Protocol of the Session on December 13, 2017

Von daher hat Frau Larisch dort, finde ich, eine sehr, sehr schöne Begründung geliefert, warum wir nicht weitere Beauftragte brauchen. Wir haben Beauftragte eingerichtet – einen wählen wir hoffentlich morgen wieder –, die machen gute Arbeit, aber man sollte es an der Stelle nicht überfrachten. Das Thema ist wichtig, wird aber auf anderem Wege angegangen.

(Zuruf von Karen Larisch, DIE LINKE)

Sie haben schöne Anträge gestellt im Gesundheitsbereich. Eine Gesundheitsberichterstattung soll auf den Weg gebracht werden, 100.000 Euro mehr alleine für die Berichterstattung des Landes und für die Gesundheitsberichterstattung der Kreise und der kreisfreien Städte noch mal 480.000 Euro obendrauf. Das finde ich sehr schön, das hilft zwar keinem Einzelnen weiter, aber wir hätten einen schönen Bericht für 580.000 Euro im Jahr. Das ist teuer beschriebenes Papier, das hilft am Ende keinem weiter, deswegen haben wir es abgelehnt und werden es auch nachher ablehnen.

(Beifall Dr. Ralph Weber, AfD)

Applaus von Herrn Weber.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Ab und zu mache ich auch mal so was.)

Ja, ich kommentiere das nicht weiter.

Ein weiteres Thema ist die Krankenhausförderung. Herr Renz hat es heute Morgen schon angesprochen, wir warten immer noch auf die Begründung des AfD-Antrages. Da war Herr de Jesus Fernandes im Ausschuss ja nicht sprechfähig, aber ich weiß, Herr Dr. Jess wird noch nach mir reden. Er wird den Antrag dann sicherlich inhaltlich begründen.

Dass aber ausgerechnet DIE LINKE den Antrag stellt, die pauschale Förderung für Krankenhäuser zu erhöhen, das finde ich schon ein starkes Stück. Ich will Ihnen das mal anhand einer kleinen Legende hier aufzählen:

In Ihrer Regierungszeit von Rot-Rot wurden die meisten Krankenhäuser hier im Land privatisiert unter der Sozialministerin Frau Linke, damals PDS. Jetzt sind Sie alle miteinander DIE LINKE. Ich erinnere mich an den Antrag aus dem Mai, den der Kollege Koplin eingebracht hat: Er hat gesagt, Sie wollen allen privaten Trägern die Gewinne begrenzen, damit die keine Gewinne mehr machen können, dass die nicht mehr investieren können.

(Der Abgeordnete Torsten Koplin betritt den Plenarsaal.)

Ah, Herr Koplin kommt. Herzlich willkommen!

Ich habe Ihnen damals das Beispiel von den Helios Kliniken in Schwerin – privater Betreiber, fünf Prozent gehören der Stadt noch – vorgerechnet und Ihnen gesagt, dass Helios, seitdem Sie hier mit an Bord sind, seit 2004, 110 Millionen Euro Eigenmittel investiert hat und noch mal 60 Millionen in die Instandsetzung. Jetzt wollen Sie die Gewinne dieser Träger begrenzen an der Stelle und sagen, ihr habt weniger Gewinn, das heißt in der Folge, ihr könnt weniger investieren, und kommen nun mit dem Antrag und sagen, aber da, wo jetzt weniger investiert werden kann, muss natürlich der Staat, muss der Steuerzahler einspringen.

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Sie sagen, der Steuerzahler soll jetzt auch die privaten Krankenhausträger mitfinanzieren. Also das ist doch wirklich völlig ohne Plan und ohne Sinn und Verstand, so einen Antrag einzubringen! Bringen Sie bitte nicht solche Schaufensteranträge hier ein und sagen, wir begrenzen die Gewinne, dann wäre uns sehr viel geholfen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Marc Reinhardt, CDU: Genau.)

