Da wir es schon mal hatten in der Landtagsdebatte in dieser Woche: Die Tradition der Burkas ist total unüblich in Afghanistan, sie stört nämlich auf dem Feld. Erst seit 1990 wurden die Frauen von den Taliban gezwungen. Es ist eine ganze Generation von Mädchen, die nichts anderes kennen, die unterdrückt werden. Und gestern, gestern war Malala-Tag. Wer aufmerksam durch Schwerin gegangen ist, der hat diese Schilder gesehen. Mädchen, Kinder nach Afghanistan zurückzuschieben, ist ein Verbrechen. Jedes Bundesland kann nach Recht und Gesetz – wenn Sie schon immer auf Recht und Gesetz pochen – eigenständig entscheiden, dass es ein halbes Jahr jegliche Abschiebungen auch im Dublin-III-Verfahren aussetzt. Das steht jedem Bundesland frei. Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass Herr Ringstorff das getan hat, und zwar mit der Zustimmung dieses gesamten Hohen Hauses und dem Lande Togo. Es geht um ein halbes Jahr, einfach um ein halbes Jahr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie sitzen jetzt sicherlich alle schon auf gepackten Koffern, nachdem Herr Komning Ihnen Afghanistan als Tourismusland so angepriesen hat. Dann möchte ich doch noch eine kleine Notiz mit in Ihr Gepäck geben, nämlich das Auswärtige Amt sagt dazu: „Vor Reisen nach Afghanistan wird gewarnt. Wer dennoch reist, muss sich der Gefährdung durch terroristisch oder kriminell motivierte Gewaltakte einschließlich Entführungen bewusst sein.“
„Auch bei von professionellen Reiseveranstaltern organisierten Einzel- oder Gruppenreisen besteht unverminderte Gefahr, Opfer einer Gewalttat oder einer Entführung zu werden.“ Also denken Sie noch mal darüber nach! Ansonsten wünsche ich Ihnen eine gute Reise!
Die Fraktion DIE LINKE hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zum Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/784 eine namentliche Abstimmung beantragt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Damit Ihr Votum korrekt erfasst werden kann, bitte ich Sie, sich nach Aufruf, wenn möglich, von Ihrem Platz zu erheben und Ihre Stimme laut und vernehmlich abzugeben. Darüber hinaus bitte ich alle im Saal Anwesen
Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat, dies aber noch tun möchte? – Das ist nicht der Fall.
Dann schließe ich die Abstimmung und ich bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Wir unterbrechen für zwei Minuten.
Ich darf das Abstimmungsergebnis bekannt geben. An der Abstimmung haben insgesamt 63 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 10 Abgeordnete, mit Nein 52, eine Enthaltung. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/784 abgelehnt.
Ich weise darauf hin, dass die Beratung zum Tagesordnungspunkt 27 entfällt, da der Antrag zwischenzeitlich vom Antragsteller zurückgezogen wurde.
Vereinbarungsgemäß rufe ich jetzt den Tagesordnungspunkt 33 auf: Aussprache gemäß Paragraf 43 Ziffer 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema „Fahrtkosten für Berufsschülerinnen und Berufsschüler in Mecklenburg-Vorpommern“.
Aussprache gemäß § 43 Ziffer 2 GO LT zum Thema Fahrtkosten für Berufsschülerinnen und Berufsschüler in Mecklenburg-Vorpommern
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Diese Aussprache, die DIE LINKE beantragt hat, eröffne ich jetzt.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! 0,73 Prozent – die Landesregierung unterstützt sage und schreibe 0,73 Prozent der Berufsschülerinnen und Berufsschüler des Landes bei den Fahrtkosten beziehungsweise bei den Übernach
tungskosten im Rahmen der Ausbildung. Das bedeutet, dass 237 Auszubildende im zweiten Halbjahr des letzten Schuljahres einen Zuschuss zu den Fahrt- und Übernachtungskosten erhalten haben.
