Protocol of the Session on May 19, 2017

Den Beitrag von Frau Julitz verbuche ich mal unter Wahlkampf. Wir haben ja eben schon gehört, was KoaVereinbarungen bedeuten.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verschiedengeschlechtlichkeit vielfach als wesentliches Merkmal der Ehe herausgestellt. Die Beziehung aus Mann und Frau ist der Ursprung für Familie und ein wesentlicher Bestandteil unseres Zusammenlebens. Der Begriff der „Ehe“ ist schlussfolgernd weit mehr als ein rechtlicher Begriff, den man durch eine lapidare Gesetzesänderung, eine Grundgesetzänderung öffnen oder verändern könnte. Vielmehr ist die Ehe zwischen Mann und Frau nach wie vor das Fundament unserer Gesellschaft, Pfeiler unseres Gemeinwohls und ein wesentlicher Ausdruck unserer christlichen Prägung. Daran festzuhalten, ist nicht von gestern, sondern Ausdruck eines wertebasierten politischen Handelns.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Daher darf ich auch wiederholt ein Bibelzitat bemühen: „Ein jegliches hat seine Zeit, und alles Vorhaben unter dem Himmel hat seine Stunde.“ Heute ist nicht die Stunde, Ihrem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Ritter.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Frau Friemann-Jennert, herzlichen Dank für die Glückwünsche. Ich wusste gar nicht, was das ist, eine Smaragdhochzeit, aber Freund Google hilft. Um aber auf Ihre Einlassung zurückzukommen, was die Umfragen angeht oder die Mehrheitsmeinung in der Gesellschaft und nicht alle für die Öffnung der Ehe wären: Es gibt,

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Na das ist doch schon gleich, das heißt nur noch anders.)

es gibt Umfragen, die belegen sehr wohl, dass es eine Mehrheit auch in dieser Gesellschaft für die „Ehe für alle“ gibt, auch wenn das einige anders sehen.

(Zuruf von Maika Friemann-Jennert, CDU)

Nicht alle sehen das so. Es gibt Umfragen, die zum Beispiel die Auslandseinsätze der Bundeswehr mehrheitlich ablehnen, und trotzdem werden diese Einsätze durchgeführt.

(Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Also man kann sich nicht immer die Umfragen so raussuchen, wie man sie braucht, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Und, lieber Kollege Arppe, in Ihren Auslassungen zur Problematik der Bedrohungssituation für homosexuelle Menschen in Deutschland durch die Einwanderer haben Sie eigentlich ein Plädoyer dafür geleistet, dass Menschen, die aus diesen Ländern aufgrund der homosexuellen Situation verfolgt werden, bei uns Aufnahme finden müssen. Also: Herzlichen Glückwunsch zu diesem Erkenntnisgewinn! Sie haben hier deutlich gesagt, dass wir diese Menschen schützen müssen, und das gilt unabhängig von ihrer Nationalität.

(Enrico Komning, AfD: Natürlich, schützen, das ist ja auch unbestritten.)

Das ist nicht unbestritten.

(Enrico Komning, AfD: Natürlich!)

Nein, das ist eben nicht unbestritten, weil Sie generell sagen, Ausländer raus und Beschränkung des Asylrechts.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Thomas Krüger, SPD)

Das sind Ihre Botschaften, die Sie hier seit Monaten verbreiten, liebe Kolleginnen und Kollegen! Und dann,

(Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

und dann empfehle ich Ihnen …

Einen Moment! Einen Moment, Herr Ritter!

Jetzt muss ich doch mal eingreifen. Also ich habe versucht, manche Dinge zu überhören, die man eigentlich schon als unparlamentarisch zurückweisen müsste. Aber den Zwischenruf von Herrn de Jesus Fernandes weise ich jetzt ausdrücklich als unparlamentarisch zurück und weise ihn auch darauf hin, sollte sich so was wiederholen, dann würde ich das auch mit einem Ordnungsruf ahnden.

Jetzt können Sie weitermachen, Herr Ritter.

Danke schön.

Und dann empfehle ich Ihnen, werte Kollegen der AfDFraktion, mal einen Blick in die Landtagshandbücher der vergangenen Legislaturperioden oder die Auseinandersetzungen mit Menschen aus meiner Fraktion. Da werden Sie erkennen, dass wir in unser Fraktion in den letzten Legislaturperioden schon oft offen schwul und lesbisch lebende Kolleginnen und Kollegen in unseren Reihen hatten. Da wussten Sie noch gar nicht, wie „Parlament“ geschrieben wird, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Jochen Schulte, SPD)

