Der politische Raum hat hier eine herausragende, ja, eine entscheidende Verantwortung und deshalb halten wir die Dringlichkeit für eine Debatte zur Positionierung und zu möglichen Handlungsoptionen der Landesregierung für geboten.
Meine Damen und Herren, was soll eigentlich jetzt noch passieren, damit sich endlich etwas bewegt und der enorme Handlungsbedarf anerkannt wird? Warum noch mehr Zeit verlieren? Auch Mecklenburg-Vorpommern verliert jedes Jahr viele Millionen Euro durch Steuerflucht und Steuervermeidung. Das ist aus unserer Sicht skandalös und nicht hinnehmbar. – Vielen Dank.
Ja, man lernt nie aus. Dringlichkeit bei einer Aussprache, unsere Geschäftsordnung sagt nichts dazu,
(Peter Ritter, DIE LINKE: Dringlichkeit kann zu jedem Beratungsgegenstand beantragt werden. Sie müssen die Geschäftsordnung mal lesen, Herr Professor, und vor allen Dingen verstehen.)
aber von mir aus können wir gerne darüber nachdenken, ob auch eine Aussprache, ohne dass Reaktionen weiter erfolgen, dringlich sein kann, aber dann muss man auch sprechen können. Diese Paradise-Paper-Veröffentlichung sind 280.000 Seiten und da soll mir mal einer erzählen, Aussprache lebt davon, dass man auch Informationen austauschen kann.
Das könnten wir in der nächsten Plenarsitzung oder in der übernächsten in aller Ruhe machen. Dann hätte man auch eine Chance gehabt, sich entsprechend vorzubereiten.
Eine Aussprache auf einer so ungesicherten Tatsachengrundlage ist schon deswegen nicht dringlich und deshalb sprechen wir uns gegen diesen Antrag aus.
Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Damit ist der Erweiterung der Tagesordnung um diese Aussprache zugestimmt worden. Kann ich davon ausgehen, dass wir die Aussprache zum Thema am Schluss der morgigen Sitzung behandeln?
(Peter Ritter, DIE LINKE: Damit Herr Professor noch ein bisschen Zeit hat zum Lesen. – Dr. Ralph Weber, AfD: Danke schön.)
Meine Damen und Herren, von der Fraktion DIE LINKE liegt Ihnen auf Drucksache 7/1257 ein Antrag zum Thema „Mittelkürzung bei den Jobcentern stoppen – Jobcenter bedarfsgerecht ausstatten – Integration in Arbeit nicht weiter behindern“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller
soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages diese Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sie werden vielleicht den Hilferuf des Jobcenters Nordwestmecklenburg am vergangenen Montag gelesen haben. Trotz einhelliger Auffassung der Experten in der Anhörung zur Arbeitsmarktpolitik im Wirtschaftsausschuss, dass die Jobcenter heute schon nicht bedarfsgerecht ausgestattet sind, sollen sie in Mecklenburg-Vorpommern in 2018 gemäß Orientierungserlass des Arbeitsministeriums des Bundes 19 Millionen Euro weniger an Eingliederungsmitteln bekommen und 12 Millionen Euro weniger an Verwaltungsmitteln. Das heißt, wenn wir uns Westmecklenburg angucken: 791.000 weniger für Schwerin und jeweils 2,8 Millionen Euro weniger für Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim.
Wir halten es vor dem Hintergrund der Auswirkungen, der Folgen, nämlich weniger Förderung für Langzeitarbeitslose und möglicherweise auch Personalabbau in den Jobcentern, für dringlich, dass die Landesregierung hier aktiv wird, um der noch in der Bildung befindlichen Bundesregierung hier gegebenenfalls auch im Verbund mit anderen Bundesländern die dringend notwendige Ausfinanzierung der Jobcenter ins Stammbuch zu schreiben. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie Frau Rösler bei dem Antrag davor ausführte, war am 05.11. Antragsschluss. Das war also bei der Tatsache, dass seit Jahren, seit Monaten die Arbeitslosenzahlen zurückgehen, zum Beispiel in MecklenburgVorpommern, Vergleich Oktober 2016, Oktober 2017 um zehn Prozent. Aufgrund dieses positiven Umstandes ist es logisch, dass entsprechend die Mittel bei den Jobcentern reduziert werden. Die konkreten Zahlen dazu lagen nicht am 05.11. vor,
sondern bereits am 21.10. durch Ministeriumsbekanntgabe. DIE LINKE bezieht sich auf ihre Erkenntnisse aus der Anhörung bereits vom 12.10., also auch weit vor Antragsschluss. Und wenn dieser Antrag hier keine inhaltliche Grundlage hat, um auf die Tagesordnung zu kommen, sondern den politischen Aspekt, dass Sie Ihre Klientel am Wochenende beim Landesparteitag bespielen müssen, dann ist der Landtag dazu nicht geeignet. Wir lehnen die Dringlichkeit ab. – Danke schön.
(Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Billige Ausrede!)
