Protocol of the Session on November 15, 2017

In einem gesunden Energiemix spielen sie eine wichtige Rolle, in einem gesunden – die Betonung liegt auf „gesunden“ – Energiemix.

(Beifall Bernhard Wildt, BMV – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

Meine Damen und Herren, Ihrer Gesetzesänderung, die den Bürger entlasten soll und für Verkehrssicherheit sorgt, kann man eigentlich nur zustimmen,

(Rainer Albrecht, SPD: Weg von der Kohle!)

geht es hier doch um eine Verbesserung der Lebensqualität betroffener und stark belasteter Bürger, somit also auch um eine Entlastung der Bürger im Umweltbereich und im Gesundheitsbereich. Anwohner und Anlieger in der Nähe von Windenergieanlagen sind vielfachen Belastungen und Beeinträchtigungen ihrer Lebensqualität ausgesetzt. Eine besondere Belastung stellt das ständige nächtliche Blinken der Befeuerung der Windenergieanlagen dar. Wer nachts die Autobahn A 20 befährt,

(Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Die ist doch gar nicht befahrbar!)

wird sich gut vorstellen können, wie belastend dieses Blinken erst für die Anwohner sein muss. Hier Abhilfe zu schaffen, war und ist eine vordringliche Notwendigkeit.

In Ihrer Begründung räumen Sie eine Beeinträchtigung der Lebensqualität betroffener Bürger nicht nur durch die Lichtemission, sondern auch durch eine Landschaftsbildbeeinträchtigung ein.

(Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

Ich zitiere: „Die von dieser Nachtkennzeichnung der Windenergieanlagen ausgehenden Lichtemissionen werden neben der Landschaftsbildbeeinträchtigung von der ortsansässigen Bevölkerung als störend empfunden.“ Zitatende.

Nun könnte man den Eindruck gewinnen, Ihnen geht es um eine Entlastung der Bevölkerung. Bei genauerer Betrachtung Ihrer Begründung fällt mir aber Folgendes ins Auge, Zitat: „Die Belange der Windparkbetreiberinnen und Windparkbetreiber werden berücksichtigt, indem der gesellschaftliche Prozess so gestaltet wird, dass es weiterhin möglich ist, neue Flächen zur Windenergienutzung zu akquirieren. Die Belange der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden einbezogen, indem sie ebenfalls die Chance bekommen, durch repowerte, das heißt größeren und leistungsfähigeren Anlagen, höhere Pachteinnahmen zu erzielen beziehungsweise neue Flächen ausgewiesen zu sehen. Die Belange der betroffenen, ortsansässigen Bevölkerung werden beachtet, indem zukünftig nachts ein von technischer Überformung freies Landschaftsbilderlebnis genossen werden kann.“ Zitatende.

Das heißt aber nichts anderes, als dass Sie sich aufgrund des massiven Widerstandes in großen Teilen der Bevölkerung gezwungen sehen, irgendwie zu handeln. Bei einem sich verstärkenden Widerstand droht die Akzeptanz zu kippen. Mit diesem Gesetz glauben Sie, dem entgegenwirken zu können.

(Thomas Krüger, SPD: Das tun wir doch!)

Und noch ein Punkt soll hier nicht unerwähnt bleiben, nämlich die Kosten. Sie geben Kosten von 100.000 Euro pro neuer Anlage an. Aber die Kosten fallen ja nicht nur für neu errichtete Anlagen an, nein, repowerte Anlagen müssen auch ausgerüstet werden und bestehende müssen irgendwie nachgerüstet werden.

(Thomas Krüger, SPD: Sind Sie denn nicht dafür, dass die mit einbezogen werden? – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

Das wollen Sie durch die Ablöse erreichen.

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ablasshandel ist das!)

Ablasshandel!

2016 standen in Mecklenburg-Vorpommern laut Bundesverband Windenergie 1.844 Anlagen. Neu errichtet wurden laut Bundesverband Windenergie 2016 74 Anlagen. Laut Agentur für erneuerbare Energien wurden 2016 13 Anlagen repowert.

In Ihrer Begründung gehen Sie von der Zahlung einer Ablöse aus. Die Einnahmen aus der Ablöse sollen dann der Nachtkennzeichnung zugutekommen. Im Idealfall erwarten sie Einnahmen von circa 10 Millionen Euro. Realistischer gehen Sie von 5,6 Millionen Einnahmen aus. Das entspricht 56 Anlagen. Anscheinend heißt das, dass 56 Anlagen keine Befeuerung haben.

Noch mal: Sie wollen 5,6 Millionen einnehmen, um damit alte Anlagen nachher wieder mit einer Befeuerung aus

zustatten. Gleichzeitig schaffen Sie aber permanent Anlagen, die gar keine Befeuerung haben. Mehrheitlich kommen wir dann letztendlich dazu, dass wir Anlagen ohne Befeuerung haben.

An dieser Stelle möchte ich noch mal zurück zum Jahr 2016. In diesem Jahr wurden laut Bundesverband WindEnergie 74 Anlagen neu errichtet. Das will ich noch mal erwähnen.