Auch zur vorliegenden Thematik und den gemachten Äußerungen der Justizministerin noch zwei, drei Be

merkungen. Sie haben darauf verwiesen, dass wir in unserem Antrag nebulös beschrieben hätten, alle Mittel in Anwendung zu bringen. Nun, wenn man eine Weile im Parlament ist, kennt man diese Mittel. Man kann zum Beispiel als Landesregierung eine eigene Bundesratsinitiative ergreifen, noch sind bis zur Bundestagswahl ausreichend Sitzungen des Bundesrates. Man kann zum Beispiel auf der Ministerpräsidentenkonferenz sich dieser Problematik annehmen und gemeinsam mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten aller Länder dafür sorgen, dass Druck auf die Bundesregierung ausgeübt wird. Man kann auf den Fachminister/-innenkonferenzen diese Thematik ansprechen und aus dem Land Mecklenburg-Vorpommern heraus eigene Initiativen entwickeln. Man kann aber auch aus den Fraktionen heraus Initiativen entwickeln, denn ich gehe davon aus, dass genau wie bei meiner Fraktion oder bei den Fraktionen der LINKEN die Treffen der fachpolitischen Sprecherinnen und Sprecher stattfinden. Warum startet man dort nicht gemeinsame Initiativen? Das sind alles Mittel, die man in Anwendung bringen kann, wenn man es denn will.

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Und dass es in anderen Ländern auch bei dieser Thematik anders geht, zeigt ein Beispiel aus dem Bundesland Bremen. Vor einem Jahr, am 24. Mai 2016, wurde mitgeteilt, dass die Bremer Bürgerschaft Flagge zeigen will für sexuelle Vielfalt. Am Parlamentsgebäude soll demnach jedes Jahr zum Internationalen Tag gegen Homophobie, also am 17.05., die Regenbogenfahne gehisst werden. Das hat die Bürgerschaft dort mit den Stimmen von LINKEN, SPD und GRÜNEN beschlossen. So etwas ist momentan am Landtag MecklenburgVorpommern noch undenkbar.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und DIE LINKE)

„Gott sei Dank“ heißt es aus den Reihen der AfD-Fraktion und das beweist wieder einmal die Rückwärtsgewandtheit der Politik dieser Herren Abgeordneten, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Thomas Krüger, SPD: So ist es.)

Zu den verfassungsrechtlichen Fragen, die hier auch aufgerufen wurden, verweise ich auf den Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, der eingebracht worden ist im Jahr 2013. Dort heißt es in der Begründung: „Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes bestimmt: ,Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.‘ … Danach schützt das Grundgesetz“, heißt es weiter in der Begründung, „die Ehe –“, und jetzt, „anders als die Weimarer Verfassung, die die Ehe als Grundlage der Familie verstand und die Fortpflanzungsfunktion hervorhob, – als Beistand- und Verantwortungsgemeinschaft, unabhängig von der Familie. Deshalb fällt unter den Schutz des Art. 6 GG ebenso die kinderlose Ehe.“ Man kann diese Begründung dann auch auf die gleichgeschlechtliche Ehe ausdehnen.

Wie rückschrittlich doch die Bundesrepublik insgesamt ist – und leider stimmt Mecklenburg-Vorpommern oder die Koalition in diesen Chor mit ein –, zeigt ein kleiner Blick nach Europa. Im Juni 2015 konnten wir lesen unter der Überschrift „Eine kleine Revolution“: „Das erzkatholi

sche Irland hat mit einem Referendum zur Zulassung der Ehe homosexueller Paare Geschichte geschrieben. Als erstes Land führte die kleine Republik im Nordwesten Europas die Neuerung per Volksentscheid ein. ,Eine kleine Revolution‘, nannte der schwule Gesundheitsminister“ des Landes „den Ausgang des Referendums.“

In Schweden können schwule und lesbische Menschen seit 1995 ihre Partnerschaft eintragen lassen, seit 2005 sind auch standesamtliche oder kirchliche Hochzeiten möglich. Als weltweit erstes Land wurde in den Niederlanden 2001 die standesamtliche Ehe auch Homosexuellen zugestanden. Dänemark führte als erstes Land weltweit 1989 die eingetragene Lebenspartnerschaft für Homosexuelle ein, seit Juni 2012 ist die Homo-Ehe kirchlich erlaubt. Das Verbot der künstlichen Befruchtung wurde schon 2007 aufgehoben, seit 2009 ist die Adoption für Homosexuelle ermöglicht. In Spanien ist die HomoEhe seit Juli 2005 eingeführt. Auch Adoptionen durch homosexuelle Paare, ob verheiratet oder nicht, alles ist erlaubt – nur in der Bundesrepublik Deutschland offenbar nicht und auch die Landesregierung in MecklenburgVorpommern wehrt sich tapfer.

Ich möchte mich recht herzlich bei der Kollegin Julitz für ihre sach- und fachkundige Rede bedanken.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD)

Und: Nein, es war kein Wahlkampf. Es war kein Wahlkampf, sondern eine von Fachverstand geprägte Rede.

(Nadine Julitz, SPD: Nein, das ist Einstellung.)

Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen,

(Torsten Renz, CDU: Weil Sie anderer Meinung waren, ja.)

aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wer hat denn die SPD eigentlich gezwungen, sich in einen Koa-Zwang mit der CDU zu begeben? Auch in der,

(Torsten Renz, CDU: Vernunft! Vernunft, Herr Ritter!)

auch in der Politik gilt: Augen auf bei der Partnerwahl! – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Torsten Renz, CDU: Die Vernunft!)

Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Arppe.