wenn Sie meinen, meine Damen und Herren Kollegen – und, Herr Ritter, das trifft auch für Sie zu –, dass ein solcher Umgang mit uns richtig ist, dann haben Sie aus der Landtagswahl schlichtweg nichts gelernt.
Dann werden Sie über kurz oder lang auf der hintersten parlamentarischen Bank sitzen und der Lehrer, die Bürger da draußen werden Ihre parlamentarischen Fehlleistungen mit „Sechs, setzen!“ bewerten, bevor der Schulrausschmiss erfolgt.
Der vorgelegte Gesetzentwurf der Regierungskoalition entspricht nicht unserem demokratischen Grundverständnis. Er ist geprägt von altpolitischer Reflexhaftigkeit, Gesetze schlichtweg an die politischen Verhältnisse anzupassen, und vom verzweifelten Drang nach unbedingter Erhaltung von Macht. Deswegen lehnen wir diesen Gesetzentwurf der Regierungskoalition ab und werden unserem logischerweise zustimmen.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Sie hätten das Ihrer Fraktion vortragen müssen als Mitglied des Innenausschusses! Das ist Ihre Verantwortung in dieser Fraktion.)
Es kann allenfalls ein akzessorischer Entschließungsantrag nach Paragraf 58 der Geschäftsordnung sein.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Ach, Mensch! Sie sind so ein Kluger, Herr Komning. – Zuruf von Torsten Renz, CDU)
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Peter Ritter, DIE LINKE: Da sind Sie aber ein bisschen neidisch, ne?!)
Aber, Herr Ritter, wenn ich auch im Innenausschuss dem Entwurf noch relativ offen gegenüberstand, muss ich Ihnen sagen: Was nützt uns ein PKK-Gesetz, das Sie erlassen haben wollen, wenn schon die Grundfesten der Demokratie noch nicht mal im Landesverfassungsschutzgesetz verankert sind? Dann brauchen wir auch kein PKK-Gesetz, denn die parlamentarische Kontrolle ist zunächst im Landesverfassungsschutzgesetz zu regeln und da findet das, wie gesagt, mit dem Regierungsentwurf leider nicht statt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Gemäß Paragraf 27 Absatz 2 Landesverfassungsschutzgesetz besteht die Parlamentarische Kontrollkommission aus sechs Mitgliedern, die zu Beginn jeder Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte einzeln mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt werden. Zwei Mitglieder sollen der parlamentarischen Opposition angehören. Die Mitglieder dürfen nicht der Landesregierung angehören.
Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sieht vor, die Mitgliederzahl zukünftig auf fünf festzulegen, im Übrigen bleibt die Regelung unverändert. Eine gesetzliche Mitgliederzahl von fünf, wie sie auch der Gesetzentwurf der AfDFraktion vorsieht, garantiert dem Gremium auch zukünftig eine effektive Kontrolle des Verfassungsschutzes. Die Regelung passt sich hinsichtlich der Mitgliederzahl an die gesetzliche Regelung zur Parlamentarischen Kontrollkommission in den Bundesländern Sachsen, Thüringen, SachsenAnhalt und Hessen an, in denen ebenfalls eine gesetzliche Mitgliederzahl von fünf festgeschrieben ist. Obwohl die Landtage dieser Länder mitunter aus deutlich mehr Abgeordneten bestehen, halten wir eine aus fünf Mitgliedern bestehende PKK auch für unser kleines Landesparlament für angemessen. Auch wenn es im Hinblick auf die Kontrolle des Verfassungsschutzes nicht in erster Linie auf die Mitgliederzahl der PKK ankommt, sondern auf deren Kompetenzen, hielten wir eine PKK mit nur drei Mitgliedern, wie etwa in Rheinland-Pfalz, nicht für angezeigt.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Beschlüsse der Parlamentarischen Kontrollkommission bedürfen in den gesetzlich benannten Fällen der Mehrheit ihrer Mitglieder. So kann die PKK die Herstellung der Öffentlichkeit oder die Aufhebung der Vertraulichkeit von Sitzungen beschließen. Auch kann sie einen Sachverständigen beauftragen, Untersuchungen zur Wahrnehmung ihrer Kontrollaufgaben durchzuführen. Zudem werden der PKK die Angaben aus dem der Verfassungsschutzabteilung zugewiesenen Haushaltstitel vor Beratung des Haushaltsplanes zur Stellungnahme überwiesen. Im Hinblick auf solche Beschlussfassungen ist eine ungerade Anzahl von Mitgliedern sinnvoll. Eine Mitgliederzahl von fünf ist zudem geeignet, das Mehrheitsverhältnis im Landtag zwischen Regierungskoalition und Opposition besser abzubilden.
