Besonders hervorzuheben ist hierbei jedoch die Erarbeitung einer Prioritätenliste unter Punkt 3, denn eines dürfen wir nicht vergessen: Die Zahl der potenziell erhaltenswürdigen Gebäude im Land dürfte deutlich höher liegen als das Potenzial öffentlicher wie auch privater Mittel, die perspektivisch für die Sicherung, den Erhalt und die Sanierung dieser Gebäude zur Verfügung stehen dürften. Wenn wir diese knappen Mittel nicht konzentriert und intelligent einsetzen, droht der Verlust von vielen dieser Kulturdenkmäler.
Natürlich würde man sich über den Idealfall freuen, jedes einzelne kulturhistorisch wertvolle Gebäude in diesem Land erhalten und sanieren zu können. Allerdings muss dann im Anschluss auch eine passende und gute Nutzung für jedes dieser Gebäude gefunden werden, und eben nicht nur in den Städten, sondern auch auf dem Land. Das dürfte nicht immer leicht sein. Zu versprechen, dieses alles für alle Gebäude zu erreichen, wäre unehrlich. In den Jahren nach der Wende wurden mehr als nur einmal alte Herrenhäuser an private Investoren verkauft, die die in sie gesetzten Erwartungen enttäuscht haben. Im Idealfall sind die Häuser zumindest gesichert, aber auch das ist nicht immer gegeben.
Eine Prioritätenliste bedeutet überspitzt gesagt, das Rettbare von dem Unrettbaren zu unterscheiden. Setzen wir keine Schwerpunkte und stellen Denkmäler von herausragender kulturhistorischer Bedeutung heraus und suchen eine geeignete Nutzung, haben wir am Ende nichts gekonnt. Unser Ziel als Regierungskoalition ist es, das mögliche Maximum an Kulturdenkmälern in diesem Land zu erhalten. Mit dem vorliegenden Antrag werden die Weichen hierzu gestellt und im weiteren Regierungshandeln werden wir dieses Vorhaben dann auch umsetzen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Ministerin Hesse! Eigentlich hätte ich mir für meine erste Reaktion im Landtag einen echten, einen richtigen Antrag von Ihnen gewünscht
Es ist ja gut, dass Sie das Denkmalschutzgesetz überarbeiten wollen. Aber warum machen Sie das dann nicht einfach? Sie haben viele gute Dinge gesagt, tatsächlich, Weichen sollen gestellt werden, doch die drei von Ihnen aufgeführten Punkte sind leere Hülsen, allein schon, weil Motivation und Zielstellungen einer geplanten Novellierung völlig unbenannt bleiben.
Wenn ich in meiner Kommunalvertretung, die gerade tagt, einen solchen Antrag vorlegen würde, gäbe es berechtigterweise Stirnrunzeln von SPD und CDU.
Das Denkmalschutzgesetz des Landes ist jetzt 18 Jahre alt und wurde 2010 neu verfasst, das wissen Sie selbst. Einziger Punkt damals war eine Veränderung, die die Erteilung von Bescheinigungen für steuerliche Zwecke regelt. Welche Folgen hatte das? Die Investoren sitzen mit ihren dicken Mappen in den zuständigen Behörden vor Ort, die nun aufwendig prüfen müssen, obwohl sie eigentlich mit ganz anderen Aufgaben belastet sind. Ein Grund mehr, sich dieses Mal erst Zielstellungen zu geben, statt solche Anträge zu schreiben. Dazu möchte ich Ihnen ein paar Hinweise geben.
Erstens mit Blick auf die Begründung Ihres Antrages: Kulturdenkmäler sind nicht nur Guts- und Herrenhäuser, angeschlossene Wirtschaftsgebäude, nein, auch Parkanlagen, Gärten, Statuen, Plastiken, Mausoleen und so weiter gehören ebenfalls dazu.
(Ann Christin von Allwörden, CDU: Wenn ich mich erinnere, habe ich das auch gesagt. – Marc Reinhardt, CDU: Hat sie alles gesagt, müssen Sie mal zuhören.)
Zweitens in diesem Zusammenhang: Die Stelle des staatlichen Gartenkonservators muss wiederbelebt werden, anstatt sie auf die Hälfte zu reduzieren und mit einer Professur an der Fachhochschule Neubrandenburg zu vermengen.