Das ist linke Haushaltslogik an der Stelle. Von daher, glaube ich, habe ich jetzt ausreichend Argumente geliefert, warum wir Ihre Anträge – und ich könnte weiter ausführen – auch in dem Bereich ablehnen. Wir wissen alle, dass wir beim Thema Krankenhausfinanzierung gemeinsam was zu tun haben. Aber solche Schaufensteranträge helfen nicht weiter und von daher ist das jetzt unsere Position zum Thema Gesundheit und Arbeitsmarkt. Vielleicht wird noch der eine oder andere Kollege von den LINKEN hierzu was sagen. Jetzt ist die Chance, in der Öffentlichkeit zu Ihren Anträgen Stellung zu nehmen.

(Torsten Renz, CDU: Sehr richtig! Sehr richtig!)

Nutzen Sie die! Ich möchte Sie herzlich dazu einladen, damit es hier nicht nur Reden von CDU und AfD gibt. Das wäre ein bisschen langweilig für alle anderen.

(Torsten Renz, CDU: Genau.)

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Ums Wort gebeten hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Schulte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das kann man einfach nicht so stehen lassen, was hier im Rahmen der Debatte zu diesem Einzelplan von der AfD zum Punkt Investitions- beziehungsweise Innovationsförderung gesagt worden ist.

Ich will mich relativ kurzfassen. Es mag im ersten Moment toll klingen, wir machen keine Innovationsförderung beziehungsweise wir stoppen die entsprechenden Beträge hier, so, wie es im Haushaltsentwurf, der heute zur Zweiten Lesung vorliegt, vorgesehen ist, wir machen die entsprechende Aufstockung nicht, wir nehmen das Geld lieber, um kostenlose Kitaplätze an den betreffenden Werftstandorten für Kinder der Mitarbeiter der Werften einzurichten. Das klingt im ersten Moment sozial, wobei ich mich natürlich frage, warum gerade in Wismar, Stralsund, Warnemünde und Wolgast für die Mitarbeiter der Werften und deren Kinder, warum nicht für andere Kinder auch. Wenn man das schon kostenlos macht, ich glaube, da wird mir die Fraktion DIE LINKE recht geben, dann machen wir es doch gleich für alle.

Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn man mal nachdenkt – und das haben die Kollegen der AfD offensichtlich nicht getan –, dann muss man sich über eins klar werden: Es ist sicherlich zunächst schön zu

sagen, wir machen kostenlose Kitaplätze. Aber was nützt es den Kindern, wenn am Ende des Tages ihre Eltern, ihre Väter, ihre Mütter, keine Arbeit finden in diesem Land? Wir haben in diesem Land – und ich will jetzt nicht der Aktuellen Stunde, die morgen auf der Tagesordnung steht, vorgreifen – immer noch eine große Distanz, gerade im Bereich der Industriearbeitsplätze, zu westdeutschen Ländern. Nehmen wir nur das Beispiel SchleswigHolstein, selbst dort gibt es mehr Industriearbeitsplätze, bezogen auf die Anzahl der Bevölkerung.

Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn wir mehr qualifizierte Arbeitsplätze in diesem Land schaffen wollen, wenn wir mehr gut bezahlte Arbeitsplätze in diesem Land schaffen wollen, wenn wir mehr Arbeitsplätze in diesem Land haben wollen, bei denen Tariflöhne gezahlt werden, dann sind das die Industriearbeitsplätze in diesem Land. Wo haben wir Industriearbeitsplätze in diesem Land? Es sind unter anderem auch und zu einem nicht unerheblichen Teil gerade die Arbeitsplätze in den Werften und bei den maritimen Zulieferern.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das Beste, was man in diesem Land, einem Land, das arm an Ressourcen ist, einem Land, das auch anderweitig nicht besonders stark aufgestellt ist, machen kann, ist doch, in die Köpfe der Beschäftigten und in die Unternehmen gerade im Bereich Innovation zu investieren. Das heißt, wenn wir den Wettbewerb mit anderen Wirtschaftsstandorten nicht verlieren wollen, wenn wir für die Menschen in diesem Land eine Zukunft haben wollen, damit auch die Kinder, die nicht in eine kostenlose Kita gehen, aber trotzdem in diesem Land eine vernünftige Schulausbildung und Bildung insgesamt bekommen, wenn wir auch für die Arbeitsplätze haben wollen, müssen wir in diese Unternehmen investieren, dann müssen wir in Innovation investieren, weil nur Innovation und nicht der Wettbewerb um möglichst billige Arbeitsplätze, um möglichst niedrige Löhne wird im Endeffekt eine Chance sein, damit dieses Land in Zukunft weiter erfolgreich wirtschaftlich wachsen wird und die Menschen in diesem Land eine Zukunft haben.

