Sie erklären den Menschen auch, wenn hier eines entstehen wird. Wir werden zusätzlich unsere Klimaschutzziele erfüllen wollen. Ich habe verstanden, Ihnen sind die wurscht. Das nehme ich zur Kenntnis.
(Zuruf von Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE – Der Abgeordnete Leif-Erik Holm bittet um das Wort für eine Anfrage.)
Nein, jetzt ist es auch mal gut. Sie dürfen hinterher gerne noch sprechen und dann streiten wir uns auch gerne.
Wir werden zusätzlich unsere Klimaschutzziele erfüllen. Ich habe auch verstanden, mit Ihnen nicht. Kohle soll weiter rein, Gas soll weiter rein, hauen Sie rein. Auch das erklären Sie bitte mal Ihren eigenen Kindern, sofern Sie zu Hause die Chance dazu haben.
Die Windkraft ist ein substanzieller Bestandteil der Stromwende in Deutschland. Mag Ihnen gefallen, muss es nicht, ist mir völlig klar. Es gibt aber breite Mehrheiten, auch in Umfragen, die das tragen. Wir haben uns in Mecklenburg-Vorpommern vorgenommen, genau dazu einen substanziellen Beitrag zu leisten – in Verantwortung für den Ausstieg aus der Kernenergie, in Verantwortung für das Klima und in Verantwortung dafür, dass diese Republik trotzdem Strommengen benötigt.
Doch die Windenergie ist nicht nur vor dem Hintergrund des Atomausstiegs, des Klimawandels und der Energiewende bedeutsam für uns. Sie ist auch eine der großen wirtschaftspolitischen Chancen in diesem Land gewesen, die wir im Übrigen beherzt und vor allem erfolgreich ergriffen haben. 14.000 bis 15.000 Arbeitsplätze in den letzten Jahren, allein hier entstanden, sprechen eine deutliche Sprache für die Chance der Energiewende in dieser Republik. Wir haben also gute Gründe, den Ausbau der Erneuerbaren, insbesondere der Windenergieerzeugung weiter voranzutreiben. Dieses Ziel haben wir auch festgeschrieben, unter anderem im Landesentwicklungskonzept, im Landesraumentwicklungsprogramm, das vor einem knappen Jahr nach mehrjähriger Diskussion mit breiter Öffentlichkeitsbeteiligung wirksam wurde.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bislang ist es uns gelungen, diesen Ausbau im Vergleich zu anderen Bundesländern sehr kontinuierlich und gleichmäßig voranzutreiben, entgegen allen Aufregungsdebatten, die
zuweilen in diesem Hohen Hause von einigen wenigen angezettelt werden. Auch diese Kontinuität – wir verzeichnen seit 2012 im Durchschnitt der Jahre einen Zubau von 300 bis 400 Megawatt – trug dazu bei, dass bei uns ein ganzer und, noch mal, florierender Wirtschaftszweig neu entstanden ist.
In manchem anderen Bundesland, deswegen grenze ich das deutlich ab, ist es für die Branche nicht ganz so einfach. Da wechseln die Jahre mit einem Riesenzubau mit den nächsten Jahren „tote Hose“, weil der Zubau total zusammenbricht. Gigantische Zuwachszahlen in dem einen Jahr, Spitzenplatz, Topplatz im Ranking, alle jubeln und sagen, wir sind Platz 1 beim Zubau, im nächsten Jahr auf einmal Platz 12, weil man dann im nächsten Jahr nichts mehr macht. Wir haben es bei uns den Unternehmen leichter gemacht, weil wir ganz kontinuierlich mit Planungssicherheit und Kontinuität, mit Rahmenbedingungen dafür Sorge tragen, dass Unternehmen sich auf was einstellen können und dass sie mit diesem Markt wachsen, sich darauf zu entwickeln können, sich in diesem aber dann eben auch einrichten müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich wiederhole mich gern: Es gibt keine Alternative zum weiteren geplanten und kontinuierlichen Ausbau der erneuerbaren Energien.
