Protocol of the Session on December 15, 2017

aufgrund des Schaufenstercharakters des Antrages, ohne wirkliche praktische Relevanz, dem Antrag nicht zustimmen.

Wir wären aber sofort bei Ihnen, wenn wir statt über schöne Worte über praktische Maßnahmen diskutieren würden, ob und unter welchen Bedingungen wir die angesprochenen, allgemein anerkannten Ziele in Mecklenburg-Vorpommern praktisch erreichen könnten, und zwar möglichst ohne stetig zunehmende finanzielle Belastung der Versicherten. Aus unserer Sicht wären da vor allem und beispielhaft zu nennen:

1. Entbürokratisierung der Versorgungsaktivitäten am

Gemeint sind diese Dokumentationspflichten.

2. Anpassung der Versorgungsstrukturen an örtliche

Voraussetzungen, etwa zum Beispiel die Beseitigung von Sektorenvorschriften

3. Gewährleistung hinreichender Handlungsfreiräume für

die Akteure vor Ort

Wenn wir wirkliche Lösungen der Probleme vor Ort erreichen wollen, dann werden wir nicht darum herumkommen, die bisherigen Versorgungsstrukturen und die Strukturen unseres Gesundheitssystems insgesamt zu hinterfragen: Was hat sich bewährt und was hat sich mittlerweile als Hemmschuh herausgestellt? Aber der zur Diskussion stehende Antrag ist sicher nicht der richtige Ausgangspunkt für eine derartige Debatte. Weil es sich lediglich, wie gesagt, um einen Schaufensterantrag handelt, werden wir uns der Stimme enthalten. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Für die Fraktion der SPD hat jetzt das Wort die Abgeordnete Frau Julitz.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Beim Lesen des Antrages der Linksfraktion stellte sich die Frage, welche zukunftsweisenden Konzepte uns präsentiert werden sollen und worin der Mehrwert liegt. Meine Fraktion kommt zu dem Entschluss, dass wir keinen Ansatz erkennen konnten, der über das hinausgeht, was ohnehin schon Stand der Dinge ist.

In Punkt 1 sollen wir feststellen, dass der letzte Krankenhausplan nach 1992, 1997, 1999, 2005 im Jahr 2012 in Kraft getreten ist. Das kann man machen, das ist auch nicht verkehrt, das sagt aber nicht viel aus. Was Sie aber eigentlich damit bezwecken, und das wird in der Begründung Ihres Antrages deutlich, ist, zu behaupten, dass im Jahr 2012 ein Krankenhausplan gemacht wurde und sich seither nichts getan hat.

Das, meine Damen und Herren, ist mitnichten so. Sie wissen ganz genau, dass Krankenhausplanung ein kontinuierlicher Prozess ist, dass die Krankenhausplanung regelmäßig angepasst und verändert werden muss und wird, weil sich auch die Rahmenbedingungen, wie Bevölkerungszahl und Struktur, Mobilität, Methoden der Diagnostik und Therapie, Gesetze und so weiter, laufend verändern. Es ist also nicht so, dass sich seit 2012 nichts getan hätte.

Im zweiten Teil Ihres Antrages fordern Sie, dass in den nächsten Krankenhausplan zwei Dinge unbedingt mit rein müssen: Zum einen soll das Thema „Bedarfsgerechte und wohnortnahe Krankenhausstruktur“ eine Rolle spielen, zum anderen soll unbedingt das Thema „Hohe Qualität der stationären Versorgung in allen Landesteilen einschließlich einer bedarfsgerechten Notfallversorgung“ festgeschrieben werden.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Genau.)

Auch hier frage ich mich: Was ist daran neu? Diese Themen spielen doch schon längst im aktuellen Krankenhausplan eine Rolle. Die Krankenhausplanung orientiert sich doch schon längst am erforderlichen Bedarf, an der medizinischen Leistungsfähigkeit und Zweckmäßigkeit, an der langfristig zu sichernden medizinischen Qualität, an der wirtschaftlichen Leistungserbringung, an der Sicherung der wohnortnahen medizinischen Versorgung, an der Sicherung der Notfallversorgung, der Sicherung der ärztlichen Fort- und Weiterbildung sowie der pflegerischen und therapeutischen Aus-, Fort- und Weiterbildung, an der Sicherung der Vielfalt der Krankenhausträger und an einer sinnvollen regionalen und fachlichen Aufgabenteilung zwischen den medizinischen Leistungserbringern. Jetzt so zu tun, als würden diese Dinge bisher keine Rolle gespielt haben und die Planungsbeteiligten hätten nur auf Ihre Hinweise gewartet, wird der Krankenhausplanung nicht gerecht.

