Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrtes Präsidium! Der Deutsche Jagdverband fordert bereits seit einiger Zeit angesichts einer rasanten Ausbreitung und zum Schutz der heimischen Artenvielfalt eine flächendeckende Bejagung der im Antrag genannten Tierarten. Deshalb wird unsere Fraktion dem Antrag zustimmen.
Schauen wir uns mal die Ausbreitung der drei genannten Arten an. Wenn wir genauer ins Detail gehen, erkennt man, dass die Ausbreitung des Waschbären besonders auffällig ist. Er ist inzwischen in 43 Prozent der Reviere vorhanden, 19 Prozentpunkte mehr als bei der ersten Erfassung im Jahre 2006. Vor allem in Brandenburg, Hessen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und MecklenburgVorpommern taucht der Waschbär auf. Dort haben Jäger den Waschbären 2016 in 74 Prozent der Reviere nachgewiesen. Im Jahre 2006 haben wir in nur 42 Prozent ein Vorkommen gemeldet.
Der Mink ist als Fleischfresser an den Lebensraum Wasser gebunden. Das Hauptausbreitungsgebiet erstreckt sich von Sachsen-Anhalt über Brandenburg bis Mecklenburg-Vorpommern. Dort kommt er in 24 Prozent der Reviere vor, das sind 10 Prozentpunkte mehr als 2006. Am häufigsten haben Jäger den Marderhund in Mecklenburg-Vorpommern angetroffen, in 92 Prozent der Reviere, gefolgt von Brandenburg mit 84 Prozent. In SachsenAnhalt hat sich der Marderhund zwar nur in 64 Prozent der Reviere gezeigt, der Zuwachs war aber mit 29 Prozentpunkten am größten.
Aber kommen wir mal zu den Problemen, meine Damen und Herren: als Erstes der Marderhund. Ich zitiere mal Uwe Danger, er ist Geschäftsführer der Kreisjägerschaft in Schleswig-Holstein und sagt: „‚Die Tiere sind stark von Milben, Zecken und anderen Parasiten befallen. Sie können Tollwut oder den Fuchsbandwurm übertragen.‘
Der Wurm kann beim Menschen zur Echinokokkose führen, einer lebensbedrohlichen Erkrankung. Gründe genug, weshalb der erfahrene Jäger … davor warnt, einem Marderhund zu nahe zu kommen.“ Ich zitiere weiter: „‚Das ist eine Katastrophe für viele unserer heimischen Tierarten‘, sagt Uwe Danger.“ Er sagt auch: „Bei Vogelarten wie dem Schilfrohrsänger, Kiebitz und der Rohrdommel beispielsweise haben wir bereits einen starken Artenrückgang festgestellt. Das ist in jedem Fall mit der Ausbreitung des Marderhundes in Zusammenhang zu sehen.“ Zitatende. Also mal nicht Glyphosat und die Bauern, sondern der Marderhund, der hier zugeschlagen hat.
Die sogenannten Bodenbrüter und deren Gelege sind besonders gefährdet. Aber auch Hase, Fasan und Rebhuhn werden schnell Opfer des Fleisch- und Pflanzenfressers. Der Marderhund will morgens, mittags und abends essen, da kommt einiges zusammen.
Nun der Waschbär: Es ist sicher nicht mehr niedlich, wenn ein Waschbär den schicken Rasen vor Ihrem Haus regelrecht aufrollt, um an Engerlinge und Regenwürmer zu kommen. Wirklich große ökonomische Schäden entstehen, wenn sich Waschbären den Dachboden eines Hauses als Wurfplatz aussuchen. In acht bis zehn Wochen ist dann so ziemlich alles zerstört.
Kommen wir zum Mink: Viele Teiche unterliegen der EUFauna-Flora-Habitat-Richtlinie, der EU-Vogelschutzrichtlinie oder sind Naturschutzgebiete. Zum Leidwesen der Fischer bedingt dies auch den Schutz einiger Tierarten, die verheerende Schäden in der Teichwirtschaft verursachen und dadurch die wirtschaftliche Grundlage der Fischereibetriebe bedrohen, Stichwort „Kormoran“. Und nun kommt auch noch der nordamerikanische Nerz, also der Mink, dazu.
Aber ich möchte an dieser Stelle auch noch auf eine Tierart hinweisen, die haben wir noch vergessen.
was wir in Großbritannien sehen können. Heute kommen Eichhörnchen in Großbritannien nur noch in isolierten Restbeständen vor. In Deutschland ist das Grauhörnchen zwar noch nicht akut, aber vorbeugen ist bekanntlich besser als heilen. Ein Großteil der Bevölkerung in Großbritannien kennt das europäische Eichhörnchen nicht mehr, nur noch das Grauhörnchen. Die Grauhörnchen im Garten sind ihnen so vertraut, dass sie es nicht mehr missen möchten und dementsprechend wenig Verständnis für ihre Bekämpfung aufbringen. Das ist eine große Gefahr.
