Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich bin mir sicher, Landesregierung und Land eint das Interesse aufzuklären, welche Substanz die Anschuldigungen gegenüber dem DRK-Kreisverband haben und ob Landesmittel betroffen sind. Hierzu habe ich bereits im Sozialausschuss berichtet. Nach derzeitigen Erkenntnissen sind keine Landesmittel betroffen, wir überprüfen das gerade. Die Vorwürfe hinsichtlich des Kreisverbandes des DRK im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte sind aber anderer Natur. Sollten sich die Recherchen bewahrheiten, liegt offensichtlich ein Verstoß gegen die satzungsgemäßen Publizitäts- und Wohlfahrtsverhaltensregeln vor. Das ist vor allem ein DRK-interner Vorgang, der dort aufgeklärt werden muss.
Wie Sie vielleicht wissen, unterstützt das Land keine Kreisverbände oder angeschlossenen Verbände der LIGA für ihre Geschäftsaufgaben. Lediglich für zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Vorhaben kann das Land einen Zuschuss gewähren, wenn an der Erfüllung solcher Vorhaben und Aufgaben ein deutliches Landesinteresse besteht. Eine solche befristete und inhaltlich eingegrenzte Projektförderung kontrolliert und überprüft alle mit dem Zuwendungszweck in Verbindung stehenden Einnahmen und Ausgaben.
Was ist nun zu tun? Zuerst muss das DRK handeln. Landesmittel sind für den Kreisverband für seine Geschäftsaufgabe im Sinne einer institutionellen Förderung nicht ausgereicht worden und die Projektzuwendung in Höhe von etwa 207.000 Euro werden wir uns genau ansehen, um sicherzustellen, dass diese Mittel zweck- und kostenplanentsprechend sparsam verwandt worden sind. Inzwischen hat der DRK-Landesverband erste Maßnahmen ergriffen und eine unabhängige Prüfgesellschaft beauftragt, den erhobenen Vorwürfen nachzugehen und die Geschäftsführung des Kreisverbandes zu überprüfen. Das begrüße ich ausdrücklich, erwarte das aber auch vom DRK-Landesverband und habe dies dem DRK-Landespräsidenten Werner Kuhn mitgeteilt. Mit einem Ergebnis der Prüfgesellschaft können wir nach Aussage des DRK-Landesverbandes etwa Mitte Februar rechnen. Sollte es persönliches Fehlverhalten im DRKKreisverband geben oder gegeben haben, muss dies selbstverständlich Konsequenzen haben.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir sollten dieses Ergebnis unbedingt abwarten und Spekulationen und Vorverurteilungen vermeiden. Das wäre auch mein Rat hinsichtlich einer Diskussion über die Erweiterung des Prüfauftrages des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Zudem ist im Sozialausschuss verabredet worden, das Thema am 28.02. wieder aufzurufen und
dort dann die DRK-Landesspitze anzuhören. Auch dieser Termin sollte aus meiner Sicht unbedingt abgewartet werden, bevor Entscheidungen über eventuelle Erweiterungen in Angriff genommen werden können.
Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich noch etwas betonen: Die Vorwürfe oder auch nachgewiesenen Verfehlungen gegenüber einzelnen Mitgliedern der Wohlfahrtsverbände dürfen nicht dazu führen, dass deren überaus wichtige Arbeit in unserem Land und für die Menschen im Land abqualifiziert wird. Dafür trägt nach meinem Verständnis auch der Landtag eine große Verantwortung. Nach Schätzungen der LIGA engagieren sich circa 150.000 Bürgerinnen und Bürger unseres Landes in Wohlfahrtsorganisationen ehrenamtlich und circa 55.000 Menschen sind bei den Trägern der Wohlfahrtspflege hauptamtlich beschäftigt. Sie leisten in den allermeisten Fällen eine gute, wichtige und für unseren Sozialstaat unverzichtbare Arbeit. Dieses soziale Engagement möchte ich gerade in einer Aussprache wie dieser würdigen. Dieses Engagement ist für den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft von herausragender Bedeutung und für dieses Engagement möchte ich mich ausdrücklich bedanken.