Wer der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Danke schön.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Deutschen Institut für Bautechnik, auf Drucksache 7/954, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung auf Drucksache 7/1173.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Deutschen Institut für Bautechnik (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/954 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung (8. Ausschuss) – Drucksache 7/1173 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Energieausschusses, der Abgeordnete Herr Rainer Albrecht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Wir haben es bei dem Ihnen vorliegenden Gesetzgebungsverfahren mit einem eher technischen beziehungsweise formellen Verfahren zu tun. Das Deutsche Institut für Bautechnik, um das es hier geht, ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin. Dieses Institut nimmt Aufgaben für sämtliche 16 Bundesländer in Deutschland wahr und wird von Bund und Ländern gemeinsam getragen. Die Finanzierung des Instituts erfolgt auf der Grundlage des Königsteiner Schlüssels.
Meine Damen und Herren, das Deutsche Institut für Bautechnik übernimmt Aufgaben, die vorrangig durch die europäische Rechtsetzung bestimmt werden. Durch Änderungen im EU-Recht, wie beispielsweise die Ablösung der Bauproduktenrichtlinie durch die Bauproduktenverordnung sowie im Bundesrecht durch die Änderung des Bauproduktengesetzes und der Energieeinsparverordnung, sind Aufgaben, die für den Bund und die Länder auf der Grundlage des Abkommens vom Institut wahrgenommen werden, entfallen. Darüber hinaus sind neue
Aufgaben hinzugekommen, weitere werden folgen. Daher ist es unerlässlich, dem Gesetz zur Dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik nachzukommen, auch, weil mit diesem Gesetz eine Öffnungsklausel verbunden ist, die durch eine Verordnungsermächtigung die Landesregierung befugt, Zuständigkeiten und Aufgaben untergesetzlich zu regeln und nicht bei jedweder Änderung ein neues und aufwendiges Gesetzgebungsverfahren durchzuführen.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte jetzt im Folgenden auf das parlamentarische Verfahren eingehen. Der Landtag hat den Gesetzentwurf während seiner 19. Sitzung am 27. September 2017 federführend an den Energieausschuss sowie mitberatend an den Finanzausschuss überwiesen. Dieser hat den Gesetzentwurf während seiner 19. Sitzung am 5. Oktober 2017 beraten und empfohlen, ihn unverändert anzunehmen.
In den Beratungen des Energieausschusses wurde unterstrichen, dass im Wesentlichen nur eine Anpassung des Gesetzentwurfes an die geänderte europäische Rechtsetzung vorgenommen wird. Weiter geht es um die Ratifizierung eines bereits beschlossenen Abkommens, sofern die Zustimmung des Landtages MecklenburgVorpommern erfolgt.
Das Deutsche Institut für Bautechnik ist eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene Anstalt öffentlichen Rechts, die auf der Grundlage eines Staatsvertrages gegründet worden ist. Ziel der Anstalt ist, dafür zu sorgen, dass bautechnische Aufgaben deutschlandweit einheitlich erfüllt werden, ohne dass die Bundesländer eigene Behörden vorhalten müssen. Dabei geht es häufig um die Zulassung von Baumaterialien.
Bei diesem Gesetzentwurf handelt es sich um das Dritte Änderungsabkommen zum Staatsvertrag, das von den Bauministern der Bundesländer bereits im Jahr 2014 gezeichnet worden ist. Das aktuelle Änderungsabkommen enthält neue von der EU übertragene Prüfungsaufgaben zum Verbraucherschutz sowie für Bauprodukte. Darüber hinaus ist die Deutsche Energieeinsparverordnung einzuhalten, die auch baustoffbezogene Aufgaben enthält, die auf das Deutsche Institut für Bautechnik übertragen werden sollen. Auch diese Prüfaufgaben sollen zentral wahrgenommen werden. Im Ergebnis handelt es sich bei dem Gesetzentwurf vorwiegend um Rechtsanpassungen. So sind die Aufgaben aus einer früheren EUVerordnung teilweise weggefallen oder ersetzt worden.
Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle nochmals unterstreichen, dass der Gesetzentwurf auch auf eine Verordnungsermächtigung für die Landesregierung abzielt, die notwendig ist, um zukünftig mit geringem Aufwand dem notwendigen gesetzlichen Änderungsbedarf nachzukommen, denn die Verfahren dauern unter der Beteiligung von 16 Bundesländern oftmals sehr lange. Dies ist gerade im Hinblick auf die sich teilweise schnell entwickelnden Baustoffe und Techniken am Markt kontraproduktiv, wie es beispielsweise die Zulassung von Baustoffen und Bauprodukten in der EU zeigt. Auch können die Landesregierungen nach dem Inkrafttreten des Dritten Änderungsabkommens flexibler reagieren, ohne die Haushalts- oder Verwaltungshoheit der Landesparlamente zu unterlaufen. Letztlich wird veraltetes EU- und Landesrecht, das auf das Deutsche Institut für Bautechnik Bezug nimmt, angepasst.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, vor diesem Hintergrund meiner gerade vorgetragenen inhaltlichen Ausführungen zum Gesetzentwurf auf der Drucksache 7/954 hat der Energieausschuss einstimmig dafür votiert, dem Landtag zu empfehlen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Ich gehe daher davon aus, dass auch Sie diesem Gesetzentwurf zustimmen können, und danke für Ihre Aufmerksamkeit.