Ich bin dagegen, dass das nicht möglich ist. Also ich bin schon dafür, gerade an beruflichen Schulen kann der Kfz-Mechatroniker-Meister den Berufsschülerinnen und Berufsschülern sehr wohl sehr viel erklären und sie auch unterrichten.
Aber jetzt komme ich auch noch mal zu dem Argument, Frau Hesse, dass Sie gesagt haben, sie müssen bestimmte Qualifizierungen machen.
Normalerweise ist nach dem Lehrerbildungsgesetz mit der neuen Verordnung für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger geregelt, dass sie zuerst die grundlegende pädagogische Qualifizierung haben müssen und dann darauf aufbauend die modularisierte Qualifizierung. Nun komme ich aber dazu, dass die modularisierte Qualifizierung das erste Mal im November 2017 jetzt überhaupt gestartet ist. Das kann man nicht mehr schaffen. Man kann nicht schaffen, dass man alle Seiteneinsteiger so qualifiziert, dass sie tatsächlich diese Voraussetzung haben.
Daraufhin stellte ich dann auch eine Anfrage und fragte: „Wie verfährt die Landesregierung bei den Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern, die keine lehrbefähigungsbezogene Qualifizierung“, also modularisierte Qualifizierung, „absolvierten bzw. absolvieren, die aber die Voraussetzung aufgrund der Dauer ihrer Beschäftigung im Schuldienst gemäß § 2, Absätze 5, 6 und 7 des Lehrerbildungsgesetzes … erfüllen?“. Das sind also fünf Jahre, sieben Jahre und zehn Jahre Unterrichtstätigkeit. Das Bildungsministerium antwortet mir: „Wenn Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die nach dem 31. Dezember 2013 eingestellt wurden, den maßgeblichen Mindestbeschäftigungszeitraum“ – also fünf, sieben, zehn Jahre – „erfüllen und noch nicht oder nur teilweise Gelegenheit hatten, an der modularisierten Qualifizierungsreihe teilzunehmen, verzögert sich die Zuerkennung der Lehrbefähigung dadurch nicht.“ Ende des Zitats. Sie bekommen also die Lehrbefähigung, ohne diese Qualifizierung zu haben.
Und bei den Altbeständen, die vor 2013 eingestellt worden sind, ist es so, wenn sie nach fünf Jahren, sieben Jahren oder zehn Jahren Lehrertätigkeit, wo sie also vor der Klasse gestanden haben, den Antrag stellen auf Zuerkennung der Lehrbefähigung, um dann auch das entsprechende Gehalt zu bekommen, sagt der Paragraf 5 der Lehrbefähigungsanerkennungsverordnung: „Geht die Schulleitung nach Antragstellung durch die Lehrkraft“, also nach fünf, sieben oder zehn Jahren der Lehrertätigkeit des Seiteneinsteigers, „davon aus, dass eine pädagogische Eignung zum Zeitpunkt der Erfüllung des Mindestbeschäftigungszeitraumes“ – also eine pädagogische Eignung, nachdem man fünf, sieben und zehn Jahre gearbeitet hat – „nicht festzustellen sein wird, werden durch das Institut für Qualitätsentwicklung MecklenburgVorpommern pädagogische Qualifizierungsmaßnahmen angeboten.“ Ende des Zitats. Also erst, nachdem die Seiteneinsteiger fünf, sieben und zehn Jahre gearbeitet haben, bietet man ihnen dann, wenn man sagt, ach, pädagogische Qualifizierung ist nicht so, du kriegst von uns die Lehrbefähigungsanerkennung so, erst dann bietet man die Maßnahmen an.
Wir müssen hierüber dringend reden. Ich weiß, dass wir Seiteneinsteiger brauchen, aber die müssen wir qualifi
zieren, und zwar von Anfang an und durchgehend. Sie müssen eigentlich vorher qualifiziert werden, dass man sagt, fünf Monate, vier Monate, meinetwegen wirklich mal acht Wochen müssen sie einen Durchgang haben, bevor sie überhaupt die Klasse betreten. Sie wissen tatsächlich nicht, wie man zensiert. Woher sollen sie das auch wissen? Sie wissen nicht, wie man eine Arbeit aufbaut. Woher sollen sie das auch wissen? Wenigstens das muss man ihnen doch mitgeben, damit man ihnen die Arbeit erleichtert und damit man bei den Kindern eben auch nicht das Unverständnis hat oder aber bei den Eltern.
