Aber ich komme zu einem neuen Thema, nämlich die Beschlussvorlage weist ja auf die Aufgaben des Bürgerbeauftragten für die Menschen mit Behinderungen besonders hin. Es sind Aufgaben, die in anderen Ländern eigene Behindertenbeauftragte wahrnehmen, und sie gehen natürlich über die Behandlung von Petitionen und Anfragen hinaus. Das bedeutet nämlich, sich für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen einzusetzen, das bedeutet, die Zusammenarbeit mit den Menschen mit Behinderungen in den Interessenvertretungen zu pflegen und zu organisieren. Und das bedeutet, ganz besonders darauf zu achten, dass Gesetze für Menschen mit Behinderungen verbessert und vor allem eingehalten werden. Im Bereich der schulischen Inklusion hat sich ja schon einiges getan. Aber der Jahresbericht zeigt Ihnen auch, wie anspruchsvoll die Umsetzung im Alltag ist und wie wichtig gute Bedingungen dafür in den Schulen sind, damit Inklusion im Allgemeinen Akzeptanz bekommt und im Einzelfall für das Kind und für die Betroffenen gelingt.
Ich will aus dem Petitionsgeschehen heraus auch nicht verschweigen, dass Eltern von Kindern mit Behinderungen gern die Wahlfreiheit zwischen Inklusions- und besonderen Fördersystemen haben möchten. Im Zusammenhang mit den Überregionalen Förderzentren wird das besonders deutlich.
Meine Damen und Herren, was bei den Schulen, wenn auch langsam, in Gang kommt, das scheint auf dem Arbeitsmarkt noch schwieriger zu sein. Mir wird das deutlich auf unserer alljährlichen Fachtagung in Stralsund gemeinsam mit der Agentur für Arbeit, mit der wir Arbeitgeber auf die gesetzlichen Eingliederungshilfen aufmerksam machen und sie ermutigen wollen, Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt aufzu
nehmen. Das ist schwierig. Das Problem zeigt sich bei mir auch vermehrt in den Anliegen von beruflich durchaus qualifizierten Personen, die mit einer chronischen Erkrankung oder Behinderung leben müssen und die mit meiner Hilfe besser in eine reguläre Erwerbstätigkeit vermittelt werden wollen. Trotz der guten Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt hat sich die Situation für diese Erwerbssuchenden noch nicht durchschlagend verbessert.
Meine Damen und Herren, Sie wissen, dass ich mit diesen beiden Inklusionsthemen, die ich jetzt gerade angesprochen habe, nur einen Ausschnitt aus der Arbeit für die Menschen mit Behinderungen dargestellt habe. Der Bericht zeigt Ihnen, dass das Feld viel weiter ist, meine Mitarbeiter und ich auf ihm noch mehr Furchen ziehen. Was wir leisten, ist aber eigentlich nicht genug, gerade jetzt, wo das Bundesteilhabegesetz in den Ländern umgesetzt werden muss, gerade jetzt, wo ein Systemwechsel im SGB IX bewältigt, wo einheitliche Rechtsanwendung gesichert werden muss. In dem gegebenen Rahmen tun wir aber das Mögliche, und ich danke, dass die Beschlussvorlage das so freundlich hervorhebt.
Die Vorlage nimmt auch Bezug auf das Thema Schülerbeförderung, das mich seit Beginn meiner Amtszeit in vielen Einzelfällen und von der schwierigen Gesetzeslage her beschäftigt hat. Die Landkreise – demnächst wohl alle Landkreise – haben über ihre Regelungen schon einen Teil des Problems der Beförderung zur unzuständigen Schule aufgefangen. Mein Einsatz, das sagt der Bericht, gilt weiter einer gesetzlichen Regelung, die als ausgewogen und gerecht empfunden wird. Noch gibt es sie nicht.
Das kann man auch von meinem zweiten Sechsjahresthema sagen, der Ehrenamtskarte. Noch gibt es sie nicht, aber der Beschluss und die Debatte dazu an diesem Tag, das ist doch ein großer Schritt zum Ziel. Frei nach Luther kann man hoffen: Es ist noch nicht, es wird aber und es ist im Gang. Und bereits das wird viele Menschen im Land freuen, mich auch, gerade am Ende meiner Wahlperiode.
