Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1126 zur federführenden Beratung in den Finanzausschuss zu überweisen und zur Mitberatung an den Sozialausschuss, Wirtschaftsausschuss und Innenausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, ansonsten Gegenstimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.
Also, wir kommen deshalb zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1126. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall.
Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1126 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktionen von SPD, CDU, BMV, AfD, bei einer Stimmenthaltung aus der Fraktion der AfD abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Gewährung von Freibeträgen bei der Grunderwerbsteuer für selbstgenutztes Wohneigentum beim Ersterwerb, auf Drucksache 7/1119.
Antrag der Fraktion der AfD Gewährung von Freibeträgen bei der Grunderwerbsteuer für selbstgenutztes Wohneigentum beim Ersterwerb – Drucksache 7/1119 –
Werte Präsidentin! Werte Kollegen Abgeordnete! Werte Bürger in Mecklenburg-Vorpommern! Mit dem vorliegenden Antrag greift unsere Fraktion ein Interesse vieler Bürger auf. Es geht hier um nicht mehr und nicht weniger als um die Möglichkeit individueller Lebensplanung am Wohnungs- und Immobilienmarkt, der von der Großen Koalition im Bund viel zu lange vernachlässigt wurde. Auch das Land ist hier in der Pflicht zur Unterstützung von Lebensperspektiven.
Mecklenburg-Vorpommern liegt bei der Wohneigentumsquote im Bundesvergleich auf den hintersten Rängen, Deutschland im internationalen Vergleich, dabei unter den OECD-Staaten, auf dem vorletzten Platz. Neben dem aktuell noch billigen Baugeld, verursacht durch die EU-Zinspolitik und die preisliche Verdichtung von städtischem Wohnraum, ist es die Summe an Kaufnebenkosten, die private Investitionen in Wohnimmobilien erschwert. Den größten Kostenblock bildet hierbei die Grunderwerbsteuer. Die Grunderwerbsteuer, in unserem Land geändert zum 01.07.2012 von 3,5 Prozent auf 5 Prozent, hat in den letzten Jahren auch ein kleines bisschen mit zur Konsolidierung des Landeshaushalts beigetragen. Vom Ansatz her ist diese Steuer jedoch für den Steuerpflichtigen weder mit dem Prinzip der Leistungsfähigkeit noch mit der Äquivalenz vereinbar.
Bei Neubauten kommt es außerdem zu kumulativen Effekten, indem sowohl der Kauf von Bauland als auch ein späterer Verkauf des Grundstücks mit Immobilien besteuert werden. Für das Ziel einer Stärkung der Wohneigentumsbildung wäre darum die Einrichtung eines Freibetrags für Ersterwerber am effektivsten. Was wir darum hier vorschlagen, ist für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum die Gewährung von einem jeweils einmaligen Freibetrag von 50.000 Euro je Erwachsenen und von 100.000 Euro je Kind pro von im Haushalt lebenden Personen im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Diese Freibetragsgewährung wäre an
Was wir damit vorschlagen, rechnet sich im Grunde genommen auf eine Förderung von Familien, da diese im Durchschnitt die größeren Wohnflächen benötigen. Insbesondere für diese soll damit der langfristige Erwerb von Wohneigentum erleichtert werden. Worum es letztendlich hiermit geht, ist, in der Schaffung von Lebensperspektiven den Slogan M-V als „Land zum Leben“ noch gehaltvoller Gestalt annehmen zu lassen. Mit dem Modell der Freibeträge für den Ersterwerb mit einer Pflichthaltedauer werden Spekulanten und Trittbrettfahrer ausgeschlossen, und das Land behält im Gegensatz zur Variante einer allgemeinen Senkung der Steuer seine Ertragshoheit für sämtliche andere Eigentümerwechsel.
Eine dahin gehende Initiative im Bundesrat sollte gegenwärtig zumindest nicht mehr auf taube Ohren stoßen, nachdem sich auf Bundesebene auch Vertreter der Christdemokraten, Sozialdemokraten und Freien Demokraten für ein derartiges Freibetragsmodell im Wahlkampf positioniert haben. Die Kriterien „Einmaligkeit“ und „Ersterwerb“ würden für die Freibetragsgewährung die volle gewünschte Wirkungsentfaltung absichern entsprechend unserer gemeinen Intention: M-V, dem „Land zum Leben“. Ich bitte Sie damit um Zustimmung zu diesem Antrag.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann verfahren wir so. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich mache es kurz und knapp. Es gibt aus meiner Sicht zwei Gründe, diesen Antrag abzulehnen:
Der erste ist, der Vorschlag läuft darauf hinaus, eine übergeordnete Bürokratie aufzubauen, die erst überprüft, ob jemand etwas zum ersten Mal erwirbt, die dann überprüft, ob jemand das auch zehn Jahre lang entsprechend nutzt, die dann überprüft, ob er es in diesen zehn Jahren auch wirklich so genutzt hat, wie es steuerbegünstigt gedacht war, nämlich fürs Wohnen. Genau dies alles sind die Gründe, warum die Bundesrepublik Deutschland ein solches Modell im Jahr 1983 abgeschafft hat. Das hat es schon mal gegeben und es ist aus solchen Gründen abgeschafft worden. Es gibt keinen Grund, außer vielleicht eine gewisse Form von politischem Gedächtnisverlust, dieses wieder aufzurufen.
