Wenn man sich anguckt, was der Bund jetzt macht, dann macht er zwei Dinge: Er zieht das Bundesteilhabegesetz raus aus der Sozialhilfe, aus dem SGB XII. Natürlich sind die Vermögens- und Einkommensgrenzen nicht völlig aufgehoben worden, aber sie wurden noch mal deutlich ausgeweitet. Das ist, finde ich, ein Fortschritt.
Und wenn man sich die Regelungen des Bundesteilhabegesetzes anguckt, zum Beispiel zu den Möglichkeiten,
Menschen mit Behinderungen in Beschäftigung zu bringen, dann ist das wirklich ein großer Fortschritt, denn wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass Menschen mit Behinderungen im Kreis der Erwerbslosen nach wie vor überproportional vertreten sind. Man sollte versuchen,
das wegzubringen, das ist nicht in Ordnung. Ich denke, da sind wir uns einig. Insofern drei Sätze dazu.
Des Weiteren will ich meine Redezeit dazu nutzen, um mit Fake News aufzuräumen. Sie werden sich erinnern, Herr Professor Weber stand hier vorn und hat gesagt, Flüchtlinge werden bessergestellt.
Jetzt sollen Kosten der Unterkunft übernommen werden für Flüchtlinge und das reduziert sich nicht nur auf die Unterkunft, sondern auch die Heizungskosten sind jetzt dabei,
die sollen übernommen werden und bei Deutschen passiert das nicht. Das war vom Kern her die Aussage, die er hier getroffen hat. Und das sind Fake News. Fake News sind das.
Das heißt also, die gesetzlichen Grundlagen dafür sind klar benannt. Wenn man in den Paragrafen 35 Absatz 4 SGB XII guckt, da steht was drin zu den Kosten der Unterkunft. Und Kosten der Unterkunft sind da Unterkunft und Heizung. Das heißt, für Empfänger von SGB-XIILeistungen werden Unterkunftskosten und Heizungskosten übernommen, und zwar Heizungskosten so, wie sie tatsächlich anfallen. Die kann man auch pauschalieren.
Der andere Rechtskreis, wo das Thema „Kosten der Unterkunft und Heizungskosten“ eine Rolle spielt, ist der Rechtskreis des SGB II. Wenn man da in den Paragrafen 22 Absatz 1 guckt, steht das Gleiche drin: Kosten der Unterkunft werden übernommen und Heizungskosten werden auch übernommen, und zwar in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen. Sich insofern hier hinzustellen und zu sagen, das, was der Bund jetzt macht, bevorteilt Flüchtlinge, weil sie Unterkunftskosten und auch Heizungskosten übernommen kriegen, sind natürlich Fake News. Das stimmt nicht.
Wenn ich Sie falsch verstanden habe, können Sie ja gerne noch mal nach vorne kommen und dann diskutieren wir das.
Ich habe auch noch Redezeit. So wird hier gearbeitet: Die Leute stellen sich hier hin, machen ein ernstes Gesicht und sagen Dinge, die nicht stimmen. Deswegen ist es, glaube ich, wichtig, wenn wir gemeinsam darauf achten, dass das dann richtiggestellt wird. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/1122 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss sowie zur Mitberatung an den Innen- und Europaausschuss sowie an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Ums Wort gebeten hat nun Professor Dr. Weber, um eine persönliche Bemerkung nach Paragraf 88 unserer Geschäftsordnung zu machen.
Liebe Bürger von Mecklenburg und Vorpommern! Wertes Präsidium! Werte Kollegen! Ich wollte kurz reagieren auf den Vorwurf von Herrn Heydorn, ich hätte hier Fake News verbreitet. Da muss ich sagen, Sie haben Fake News im Hirn.
Sie haben ersichtlich nicht verstanden, was ich gesagt habe. Ich habe nicht gesagt, dass Deutsche deswegen schlechter behandelt werden, weil Flüchtlinge für Unterkunft und Heizung nichts zahlen müssen. Das ist selbstverständlich. Ich habe gesagt, dass vor einigen Jahren die Kosten für Heizung – jedenfalls solange die auf Strom beruhen, und das sind ja nicht ganz wenige – aus der Grundversorgung bei Hartz IV rausgenommen wurden, dass das zu unbilligen Härten geführt hat und dass man die Regelung, die man jetzt erneuert hat, bei den Flüchtlingen zu Recht erneuert hat, zum Anlass nehmen sollte, darüber nachzudenken, ob diese Stromkosten nicht wieder in die Grundversorgung im Rahmen von Hartz IV eingegliedert werden sollten. Die weitere Interpretation, dass ich da herauslesen wollte, dass das Flüchtlingen nicht zustünde, ist frei erfunden.
Erwartungsgemäß hat jetzt Herr Heydorn angemeldet, nach der Geschäftsordnung Paragraf 88 eine persönliche Bemerkung zu machen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu der Behauptung „Fake News im Hirn“ kann man nur sagen: getroffene Hunde, die bellen.
Und wenn man sich im Grunde die Regelungen mal anguckt, es ist im Sozialhilferecht beim Thema „Kosten der Unterkunft und der Heizung“ schon immer so gewesen, dass Stromkosten da nicht drin waren, die wurden immer rausgezogen, immer. Stromkosten für den Betrieb von elektrischen Geräten wurden immer rausgerechnet. Das heißt, die Heizungskosten, was darüber lief, bei den Heizungskosten ging es um das Thema „Warmwasser, Warmwasserzubereitung durch Strom“, das wurde immer rausgerechnet.
