Protocol of the Session on December 13, 2017

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Franz-Robert Liskow.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Trotz fortgeschrittener Stunde möchte ich auch noch ein paar Ausführungen zum Einzelplan 15 vornehmen und mich dort vor allem um die Anträge der Oppositionsfraktionen kümmern.

Ich möchte zunächst zur Fraktion DIE LINKE kommen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Kommen Sie!)

Die in Ihren Anträgen zusammengerechneten Mittel summiert, kommen wir auf eine Zahl von etwa 227 Millionen für

die beiden Haushaltsjahre. Finanziert werden sollen diese Mehrausgaben zu einem sehr großen Teil mit der Entnahme aus der Ausgleichsrücklage. Ich habe mir das vorhin mal angeschaut, wir reden da über 154 Millionen Euro. Wenn ich mir den Haushaltsansatz anschaue, wie viel zurzeit in der Ausgleichsrücklage insgesamt liegt – das sind knapp 1,2 Milliarden –, wäre alleine unser Teilhaushalt so betroffen, dass mehr als zehn Prozent der Rücklage verfrühstückt worden wären. Das sind aus meiner Sicht Fantastereien und ist keine solide Haushaltspolitik.

So sollte beispielsweise ein Regionalbudget für Strukturentwicklung von 50 Millionen Euro jeweils für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 eingestellt werden. Mit diesen Mitteln sollten die ländlichen Gestaltungsräume, welche im Landesraumentwicklungsprogramm ausgewiesen wurden, unterstützt werden. Gerade in diesem Jahr wurde seitens der Landesregierung aber bereits eine interministerielle Arbeitsgruppe zur Entwicklung ländlicher Gestaltungsräume in Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt. Ziel dieser Arbeitsgruppe ist es, eine integrierte Strategie zur Entwicklung dieser Räume an zunächst vier Modellregionen zu erarbeiten. Während sich die Koalitionsfraktionen und die Landesregierung also an die Arbeit machen, wollen Sie, meine Damen und Herren der LINKEN, erst einmal 100 Millionen Euro der Rücklage verfrühstücken.

(Egbert Liskow, CDU: Verfrühstücken!)

In der Begründung Ihres Antrages wird dann auch wenig konkret, wofür dieses Geld genau eingesetzt werden soll.

Auch bei einem weiteren Antrag zu städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen im ländlichen Raum haben Sie, meine Damen und Herren, es sich sehr leicht gemacht und hierfür wiederum 2 Millionen Euro, jeweils für 2018 und 2019, abermals durch Entnahme aus der Ausgleichsrücklage, vorgeschlagen. Und in einem weiteren Antrag wollen Sie erreichen, dass für die Bundesmittel, die den Ländern gemäß dem Entflechtungsgesetz übertragen werden, eine Selbstverpflichtung für die Zweckbindung eingegangen wird. Gerade diese Zweckbindung würde unseres Erachtens aber die Handlungsfreiheiten der Landesregierung und die notwendige Flexibilität sehr stark einschränken.

Nun, meine Damen und Herren, komme ich zu den Anträgen der AfD-Fraktion. Da stellen Sie beispielsweise den Antrag, den Ansatz zur Realisierung von Verkehrssicherheitsaufgaben auf schiffbaren Gewässern und Häfen dieses Landes zu erhöhen. Die schiffbaren Gewässer in unserem Land liegen aber zum überwiegenden Teil in Bundeshoheit. Daher haben wir als CDU hier weder den Bedarf noch die Zuständigkeit für diese Maßnahmen beim Land gesehen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Kümmert sich Ecki drum.)

Selbstverständlich, das macht er ja auch sehr gut, wie wir wissen.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Die Deckung der Erhöhung soll unter anderem aus den Kürzungen der Zuschüsse an die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern erfolgen. Nun kann man ja auch zu dieser Agentur stehen, wie

man will, klar ist aber auch, dass diese Agentur erst jüngst seitens der Landesregierung dafür eingerichtet worden ist, eine unabhängige Beratung der Gemeinden zu gewährleisten. Sie, meine Herren der AfD, würden diese Zuschüsse der Agentur mit den vorliegenden Anträgen Ihrer Fraktion auf null setzen. Das Personal wäre aber noch da. Ähnliches hatten wir ja heute bereits im Bildungshaushalt bei dem Thema „Landeszentrale für politische Bildung“. Dass wir dafür keine Zustimmung erteilen können, ist, denke ich, auch klar.