Lassen Sie mich zum Abschluss aber noch einige Worte zum Thema Transparenz sagen. Ich betone seit meinem Amtsantritt, dass es wichtig ist, innerhalb der Sozialverbände mehr Transparenz über interne Zahlungsströme, über Doppelfunktionen und familiäre Verbindungen herzustellen und die ehrenamtlichen Vorstände und Aufsichtsräte bei den Kreisverbänden zu stärken. Ich bin darüber auch mit den Spitzenverbänden im Gespräch, wir gehen da sehr ehrlich miteinander um. Meine feste Überzeugung ist, Transparenz liegt im hohen Eigeninteresse der Wohlfahrtsverbände. Die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger, sich mit Spenden oder Dienstleistungen freiwillig zum Beispiel an der Arbeit der Freien Wohlfahrt zu engagieren, hängt entscheidend von dem Vertrauen in die Arbeit der Projekte, Organisationen und Fachkräfte ab. Wer für das Gemeinwohl tätig wird und dafür öffentliche Mittel oder Bürgerspenden in Anspruch nimmt, muss über die seiner Tätigkeit zugrundeliegenden Werte sowie die Gewinnung und Herkunft seiner Ressourcen in verständlicher, übersichtlicher und leicht zugänglicher Form berichten.
In der Arbeits- und Sozialministerkonferenz des Bundes und der Länder haben wir darüber hinaus beschlossen zu klären, ob und wie eine Zuwendungstransparenzdatenbank nach dem Muster Berlins für alle Länder aufgebaut werden kann. Ich habe daran ein großes Interesse. Mecklenburg-Vorpommern ist deshalb mit federführend in der inzwischen gegründeten Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu diesem Thema. Am 6. Februar trifft sich diese Gruppe und nimmt die Arbeit am Aufbau einer Transparenzdatenbank in Angriff. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Abgeordnete! Erst mal möchte ich mich bei der LINKEN bedanken, dass sie eine Ausspra
che zum PUA beantragt hat. Das gibt uns die Möglichkeit, unsere Sichtweise hier noch mal darzulegen und auch das Prozedere im Ausschuss in die Öffentlichkeit zu tragen.
Frau Drese, zu Ihrer Aufklärung zum DRK: Also ich hatte jetzt das DRK gar nicht im Auge, ich hatte eigentlich gedacht, DIE LINKE kommt damit um die Ecke, ist sie aber nicht. Sie haben zugesichert, dass es Aufklärung gibt. Das hörte sich jetzt so an, als ob sie kommen würden am 28.02., und wir haben gesagt, dass wir abwarten, bevor wir diese Geschichten zum Untersuchungsgegenstand machen, denn es ist natürlich immer einfacher, wenn man miteinander vernünftig reden kann et cetera. Mit der AWO war das aber nicht mehr möglich, wie wir alle wissen.
Jetzt zur Aussprache der LINKEN: Frau Larisch, Sie haben hier von einer Präzisierung gesprochen und Ihre Antragsvorstellungen dargelegt. Die klingen alle ganz gut, aber dies ist doch genau das Richtige für den Sozialausschuss und nicht für den PUA. Was Sie hier vorgetragen haben, das können Sie gern in den Sozialausschuss einbringen, denn da gehört es hin, aber auf keinen Fall in den PUA.
Kommen wir jetzt zum Parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Der erste Parlamentarische Untersuchungsausschuss des 7. Landtages Mecklenburg-Vorpommern zur Klärung der Förderstruktur, des Förderverfahrens und der Zuwendungspraxis für Zuschüsse aus Landesmitteln sowie der Verwendung dieser Landesmittel durch die in dem Verein LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern e. V. zusammengeschlossenen Spitzenverbände im Zeitraum von 2010 bis Ende 2016 wurde mit Beschluss des Landtages Mecklenburg-Vor-pommern vom 26. Januar 2017 in den Drucksachen 7/139 und 7/183, geändert am 28. September 2017 mit der Drucksache 7/1108, in Übereinstimmung mit Artikel 34 der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern und Paragraf 1 des UAG M-V verfassungsgemäß und somit rechtswirksam eingesetzt, meine Damen und Herren.