Wenn wir den Weg der AfD gehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir allen Ernstes den Weg der AfD gehen würden, dann würden wir dieses Land über kurz oder lang in ein volkswirtschaftliches Chaos stürzen. Es gäbe auf Dauer keine wettbewerbsfähigen Unternehmen mehr in diesem Land, und was das für die Menschen in diesem Land bedeutet, nämlich dahin wieder zu kommen, wo wir 1990 hergekommen sind,

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD)

wo ein Großteil der Menschen in diesem Land hier keine Arbeit gefunden hat, meine Damen und Herren, ich glaube, das will keiner, das kann keiner wollen. Meine Fraktion will es auf jeden Fall nicht!

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Dr. Jess.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute und Gäste! Ich möchte im Rahmen der Debatte zum Einzelplan 06 die Ausführungen meines Kollegen Thomas de Jesus

Fernandes um einige Bemerkungen zum Gesundheitswesen ergänzen. Sie betreffen die Kapitel 0605 „Öffentliches Gesundheitswesen“ und 0606 „Krankenhausfinanzierung“.

Ich möchte zunächst zur Krankenhausfinanzierung kommen. Das Land legt mit dem Landeskrankenhausplan die Versorgungsstrukturen für die stationäre und Notfallversorgung im Land Mecklenburg-Vorpommern fest. Es ist damit laut Gesundheitsstrukturgesetz Artikel 14 und Landeskrankenhausgesetz Mecklenburg-Vorpommern Paragraf 12 zur Finanzierung der Krankenhausinvestitionen für diese Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet. Die Kommunen und kreisfreien Städte sind an der Krankenhausförderung mit 40 Prozent der Kosten gemäß Paragraf 24 Absatz 1 Landeskrankenhausgesetz beteiligt.

Die Krankenhausförderung der Investitionen erfolgt einerseits über Einzelförderung gemäß Landeskrankenhausgesetz Paragraf 13 und Artikel 14 des Gesundheitsstrukturgesetzes und andererseits über Pauschalförderung gemäß Paragraf 15 Landeskrankenhausgesetz für Investitionen unter 100.000 Euro, in Klammern: ohne Mehrwertsteuer. Darüber hinaus sind Mittel aus dem Strukturfonds des Bundes in Höhe von 3.500 Euro für drei Jahre eingestellt, die mit der gleichen Summe vom Land kofinanziert werden müssen. Zudem fördert das Land nicht öffentliche Träger durch Schuldendiensthilfe, wenn auch in den nächsten beiden Jahren mit deutlich abnehmender Tendenz. 2017 waren es noch 4.724.000 Euro, 2018 sind es 184.600 Euro und 2019 sind geplant 84.400 Euro.

Die Einzelförderung erfolgt auf Antrag der Krankenhausbetreiber und betrifft vor allem Bauinvestitionen und Erstausrüstungen sowie Großgeräte über 100.000 Euro. Hier ist in den Jahren seit der Wende in MecklenburgVorpommern sehr viel passiert, da der Sanierungsstau bei den DDR-Krankenhäusern katastrophale Ausmaße angenommen hatte.

Die Wieder- und Ersatzbeschaffungen unter 100.000 Euro werden über die Pauschalförderung realisiert. Diese orientiert sich in der Regel an der Bettenzahl der einzelnen Häuser. Bei der Pauschalförderung der Ersatzbeschaffungen von Investitionsgütern aller Art ist das Land seit Jahren seinen Verpflichtungen gegenüber den kommunalen wie auch den nicht kommunalen Häusern nicht in hinreichendem Maße nachgekommen.

