Zum anderen sagt er gegenüber der Öffentlichkeit, der Parlamentarische Untersuchungsausschuss ist kein AWO-Untersuchungsausschuss.
Und weiter: Aufgabe des Ausschusses sei es laut Antragstext, die Förderstruktur, das Förderverfahren und die Zuwendungspraxis von sechs in der LIGA vertretenen Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege zu untersuchen. Das hat Herr Schulte richtig erkannt und auch gegenüber der Öffentlichkeit geäußert.
Laut Untersuchungsauftrag haben wir sehr wohl das Recht, alle in der LIGA organisierten Verbände zu untersuchen, das macht ja auch anders gar keinen Sinn.
Wir hatten zu Anfang des Untersuchungsausschusses somit auch die Gesprächsprotokolle beantragt zwischen der Landesregierung und umgekehrt. Diese wurden abgelehnt, das darf ich wohl sagen. Das hat auch schon
Herr Schulte gegenüber der Presse gesagt. Auf der einen Seite sagt... Na ja, das darf ich auch nicht sagen. Gut, ich kürze das gern ab.
(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Torsten Renz, CDU: Sehr gut, sehr gut! – Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Karsten Kolbe, DIE LINKE)
Ich wiederhole: Wenn Herr Schulte sich gegenüber der Öffentlichkeit so äußert, wie er es in der Vergangenheit getan hat, und sich im Untersuchungsausschuss auch so verhält, dann kann das was werden mit dem Untersuchungsausschuss.
dass, wenn wirklich alle Parteien ein Interesse an totaler Aufklärung zum Schutze der ehrenamtlich tätigen und fleißigen Helfer hier im Land haben – und da möchte ich energisch widersprechen, Frau Larisch, dass wir die Ehrenamtler beschmutzen, das tun nämlich die Leute in den Chefetagen der einzelnen Verbände, und nicht wir, wir wollen aufklären,
mehr nicht, wir haben das Ehrenamt immer nach oben gehoben und möchten das Ehrenamt beschützen vor solchen Leuten –, dann freuen wir uns über diesen Sinneswandel, falls ein Aufklärungswille parteiübergreifend bestehen sollte. Dem verschließen wir uns natürlich nicht und werden dazu gern den Kontakt zu der anderen Oppositionspartei und von mir aus auch zu den Regierungsparteien nutzen, um, wenn es denn von allen Seiten gewünscht ist, eine gemeinsame Präzisierung zeitnah auf den Weg zu bringen. – Vielen Dank.
Von Herrn Schulte bin ich darauf hingewiesen worden, dass in der Rede Behauptungen aufgestellt wurden, die Herr Schulte in der Öffentlichkeit so nicht geäußert hat. Deshalb wird das Protokoll der Rede daraufhin zu überprüfen sein. Von daher behalte ich mir weitere Maßnahmen vor.
(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Bleiben Sie mal locker! – Torsten Renz, CDU: Ich bleib dabei – Schulung durch den PGF.)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man künftig bei Wikipedia den Begriff „oppositioneller Aktionismus“ ein
gibt, dann werden wahrscheinlich diese Aussprache und die Rede von Frau Larisch daneben erscheinen, weil nichts anderes ist es, womit wir uns heute Abend hier beschäftigen. Wenn Sie der Meinung wären oder sind – Sie haben ja gesagt, Sie sind der Meinung, dass der Untersuchungsauftrag erweitert werden muss –, dann hätten Sie heute Abend einen Antrag vorlegen müssen und uns hier nicht unsere kostbare Zeit mit dieser Aussprache stehlen sollen.