Und in einem weiteren Antrag fordert die Fraktion der Bürger für Mecklenburg-Vorpommern eine Mittelerhöhung um 10 Millionen Euro für Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Straßenbaumaßnahmen. Ja, auch ich bin der Auffassung, dass die kommunale Verkehrsinfrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern sanierungsbedürftig ist.

(Dietmar Eifler, CDU, und Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig!)

Der Investitionsstau ist sowohl auf Gemeinde- als auch auf Kreisstraßen mehr als deutlich. Dennoch haben wir gerade mit dem Finanzausgleichsgesetz den Kommunen zusätzliche Mittel an die Hand gegeben, und eine weitergehende Förderung von 10 Millionen Euro, die ebenfalls zulasten der Ausgleichsrücklage geht, halte ich persönlich für nicht ausreichend durchdacht.

Insgesamt, meine Damen und Herren der Opposition, entsprachen Ihre Anträge nicht der zukunftsgewandten Politik der Koalitionsfraktionen.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Die Aussage des ehemaligen SPD-Vorsitzenden Franz Müntefering „Opposition ist Mist“, bewahrheitet sich gerade in der zurückliegenden Haushaltsdebatte.

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Mist für Sie! Mist für Sie!)

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Peter Ritter, DIE LINKE: Hochmut kommt vor dem Fall, mein lieber Freund!)

Das Wort hat für die Fraktion der BMV der Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende Herr Wildt.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Herr Wildt?! Nee, Herr Borschke. Der andere Wildt!)

Dann Herr Borschke.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Der wilde Borschke.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrtes Präsidium!

Sehr geehrter Herr Reuken, das war natürlich hanebüchener Unfug, ne? Aber ich gehe darauf nicht weiter ein. So ein Blödsinn!

(Beifall Peter Ritter, DIE LINKE: Sehr gut!)

Es war der Kollege …

Ach, ich gehe nicht darauf ein. Es lohnt sich nicht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Liskow, an Sie ein Wort. Ich sage mal ganz einfach: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.

(Egbert Liskow, CDU: Was für ein Weg?)

Auch im Bereich Energie, Digitalisierung und Verkehr legen wir einen besonderen Wert auf den ländlichen Raum und auf die Kommunen. Der ÖPNV und der Straßenbau sind Grundlagen funktionierender Gemeinden besonders im ländlichen Raum. Stichworte wären hier zum Beispiel „Schülerbeförderung“, „Darßbahn“. Die kommunale Verkehrsinfrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern ist in weiten Teilen sanierungsbedürftig. Das wurde ja hier bestätigt.

(Beifall Bernhard Wildt, BMV: Richtig!)

Das Gleiche gilt für unsere Schifffahrtswege. Ich will hier mal mit einem Beispiel kommen, nämlich die Nordansteuerung in Stralsund. Da hatte man zeitweise alles verschlafen. Da war die Nordansteuerung versandet auf ein bisschen über zwei Meter. Anschließend wundert man sich, dass der Stralsunder Hafen in der Bedeutungslosigkeit versinkt. Wir sind hier zurückgefallen in der Infrastruktur hinter das Kaiserreich. Da waren die Wasserstraßen weiter ausgebaut und tiefer ausgebaggert. Erst nachdem ich 2014 einen Antrag im Kreistag stellte bezüglich der Ausbaggerung, ist man aufgewacht und dann wurde ausgebaggert auf, ich glaube, vier Meter und ein paar Zerquetschte, was vollkommen unzureichend ist. Für den Stralsunder Hafen reicht das nicht aus, da muss was geschehen.

Meine Damen und Herren, das Gleiche gilt jetzt neuerdings für den Fall Wismar. Dazu muss man sagen, das, was gerade durch die Medien ging mit der Ausbaggerung in Wismar, ist das Ergebnis einer fehlgeleiteten Hofierung von Natur- und Umweltverbänden, und das fällt Ihnen nun auf die Füße. Das hemmt unsere wirtschaftliche Entwicklung. Das Land hat die Verkehrssicherheit in schiffbaren Gewässern und Häfen zu gewährleisten. Derzeitige Gelder reichen nur knapp, um die Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten. Die Erhöhung dient der Finanzierung von zusätzlichen Maßnahmen, zum Beispiel Ausbaggerungen, um die Schiffbarkeit auch zukünftig aufrechtzuerhalten.