Meine Damen und Herren, das Recht der parlamentarischen Opposition, angemessen in der Parlamentarischen Kontrollkommission vertreten zu sein, bleibt unvermindert erhalten. Im Verhältnis wird die Opposition zukünftig sogar stärker vertreten sein. Bisher gehören vier von sechs Mitgliedern der Koalition und zwei der Opposition an. Bei der zukünftigen Mitgliederzahl beträgt das Verhältnis drei zu zwei. Ein weiterer Aspekt, warum der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen dem der AfD-Fraktion vorzuziehen ist, betrifft die klare Regelung des Wahlverfahrens. Nach unserem Entwurf bleibt es bei der Formulierung, dass die PKK-Mitglieder vom Landtag einzeln mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt werden. Diese Formulierung findet sich auch im Gesetzentwurf der AfD-Fraktion, warum auch immer, nicht wieder.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ändert lediglich die Mitgliederzahl der PKK, im Übrigen hält er am Wortlaut der Regelung fest, der sich in den letzten beiden Wahlperioden sehr bewährt hat. Die SPD-Fraktion wird der Beschlussempfehlung zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um mit unserem Änderungsantrag zu beginnen und die Fehleinschätzung aus der Welt zu räumen, will ich darauf verweisen, dass unser Änderungsantrag entsprechend unserer Regelungen heißt: Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu der Beschlussempfehlung des Innen- und Europaausschusses zu dem Gesetzwurf der Fraktionen der CDU und SPD und zum Gesetzentwurf der Fraktion der AfD. Unser Änderungsantrag bezieht sich damit nicht auf die beiden Gesetzentwürfe, die Bestandteil der Auseinandersetzungen im Innenausschuss waren, sondern er bezieht sich auf die Beschlussempfehlung. Da in der Beschlussempfehlung die Beratung unseres Entschließungsantrages dargestellt ist, ist es legitim und damit auch entsprechend der Geschäftsordnung, dass sich unser Änderungsantrag auf die Beschlussempfehlung bezieht und wir heute hier um die Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag bitten. Das zur Klarstellung, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Und wenn der Kollege Komning feststellt, dass er im Innenausschuss durchaus noch Sympathien für unseren Entschließungsantrag hatte, heute aber meint, das würde so gar nicht gehen, frage ich mich, warum er diese Feststellung noch nicht im Innenausschuss gemacht hat. Also: Vorher die geschäftsordnungsmäßigen Regelungen prüfen, Herr Komning,
und dann hier nach vorne gehen und Argumente äußern! Ich wiederhole es noch mal für Sie, weil Sie gerade nicht richtig zugehört haben: Unser Änderungsantrag bezieht sich auf die Beschlussempfehlung des Innen- und Europaausschusses, er bezieht sich nicht auf die Gesetzentwürfe, Punkt. Lassen Sie das noch mal setzen und dann verstehen Sie das vielleicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was ich auch nicht verstehe, ist, dass die AfD-Fraktion den vorgelegten Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen aus inhaltlichen Gründen ablehnt und es auch gleichzeitig ablehnt, die eben beschriebenen Missstände bei der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes aufzuheben.
Ach, Herr Manthei, lesen Sie die Geschäftsordnung und lassen Sie doch Ihr Gerede hier sein! Es ist ein Änderungsantrag entsprechend den Regularien dieses Landtages, also zum letzten Mal.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der eigentliche Grund aber ist, dass aus unserer Sicht auch die Ausgestaltung
der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes in unserem Land reformbedürftig ist. Der Parlamentarischen Kontrollkommission fehlen nicht nur die Kompetenzen, sondern auch die notwendigen personellen und organisatorischen Mittel, die für eine wirksame demokratische Kontrolle nach unserer Auffassung erforderlich sind. Dies alles hat der Landtag in der letzten Legislaturperiode mittlerweile in zwei Entschließungen mehrfach festgestellt, in zwei Entschließungen hat er konkrete Handlungsempfehlungen ausgesprochen.
Die letzte entsprechende Entschließung – Herr Kollege Reinhardt ist darauf eingegangen – stammt aus dem April dieses Jahres, und, lieber Kollege Reinhardt, es reicht nicht aus, nur auf die Entschließungen zu verweisen, die wir hier getroffen und auch gemeinsam gefasst haben, sondern man muss endlich mal damit beginnen, die Festlegungen in diesen Entschließungen umzusetzen.
(Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Erinnern Sie sich eigentlich noch an unsere Absprachen, Herr Ritter?)