Ich möchte Sie einfach noch mal darum bitten, dass Sie darüber nachdenken, dass Sie noch mal mitnehmen, dass auch jetzt zwölf Monate schon möglich sind, und dass wir dann im Bildungsausschuss darüber diskutieren. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zumindest auch noch mal feststellen, in Deutschland herrscht, was die Referendarzeit betrifft, einfach ein Flickenteppich von 24 über 21, 18 Monate, Sachsen-Anhalt 16, Sachsen zwischendurch 12, jetzt haben sie es wieder geändert. Also dass das nicht normal sein kann, glaube ich, ist eine Sache, die man diskutieren sollte. Unter diesem Gesichtspunkt sollen Sie auch meinen kurzen Redebeitrag hier vielleicht einfach nur mal zur Kenntnis nehmen.
Insbesondere mit Blick auf den geschätzten Kollegen Butzki will ich sagen, ich kenne ihn jetzt seit 2011 durch gemeinsame Tätigkeit im Bildungsausschuss und weiß, wie er sich hier einbringt. Daraus leite ich ab, dass er ein ziemlich guter, engagierter Lehrer war. Und warum sage ich das an dieser Stelle?
oder 1982/1983 fertiggeworden ist. Ob er nun viereinhalb Jahre studiert hat oder fünf, das weiß ich nicht genau,
(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Jedenfalls hat er die Regelstudienzeit geschafft. – Henning Foerster, DIE LINKE: Und sogar einen Abschluss gemacht.)
dass zu DDR-Zeiten die Lehrer nach vier bis fünf Jahren mit ihrem Studium durch waren. Und ich habe noch nicht gehört, dass in diesen Jahren dort schlechter Unterricht vermittelt wurde.
Wenn wir heute unsere zukünftigen Lehrer circa sieben Jahre durch das System schleppen und wir es damals geschafft haben – und Sie können davon ausgehen, ich war zehn Jahre an der Berufsschule, da habe ich keinen getroffen, der vorher ein Referendariat gemacht hat –,
(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Die haben das fünfte Studienjahr gehabt, das ist doch was ganz anderes.)
Manchmal ist auch so ein Punkt wieder gekommen, wo man vielleicht mal die Dinge auf die Füße stellen sollte und zumindest darüber nachdenken sollte,
Es ist natürlich so, wenn die Frau Ministerin sagt, wir haben ein Studium, das Studium ist gut und richtig, fachlich, und anschließend haben wir sozusagen die zweite Phase der Lehrerausbildung, wo das eigentliche Lernen oder Lehren vermittelt wird, dann stellt sich doch aber trotzdem die Frage: Wenn das, was ich vorher beschrieben habe, in vier bis fünf Jahren möglich war, ist es denn heute notwendig, diese beiden Phasen insgesamt sieben Jahre ablaufen zu lassen? Insofern, glaube ich, auch mit Blick auf die Zukunft, ist der Druck noch nicht groß genug, dass wir in dieser Art und Weise hier entspannt diskutieren.
Ich habe das selbst vor zwei/drei Jahren in Diskussionen mit dem Bildungsminister Brodkorb durchgehabt, wo ich
dann irgendwann mal sagen musste beim Thema Seiteneinsteiger, ich finde das nicht gut, aber ich musste die Waffen strecken, weil ich vor der Frage stand, fällt der Unterricht aus oder greife ich zu einem neuen Mittel, sprich Seiteneinsteiger. Da lautete bei mir die Antwort: Okay, dann müssen wir Seiteneinsteiger ins System lassen, natürlich mit entsprechender Ausbildung, auch wenn das nicht die Wunschvorstellung ist. Aber ich glaube, wie gesagt, der Druck ist noch nicht groß genug, dass wir diese Sachen diskutieren.
Insofern will ich sagen, das, was Kollege Reinhardt schon gesagt hat, vielleicht nicht mehr so starr zu betrachten: Studium erste Phase und reine Lehrerausbildung zweite Phase, sondern ähnlich, wie ich es in meiner Ausbildung erlebt habe, ab dem zweiten Semester waren wir mindestens einen Tag in der Woche in der Schule und haben unterrichtet,