Und ein weiterer Punkt sollte jedem klar sein, wenn über diesen Antrag diskutiert wird: Ihr Antrag, Herr Holm, bei aller Beschwerde, birgt eine Gefahr. Wenn die Planungsverbände sich auf fünf Kilometer Mindestabstand zwischen den Windeignungsgebieten einließen – ausdrücklich Konjunktiv –, bestünde die sehr naheliegende Gefahr, dass uns Gerichte bei den dann nur noch sehr marginal ausgewiesenen Flächen vorwürfen – erneut Konjunktiv –, wir hätten der Windkraft nicht substanziell Raum geboten, denn, das muss man im Ergebnis schlicht zusammenfassen, dann bleibt eben kaum etwas übrig.
Die Pflicht, der Windkraft substanziell Raum – so ist das Diktat der Rechtsprechung – in solchen Planungen zu verschaffen, ist aber nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung die zu leistende Aufgabe bei einer Windkraftplanung. Wenn dieses Ziel verfehlt wird, droht eine Planung in Gänze von Gerichten verworfen zu werden. Dann haben wir nicht nur nichts, sondern mit Zitronen gehandelt, denn wenn eine Raumordnung hinsichtlich der darin vorgenommenen Windeignungsgebietsplanung verworfen wird, greift schlicht das Baugesetzbuch des Bundes. Das erlaubt – sofern und solange keine Regionalplanung vorliegt, die für einige Gebiete ausdrücklich deren Eignung als Windeignungsgebiet vorsieht und dann umgekehrt für alle anderen Bereiche des Planungsgebietes die Nutzung für Windkraftanlagen ausschließt –, dann erlaubt das Baugesetzbuch des Bundes, dass überall im sogenannten Außenbereich Windkraftanlagen errichtet werden dürfen, wenn nicht im Einzelfall ein ausdrückliches Verbotsgesetz, zum Beispiel Umweltrecht, entgegensteht. Dann droht uns wirklich ein „Überall“.
Die Landesregierung hat sich hier über die vergangenen Jahre immer konsequent anders entschieden. Wir wollen Windkraft klar Raum in unserem Land geben, aber eben nicht überall, sondern sehr geordnet durch unsere Regionalplanungen, nur dort, wo es die Planungsverbände als kommunale Zusammenschlüsse nach eingehender Beratung für richtig halten. Diese strukturierende und klar kontrollierende Vorgehensweise dürfen wir nicht gefährden.
Ich wünsche unserer weiteren Diskussion den Blick für diese Chancen. Aber auch für die Notwendigkeiten unserer Windkraftplanungsprozesse wünsche ich eine erfolgreiche, spannende Diskussion. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Der guten Ordnung halber muss ich an der Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass Zwischenfragen an den Redner oder an die Rednerin nur zulässig sind während der Aussprache, nicht bei der Einbringung. Ich bitte, das zukünftig zu berücksichtigen.
Herr Minister, das mit dem Murmeltier, das finde ich, ehrlich gesagt, langsam nicht mehr lustig. Gerade bei diesem Thema halte ich es nämlich zunehmend auch noch für gefährlich, wenn man mal davon absieht, was die Intention für diesen Antrag war, die ich genauso sehe wie Sie, nämlich die Energiewende insgesamt zu torpedieren,
aber das Ergebnis, wenn das denn tatsächlich so beschlossen würde, wäre ja nicht ein kontrollierter Ausbau, sondern ein unkontrollierter Ausbau,
Ich versuche, das dann noch zu erklären, wobei ich mir nicht mehr sicher bin, ob das wirklich was nützt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch ich und meine Fraktion sind schon häufig gefragt worden, wo für uns denn die rote Linie beim Ausbau der Windenergie sei. Für meine Fraktion ist klar, dass die rote Linie überschritten ist, wenn es Windenergieanlagen nur noch nach den Vorgaben des Bundesbaugesetzes oder des Bundes-Immissionsschutzgesetzes geben sollte. Dann heißt das nämlich: Tschüs, 1.000-MeterAbstand zur Wohnbebauung, ade, Umzingelungsvermeidung, ade, 2,5-Kilometer-Abstand zwischen den Windparks,
ade zu allem, was die einzelnen Regionalen Planungsverbände für spezifische Regelungen aufgestellt haben.