Meine Damen und Herren, Bürgerbeauftragte – so fasste Professor Hartmut Bauer jüngst in einer Fachzeitschrift zusammen – sollen ganz viel: Sie sollen dem Staat ein Gesicht geben, die Distanz der Anonymität durchbrechen, Brücken zur Volksvertretung und zur Verwaltung schlagen, kommunikative Schieflagen beseitigen, Kommunikationsbarrieren überwinden, bürgerschaftliche Teilhabe verbessern, zeitgemäßes Konfliktmanagement leisten und Qualitätsverbesserung der Verwaltung befördern.
Ich sage es eine Nummer kleiner: Ein Bürgerbeauftragter in Mecklenburg-Vorpommern soll die Rechte der Bürger wahren, sie in sozialen Angelegenheiten unterstützen und vor allem die Belange der Menschen mit Behinderungen wahrnehmen. Das will das Gesetz, dieser Auftrag ist zu erfüllen. Dafür haben meine Mitarbeiterinnen, meine Mitarbeiter und ich gearbeitet, aber dazu braucht jeder Inhaber dieses Amtes, dazu brauchen auch die Menschen, die zu mir kommen mit ihren Problemen, die Unterstützung dieses Hauses. Und für Ihre Unterstützung danke ich Ihnen ausdrücklich.
Ich begrüße auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 bis 10 der Regionalen Schule Zehna. Herzlich willkommen im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Einwohnerinnen und Einwohner! Die Worte zum Bürgerbeauftragten, die mir fast täglich begegnen, würde ich sehr gerne zitieren. „Das ist ja ein total cooler Mann, dem kann man wirklich alles sagen. Endlich ist mal jemand da, der zuhört. Er nimmt sich wirklich Zeit und er nimmt uns wirklich ernst.“ Ich könnte jetzt so weitermachen, denn das höre ich täglich am Telefon. Man kann sich mit seinen Sorgen und mit seinen Problemen an Herrn Crone wenden. Es ist eine besondere Gabe, Menschen zuhören zu können, den Menschen immer das Gefühl zu geben, wertvoll zu sein, wichtig zu sein, den Standpunkt zu verstehen, denn jeder Mensch hat aus seiner eigenen Position heraus erst einmal immer recht. Es steht niemandem zu, über Befindlichkeiten, Wahrnehmungen und auftauchende Probleme ein wertendes Urteil zu fällen. Der besonders niedrigschwellige Zugang zum Bürgerbeauftragten erleichtert es Menschen, sich unterstützen zu lassen. Per Telefon, Brief oder persönlich bei den Sprechtagen vor Ort kann manches Problem sehr schnell und unkompliziert gelöst werden.
Immer wieder jedoch stößt man gelegentlich auch an Grenzen und hört und liest immer wieder in jedem Bericht dieselben Sorgen. Da frage ich mich oft, wenn es diese Beschwerden zu einem Themenkomplex, zu bestimmten Gesetzen immer wieder gibt, wenn sie nicht abreißen, warum wird es nicht geändert? Warum gibt es hier keine gemeinsamen Initiativen zur Änderung der Gesetze? Sie loben den Bürgerbeauftragten in den höchsten Tönen. Er hat es gesagt, eigentlich müssten Sie hier tatsächlich Gesetze ändern. Wir gehen jetzt einmal davon aus, dass es sich oftmals um Verständnisprobleme handelt, um komplizierte Amts- und Behördensprache. Warum wird das nicht geändert?
Der minimale Rückgang der Fragen im Sachgebiet der Sozialgesetzbücher ist überhaupt keine Entwarnung. Vor allem das SGB II ist erneut Spitzenreiter, und das nicht nur beim Bürgerbeauftragten, auch in den Sozialberatungsstellen, in all unseren Wahlkreisbüros, bei den Anwälten und bei den Gerichten. 60,1 Prozent der Verfahren an den Sozialgerichten dauern länger als zwei Jahre, 37 Prozent gar drei Jahre, und nicht etwa, weil Unterlagen und Gutachten fehlen, nein – und das wurde schon gesagt –, es fehlt einfach an Personal an den Gerichten. Und es fehlt auch an Personal in den Verwaltungen, Personal, das von der Chefetage, von den zuständigen Ministerien wertgeschätzt wird. Nur dann wird die Arbeit gut erledigt im Sinne der Hilfesuchenden. Befristet eingesetztes Personal kann sich nicht frei auf die Menschen konzentrieren, denn es hat selbst Sorgen. Personal, dessen eigene Ideen ausgebremst werden, macht nur noch Dienst nach Vorschrift.