Vielleicht gestatten Sie mir an dieser Stelle noch einen Gedanken zum Thema „Hohe Qualität und flächendeckende Versorgung“. Wenn Sie die demografische Entwicklung in unserem Flächenland zur Kenntnis nehmen, dann wird auch in Zukunft folgender Grundsatz beachtet werden müssen: Je allgemeiner und häufiger medizinische Leistungen erbracht werden, desto ortsnäher können sie sein, und je spezialisierter und seltener sie erbracht werden, desto ortsferner werden sie sein.

Den Menschen zu versprechen, wie es jetzt die Linksfraktion mit diesem Antrag versucht, egal, wo ihr wohnt, bekommt ihr im nächsten Krankenhaus hoch spezialisierte Spitzenmedizin, wird nicht funktionieren. Vielmehr müssen wir dafür sorgen, dass das, was da ist, noch besser zusammenarbeitet, sprich, der stationäre Bereich mit seinen Grund-, Regel- und Maximalversorgern eng mit dem ambulanten Bereich verzahnt wird, sodass wir am Ende den Menschen sagen können, egal, wo ihr wohnt, ihr findet eine wohnortnahe Grundversorgung, und falls es doch mal ernster wird, gibt es im Land auch hoch spezialisierte Spitzenmedizin. Das sicherzustellen, ist und bleibt unser Anspruch.

Wie wir das im Land sicherstellen können, hat die Enquetekommission „Älter werden in M-V“ in der letzten Legislaturperiode herausgearbeitet. Das berücksichtigt der vorliegende Antrag nicht. Er bleibt schlicht hinter dem zurück und damit werden wir die Zukunft nicht gestalten können. Deshalb lehnen wir den Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Für die Fraktion BMV erhält jetzt das Wort der Fraktionsvorsitzende Herr Wildt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Liebe Bürger! Die Fraktion Bürger für Mecklenburg-Vorpommern lehnt den vorliegenden Antrag ab. Diese Ablehnung möchte ich natürlich gerne erläutern und muss dazusagen, dass erstens, wie schon häufiger geschehen, sich die Ablehnung nur auf einen Teil des Antrages bezieht und zweitens das Ziel des Antrages durchaus positiv gesehen werden kann.

Zuerst zu II.2 Ihres Antrages. Positiv, aber auch selbstverständlich ist die Aufforderung an die Landesregierung zu werten, sicherzustellen, dass die Landesfördermittel den Vorgaben von Krankenhausfinanzierungs- und Landeskrankenhausgesetz entsprechen sollen. Genauso positiv und ebenfalls völlig selbstverständlich ist die Aufforderung an die Landesregierung zu werten, sicherzustellen, dass bei der Pflege die jeweils geltenden bundesweiten Mindestkennzahlen eingehalten werden und Bestand und Struktur sowohl beim ärztlichen wie beim nicht ärztlichen Personal angemessen und ausreichend sind.

Selbstverständlich ist uns bewusst, dass die von Ihnen angesprochenen Themen leider nicht überall so selbstverständlich und erstklassig geregelt sind, wie wir uns das wünschen, schließlich hat die Fraktion der BMV zum Beispiel die Zustände in der Rostocker psychiatrischen Klinik zum Thema einer Aussprache hier im Landtag gemacht. Aber wir lehnen es ab, die Regierung aufzufordern, Recht und Gesetz einzuhalten, da wir davon ausgehen, dass die Regierung das sowieso macht und vorhandene Missstände in Kürze abstellen wird. Allerdings werden wir diese Frage nach einer angemessenen Zeit, die in so dringenden Fällen nicht sehr lang sein kann, wieder aufgreifen.

(Minister Harry Glawe: Können wir ja im Januar machen.)