Hat der Mensch sich erst an etwas gewöhnt, ist es schwer, dagegen vorzugehen. Deshalb müssen wir bei
der Bekämpfung vom Marderhund und dergleichen eine Akzeptanz für die Bekämpfung in der Bevölkerung schaffen. Hierzu müssen Wege und Mittel akquiriert werden. Keinesfalls dürfen wir es bei diesen Tieren zu Verhältnissen wie bei Biber, Kormoran, Wolf und Co kommen lassen. – Vielen Dank.
(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Herr Wildt, klatschen! Er ist fertig. – Heiterkeit und Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und BMV)
Meine sehr verehrte Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Gäste! Als letzter Redner kann ich jetzt natürlich sagen, ich freue mich, dass wir hier fraktionsübergreifend zu diesem Thema fast einen einheitlichen Konsens haben. Deswegen werde ich im Interesse der fortgeschrittenen Zeit meine 27-seitige Rede hier nicht vortragen,
(Zurufe vonseiten der Fraktionen der CDU und AfD: Ooh! – Jochen Schulte, SPD: Da kommt es jetzt auch nicht mehr drauf an.)
sondern auch wir als CDU-Fraktion bitten Sie darum, diesem Antrag zuzustimmen. Wir werden es tun. – Danke schön für die Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 7/1333. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall, damit ist der Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 7/1333 bei Zustimmung der Fraktionen von SPD, CDU, AfD, DIE LINKE, BMV und des fraktionslosen Abgeordneten sowie einer Gegenstimme aus der Fraktion der AfD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 27: Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Kröger, Fraktion der AfD, gemäß Paragraf 64 Absatz 3 Geschäftsordnung des Landtages – Notsicherungsfonds für Gutshäuser, auf Drucksache 7/1277.
Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Kröger, Fraktion der AfD, gemäß § 64 Absatz 3 GO LT Notsicherungsfonds für Gutshäuser – Drucksache 7/1277 –
Die Antwort der Landesregierung lag bereits am 29. Dezember 2017 noch vor dem Antragsannahmeschluss für die Januarlandtagssitzung vor.
Ich bitte die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur ans Rednerpult. Mit dem Fragesteller ist vereinbart worden, auf die Verlesung der Antworten der Landesregierung zu verzichten. Der Abgeordnete hat nunmehr die Möglichkeit, Nachfragen zu stellen.
Ich möchte den Abgeordneten darauf hinweisen, dass die Nachfragen sich auf die Antworten der Regierung zu beziehen haben.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine erste Frage lautet: Wann ist die in der Koalitionsvereinbarung der Regierungsparteien unter Punkt 271 angekündigte Überarbeitung des Denkmalschutzgesetzes zu erwarten?
Sie haben ja korrekt die Zif- fer 270 im Koa-Vertrag zitiert, sehr geehrter Herr Abgeordneter. Insofern ist es auch so, dass wir beabsichtigen, die Umsetzung im Rahmen der Legislatur vorzunehmen. Wir haben derzeit noch keinen genauen Zeitplan, aber wir gehen davon aus, dass die Erste Lesung des Gesetzentwurfs im ersten Halbjahr 2019 erfolgen wird.
Auf die Kleine Anfrage zum Herrenhaus Löwitz zitierte die Landesregierung den zuständigen Landkreis Nordwestmecklenburg, es stünden keine Finanzmittel zur Erhaltung des Gutshauses zur Verfügung, Drucksache 7/1020. Meine zweite Frage: Trifft es zu, dass die untere Denkmalschutzbehörde nicht über ausreichende Mittel für die Ersatzvornahme zum Erhalt denkmalgeschützter Bauwerke verfügt?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, als ehemalige Landrätin kann ich Ihnen antworten, dass diese Aufgabe in den Wirkungskreis der Landkreise fällt. Insofern sind diese auch zuständig für die Einkreisung der entsprechenden Mittel für die Ersatzvornahme. Diese Übersicht liegt uns nicht vor.
Frau Ministerin, Sie waren, wie Sie schon sagten, Landrätin im Landkreis Nordwestmecklenburg, so waren Sie selbst Verwaltungschefin der unteren Denkmalschutzbehörde. Wie kann es sein, dass eine Behörde, wie im Fall Löwitz, ein Zwangsgeld verhängt und dies nicht beigefügt werden kann?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, da ich diesen konkreten Fall nicht vor Augen habe, kann ich Ihnen darauf auch keine Antwort geben.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 28, den ich hiermit aufrufe: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Gutshäuser erhalten – Denkmalschutz konsequent umsetzen, auf Drucksache 7/1579.