Gleichwohl ist festzuhalten, dass die Datenschutz-Grundverordnung den nationalen Gesetzgebern in diesem Bereich eigentlich gar keine Spielräume lässt. „Hier werden Regelungen getroffen, welche keine Grundlage in der DSGVO haben“, kommentiert deshalb die Vorsitzende der Datenschutzkonferenz Barbara Thiel.
Zitat der Datenschutzkonferenz, Barbara Thiel: „Auch die … Änderungsanträge“ waren „daher nicht geeignet, die Absenkung des bestehenden Datenschutzniveaus und die Verstöße gegen die Vorgaben der DSGVO zu heilen.“ Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff forderte in etlichen Punkten weitere Anpassungen, konstatiert jedoch ebenfalls, dass das Gesetz immerhin im Vergleich zu dem ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung zugunsten der Betroffenen verbessert worden ist.
Neben den konkreten inhaltlichen Schwächen des Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetzes geht es bei der Kritik auch um Grundsätzliches. Als eine der größten Stärken der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung gilt zwar, dass sie erstmals einheitliche Rahmenbedingungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten in der EU geschaffen hat. Internationale Datenkonzerne, wie Facebook, können sich
nicht mehr das Land mit dem schwächsten Datenschutz als Sitz aussuchen. Dafür hat die Wirtschaft Klarheit bezüglich dieser Regeln und muss sich nicht mit 27 unterschiedlichen Gesetzen herumschlagen.
des europäischen digitalen Binnenmarktes sein, den die EU und die Mitgliedsstaaten als Ziel verfolgen. Wenn jetzt Deutschland als erstes Land eine Umsetzung beschlossen hat,
(Torsten Renz, CDU: „… kann dies eine fatale Signalwirkung haben...“ – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU und Ministerin Stefanie Drese)
(Torsten Renz, CDU: Wir leiten den Link weiter. – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)
An dieser Stelle möchte ich den Hinweis geben, dass, wenn man zitiert, an jeder Stelle, die ein Zitat erhält, diese Stelle auch als Zitat gekennzeichnet werden soll.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Also mit der Rede eben wurde mir jedenfalls in keinster Weise klar, welche Meinung Sie vertreten haben. Sie haben hier fast vom Anfang bis zum Ende die Meinungen anderer zitiert.
Wenn man dann noch wahrgenommen hat, dass Sie bei den Ausführungen des Innenministers, der so ein bisschen beklagte, dass wir vielleicht den Datenschutz ein wenig übertreiben und andere Dinge, also bei der Strafverfolgung, eben vernachlässigen müssen, ganz im Gegensatz dazu geklatscht haben in Ihrer Fraktion,
also welche Haltung Sie hier insgesamt einnehmen, ist jetzt überhaupt gar nicht klar geworden. Schließen Sie sich den Zitaten an oder schließen Sie sich nicht an? Das haben Sie nicht ein Mal klar gesagt. Sie haben nur gesagt, dass Sie, nein, Sie haben nicht einmal gesagt, dass Sie zitieren, sondern Sie haben einfach Artikel, die so im Internet stehen, eins zu eins vorgelesen. Ich konnte leider auch nicht alles verstehen, weil das bei meinen Nachbarinnen zur allgemeinen Erheiterung führte.
Einen Schwerpunkt meiner Ausführungen hat mir der Innenminister fast wortgleich vorweggenommen. Das betrifft den sehr geschätzten ehemaligen Kollegen Heinz Müller, unseren heutigen Datenschutzbeauftragten, denn die Ausführungen, die wir hier zur Erfordernis in seinem Zuständigkeitsbereich treffen müssen als Vorgabe, hat Herr Caffier ja schon klar, also fast, wie gesagt, wortwörtlich ausgeführt, so, wie ich das hier auf meinem Zettel stehen habe.