(Thomas Krüger, SPD: Sie müssen sich jetzt schon mal entscheiden. Erst kritisieren Sie eine Marktverzerrung und dann …)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in Ihrer Begründung gehen Sie also nur von Annahmen aus.

Kommen wir nun zu Punkt 1 Ihrer Änderung. Hier soll der Paragraf 6 Satz 4 neu gefasst werden. Hier sollen Windenergieanlagen weitestgehend von Abstandsflächenregelungen befreit werden. Nun gibt es Kollegen, die irrtümlicherweise glauben, es gäbe eine Abstandsregelung, nämlich 800 bis 1.000 Meter zur nächsten Wohnbebauung. Das ist aber eine Empfehlung und wie das so mit Empfehlungen ist, manchmal taugen sie auch nur für die Mülltonne. Gesetzlich geregelt sind lediglich die 30 oder 40 Meter Abstand zu Autobahnen und Straßen sowie die angeführten Brandschutzabstände. Letztere sollen aufgehoben werden. Begründung: Brandschutzabstände seien vernachlässigbar.

Ich erspare mir mal, hier die Brände an Windkraftanlagen, Verteilerschränken und anderen Anlagen alleine in Deutschland aufzuzählen. Aber eines dann doch:

(Rainer Albrecht, SPD: Ach, Herr Borschke, Sie haben so gut angefangen! – Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

Blitzeinschlagschäden an der Kabelisolierung und überhitzte Getriebe, jeden Monat werden durchschnittlich zehn Windturbinen durch Feuer zerstört. Das hat die britische Eliteuniversität Imperial College in einer Studie herausgefunden. Es stellt sich also die Frage: Was wollen Sie damit bezwecken, wenn Sie den Brandschutz für Windenergieanlagen aushebeln wollen? Da stellt sich die Frage: Möchten Sie mehr Anlagen in ein Windeignungsgebiet quetschen oder was soll das bewirken? – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion der BMV)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr da Cunha.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen!

Über allen Gipfeln ist Ruh‘, auf allen Turmspitzen sehest du kein Blinken mehr.

So könnte man mit Johann Wolfgang von Goethe leicht abgewandelt unser Anliegen beim vorliegenden Gesetzentwurf lyrisch fassen.

(Thomas Krüger, SPD: Sehr schön!)

Das Blinken von Windkraftanlagen in der Nacht soll ein Ende haben und die zukünftigen Anlagen sollen nur noch dann blinken, wenn es luftfahrtrechtlich notwendig ist, also sprich, wenn Flugobjekte kommen. „Zukünftig“ sage ich explizit – das wurde bereits von meinen Vorrednern aufgegriffen –, da wir diese Regelung für alle kommenden Windkraftanlagen umsetzen wollen.

Jetzt stellen sich aber gleich mehrere Fragen:

Erstens. Warum müssen diese Anlagen eigentlich blinken?

Dies resultiert vor allem aus der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen, die dies kennzeichnungspflichtig für Bauwerke außerhalb von Städten mit einer Höhe von über 100 Metern vorschreibt. Innerhalb von Städten wären es Gebäude mit 150 Metern Höhe, aber ich glaube kaum, dass jemand außer der AfD auf die Idee käme, Windkraftanlagen beispielsweise auf dem Neuen Markt in Rostock zu errichten,

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ist es das, was Sie vorhaben?)

und sei es nur im Fotoshop, um dann wieder gegen Windmühlen anzureiten.

(Zurufe von Bert Obereiner, AfD, und Dr. Ralph Weber, AfD)

Fotoshop kann die AfD, mit der Politik hapert es noch ein wenig, aber darauf werde ich später noch mal eingehen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Wir waren bei der Kennzeichnungspflicht für Bauwerke. Seit ungefähr Mitte der 2000er-Jahre werden vermehrt Windkraftanlagen mit einer Höhe über 100 Metern gebaut und das wirkt sich auch, wie eben beschrieben, auf die Kennzeichnungspflicht aus, sprich, die Windkraftanlagen müssen nachts blinken, damit Flugobjekte nicht aus Versehen hineinfliegen.

Wenn Sie heute im Dunkeln über die Autobahn fahren, begegnen Sie immer häufiger Ansammlungen von blinkenden Windkraftanlagen, die nachts ohne das Blinken wahrscheinlich gar nicht auffallen würden. An der Autobahn fällt es gleich doppelt auf,

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Meist sind das Warnblinkanlagen.)

da wir im Land versuchen, Windeignungsgebiete dort auszuweisen, wo die Bereiche bereits licht- oder lärmtechnisch vorbelastet sind, also beispielsweise im Bereich von Autobahnen oder ähnlichen Straßen.

(Vizepräsidentin Dr. Mignon Schwenke übernimmt den Vorsitz.)

Wer also viel mit dem Auto unterwegs ist, kommt zwangsläufig zu dem Schluss, es muss überall im Land blinken, und dieser ist falsch.