Ihre Rede war zwar etwas anders, als ich gedacht habe, das gebe ich offen und ehrlich zu, weil ich eigentlich eine andere Zielrichtung vermutet habe, denn wir haben uns vor zwei Wochen auf Initiative der Linksfraktion im Sozialausschuss mit den Vorwürfen gegen den DRK-Kreisverband Seenplatte beschäftigt. Die Ministerin ist darauf eingegangen. Deswegen war ich schon – ich habe die Frage danach auch von Journalisten bekommen, ob jetzt der Untersuchungsauftrag erweitert werden müsse – sehr überrascht, als quasi am gleichen Tag der Antrag für diese Aussprache gekommen ist. Es war nämlich Ihr Landesvorsitzender Herr Koplin, der auch den Sozialausschuss leitet, der vorgeschlagen hat, dass man zunächst abwartet, was uns sozusagen der DRK-Landesverband in seiner Stellungnahme zu den Vorwürfen vorlegt, dass wir das am 28. Februar gemeinsam mit der Ministerin, gemeinsam mit der DRK-Landesspitze im Sozialausschuss beraten werden, das in Ruhe auswerten und hier keine Schnellschüsse machen.
Von daher war ich schon etwas irritiert, dass Sie heute dieses Thema angemeldet haben. Beim Drübernachdenken ist mir so ein Verdacht gekommen, denn es war schon offensichtlich, dass DIE LINKE das Thema im Sozialausschuss sehr stark forciert und gleich kritisiert hat, dass das noch nicht alles vollzählig sei und zu wenig an Informationen beigebracht wurde, was, glaube ich, kurz nach den Feiertagen auch schwer möglich ist. Und ich habe da einen Verdacht: Ich glaube, Sie haben sich ein bisschen geärgert, dass das Thema Untersuchungsausschuss von der AfD auf den Weg gebracht wurde, die da beim Thema voranmarschiert sind, Sie jetzt als Oppositionsfraktion ein bisschen hinterherhinken und nicht so recht wissen, ob Sie nun die Chefaufklärer spielen und die Sozialverbände mit verteidigen sollen.
Sie sind ein bisschen in einer schwierigen Position, das kann ich auch nachvollziehen. Deswegen wollten Sie bei dem Thema, ich glaube, bei der Bundeswehr oder bei der Polizei sagt man, auch mal vor der Lage sein, hier schneller sein als die anderen Oppositionsfraktionen und deswegen vielleicht dieser Aktionismus, der heute in dieser Aussprache gipfelt. Ich hätte dann schon erwartet, Frau Larisch, dass man die Dinge, die Sie hier angebracht haben, auch in den Obleuterunden bespricht. Ich war zwar bei der letzten Obleuterunde krankheitsbedingt nicht dabei, habe mir aber sagen lassen, dass das keine Rolle gespielt hat. Ich kann nur sagen, wir haben da, glaube ich, noch ordentlich was zu tun, denn wenn wir uns die Arbeit im Untersuchungsausschuss anschauen, haben wir nach der Einsetzung im letzten Jahr angefangen, uns erst mal Akten zuarbeiten zu lassen. Das sind ja gewisse Berge, durch die wir uns da arbeiten müssen. Wir fangen Ende Februar an mit den Zeugenvernehmungen. Das wird auch noch mal sehr zeit- und arbeitsintensiv.
Sie wollen uns hier schon wieder neue Arbeit überborden, das kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, weil ich finde, wir sollten erst mal das tun, was unser Auftrag ist. Wir haben ja dafür nur einen sehr eingeschränkten Zeitrahmen, nämlich die Legislaturperiode, und können nicht den Untersuchungsauftrag hier so mal locker auf zehn Jahre erweitern. Ich finde, das sollten wir erst mal aufarbeiten und abarbeiten, bevor wir uns neue Dinge auf den Tisch ziehen.
Ich habe es gesagt, bei einem Punkt konnte ich Herrn de Jesus Fernandes zustimmen: Das, was Sie hier vorgetragen haben, sind alles Punkte, die in den Sozialausschuss gehören, aber nicht in einen Untersuchungsausschuss. Das war es dann aber auch mit dem Lob für den Kollegen der AfD, denn ich will hier nicht aus internen Sitzungen zitieren. Die Vorwürfe, die Sie ja öffentlich machen – deswegen kann ich aus öffentlichen Quellen zitieren –, Ihre Pressemitteilungen, dass hier alles blockiert wird und wir alles ablehnen, das ist natürlich grober Unfug, und das wissen Sie auch.