Nun zu II.1. Sie möchten in dem für 2018 angekündigten Krankenhausplan die Prämissen aufnehmen lassen, dass die Patientenversorgung im Krankenhaus bedarfsgerecht, wohnortnah, flächendeckend und mit hoher Qualität gewährleistet werden soll. Das heißt, Sie fordern im Prinzip alles, was überhaupt möglich ist, und Sie wählen wieder quantitativ unbestimmte Größen: „bedarfsgerecht“, „wohnortnah“, „flächendeckend“, „hohe Qualität“. In Ihrer Rede haben Sie das weiter ausgeführt, Herr Koplin, da ist einiges verständlicher geworden. Trotzdem ist der Auftrag, so, wie er im Antrag steht, sehr unbestimmt. Wir wissen zum Beispiel von Herrn Minister Glawe, dass alle Krankenhausstandorte erhalten werden sollen. Wäre es nun für Sie wohnortnah, weitere Krankenhäuser zu errichten, oder warum nehmen Sie diese Position überhaupt in Ihren Katalog auf?

Ich möchte auf einen sehr ernsten Kern meiner Ausführungen kommen. Laut einer Studie der AOK könnten 20 Prozent der Todesfälle durch Krebserkrankungen in Mecklenburg-Vorpommern verhindert werden, wenn die Qualitätsvorgaben höher wären. Gemeint sind damit vor allem höhere Fallzahlen und dadurch ansteigende Erfahrungen, also die Vermeidung von Gelegenheitschirurgie. Die AOK fordert Mindestmengen bei Krebsoperationen. Die Krankenhausgesellschaft kritisiert diese Studie als unseriös, da die Schwere des Krankheitsstadiums nicht berücksichtigt wurde und aus den Abrechnungsdaten allein keine vermeidbaren Todesfälle hergeleitet werden können.

Ich kann nicht entscheiden, wer oder ob überhaupt einer von beiden recht hat. Es ist aber ein klarer Zielkonflikt gegeben – Frau Julitz hat es auch schon angesprochen – zwischen wohnortnah, flächendeckend, bedarfsgerecht einerseits und hoher Qualität andererseits. Man kann nicht alles machen.

(Thomas Krüger, SPD: Das ist das Problem.)

Es ist ein Zielkonflikt.

Es wäre daher nicht seriös, wenn wir den Bürgern des Landes die Botschaft senden würden, das alles ist gleichzeitig zu haben, das Krankenhaus um die Ecke für jeden mit gleichzeitig großer Erfahrung und höchster Qualität. Wir müssen den Patienten vielmehr sagen, dass es erforderlich sein kann, relativ weit weg von zu Hause stationär behandelt zu werden, wenn die Krankheit eben so ernsthaft ist, und wir müssen unsere Kreativität darauf verwenden, wie es Angehörigen gerade in unserer älter werdenden Gesellschaft ermöglicht werden kann, die Nähe zu den Patienten aufrechtzuerhalten, auch wenn sie weit weg von den Patienten wohnen und selbst nicht mehr mobil sind.

Da bitte ich die Landesregierung, also Herrn Minister Glawe, diesen Punkt in seinen Planungen verstärkt zu berücksichtigen. Das ist ein Problem. Angehörige wohnen teilweise viele Kilometer vom Krankenhaus entfernt und möchten natürlich ihren Patienten nicht alleine lassen. Ich glaube, wir alle wissen, wie wichtig es ist, wenn man im Krankenhaus ist und ernsthaft krank ist, die Nähe zu den Angehörigen nicht zu verlieren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der BMV und Nadine Julitz, SPD)

Für die Fraktion der CDU hat jetzt das Wort der Abgeordnete Ehlers.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Lieber Kollege Koplin, eigentlich bin ich von Ihnen etwas mehr Substanz gewohnt, weil der Antrag ist inhaltlich so dünn angerührt, dass ja sogar die eigene Fraktion fast vergessen hat, nach der Einbringung zu klatschen. Ich kann es verstehen. Auch die anwesenden Vertreter der Krankenkassen, die ich hier an der Stelle recht herzlich begrüße, hätten wahrscheinlich etwas mehr Inhalt von der Debatte hier erwartet. Ich freue mich, dass sie trotzdem da sind.

