haben dort viermonatige Praktika gehabt. Deswegen ist das vielleicht auch ein Weg für die Zukunft, neu darüber zu diskutieren, dass wir die Gesamtphase verkürzen können, anders verzahnen können. Und dann ist das vielleicht auch ein Beitrag bei zukünftigen Diskussionen.
Ich weiß, dass die Welt sich weitergedreht hat, dass nicht alles das, was vorher gut war, eins zu eins übernommen werden soll, aber diesen Diskussionsprozess unter diesem Gesichtspunkt, finde ich, sollte man schon führen. – Danke schön.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1589. Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, über die Ziffer I sowie über die Ziffer II.1 und 2, 3 und 4 einzeln abzustimmen.
Wer der Ziffer I des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1589 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer I des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1589 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BMV, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU und Stimmenthaltung der Fraktion der AfD abgelehnt.
Wer in Ziffer II den Nummern 1 und 2 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1589 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind in Ziffer II die Nummern 1 und 2 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1589 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BMV, bei Gegenstimmen von SPD und CDU und Stimmenthaltung der Fraktion der AfD abgelehnt.
Wer in Ziffer II der Nummer 3 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1589 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist in Ziffer II die Nummer 3 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1589 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktionen von SPD, CDU und BMV und Stimmenthaltung der Fraktion der AfD abgelehnt.
Wer in Ziffer II der Nummer 4 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1589 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist in Ziffer II die Nummer 4 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1589 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BMV, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU und Stimmenthaltung der Fraktion der AfD abgelehnt.
Ich rufe jetzt vereinbarungsgemäß den Zusatztagesordnungspunkt auf: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Namensgebung der Universität Greifswald respektieren, auf Drucksache 7/1663.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Namensgebung der Universität Greifswald respektieren – Drucksache 7/1663 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Bevor ich zur eigentlichen Antragssache komme, möchte ich zunächst einmal Danke sagen, dass Sie der Dringlichkeit am Mittwoch zugestimmt haben und wir den Antrag hier heute behandeln können. Das zeigt mir doch, wie ernst das Thema auch von allen anderen Fraktionen genommen wird,
wollte ich eigentlich sagen, aber, Herr Renz, wenn ich so in Ihre Fraktion gucke, dann fehlen mir zwei Ihrer Wortführer, die maßgeblich bei dem Thema mitmachen. Ich weiß ja nicht, ob die beiden Liskows schon auf dem Weg,
die beiden Kollegen Liskow schon auf dem Weg zum Neujahrsempfang mit der Kanzlerin sind oder vielleicht noch auftauchen. Das weiß ich nicht.
Doch nun zur Sache: Am 17. März stimmte der Senat der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald mit der laut Grundordnung der Universität erforderlichen Zweidrittelmehrheit dafür, zukünftig den Namen Ernst Moritz Arndt
nicht mehr grundsätzlich dem Namen der Universität Greifswald voranzustellen, sondern nach Maßgabe des Senats. Ich zitiere aus dem Beschluss: „Die Universität in Greifswald trägt den Namen Universität Greifswald; diesem kann nach Maßgabe einer vom engeren Senat nach Anhörung des erweiterten Senats zu beschließenden Ordnung der Namenszusatz Ernst Moritz Arndt vorangestellt werden. Dabei ist das einheitliche Auftreten der Universität im Rechtsverkehr sicherzustellen.“ So der Beschluss.
Ich halte also fest, dass es sich bei dieser Lösung um den Versuch einer Kompromissformel handelt. Das Begehren, den Namen Ernst Moritz Arndt zukünftig grundsätzlich nicht mehr zu führen und lediglich Universität Greifswald zu heißen, wurde vom Senat bekannterweise abgelehnt.
Der Weg hin zur Entscheidung des Senats wird vom Landeshochschulgesetz und von der Grundordnung klar definiert. Der Entscheidung vorausgegangen sind Befragungen der Beschäftigten und Studierenden der Universität. Zusätzlich wurde eine Urabstimmung unter den Studierenden durchgeführt. Die Beteiligungsquoten, das muss man zugeben, waren überwiegend eher mäßig und die Ergebnisse im Detail dann doch differenzierter, als es in Teilen immer wieder dargestellt wird.
Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist die Sachlage, wie sie seit wenigen Tagen vorliegt. Was dann im Nachgang folgte, war eine stellenweise doch sehr unsachlich geführte Debatte, die von den Gegnern der Umbenennung forciert wurde. Besonders prominent in der Reihe der Kritiker hervorgetan hat sich dabei unser Herr Innenminister Caffier,
der noch am gleichen Abend in den sozialen Netzwerken von, ich zitiere, „links-grüner Meinungsmache“ und einer „vollkommen undifferenzierten Diskussion“ sowie von einer Gefahr einer „groß angelegten Namensbereinigungswelle“ oder gar „Kulturrevolution“ fabulierte.
Angesichts einer solchen Äußerung von einem Mitglied der Landesregierung, aber auch weiterer Äußerungen von Mitgliedern des Landtages ist es aus unserer Sicht daher geboten, sich mit dem Thema hier im Landtag zu beschäftigen, da unserer Auffassung nach eine rote Linie überschritten wurde. Dass die Herren der AfD das anders sehen, wundert mich nicht.
die dem Senat der Universität Greifswald obliegt, offenbarte auch der Kollege Egbert Liskow, der von einem faulen Kompromiss sprach und den Mitgliedern des Akademischen Senats ein merkwürdiges Demokratieverständnis vorwarf.
Weiter heißt es in der dortigen Pressemitteilung, auch hier zitiere ich: „So kurz nach der Umfrage mit merkwürdigen Wahlgängen den Namen abzulegen, zeugt von einem gestörten Verhältnis zur Demokratie sowie zur Basisdemokratie innerhalb des Gremiums.“
„Mit dieser Art der Abstimmung erzwingt man eine erneute Überprüfung des Wahlergebnisses durch die Rechtsaufsicht des Landes“, so Kollege Liskow.
Erstens. Ich bin mir sicher, das wissen Sie ganz bestimmt, dass eine Überprüfung der Wahl nicht aufgrund irgendwelcher „merkwürdiger Wahlgänge“ durch die Rechtsaufsicht zu prüfen ist, sondern dies laut Landeshochschulgesetz einfach ganz klar geregelt ist, dass die Genehmigung der Grundordnung natürlich zu versagen ist, wenn die Ordnung gegen Rechtsvorschriften verstößt. Eine Prüfung erfolgt also in jedem Fall, und das ist ja auch gut und richtig so.
Zweitens. Das Verständnis von Basisdemokratie der CDU-Fraktion hat sich in der Vergangenheit bei Volksbegehren und Volksinitiativen ja immer wieder gezeigt. Da, meine Damen und Herren, war Ihnen die Meinung der Bürgerinnen und Bürger nämlich herzlich egal.
Doch zurück zum Thema und den Äußerungen einiger Abgeordneter. Wie zu erwarten, reihte sich natürlich auch der Fraktionsvorsitzende Herr Kramer von der AfD ein, der mit Sprüchen wie „grün-linke volksfremde Ideologie“, ja,
mit Begriffen wie „volksfremde Ideologie“ ganz deutlich bewies, dass er auch als beurlaubter Beamter, der eigentlich auf dem Boden des Grundgesetzes stehen sollte, zumindest rhetorisch,
zumindest rhetorisch keine Kontaktschwierigkeiten mit der Zeit vor 1945 hat. Dass es jedoch auch anders geht, bewies jetzt im konkreten Fall der andere Kollege Liskow, nämlich Franz-Robert, der auch eine deutlich sachlich vorgetragene Kritik hatte zur Namensumbenennung, allerdings zu dem Fazit kam, dass die Entscheidung des Senates auch zu akzeptieren sei – ich sage mal in Klammern, wenn denn das Bildungsministerium der Prüfung stattgibt.
Um es noch einmal ganz klar zu sagen, nein, man muss die Entscheidung nicht gutheißen. Und ja, natürlich kann man diese auch kritisieren. Das ist doch gar keine Frage. Was jedoch gar nicht geht, ist, sich einer Sprache zu bedienen, die sonst eher dem rechten Rand zuzuordnen ist. Und wenn ich mir Ihre Rede zur negativen Wohn
sitzauflage von heute Vormittag in Erinnerung rufe, Herr Minister Caffier, dann muss ich schon sagen, dass ich doch umso verwunderter bin, was Sie dort so vom sprichwörtlichen Stapel gelassen haben. Denn Mitglieder eines Hochschulgremiums, die auf der Grundlage von Landesrecht ehrenamtlich in ihrer Freizeit Entscheidungen treffen, in dieser Art und Weise anzugehen und sich dann auch noch dahinter zu verstecken, dass man dies auf seinem offiziellen Facebook-Profil als Privatperson getan habe, das ist für ein Mitglied der Landesregierung – und dabei bleibe ich – einfach nicht angemessen.