Herr Kollege Grimm, der heute landesweit bekannt wird durch seine Rede vor einigen Stunden an diesem Pult, war ja als Obmann auch immer sehr umgänglich. Eine Reihe von Anträgen haben wir bewusst aus der Obleuterunde noch mal zurückgenommen, weil sie einfach handwerklich nicht ordentlich waren, das wissen Sie ganz genau, und einen Großteil der Anträge haben wir dann gemeinsam rund gemacht. Aber ich sage auch mal ganz deutlich: Es ist nicht Aufgabe von Koalitionsfraktionen, Nachhilfe für Oppositionsfraktionen zu geben,
Sie haben qualifizierte Juristen als Abgeordnete in Ihren Reihen sitzen, sicherlich auch qualifizierte Leute als wissenschaftliche Mitarbeiter, davon gehe ich mal stark aus, und dann kann man erwarten, dass sie zumindest den formalen Ansprüchen genügen. Von daher ist diese Behauptung, dass wir hier alles abbügeln, natürlich völliger Quatsch. Eine Frage klären wir jetzt vor dem Verfassungsgericht, das ist auch bekannt, und von daher würde ich Sie bitten, einfach den Fuß etwas vom Gas zu nehmen.
Frau Larisch, bei Ihnen kann ich nicht verstehen, was Sie meinen mit „auf alle Vereine ausweiten“. Ich habe den Sinn noch nicht so ganz durchdrungen, vielleicht kann ich das in Ihrem zweiten Redebeitrag. Ich warne nur davor, ich will ganz deutlich sagen – das haben wir bei der AWO gesagt, das sagen wir jetzt auch beim DRK –, die Dinge, die im Raum stehen, müssen aufgeklärt werden ohne Wenn und Aber. Da gibt es auch kein Vertun, die müssen auf den Tisch, und wenn da irgendwo Steuermittel mit betroffen waren, dann muss darüber gesprochen werden.
Ich sage aber am Beispiel DRK, das habe ich im Ausschuss gesagt und ich sage es auch hier: Die Dinge, die jetzt in Rede stehen – es ist nicht verboten, beispielsweise geschäftliche Beziehungen zu haben, es gibt die auch auf kommunaler Ebene, viele von uns sind ja unterwegs in Beiräten, in Aufsichtsräten –, bei denen gibt es be
stimmte Regeln, an die muss man sich halten, Mitwirkungsverbote et cetera. Das muss aber alles erst mal geklärt werden. Wir wissen heute noch gar nicht, das kann ich Ihnen auch nicht sagen, was bei der Prüfung rauskommt, aber wir sollten jetzt auch nicht über jedes Stöckchen springen. Heute war wieder irgendwas von der Volkssolidarität im Pressespiegel zu lesen.
Also wenn wir das so machen, können wir hier jeden Monat einen Untersuchungsauftrag erweitern, das können wir gern tun, bloß dann, prophezeie ich Ihnen, werden wir zur Landtagswahl 2021 mit dem Auftrag nicht fertig.
Deswegen würde ich dafür werben, dass wir die Dinge, die wir im Ausschuss auf den Weg gebracht haben, erst mal gemeinsam umsetzen, bevor wir hier irgendwelche Schnellschüsse machen. Deswegen habe ich heute auch wenig Verständnis für diese Aussprache. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Einsetzungsbeschluss begrenzt die Untersuchung auf die in dem Verein der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern e. V. zusammengeschlossenen Spitzenverbände. Dieser Einsetzungsbeschluss definiert den Gegenstand der Untersuchung und begrenzt die Untersuchung auf die Förderstruktur, das Förderverfahren und die Zuwendungspraxis für Zuschüsse aus Landesmitteln sowie die Verwendung dieser Landesmittel. Des Weiteren sieht der Einsetzungsbeschluss vor, dass der PUA in diesem Zusammenhang die durch die Medienberichte seit 2016 bekannt gewordenen Vorwürfe gegen verschiedene Verbände des ArbeiterwohlfahrtLandesverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V. aufzuklären hat – nicht mehr und nicht weniger.
