, die mit weniger als zwei Jahren Amtszeit starten, dürfen übrigens noch zweimal gewählt werden, sodass eine maximale Amtszeit von zehn Jahren resultiert. In 36 Bundesstaaten dürfen die Gouverneure nur einmal wiedergewählt werden. In 15 Bundesstaaten ist auch die Amtsdauer der Parlamentarier begrenzt. In den 90er-Jahren fanden insgesamt 21 Volksabstimmungen in den USA zum Thema Amtszeitbegrenzung statt,