vorbrachte, war, dass gegen das Wahlalter 16 spräche, dass das aktive und passive Wahlrecht auseinanderfielen, so der Bericht im NDR.
Was bedeutet das nun, dass aktives und passives Wahlrecht auseinanderfallen? Es wäre nach unserem derzeitigen Gesetzentwurf möglich, dass 16- und 17-Jährige den Landtag wählen dürfen, also das aktive Wahlrecht haben, aber nicht selbst als Landtagsabgeordnete gewählt werden dürfen, das passive Wahlrecht. Landtagsabgeordneter kann man erst ab 18 Jahren werden.
Nun, Herr Ehlers, das Argument ist für mich nicht überzeugend. Es ist dem deutschen Wahlrecht nicht fremd, dass das aktive und das passive Wahlrecht auseinanderfallen.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Dann müsste man ja mit 16 Jahren Bürgermeister werden dürfen. Was für ein Unsinn!)
Das sehe ich nicht als problematisch. Immerhin machen es uns fünf andere Bundesländer vor, wo aktiv ab 16 der Landtag gewählt werden kann,
Zudem habe ich auch in einem zweiten Fall, wo aktives und passives Wahlrecht auseinanderfallen, noch nie Bedenken von Ihnen gehört, Herr Ehlers. Das ist, wenn es um das höchste Amt in Deutschland geht, wo beides auseinanderfällt, das Amt des Bundespräsidenten.
wählen können Vertreter der Bundesversammlung aber, sobald sie 18 sind. Selbst das Grundgesetz sieht ein Auseinanderfallen von aktivem und passivem Wahlrecht vor.
Ich freue mich jedenfalls, dass es auf kommunaler Ebene anders ist und dass auch 16- und 17-Jährige mich demnächst in Ludwigslust-Parchim als ihre Landrätin wählen dürfen.
Ehe Frau Julitz ihr Rederecht in Anspruch nimmt, möchte ich gerne die Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen des Gerhart-Hauptmann-Gymnasiums in Wismar begrüßen. Herzlich willkommen!
Als Erstes, Frau Bernhardt, in allen inhaltlichen Ausführungen, warum das Wahlalter 16 sinnvoll ist, stimme ich Ihnen zu. Das tut auch meine Fraktion.
Der Sozialausschuss, das hat Frau Bernhardt gerade berichtet, hat letzte Woche seine erste öffentliche Anhörung in der Anhörungsreihe „Jung sein in M-V“ gestartet. Neben elf Abgeordneten sitzen dort auch elf Jugendliche, das ist eine Besonderheit, und die Experten eben, die auf Augenhöhe debattieren. Alle dürfen sich zu Wort melden. Das Kernthema der ersten Sitzung war „Teilhabe und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen“, und einer der meistgenannten Punkte war das Wahlalter 16.
Alle Experten haben sich für das Wahlalter 16 ausgesprochen, haben allerdings auch betont, dass es eben nicht nur bei der Herabsenkung des Wahlalters bleiben darf, sondern dass es einer zusätzlichen Begleitung, einer politischen Bildung bedarf. Dieser Bewertung schließe ich mich ausdrücklich an.
Das gilt auch für Alte, das stimmt. Aber wenn wir bei den Jugendlichen anfangen, dann können die das ja im Alter hoffentlich auch noch.
Auch die Mehrzahl der Jugendlichen, die hier waren, sprach sich für das Wahlalter 16 aus. Ich glaube, die Abgeordneten werden mir recht geben, wenn wir Besuchergruppen im Landtag haben, egal, ob Schülergruppen oder auch Besuchergruppen mit älteren TeilnehmerInnen, dann haben wir viele Skeptiker, wenn wir über dieses Thema sprechen. Wenn man sich jedoch die Zeit nimmt und mit den Menschen oder mit den Jugendlichen und Kindern darüber debattiert, kann man ganz viele in dieser Debatte umstimmen, und am Ende sagen alle, stimmt, eigentlich gibt es gar keinen Grund, warum wir nicht mit 16 wählen sollten.
Nichtsdestotrotz regelt der Koalitionsvertrag, dass wir eine Volksbefragung durchführen wollen. Und das heißt ja nicht, dass wir fragen und dann nichts passiert. Ich habe es in der Anhörungsreihe schon gesagt, ich würde mich freuen, wenn wir gemeinsam die Volksbefragung gut vorbereiten, damit wir – das haben wir ja gesagt, wir hätten gerne auch das Wahlalter 16 – am Ende gut dabei rausgehen.
Wie gesagt, wir haben es im Koalitionsvertrag geregelt, wir werden im nächsten Jahr eine Volksbefragung durchführen dazu und daher lehnen wir den Antrag ab. – Vielen Dank.
Wertes Präsidium! Geschätzte Kollegen! Wir kommen nicht umhin, die Argumente aus der letzten Debatte hier zu wiederholen, Frau Bernhardt. Ich möchte an dieser Stelle noch mal unterstreichen, dass es mir nicht darum geht, den Jugendlichen die Reife abzusprechen, was ja sonst gern mal als Argument aufgeführt wird. Jedoch möchte ich auch die von Ihnen genannten Experten zitieren, die da sagen, dass Jugendliche zu einer Radikalität in ihrer politischen Entscheidung neigen.
Es geht aber hier um den Antrag, das Wahlalter auf 16 herabzusenken, Herr Renz. Zuhören, Ohren spitzen, Meinung bilden!