Insofern ist an dem, was der Professor Weber hier erzählt hat, nichts dran. Hier gibt es keine Besserstellung, dabei bleibe ich. Das sind Fake News, die verbreitet werden. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Dr. Ralph Weber, AfD: Hab ich was von „Besserstellung“ gesagt?!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe jetzt in weiter Auslegung des Paragrafen 88 beide Wortmeldungen zugelassen, denn es steht genau drin: „Der Redner darf nicht zur Sache sprechen, sondern nur Äußerungen, die in der Aussprache in Bezug auf seine Person vorgekommen sind, zurückweisen …“ Ich bitte doch in Zukunft, darauf zu achten. Ansonsten müssten wir uns wirklich über andere Formulierungen im Paragrafen 88 verständigen.
So, wir haben überwiesen und ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 8: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes, Drucksache 7/1123.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 7/1123 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren Zuhörer! Das Mittelstandsförderungsgesetz aus dem Jahre 1993 wurde in den Jahren 2012 und 2013 unter intensiver Beteiligung der Wirtschaftskammern und Verbände umfangreich modernisiert. Das neue Mittelstandsförderungsgesetz ist am 16. November 2013 in Kraft getreten und mit der Befristung bis zum 31. Dezember dieses Jahres versehen.
Die vorgeschlagene Gesetzesänderung ist also notwendig, um das Außerkrafttreten bis zum Jahresende zu verhindern. Es ist natürlich wichtig, dass wir die Verlängerung anstreben, denn das Mittelstandsförderungsgesetz ist ohne weitere inhaltliche Änderungen vorgesehen. In einer ersten Evaluation des Gesetzes im Jahr 2015 wurde für die Legislaturperiode 2011 bis 2016 gezeigt, dass das Gesetz noch zu jung war, um von den Beteiligten substanzielle Aussagen zur Wirkung des Gesetzes zu erhalten.
Das Außerkrafttreten des Gesetzes soll jetzt auf den 31.12.2023 neu festgelegt werden, also es soll um die nächsten sechs Jahre verlängert werden. Damit werden wir natürlich mit den Vertretern der mittelständischen Wirtschaft ausreichend Zeit haben für eine gründliche Auswertung der nächsten Evaluation, die im Jahr 2020 vorgesehen ist. Und damit wird in dieser Legislaturperiode ein Zwischenbericht an den Landtag angestrebt und auch abgegeben. Damit können möglicherweise sich daraus ergebende Novellierungen des Gesetzes ab 2023 auf der Grundlage dieser neuen Empfehlungen angegangen werden.
Meine Damen und Herren, das Mittelstandsförderungsgesetz ist die Grundlage für die Entwicklung des Mittelstandes in Mecklenburg-Vorpommern. Hier können wir seit einigen Jahren eine sehr positive Entwicklung feststellen. Bei uns sind es gerade die kleinen und mittelständischen Unternehmen, die unser Land wirtschaftlich voranbringen. 99,5 Prozent aller Unternehmen im Land gehören qualitativ zum Mittelstand. Der Mittelstand beschäftigt 80 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen sind das Rückgrat unserer Wirtschaft und der Motor unserer positiven wirtschaftlichen Entwicklung der letzten Jahre.
Unsere Bilanz der Mittelstandspolitik der vergangenen Jahre ist sehr positiv. Wir haben bei uns nahezu in allen wichtigen Indikatoren der Wirtschaft und der Arbeitsmarktentwicklung deutliche Verbesserungen erzielt. Das ist in besonderer Weise natürlich den Unternehmern, aber eben auch den Beschäftigten im Land Mecklenburg-Vorpommern zu verdanken.
Meine Damen und Herren, das Bruttoinlandsprodukt hat sich mittlerweile auf 41,4 Milliarden erhöht. Im Jahr 2011 lag es noch bei 36,3. Insgesamt ist eine jährliche Steigerung von 1,3 Prozent zu verzeichnen. In besonderer Weise trägt zur Entwicklung des Bruttoinlandsproduktes das produzierende Gewerbe bei. In MecklenburgVorpommern hat das ein Wachstum von 2,4 Prozent und liegt damit deutlich über dem Bundesdurchschnitt, der bei 1,8 liegt. Hier machen sich die Ansiedlungen und Erweiterungen der Unternehmen bemerkbar. Dem Handwerk geht es sehr gut, die Gesundheitswirtschaft entwickelt sich weiter und die Tourismuswirtschaft hat sich von Rekord zu Rekord gesteigert.
Mecklenburg-Vorpommern wird im Jahre 2018 Partnerland der ITB werden, das heißt der größten Tourismusmesse der Welt. Ich denke, das ist eine sehr gute Chance, in besonderer Weise im Ausland bekannter zu werden. Das wollen wir intensiv angehen und zusammen mit dem Tourismusverband werden wir die Strategie auch mit der ITB und mit der Geschäftsführung angehen, um als Partnerland die Aufmerksamkeit zu erreichen. Immerhin werden 180 Länder dieser Welt in Berlin begrüßt.