zuletzt auch für Gemeinden und Städte. Deshalb begrüße ich zum einen die Initiative der Regierungsfraktionen, Kulturdenkmale des Landes zu bewahren, den Denkmalschutz zu stärken und zu verbessern. Die Novellierung des Landesdenkmalschutzgesetzes soll dazu beitragen und muss selbstverständlich sorgfältig vorbereitet werden. Erste Gespräche habe ich bereits mit dem Städte- und Gemeindetag dazu geführt. Zum anderen unterstütze ich den Beschlussvorschlag des Landtages, bei der nächsten EU-Förderperiode die Denkmalpflege als einen Schwerpunkt zu berücksichtigen, in vollem Umfang.
Meine Damen und Herren, ich bitte auch Sie nun um Unterstützung und Zustimmung zu diesem vorliegenden Antrag. – Vielen Dank.
Sehr geehrtes Präsidium! Werte Kollegen! Liebe Bürger draußen im Lande! In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit
(Peter Ritter, DIE LINKE: Wer weiß, was Sie sonst noch so von sich geben. Hören Sie lieber auf! – Zuruf von Vincent Kokert, CDU)
Eins ist natürlich unbestritten, das wurde hier auch schon mehrfach von den Vorrednern betont, dass die Denkmalpflege, der Erhalt der Kulturdenkmäler in unserem Lande von eminenter Bedeutung ist. Kein Mensch wird das bestreiten wollen, und zwar aus mehreren Gründen, die auf der Hand liegen: einerseits natürlich, um unsere kulturelle Identität in Mecklenburg-Vorpommern zu bewahren, und andererseits sind die Baudenkmäler und unsere Kulturdenkmäler hier auch ein sehr wichtiges Ziel für Touristen aus aller Welt, die ja nicht nur wegen der Natur nach Mecklenburg-Vorpommern kommen, sondern auch, um die gotischen Backsteinkirchen, die Schlösser und Herrenhäuser und die schönen sanierten Innenstädte zu besuchen.
Das ist alles unbestritten an der Stelle. Nun komme ich allerdings zu diesem Antrag, der uns hier vorliegt. Sie werden das vielleicht schon mal erlebt haben, wenn
Sie durch ein Museum mit moderner Kunst gehen und dann vor so einer abstrakten Installation stehen und sich fragen: Was will der Künstler uns damit sagen? Und genau das haben wir uns auch überlegt bei der Betrachtung dieses aus ganzen drei Sätzen bestehenden Antrages. Das, was hier in den Begründungen bisher mitgeliefert wurde, waren nichts als Gemeinplätze. Es fehlt ganz klar eine Aussage in Bezug auf das Was, das Wie und das Warum. Gut, das haben wir schon so ein bisschen gehört. Aber das alleine reicht uns als AfD nicht, um diesem Antrag zuzustimmen. Wir erwarten da schon ein bisschen das, was Sie von uns ja auch ständig fordern, ein bisschen mehr genauere, klarere Aussagen und Konzepte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einmal ganz kurz zu den drei Sätzen: Es kommt ja nicht nur auf die Quantität an, und der Vorschlag fehlte leider.
Mecklenburg-Vorpommern ist nicht nur reich an wunderschöner Natur, auch architektonisch hat unser Bundesland durchaus Schmuckstücke zu bieten, und das nicht nur in den größeren Städten und an der Küste, sondern auch durchaus in den ländlicheren Räumen
Es ist also nur zu begrüßen, dass mit dem vorliegenden Antrag die Weichen gestellt werden, architektonische Kulturdenkmäler in unserem Bundesland zukünftig noch besser zu sichern. Die Novelle des Denkmalschutzgesetzes und die rechtzeitige Verständigung darauf, dieses auch finanziell entsprechend zu untersetzen, sind hierfür wichtig.
Besonders hervorzuheben ist hierbei jedoch die Erarbeitung einer Prioritätenliste unter Punkt 3, denn eines dürfen wir nicht vergessen: Die Zahl der potenziell erhaltenswürdigen Gebäude im Land dürfte deutlich höher liegen als das Potenzial öffentlicher wie auch privater Mittel, die perspektivisch für die Sicherung, den Erhalt und die Sanierung dieser Gebäude zur Verfügung stehen dürften. Wenn wir diese knappen Mittel nicht konzentriert und intelligent einsetzen, droht der Verlust von vielen dieser Kulturdenkmäler.