Mit der flächendeckenden Digitalisierung wollen wir auch im Bereich der Bildung die dringend erforderlichen technischen Voraussetzungen schaffen. Die flächendeckende Digitalisierung ist für Schulen, Berufsschulen und andere Bildungsstätten unumgänglich. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der BMV)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Albrecht.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte noch einmal Ihr Augenmerk auf den Antrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung von SPD und CDU zum Einzelplan 15, Kapitel 1504, Maßnahmegruppe 12 „Zu

schüsse für Neuschaffung von Wohnraum“ legen. Meine Damen und Herren, vor zwei Jahren haben wir hier den Doppelhaushalt 2016/2017 beschlossen und damit zum ersten Mal ein Zuschussprogramm für den Neubau von belegungsgebundenem Wohnungsbau auf Antrag und Aktivität der SPD beschlossen. Dieses Zuschussprogramm war mit 27 Millionen Euro für 2016/2017 ausgestattet und aus nachvollziehbaren Gründen erst langsam in Anspruch genommen worden. Heute wissen wir aber bereits, dass mehr als 23 Millionen Euro von diesen 27 Millionen Euro vergeben beziehungsweise gebunden sind.

Im Entwurf des Haushaltsplanes 2018/2019 waren gut 30 Millionen Euro vorgesehen. Da aber jetzt schon deutlich wird, dass sich immer mehr Wohnungsbaugesellschaften und Investoren mit ihren Planungen den aktuellen Gegebenheiten angepasst haben, dass wir mit der Novellierung der Richtlinie zum sozialen Wohnungsbau in 2018 dieses noch verstärken werden und den Bedarf und die Planung dazu noch größer abdecken, ist jetzt schon feststellbar, dass diese 30 Millionen nicht ausreichen. Deshalb bin ich sehr erfreut, dass das Finanzministerium – vielen Dank, Herr Brodkorb – und auch die Mitglieder des Finanzausschusses meiner Intention gefolgt sind und die Anhebung der Mittel auf jetzt 41,4 Millionen Euro für diesen Doppelhaushalt beschlossen haben. Dieser Beschluss des Finanzausschusses ist bereits in den Haushaltsplan mit eingearbeitet und wenn wir heute diesem Haushaltsplan zustimmen, wird dieses so umgesetzt. Dafür noch mal meinen herzlichen Dank!

Zweitens haben wir in diesem Antrag die starre 4-ProzentLeerstandsquote aufgehoben. Das heißt, ich zitiere, in Zukunft wird „in Gemeinden gefördert, in denen auf Grund der örtlichen und regionalen Verhältnisse ein nachhaltiger Bedarf an preiswertem Wohnraum besteht. Die Gemeinde muss die örtliche Bevölkerungsentwicklung und die entsprechenden wohnungswirtschaftlichen Verhältnisse darlegen.“ Damit ist gewährleistet, dass wir auch Ausnahmen zulassen können, dass wir nicht nur in Grundzentren, Mittelzentren und Oberzentren fördern und nicht nur in den Schwerpunkträumen Rostock, Greifswald und in den touristischen Schwerpunkträumen, sondern auch mit Ausnahmen in anderen Gemeinden, wo dieser Bedarf ausdrücklich besteht.

Drittens haben wir die Landesregierung und die Kommunen aufgefordert, durch Bereitstellung von preisgünstigen nicht mehr benötigten Grundstücken den sozialen Wohnungsbau vor Ort zusätzlich zu unterstützen. Weiter haben wir die Verpflichtungsermächtigung für 2018/2019 auf jeweils 10 Millionen Euro für die Folgejahre erhöht.

Ich möchte mich an dieser Stelle, wie gesagt, noch mal bei allen bedanken. Herr Brodkorb, an Sie vielen Dank für die konstruktive Zusammenarbeit, dass wir diesen Antrag so gut umgesetzt haben, und auch an die Mitglieder des Finanzausschusses vielen Dank. Ich glaube, dieses Programm wird ein Erfolgsprogramm, genau wie das Programm „Lifte und Fahrstühle“, was wir vor vier Jahren ins Leben gerufen haben. Das wird auch vollständig angenommen und die Menschen im Land freuen sich. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)