Zweitens. Dies ist eine reine Ländersteuer, die in Mecklenburg-Vorpommern im Moment etwa 170 Millionen Euro ausmacht. Man darf davon ausgehen, dass ein erheblicher Anteil dieser 170 Millionen eben dem Ersterwerb geschuldet ist. Das heißt, dieser Vorschlag würde bei Umsetzung ein massives Loch in die Einnahmen des Landes reißen. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, dies wäre für den Landeshaushalt jedenfalls dann nicht verkraftbar, wenn man weiterhin ernsthaft das Ziel verfolgt, in Mecklenburg-Vorpommern schrittweise die beitragsfreie Kindertagesstätte und Krippe einzufüh
Insofern würde ich Ihnen empfehlen, aus diesen übergeordneten Gründen diesen Antrag abzulehnen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD-Fraktion hängt mit diesem Antrag ein bisschen hinterher. Tatsächlich gab es jetzt am 22. September im Bundesrat schon eine Diskussion zu diesem Thema, weil es zwei Entschließungsanträge aus den Bundesländern NordrheinWestfalen und Schleswig-Holstein gibt. Wenn man die Diskussion auf Bundesebene zu diesem Thema „Freibeträge bei der Grunderwerbssteuer“ verfolgt, gerade was zwischen CDU, FDP und auch GRÜNEN diskutiert wird, dann kann man durchaus nachverfolgen, dass dieses Thema wieder auf die Agenda gehoben worden ist und auch diskutiert wird und vorgesehen ist.
Für uns ist es so, dass wir als LINKE natürlich grundsätzlich die Erleichterungen für Familien gerade beim Ersterwerb für selbstgenutztes Wohneigentum über einen Freibetrag durchaus begrüßen, uns da auch in den letzten Jahren entsprechend eingebracht haben und immer wieder unsere Hinweise gegeben haben, wie das Steuerrecht an dieser Stelle sozial gerechter gestaltet werden kann – gar keine Frage. Unstrittig ist, glaube ich, dass sich Nebenkosten unnötig negativ auf die Höhe der Miete niederschlagen. Zu diesen Nebenkosten gehört eben auch der Grundstückserwerb, das heißt, das sind die Grundstückskosten und natürlich auch die Grunderwerbsteuer, die das Thema „bezahlbares Wohnen“ gleich wieder schwieriger gestalten.
Aus unserer Sicht hilft der Antrag aber an dieser Stelle wenig, was durchaus auch mit den Aspekten zu tun hat, die der Herr Finanzminister eben schon angesprochen hat, das heißt im Detail – und das ist auch das, was wir jetzt auf Bundesebene natürlich kritisch betrachten müssen –: Wie soll der Freibetrag ausgestaltet werden, das heißt, wo gilt er eigentlich? Für wen? Wie hoch soll der Freibetrag sein? Was passiert vor allem mit der Lücke bei den Einnahmen, die dann entstehen? Auch darüber muss man diskutieren. Das ist ja nicht von der Hand zu weisen.
Aus unserer Sicht gibt es bei der Grunderwerbsteuer noch ganz andere Baustellen. Wenn wir uns mal daran erinnern, was mit den 11.000 Wohnungen der TLG passiert ist, die dann an die TAG gegangen sind: Da wurde schmuck ein Tochterunternehmen gegründet und man hat sich ein paar Millionen Grunderwerbsteuern gespart, am Fiskus vorbei. Solche Lücken, die solche Share Deals möglich machen, die sind eigentlich eher zu stopfen. Dann hat man auch wieder Luft für Familien, gewisse Freibeträge einrichten zu können.
Das heißt, diese Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die eingerichtet worden ist, die muss natürlich auch in die Puschen
kommen. Es gibt ja etliche Zwischenberichte. Das muss dann langsam auch mal ein Ende haben, damit Ergebnisse vorliegen. Tatsächlich kann ein Freibetrag helfen, vor allem dort, wo Ortslagen gestärkt werden, damit nicht noch zusätzlich Flächen erschlossen werden müssen. Aber dieser Antrag löst das Problem nicht, sondern da muss in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe – und da gibt es ja schon entsprechende Diskussionen und Initiativen – weitergearbeitet werden. Da werden wir uns auch auf Bundesebene entsprechend einbringen. Aber diese Initiative hier hilft eben nicht. Deshalb werden wir den Antrag auch ablehnen. – Vielen Dank.