Die hohe Anzahl der Widersprüche, der Klagen und der Beschwerden in Bezug auf Arbeitslosengeld II, die zum
Großteil auch noch von den Hilfesuchenden gewonnen werden, zeigen das ganze Dilemma. Falsche Berechnungen, lange Bearbeitungszeiten, unverständliche Anträge und Bescheide – all das führt zu einer inneren Kündigung der Menschen in diesem Land. Selbst, wenn sie wissen, dass die Sachbearbeiterin ausschließlich auf Anweisung und nach Gesetz handelt, ist genau sie einfach das Feindbild. Sie kriegt all diesen Ärger und all diesen Frust ab. Und dann schützt sie sich wiederum auch mit einer inneren Kündigung angezeigter Empathie. Das, genau das ist oftmals die Situation.
Wissen Sie, mich hat vor ein paar Monaten tatsächlich ein Anwalt gefragt, ob ich jemandem helfen könnte, einen Antrag auf ALG II auszufüllen. Er könnte das auch tun, er würde sich durcharbeiten, aber das würde dauern, denn das versteht ja niemand. Ich lege sehr gerne Menschen leere Anträge auf den Tisch, die dauernd am Meckern sind und über faule Hartzer jammern. Es gibt regelmäßiges Kopfschütteln. Ich glaube, dass der Kollege da Cunha davon ein Lied singen kann, weil er einmal so einen Antrag angesehen hat. Wir können dieses Bundesgesetz in keinem Fall ändern, aber die Jobcenter sind oftmals gemeinsame Einrichtungen in den Landkreisen, und da können wir beschließen, dass zumindest die jobcentereigenen Abläufe und Formulare für jeden verständlich sind. Oder wissen Sie die Antwort auf die Frage: Womit kochen Sie? Der Topf, die Pfanne und der Herd sind nicht gemeint. Die richtige Antwort ist nämlich fast wie beim Bingo-Spielen ein Hauptgewinn oder ein Komplettverlust. Das sind Fragen zu den Kosten der Unterkunft und beim Wohngeld, und das ist Aufgabe der Landkreise.
Der Bürgerbeauftragte mahnt dies zu Recht immer wieder an, mehr Nähe zu den Lebenswirklichkeiten der Menschen. Ich möchte nicht jeden Fall hier durchgehen, doch es ist mir eine Herzensangelegenheit, dass Menschen eigenständig, selbstbestimmt und völlig barrierefrei ihre Angelegenheiten regeln können. Die vorhandenen Beratungsstellen sind eine hervorragende Ergänzung. Das Ziel muss es aber sein, die Eigenständigkeit zu fördern. Außerdem ist zur Förderung der Eigenständigkeit in fast jeder Richtlinie zu einer Sozialgesetzgebung beschlossen worden, dass die Menschen maximal zwei Jahre beraten und begleitet werden dürfen. Das deckt sich aber nicht mit den Erfahrungen vor Ort. Die Anträge und Bescheide in der Sozialgesetzgebung sind so kompliziert geworden, dass die Menschen sich dauerhaft beraten lassen müssen.
Betroffen macht mich natürlich der Fall eines schwerkranken Rentners, der schon aus lauter Sarkasmus im Ministerium nachgefragt hat, ob er seine Rentenansprüche, auf die er seit zehn Jahren wartet, auch vererben könnte. Jeder Einzelfall ist einer zu viel. Zu Recht weist natürlich der Bürgerbeauftragte auf den Weg einer Verzögerungsrüge hin, doch die Menschen machen es einfach nicht, weil sie zu schlechte Erfahrungen mit Nachfragen und Beschwerden gemacht haben.
Das Kindertagesstättenförderungsgesetz war auch wieder Bestandteil vieler Petitionen, vieler Beschwerden und vieler Eingaben. Hier geht es um die falsche Beratung durch die Jugendämter, um die Vollverpflegung, um Rechtsansprüche auf Hortplätze. Fragen über Fragen, Empfehlungen über Empfehlungen, auch durch den Bürgerbeauftragten. Warum hören Sie weg? Warum nutzen Sie es nicht und arbeiten dies in das KiföG ein?