Der Untersuchungsauftrag des PUA ist hinreichend bestimmt und hat die in Absatz 1 des Landtagsbeschlusses festgelegte Klärung der möglichen Missstände im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren seitens der Bewilligungsbehörde, der zweckmäßigen Verwendungspraxis seitens des Zuwendungsempfängers und den damit unmittelbar verbundenen, notwendigen, umfassenden Kontrollmechanismus seitens der Landesregierung einschließlich der insoweit zuständigen Behörden und Einrichtungen zum Gegenstand. Da der Untersuchungsauftrag sich somit auf die finanzielle Unterstützung mit Mitteln aus der öffentlichen Hand der in dem Verein LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern e. V. zusammengeschlossenen Spitzenverbände bezieht, dürfte die eingehende Auseinandersetzung mit der Tätigkeit aller Spitzenverbände einschließlich derer Untergliederung jeglicher Rechtsform eindeutig kaum einer Fehlinterpretation zugänglich sein.
Die vom politischen Gegner zuweilen geäußerten Bedenken, dass der Untersuchungsauftrag sich ja in Absatz 1 und gegebenenfalls Absatz 3 Nummer 1 des Landtagseinsetzungsbeschlusses auf die Zuwendungspraxis le
diglich in Bezug auf die Spitzenverbände als solche beziehe und in Absatz 2 und gegebenenfalls Absatz 3 Nummern 7, 9 und 10 des Landtagseinsetzungsbeschlusses auf die Untergliederung ausschließlich der AWO erstrecke, stellt eine eben unzulässige Fehlinterpretation des Untersuchungsauftrages dar und verkehrt die Grundlage und den Gegenstand der Untersuchung durch den PUA.
Der Impuls zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses lag nicht ausschließlich in den in den Medien und der Öffentlichkeit erhobenen Korruptionsvorwürfen gegen die verschiedenen Verbände des AWO-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V., sondern vordringlich in den Feststellungen des Landesrechnungshofes Mecklenburg-Vorpommern im Jahresbericht 2015, Teil 2, Landesfinanzbericht 2015, Einzelplan 10 – Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales –, Seite 176 folgende, die sich auf Missstände im gesamten System der öffentlichen finanziellen Unterstützung der dem Verein LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern e. V. zusammengeschlossenen Spitzenverbände zwangsläufig und naturgemäß einschließlich deren Untergliederung und jeglicher Rechtsform bezogen.
Die explizite Erwähnung der begründeten Vorwürfe gegen den AWO-Landesverband in Absatz 2 und 3 des Landtagseinsetzungsbeschlusses stellt selbstverständlich keine Einschränkung des Untersuchungsauftrages dar, sondern bildet ausgehend von dem Bericht des Landesrechnungshofes lediglich einen Ansatzpunkt für eine umfassende parlamentarische Untersuchung, um die grundsätzlichen strukturellen Defizite der Förderstruktur, des Förderverfahrens, der Zuwendungspraxis und der Kontrolle in Bezug auf die Zuschüsse aus Landesmitteln sowie in der Verwendung dieser Landesmittel durch die in dem Verein LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern e. V. zusammengeschlossenen Spitzenverbände aufzudecken und somit zur Behebung dieser Missstände beizutragen.
Zur Erfüllung dieses Auftrages ist eine eingehende Auseinandersetzung mit der möglicherweise nicht ordnungsgemäßen Zuwendungspraxis und den ungenügenden Vergabe- und Verwendungskontrollmechanismen der Landesregierung einschließlich der insoweit zuständigen Behörden und Einrichtungen erforderlich. Dies setzt wiederum notwendigerweise und vom vorhandenen Untersuchungsauftrag zwingend mit umfasst die Klärung der Verhältnisse innerhalb und zwischen den Strukturen einzelner an der Vergabepraxis beteiligten Akteure voraus. Dazu gehören die Leistungserbringer, die Spitzenverbände, die Dachverbände, die Bewilligungsbehörden und die Landesregierung. Unabdingbar ist, dass der PUA zu einer umfassenden Ermittlung in allen insoweit in Betracht kommenden Strukturen einschließlich etwaiger Untergliederung der LIGA der Spitzenverbände berechtigt ist. Dass der vorhandene Untersuchungsauftrag alle an dem Verein LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern e. V. beteiligten Strukturen betrifft, ergibt sich demnach aus dem vom Landtag beschlossenen Untersuchungsauftrag und ist keiner anderweitigen Interpretation und damit verbundenen Entstellung zugänglich.