Spricht man mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Denkmalpflege, kann niemand diese Entscheidung nachvollziehen. Außerdem brauchen wir dringend eine Denk
Und da wir schon beim Personal sind: Die fachliche Anleitung der unteren Behörden sollte selbstverständlich sein, muss aber auch umgesetzt werden. Doch genau an dieser Stelle hakt es inzwischen gewaltig, da der fachliche Austausch infolge des Personalabbaus massiv gelitten hat. Auch hier sollten Sie dringend Verbesserungen vornehmen, vor allem mit Blick in die Landkreise. Nicht nur auf Rügen ist man unterbesetzt, lange Fahrtzeiten und große Defizite bei den unteren Behörden in den Landkreisen haben verheerende Folgen für die Begutachtung und die Pflege der Denkmäler. Wenn ganze Dorfkerne unter Schutz stehen, besteht ein enormer Betreuungsbedarf, und die ehrenamtlichen Denkmalpfleger/-innen, die die Kollegin von der SPD hier völlig zu Recht gelobt hat, sind auch eine tolle Sache, aber auch hauptamtliche Strukturen müssen gestärkt werden.
Vielleicht wären diese Vorhaben im Bereich der Personalpolitik genau das Richtige für Ihren Masterplan, den Sie in Ihrem Antrag ansprechen. Jedoch bleibt unklar, welche Ziele in jenem „Masterplan“ verfolgt werden. Sie schreiben – und die Kollegin hat es auch gesagt –, es ginge um eine Liste, die Denkmäler von herausragender kulturhistorischer Bedeutung erfasst und priorisiert. Nun, eine Prioritätenliste gefährdeter Denkmäler existiert bereits, und sollte sie nicht mehr aktuell sein, ist einfach eine Überarbeitung fällig.
Allerdings lässt Ihre Formulierung eher andere Ziele vermuten. Aus meiner Sicht – bitte verstehen Sie mich nicht falsch – ist es durchaus sinnvoll, Gewichtungen und auch Bewertungen vorzunehmen, wenn sie eine Dringlichkeit bestimmen, mit dem Ziel, Denkmäler zu sanieren. Rettungsbedarf? Gerne. Die größten Gefährdungen aufzeigen? Gute Idee! Doch ich fürchte, dass es Ihnen um etwas anderes geht.
und vor allem mit welcher Zielstellung? Mir scheint, Sie reden von der Erfassung von Denkmälern, doch meinen Sie vor allem auch die Nichterfassung von Denkmälern, die Sie für verzichtbar halten.
Wer Denkmäler mit herausragender kulturhistorischer Bedeutung benennt, muss zwangsläufig auch die mit weniger herausragender kulturhistorischer Bedeutung auf die unteren Plätze solcher Prioritätenlisten verbannen und somit Denkmäler letzten Endes mit Ansage dem Verfall preisgeben. Diese Vermutung lässt sich durch den Koalitionsvertrag belegen, in dem Sie schreiben, Sie möchten „das öffentliche Interesse am Erhalt eines Denkmals klarer … definieren“ beziehungsweise „die tatsächliche dauerhafte Nutzung eines Denkmals“ sei „wesentliche Voraussetzung für seinen Erhalt“.
Mal abgesehen von der Frage, wer ein öffentliches Interesse festlegt – ob es der Wissenschaftler, der Politiker
oder der Finanzer ist –, zielen Sie darauf ab, den Erhalt eines Denkmals noch stärker von der Wirtschaftlichkeit abhängig zu machen. Die Gefahr dabei: Abbrüche und starke Veränderungen könnten zugunsten einer profitablen Nutzung noch leichter ermöglicht werden.
Und drittens, wenn wir schon über das liebe Geld sprechen: Das Land kann sich eben nicht allein – und auch das sagten Sie – auf das finanzielle Engagement von Privatpersonen verlassen. Eigentümer/-innen dürfen nicht alleingelassen werden, denn auch Menschen mit weniger Geld besitzen denkmalgeschützte Güter und brauchen mehr Förderungen. Mir sagte neulich die Eigentümerin eines denkmalgeschützten Hauses in der Hansestadt Rostock, dass man auch die psychologische Wirkung nicht unterschätzen dürfe, wenn man als Eigentümer/-in nicht alleingelassen wird und Unterstützung bekommt.
Zu guter Letzt ein paar Hinweise zu den Themen „Verfahren“ und „Zuständigkeiten“: Sollte Ihr Ziel sein, die unteren Denkmalschutzbehörden zu stärken, wären wir sehr dafür. Jedoch darf der permanente Austausch mit der Landesebene nicht weiter reduziert werden, da die Abgabe mancher Aufgaben auch ein gewisses Risiko bedeutet, wenn Kommunen und Gemeinden, Landräte und Bürgermeister/-innen alleine zuständig wären.