Belange von Menschen mit Behinderungen, Barrierefreiheit: Bitte denken Sie doch nicht nur an die Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, nicht nur an mobilitätseingeschränkte Menschen! Es gibt sehbehinderte und blinde, gehörlose und schwerhörige Menschen, es gibt chronisch erkrankte und kognitiv besondere Menschen. Ihnen gemeinsam gerecht zu werden, ist nicht immer schwer. Niemand hat einen Nachteil von blendfreien Bushaltestellen. Es ist für alle Menschen toll, wenn sie nicht über im Weg herumstehende Werbeschilder fallen. Eine Gebärdensprachdolmetscherin kann auch die Lautsprache, also ist sie doch ein Segen für alle. Und ein Behördenschreiben ohne Fremdwörter und Fachchinesisch in leichter Sprache – kommen Sie, das wünschen wir uns doch alle selbst! Warum machen wir es dann nicht?!
Der Bürgerbeauftragte hat klar formuliert, dass es einen Vorteil bringt, hauptamtliche kommunale Behindertenbeauftragte einzusetzen. Ich möchte Sie alle bitten, auf Seite 67 seines Berichtes nachzulesen. Die konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist eine pflichtige Aufgabe. Die Barrierefreiheit in allen Bereichen ist generell umzusetzen, beim Einsatz von Fördermitteln, in Bescheiden von Behörden, in Kommunalvertretungen, in der Presse, im Fernsehen, ja einfach überall. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist auch wichtig und das ist auch richtig so.
Werte KollegInnen, wenn Sie nicht endlich beginnen, sämtliche Verordnungen, Richtlinien, Gesetze und die Kommunalverfassung anzupassen, werden Menschen mit Behinderungen ab dem nächsten Jahr klagen. Und was ist dann? Wir haben jetzt schon überarbeitete Gerichte, und dann werden diese Menschen warten und natürlich haben Sie dann Zeit, all Ihre Richtlinien zu überarbeiten. Möchten Sie das? Möchten Sie das so zulassen? Unsere Anträge im Rechtsausschuss zur Verbesserung der Justiz haben Sie im Ausschuss abgelehnt, eben haben Sie sie wieder gelobt.
Wie werden die Gerichte – und, Frau Drese, jetzt wissen Sie, warum ich die Frage gestellt habe – die Ungleichbehandlung von sehbehinderten und blinden Menschen gegenüber gehörlosen Menschen in MecklenburgVorpommern wohl sehen? Wir haben ein Landesblindengeld, aber kein Landesgehörlosengeld. Das verstößt eindeutig gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Im Sozialausschuss hat meine Fraktion mehrfach darauf hingewiesen und es wäre gut, dass die Ergebnisse dieses Berichtes in Ihr Handeln miteinfließen werden. Warum lehnen Sie es immer wieder ab? Reicht es, dem Bürgerbeauftragten immer wieder zu danken, ihn immer wieder zu loben, siehe gestern bei der Abschaffung der Sanktionen?
Sie haben unseren Antrag abgelehnt, der Bürgerbeauftragte hat Sie darauf hingewiesen. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist eben keine Einzelfallentscheidung, so, wie ich das heute Morgen in der Fragestunde zur Antwort bekommen habe. Nein, behinderte Menschen müssen alle gleich behandelt werden. Die UN-Behindertenrechtskonvention gilt uneingeschränkt für alle Menschen.
Es ist keine Einzelfallentscheidung, ob eine gehörlose Kommunalvertreterin oder jemand, der ertauben wird innerhalb der Legislatur, eine Hörschleife bekommt.
Natürlich danken auch wir dem Bürgerbeauftragten für den konsequenten Einsatz für die Rechte der Menschen und für die Menschenrechte. Seine Arbeit und sein Team ermöglichen es allen, niedrigschwellig und fast barrierefrei gehört zu werden. Vielen Dank, Herr Crone, auch ganz persönlich von mir!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Verehrte Gäste! Der Bürgerbeauftragte nimmt neben dem Petitionsausschuss die Rechte der Bürger gegenüber den unterschiedlichsten Verwaltungen wahr. Eine solche Institution gibt es nicht in allen Bundesländern. Dass es sie bei uns in Mecklenburg-Vorpommern gibt, hat sich bewährt. Dieser Auffassung war und ist der Petitionsausschuss im Nachgang zur Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten am 12.10.2017. Einhellig lautet unsere Beschlussempfehlung, ich zitiere:
„Der Landtag nimmt den Bericht des Bürgerbeauftragten dankend zur Kenntnis. Insbesondere würdigt der Landtag die Tätigkeit des Bürgerbeauftragten als Beitrag zu einer bürgerfreundlicheren Verwaltung. Hervorzuheben ist daneben der Einsatz des Bürgerbeauftragten für die Wahrnehmung der Belange von Menschen mit Behinderung, insbesondere zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und des Bundesteilhabegesetzes. Beispielhaft für die Arbeit des Bürgerbeauftragten ist die Behandlung des Themas ‚Schülerbeförderung‘.“ Zitatende.