Die Landesregierung hat in einer Kleinen Anfrage, Drucksache 7/298, angegeben, dass sie keine Kenntnis über die Abschreibungswerte für die Anlagegüter in den Krankenhäusern des Landes hat. Die Pauschalzuweisungen an die Häuser gewährleisten seit Jahren keine hinreichende bedarfsgerechte Ersatzbeschaffung für Anlagegüter und Geräte an den meisten Krankenhäusern des Landes. Dazu können Sie entsprechende Belege bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft MecklenburgVorpommern einsehen.

Damit hat sich der Handlungsbedarf von Jahr zu Jahr verschärft. Der regelmäßig steigende Bedarf ergibt sich aus der jahrelangen Verschleppung von Ersatzbeschaffungen, aber auch aus der zunehmenden Technisierung der medizinischen Versorgung und dem großen Digitalisierungsdruck. Er ergibt sich aber auch mittelbar aufgrund des hohen Ökonomisierungsdrucks auf die Krankenhäuser seit Einführung der Fallpauschalenvergütung. Dieser Ökonomisierungsdruck führt zu höherer Auslas

tung der Geräte und Güter, er führt zu Personaleinsparungen bei technischem Hilfspersonal, was wiederum zu geringerer Gerätepflege und zu erhöhtem Geräteverschleiß führt.

Die Verantwortlichen in den Krankenhäusern haben auf die jahrelange investive Unterfinanzierung durch das Land mit Notmaßnahmen reagiert. Sie haben notwendige Investitionen durch Leasing-, Miet- und Gestellungsverträge in die Betriebskosten der Häuser überführt. Die Betriebskosten jedoch werden aufgrund des dualen Finanzierungsprinzips der Krankenhäuser durch die Krankenkassen über die sogenannte Fallpauschale oder auch das DRG-System finanziert.

Das DRG-System stellt ein komplexes Vergütungssystem für Diagnosen und operative Eingriffe dar, wofür es aber keine Investitionsanteile in seinen Ausgangskalkulationen beinhaltet. Die Überführung von Investitionskosten durch vertragliche Findigkeit der Verantwortlichen in die Betriebskosten eines Krankenhauses versetzt derartige Häuser unter zusätzlichen betrieblichen Rationalisierungsdruck, in der Regel zulasten der Mitarbeiter.

Ich plädiere an das Plenum: Befreien Sie die Krankenhäuser aus diesem Teufelskreis! Finanzieren Sie die Krankenhäuser hinsichtlich ihres Ersatzbeschaffungsbedarfs aus! Wir halten deshalb die Erhöhung der Pauschalförderung sowohl für die kommunalen als auch die nicht kommunalen Häuser in diesem Haushaltsplan für dringend erforderlich und, ich darf erwähnen, auch der Universitätskliniken.

Unsere diesbezüglichen Änderungsanträge sehen für die vier kommunalen Häuser eine Erhöhung der Mittel um 158.000 Euro auf 1 Million Euro für 2018 und auf 1.100.000 Euro für 2019 vor. Das ist der Änderungsantrag 7/1366. Die Zuweisung für die nicht kommunalen Häuser – meines Wissens noch knapp über 30 – sollen jährlich um insgesamt 2.145.000 Euro auf 23.289.800 Euro angehoben werden. Das ist der Änderungsantrag 7/1367.

Ich freue mich, dass auch die Fraktion DIE LINKE diesen von mir bereits mehrfach angesprochenen Missstand erkannt hat und kein Problem damit hätte, aus beiden Anträgen einen gemeinsamen zu machen.

Meine Damen und Herren und Kollegen dieses Hohen Hauses, ich bitte Sie nochmals inständig: Erkennen auch Sie die Notwendigkeit! Ich fordere auch den Minister auf: Befreien wir gemeinsam die Krankenhäuser, sowohl die nicht öffentlichen als auch die öffentlichen – ich möchte ergänzen, wie auch die Universitätskliniken – aus ihrem Teufelskreis der Unterfinanzierung im Bereich der Ersatzbeschaffungen! – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Ums Wort gebeten hat für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Koplin.