Dieser Einsetzungsbeschluss bildet den Rahmen, innerhalb dessen der Untersuchungsausschuss eigenverantwortlich agiert. Eine Änderung des Untersuchungsthemas steht dem Untersuchungsausschuss selbst nicht zu, und zwar weder im Sinne einer Erweiterung noch einer Einengung. Der vom Plenum beschlossene Untersuchungsauftrag ist die alles entscheidende politische und rechtliche Vorgabe in diesem Fall. Er setzt die Grenzen und das Ziel für die Arbeit des Untersuchungsausschusses. Gegen eine Erweiterung des Untersuchungsauftrages auf den Regionalverband DRK-Kreisverband Mecklenburgische Seenplatte spricht Folgendes:
Erstens begrenzt der Einsetzungsbeschluss die Untersuchung auf die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrts
pflege und auf bestimmte Regionalverbände der Arbeiterwohlfahrt. Für eine Einbeziehung des DRK-Kreisverbandes Seenplatte müsste zunächst dieser Rahmen der von der Untersuchung betroffenen Verbände entsprechend erweitert werden. Aktuell ist nicht ersichtlich, warum dies erfolgen sollte.
Zweitens zielt der Einsetzungsbeschluss darauf ab, dass Untersuchungsgegenstand in jedem Fall Landesmittel sind, nämlich die Förderung der betreffenden Verbände durch Landesmittel, die Verwendung dieser Landesmittel sowie in diesem Zusammenhang die Aufklärung bestimmter durch Medienberichte seit 2016 bekanntgewordener Vorwürfe.
Wollte man das Deutsche Rote Kreuz zum jetzigen Zeitpunkt mit in die Untersuchung einbeziehen, müsste mithin nicht nur der Rahmen der Untersuchung auf die betroffenen privatrechtlichen Vereine erweitert werden, sondern konsequenterweise auch der Bezug von Landesmitteln als Grundvoraussetzung für die Untersuchung gegeben sein. Dies ist aber nicht der Fall. Für die nachträgliche Erweiterung des Untersuchungsauftrags eines PUA bedürfte es hinreichender Tatsachen, gestützter Anhaltspunkte für Missstände, deren Aufdeckung im öffentlichen Interesse liegt. Die Grundrechte und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verbieten einen Schuss ins Blaue, nicht nur, um aus Opportunitätsgründen privatrechtliche, nicht staatliche Vereine auszuforschen. Es kommt hier nicht in Betracht, dass ein Untersuchungsausschuss nach Art eines Revisors ohne tatsächliche Anhaltspunkte für einen Missstand einfach mal bestimmte Sachverhaltskomplexe durchforstet. Die tatsächlichen Anhaltspunkte für Missstände können sich auch aus Medienberichten ergeben, insofern ihnen der Betroffene nicht in einleuchtender Weise widersprochen hat. Dies ist in dem MSEFall allerdings der Fall. Bei den Anfang Januar bekannt gewordenen Vorwürfen des Deutschen Roten Kreuzes handelt es sich auch um anonyme Anschuldigungen, die in einem Schreiben vorgetragen wurden, das an verschiedene Medien im Land verschickt wurde.
Aus Sicht der SPD-Fraktion fehlt es für die Ausweitung des Untersuchungsauftrages auf das Deutsche Rote Kreuz an hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkten. Anonyme Anschuldigungen sind für sich betrachtet noch keine tatsächlichen Anhaltspunkte. Gegen eine Erweiterung des Untersuchungsauftrages spricht auch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Das besondere öffentliche Untersuchungsinteresse, dessen es sowohl für die Einsetzung als auch für die nachträgliche Erweiterung eines PUA bedarf, besteht nur an Vorgängen, die mit der Förderung zusammenhängen, nicht an sonstigen Interna, die mit der privatrechtlichen Struktur oder Organisation des Vereins einhergehen. Und dass nebenbei auch die Förderung durch Landesmittel betroffen sein könnte, ist hier nicht ersichtlich. Weiterhin darf auch nicht unbeachtet bleiben, dass es aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht in Betracht kommt, dass die Untersuchung auf eine generelle parlamentarische Gesetzmäßigkeitskontrolle privatrechtlicher Vereine hinausläuft. Gerade das könnte bei einer generellen Erweiterung des Untersuchungsauftrages allerdings der Fall sein.