Die Arbeit des Bürgerbeauftragten ist nicht nur im Hinblick auf seine Leistungen um eine bürgerfreundliche Verwaltung zu würdigen, es ist nicht nur das offene Ohr für die Belange der Bürger, mit der Arbeit des Bürgerbeauftragten gehen und gingen politische Handlungsempfehlungen einher. Frau Larisch, wir haben sie gehört.
Zum Ersten, der Bürgerbeauftragte hat für vergünstigte Zeitkarten und Lösungen bei der Schülerbeförderung sensibilisiert. Rund ein Drittel der Petitionen aus dem Bereich Bildung, Wissenschaft und Kultur betraf die Problematik dieser Schülerbeförderung. Ich verstehe das als eine Handlungsempfehlung für das Landesparlament und die Landesregierung. Schülerbeförderung muss bezahlbar sein. Sie hat die zumutbaren Wegzeiten einzuhalten. Es braucht daher flexiblere Lösungen bei der Festlegung der zuständigen Schule. Schulwege müssen verringert werden und Lösungen können kreisübergreifend funktionieren. Für Berufsschüler muss es uns verstärkt darum gehen, Kriterien für die Fahrkostenzuschüsse, wie die Länge des Arbeitsweges und Einkommens- und Kilometerbegrenzungen, deutlich zu lockern.
Zum Zweiten, der Bürgerbeauftragte hat für die Frage der Windkraft sensibilisiert. Darf es Windkraft um jeden Preis geben? Im Kern betrifft diese Frage ebenso wie die
Schülerbeförderung die Lebensbedingungen und die Lebensqualität im ländlichen Raum, ganz besonders im ländlichen Raum. Windenergieanlagen sind in der Nachbarschaft nicht immer gern gesehen. Die Akzeptanz der Windenergie kann aber mit der Einhaltung sinnvoller Kriterien – und die gibt es – gesteigert werden. Wir hatten gestern den Beschluss zur bedarfsgerechten Befeuerung. Das ist ein Weg dahin, ein Anfang. Der Bericht des Bürgerbeauftragten legt nahe, dass der Aufbau von Windenergieanlagen möglichst nur in Eignungsgebieten vorangetrieben werden sollte, und das ist eine Aufgabe für die Landespolitik. Ich betone nochmals, das Wie ist ein entscheidendes Kriterium. Bedenken von Bürgern wie auch von Kommunen sollten wir nicht wegwischen.
Ein drittes Beispiel: In vielerlei Hinsicht hat der Bürgerbeauftragte sich um die Belange behinderter Menschen gekümmert. Beispiele gab es sehr viele. Er übernimmt auch hier die Funktion eines Behindertenbeauftragten. Ich verweise jetzt auf den Paragrafen 6 Absatz 1 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Mit der Umsetzung des Teilhabegesetzes und der UN-Behindertenrechtskonvention wird weitere Arbeit auf den Behinderten- beziehungsweise Bürgerbeauftragten zukommen. Ich denke aber, wir als Haushaltsgesetzgeber sollten dies im Blick behalten.
Zum Vierten, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich auf die Ehrenamtskarte verweisen. Sie war Gegenstand zahlreicher vergangener Berichte des Bürgerbeauftragten. Ziel sind Vergünstigungen für ehrenamtlich Engagierte. Wir haben als ganz aktuelles Beispiel den Tagesordnungspunkt vorhin gesehen.
ich verweise auf den Redebeitrag unseres Fraktionsvorsitzenden und vieler anderer, dass wir die Arbeit und die Honorierung der Arbeit Ehrenamtlicher im Blickfeld hatten und nicht parteipolitische Sachen.