Man sollte beispielsweise dringend beibehalten, dass bei Uneinigkeit auf Landesebene entschieden wird und diese Kompetenz nicht in den Kreis oder in die Kommunen verlegt wird. Das Land sollte Regulativ bleiben, damit wirtschaftliche Zwänge und finanzielle Bürden der unteren Denkmalschutzbehörden nicht die wissenschaftlichen und kulturhistorischen Werte überlagern. Natürlich könnte man einiges vereinfachen, auch um Verwaltungsarbeit zu sparen. Beispielsweise das Verfahren des pauschalisierten Einvernehmens, das es bereits gibt, macht ja vor, dass das durchaus geht.
Am Ende bleiben wir skeptisch, denn erfahrungsgemäß laufen Gesetzesänderungen bei Ihnen ja eher darauf hinaus, das Land aus der Verpflichtung zu nehmen und Kommunen und Bürger/-innen zu belasten. Daher halte ich es für nötig, eine Novellierung erst einmal zu prüfen und den Antrag in den Bildungsausschuss und auch in den Finanzausschuss zu verweisen, damit dort die Vorgespräche geführt werden können, die richtigen Weichen gestellt werden können, und die entsprechende Überweisung möchten wir somit beantragen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass meine erste Rede im Landtag hier so kontroverse Diskussion erfahren hat.
Die Herausforderungen, vor denen wir in den nächsten Jahren beim Erhalt unseres kulturellen Erbes stehen werden, sind, denke ich, hier heute noch einmal deutlich geworden. Wir müssen aktiv handeln, wenn wir es schaf
Was zu den Kulturdenkmälern unseres Landes zählt, habe ich in meiner vorherigen Rede deutlich aufgezeigt. Dazu gehören natürlich auch die von Ihnen genannten Gärten, Hoftypen und vieles mehr.
Durch Sicherungsmaßnahmen muss und kann zumindest der Status quo erhalten werden, bis auch für das letzte Objekt ein mutiger Eigentümer gefunden wurde, der trotz aller Risiken und Unwägbarkeiten bereit ist, umfangreiche und vielleicht auch nicht wieder vollständig refinanzierbare Investitionen an dem Objekt durchzuführen. Welche Chancen sich aus solchen Investitionen auch gerade für den ländlichen Raum ergeben können, in welchem eine Vielzahl der noch nicht sanierten Guts- und Herrenhäuser steht, habe ich schon kurz in der Einbringung angeschnitten. Es kann davon auch eine Entwicklung für das Umland ausgehen und eine zusätzliche Perspektive im ländlichen Raum geschaffen werden.
Dass es nicht unrealistisch oder abwegig ist, für diese bislang immer noch nicht genutzten Objekte einen mutigen und engagierten Eigentümer zu finden, zeigen uns derzeit mehrere Fernsehformate, unter anderem in der aktuell im ZDF laufenden Serie „Die Gutshausretter“ oder verschiedene Sendungen im NDR, so unter anderem „Die Nordstory“ in mehreren Teilen mit dem Titel „Geschichten aus dem Gutshaus“. Zufälligerweise berichten diese Sendungen ausschließlich über MecklenburgVorpommern als Land der unzähligen historischen Guts- und Herrenhäuser, von denen viele noch verfallen sind und nach mutigen Eigentümern mit ehrgeizigen Bauplänen suchen. In diesen Sendungen werden gleichzeitig auch mehrere engagierte Eigentümer vorgestellt, welche mit viel Tatendrang und Eigenleistungen sich voller Hingabe ihrem jeweiligen Guts- und Herrenhaus widmen.
Es werden aber auch Objekte gezeigt, bei denen eine Rettung schon fast zu spät ist. Teilweise klaffen große Löcher im Dach. Dadurch wird das Innere des Hauses weiter beschädigt. Teilweise sind die Häuser auch durch Vandalismus stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Wünschenswert wäre, wenn sich für jedes einzelne Haus noch ein entsprechender Eigentümer finden würde, der es aus dem Dornröschenschlaf erweckt.
Unerwähnt sind heute bislang die teilweise noch vorhandenen, nach historischen Vorbildern angelegten weitläufigen Guts- und Landschaftsparks geblieben. Auch diesen fehlen dringend fachgerecht ausgeführte Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen.
Diese Aufzählung ließe sich jetzt zweifellos auch für alle anderen Denkmäler in unserem Land erweitern. Allerdings würde das den Rahmen der Redezeit hier deutlich sprengen. Die jetzt von uns vorgeschlagenen Maßnahmen kommen aber selbstverständlich allen Denkmälern in unserem Land zugute. Deshalb möchte ich Sie bitten: Lassen Sie uns den besonderen historischen Schatz, den unser Land mit seinen unzähligen Denkmälern bietet, durch gemeinsame Anstrengungen auch für künftige Generationen erhalten. – Herzlichen Dank.