Die Intention, aus dem vorhandenen eindeutig formulierten Untersuchungsgegenstand des PUA einzelne Bezugsobjekte willkürlich herauszuhalten,
obwohl diese für den Untersuchungszweck eine Einheit bilden, widerspricht dem Sinn und Zweck des Untersuchungsauftrages und ist daher unzulässig.
Nach allem ist im Ergebnis Folgendes festzuhalten: Dass zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Untersuchungsauftrages bei Notwendigkeit anlassabhängig nicht nur auf die Informationen zu den einzelnen AWO-Unterstrukturen, sondern auf alle im LIGA-Verein zusammengeschlossenen Spitzenverbände und deren Untergliederung zurückgegriffen werden kann und soll, ist nicht die Frage der Interpretation des Untersuchungsauftrages, sondern die des gesunden Menschenverstandes. Somit ist eine Präzisierung beziehungsweise Änderung des Einsetzungsbeschlusses des PUA, Drucksachen 7/139, 7/183 und 7/1108 wegen des eindeutigen und umfassenden Untersuchungsauftrages obsolet.
Jetzt kommen wir zu den Interna. Da müssen wir uns ja ein bisschen zurückhalten. Also es funktioniert eben nicht so, wie Sie gesagt haben …
Ich möchte doch, weil Sie jetzt sagen, Sie wollen sich zurückhalten, trotzdem noch mal den dezidierten Hinweis geben, dass aus nicht öffentlichen Sitzungen keine Aussagen getroffen werden dürfen, die über den Sitzungsverlauf in irgendeiner Weise berichten. Ich bitte, das wirklich zu berücksichtigen, weil ich ansonsten gezwungen bin, einzuschreiten.
Zum einen behauptet Herr Schulte im nicht öffentlichen Ausschuss permanent, unsere Anträge seien nicht vom Untersuchungsgegenstand gedeckt.
Herr de Jesus Fernandes, ich dachte, ich hätte meine Hinweise gegeben. Aus der nicht öffentlichen Ausschusssitzung sind keine Bemerkungen von Abgeordneten wiederzugeben. Dazu heißt das Ganze „nicht öffentliche Sitzung“. Das, was in den öffentlichen Sitzungen zur Kenntnis gegeben wird, ist a) schon durch Journalisten besuchbar, aber b) letztendlich das, womit die Abgeordneten auch rechnen müssen, dass es das Licht der Öffentlichkeit erblickt. Aus nicht öffentlichen Sitzungen dürfen Sie solche Berichterstattungen hier nicht vortragen. Deswegen habe ich schon vorsichtshalber auf das Wort „Interna“ etwas reagiert und Sie nochmals darauf hingewiesen. Ich bin ungern in der Situation, Sie unterbrechen zu müssen, aber wie gesagt, beachten Sie bitte diese Hinweise wirklich wörtlich!
Ich darf Sie ja nicht unterbrechen, aber das sind alles Aussagen, die Herr Schulte schon gegenüber der Presse gemacht hat.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, dann zitieren Sie doch aus der Presse und nicht aus nicht öffentlichen Sitzungen!)
Genau diesen Hinweis greife ich noch mal auf: Eigentlich sollte man das im Vorfeld klären, aber dann zitieren Sie bitte aus Presseberichterstattungen! Dann werde ich mich sicherlich nicht irgendwo einschalten. Aber wenn Sie sich direkt auf eine Sitzung beziehen, muss ich es tun.
(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: Aber das wäre ja dann die Lügenpresse, da hätte er die nächsten Schwierigkeiten. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU)
Herr Schulte hat sich gegenüber der Presse geäußert, dass unsere Anträge nicht vom Untersuchungsgegenstand gedeckt sind, weil es sich nicht um einen AWO-Untersuchungsausschuss handelt, wie er gesagt hat.
Zum anderen sagt er gegenüber der Öffentlichkeit, der Parlamentarische Untersuchungsausschuss ist kein AWO-Untersuchungsausschuss.