Allerdings besuchten im vergangenen Schuljahr 32.545 Jugendliche die Berufsschulen in Mecklenburg-Vorpommern. Somit ist klar, dass nicht mal ein Prozent der dringend benötigten künftigen Fachkräfte eine Unterstützung vom Land erhalten, und das, obwohl, ich zitiere, die „Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen zu den Kosten der Unterbringung sowie zu Fahrtkosten bei notwendiger auswärtiger Unterkunft“ vom 1. September 2015 allein durch ihre einfache und griffige Bezeichnung wirklich dazu einlädt, Zuschüsse zu beantragen. Warum um Himmels willen aber machen die Azubis so einen großen Bogen um die Beantragung?
Genau, eine Aussprache! Aber vielleicht hier vorne und nicht zwischen den Fraktionsvorsitzenden untereinander.
Warum machen jetzt also so viele Jugendliche, so viele Auszubildende einen großen Bogen um diese Beantragung? Sind die Jugendlichen dazu nicht in der Lage? Nein, sehr geehrte Damen und Herren, die Landesregierung ist nicht in der Lage, endlich eine Lösung zu finden, um die angehenden Fachkräfte im Land zu halten,
(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Jochen Schulte, SPD: Stürmischer Beifall aus den Reihen der Linksfraktion.)
denn die Richtlinie, über die wir hier sprechen, ist bereits die überarbeitete Fassung einer Verordnung, die genauso katastrophal war.
Vor mehr als zwei Jahren hat die Landesregierung diese neue Regelung mit großem Tamtam veröffentlicht. SPD und CDU feierten sich sogar noch dafür im Parlament am 4. Juni 2015 mit dem Antrag „Landesförderung für Auszubildende sicherstellen“. Diese Inszenierung dauert bereits sieben Jahre, denn die derzeitige Richtlinie und auch der Vorgänger gehen zurück auf einen Antrag meiner Fraktion im Jahr 2010. Damals forderte mein Kollege Andreas Bluhm, dass Auszubildende während des Blockunterrichts durch das Land finanziell unterstützt werden sollen. Der Antrag und die Entschließung meiner Fraktion, ein Landesprogramm zur Übernahme der Fahrt- und Übernachtungskosten aufzulegen, wurden in den Ausschuss überwiesen
Die Koalition erarbeitete nun selbst eine Entschließung, die vorsah, die Jugendlichen in einigen beruflichen Ausbildungsfeldern zu unterstützen. Das war 2010. Ganze drei Jahre später, nämlich 2013, erblickte dann endlich eine Richtlinie das Licht der Welt, die das Papier nicht wert war, auf dem sie geschrieben war,
denn nun wurden nicht mehr bestimmte Berufsausbildungen unterstützt, sondern nur noch Härtefälle. Das schloss ungefähr – rund gerechnet – 100 Prozent der Auszubildenden von einer Förderung aus, denn Zuschüsse für Härtefälle werden auf die staatlichen Transferleistungen angerechnet. Der Erhalt von Transferleistungen war aber laut Richtlinie Voraussetzung, um überhaupt Zuschüsse zu erhalten.
Somit hat man – ich glaube, es waren 400 Euro pro Jahr an Zuschüssen – für alle Berufsschüler zusammen rund gerechnet also dafür 30.000 Euro ausgegeben. Daraufhin hat man sich überlegt, ach, es ist vielleicht nicht so toll, die Richtlinie, dann kam 2015 diese Richtlinie, von der ich jetzt spreche. Die schließt immerhin nicht mehr 100 Prozent aus, sondern nur noch 99,3 Prozent.
(Beifall Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Wahnsinn! – Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist ja schon ein Fortschritt.)
Und genau diesen grausamen Zustand lobt die Landesregierung auch noch, denn in einer Kleinen Anfrage vom Oktober 2016 antwortete sie mir, ich zitiere: „Die Förderrichtlinie leistet einen wirksamen Beitrag zur Unterstützung der Schülerinnen und Schüler und hat einen zusätzlichen Anreiz dafür geschaffen, eine Ausbildung aufzunehmen und erfolgreich abzuschließen.“ Ende des Zitats.