Wir haben das Thema heute nicht zum ersten Mal auf der Tagesordnung. Wir hatten eine gemeinsame Besprechung mit den Gesundheitspolitikern aller Fraktionen bei der Krankenhausgesellschaft. Wir waren gut vertreten – als CDU zumindest –

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Wir auch.)

bei der Mitgliederversammlung der Krankenhausgesellschaft mit unserem Gesundheitsminister Harry Glawe, mit Dietrich Monstadt, mit mir. Ich fand es ein bisschen schade – das hat, glaube ich, der „Nordkurier“ auch kritisiert –, dass von den eingeladenen Mitgliedern des Bundestages nur die CDU dort vertreten war, denn ich glau

be, DIE LINKE hat auch drei Abgeordnete im Bundestag und hat elf Landtagsabgeordnete. DIE LINKE war an dem Tag gar nicht vertreten. Sie meine ich da nicht persönlich. Sie haben, glaube ich, zeitgleich den Sozialausschuss geleitet. Aber wenn es von den 14 Mandatsträgern kein einziger schafft, dann ist es schon irgendwo bedenklich, dass die CDU alleine mit der AfD und der wissenschaftlichen Referentin der LINKEN die Podiumsdiskussion bestreiten muss. Das fand ich etwas bedenklich an der Stelle.

(Torsten Renz, CDU: Da gibt es ja keine Regung bei Ihnen, Herr Ritter.)

Den Feststellungsteil hier, den ersten Punkt, der Landtag stellt fest, dass es einen Krankenhausplan gibt – ich habe das gerade älteren Kollegen gezeigt –, so was, glaube ich, gibt es in diesem Haus auch nicht allzu oft. Dann haben Sie viel gesagt. Sie haben über die Enquetekommission und viele Themen gesprochen, die aber gar nicht im Antrag stehen. Ich hätte mir gewünscht, dass man das doch etwas mehr unterlegt hätte.

(Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Na die Taktik ist bekannt!)

Eins ist klar: Auch wir als CDU-Fraktion stehen ganz klar zu dem Grundsatz einer wohnortnahen Versorgung mit Krankenhäusern. Das haben wir mehrfach gesagt, das hat der Minister an der Stelle gesagt. Es ist völlig klar, dass wir eine Grundversorgung haben und dass wir gewisse Spezialisierungen in den Zentren haben. Ich glaube, das ist Bestandteil unserer Planung, und da sind wir auch ganz fest an der Seite unseres Ministers.

Zur Frage der Mindestmenge: Ich glaube, das ist so eine Frage, die wird auf Bundesebene diskutiert werden müssen, wenn dort die Diskussionen, was die Regierungsbildung angeht, abgeschlossen sind, weil das durchaus eine spannende Frage ist. Da, finde ich, müssen wir auch schauen, dass wir als Flächenland nicht irgendwo abgehängt werden. Wir sind uns, glaube ich, alle miteinander einig, dass es dort besondere Regelungen für Mecklenburg-Vorpommern geben muss, weil wir an der Stelle nun mal nicht mit einem dicht besiedelten Land zu vergleichen sind.

Zum Thema „Fördermittel und Förderung“ haben wir, glaube ich, in den Haushaltsberatungen umfassend diskutiert. Ich habe in dieser Beratung zum entsprechenden Einzelplan Stellung genommen für unsere Fraktion, möchte an der Stelle aber noch mal betonen, der Minister hat es am Mittwoch angekündigt, die Investitionen, die bereits laufen, in Schwerin zum Beispiel oder in Anklam oder auch, und das wird meinen Fraktionskollegen Franz-Robert Liskow besonders freuen, im Krankenhaus Demmin. Ich glaube, das sind gute Botschaften, die Sie mitnehmen können in Ihre Wahlkreise und nach Hause. Deswegen kann man nur sagen: Ik bün all hier. Die Regierung handelt in der Tat bei diesem Thema. Die Dinge sind im Fluss. Dieses Antrages hätte es an der Stelle nicht bedurft und deswegen werden wir ihn ablehnen.

Da das meine letzte Rede in diesem Jahr ist, möchte ich es nicht versäumen, Ihnen alles Gute zu wünschen, ein gesegnetes Weihnachtsfest, und kommen Sie gut ins neue Jahr, vor allem gesund. Das, glaube ich, darf man bei einer gesundheitspolitischen Debatte auch sagen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Thomas Krüger, SPD: Herzlichen Dank, Herr Kollege!)

Für die Fraktion DIE LINKE hat noch einmal das Wort der Abgeordnete Koplin.