Wenn der Landtag dem AfD-Antrag heute zustimmen würde, dann wären sämtliche bisherigen Planungen zunichtegemacht. Das hat zur Folge, dass dann alles wieder auf Los muss und von vorne starten muss. Bis dahin, also bis wir dann wieder eine verfestigte Planungsgrundlage hätten, wären die Investoren sozusagen aufgefordert, sofort Anträge zu stellen. Das würden sie natürlich auch tun, da überall im Land ein Windrad aufgestellt werden kann, wo es nach BundesImmissionsschutzgesetz möglich ist. Und die Hürden, die sind im Vergleich zu den Einschränkungen durch die Regionalplanung sehr niedrig.
Die AfD redet mit Ihrem Antrag einem tatsächlich ungezügelten und planlosen Ausbau der Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern das Wort. Das ist die Situation, meine Damen und Herren. Das wollen wir natürlich nicht. Wir standen und stehen hinter dem System der Regionalplanung und der Ausweisung von Eignungsgebieten. Die AfD versucht, den Menschen, die gegen einen Ausbau der Windenergie sind, weiszumachen, dass sie eine Lösung hätten. Die Menschen sind aufgrund der vergangenen Gerichtsurteile und der teilweisen Aufhebung der Regionalpläne ohnehin schon ziemlich verunsichert. Aber Sie, meine Dame und meine Herren der AfDFraktion, Sie führen sie hinters Licht, denn Ihre vermeintlich einfache Lösung in Form dieses Antrages ist in Wahrheit keine.
Entweder tun Sie das wohl wissend, dass diese Lösung zu dem führt, was ich beschrieben habe, nämlich dem ungezügelten Ausbau der Windenergie – dann ist das schändlich gegenüber denen, die darauf hereinfallen –, oder Sie präsentieren die Lösung, weil Sie es nicht besser wissen. Dann kann ich nur empfehlen, sich noch mal schlauzumachen. Das sollte man eigentlich überhaupt tun, bevor man einen solchen Antrag stellt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Antrag der Fraktion der AfD zum Thema „Einheitliche Abstandsregelung zwischen Windeignungsgebieten in MecklenburgVorpommern“ lehnen wir ab und ich komme auch gleich zu den Gründen.
Der Minister hat es ausgeführt, „das Murmeltier des Monats“, ich kann es nicht besser formulieren. Ich muss ehrlich zugeben, als ich damals gesagt habe, ich würde gerne Energiepolitik machen, wusste ich gar nicht, worauf ich mich einlasse. Ich bin davon ausgegangen, dass wir uns intensiv mit neuen, alternativen Technologien beschäftigen, mit der Übertragung und Speicherung. Aber ich vermute, zu einer ernsthaften Debatte sind Sie hier nicht bereit. Wie wollen wir die Energieversorgung der Zukunft bei knapper und teurer werdenden Ressourcen sicher und zuverlässig gestalten? Ich kann
Der hier vorliegende Antrag fordert die Landesregierung auf, Leitlinien für Mecklenburg-Vorpommern zu erlassen, die den Mindestabstand von fünf Kilometern zwischen Windeignungsgebieten vorschreiben. Das Gesetz über die Raumordnung und Landesplanung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sieht in Paragraf 8 Absatz 2 vor, dass die Regionalen Planungsverbände insbesondere für die Ausweisung von Windeignungsgebieten zuständig sind. Gemäß Paragraf 9 Absatz 2 des Landesplanungsgesetzes kann das Land als oberste Planungsbehörde Richtlinien – wohlgemerkt keine Leitlinien – zur Ausgestaltung der Regionalen Raumentwicklungspläne erlassen. Der AfD-Antrag hätte sich damit bereits formal erledigt, da Leitlinien in der Landesraumplanung nicht vorgesehen sind. Und ja, bei einer Fraktion mit derart viel juristischem Sachverstand in ihren Reihen darf man darauf pochen, dass Anträge auch fachlich korrekt sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Raumentwicklungspläne sind ein wichtiges Instrument der Raumordnung. Als solche müssen sie die Entwicklung von Windenergienutzung in den hierfür vorgesehenen Räumen grundsätzlich ermöglichen. Die bisherigen juristischen Probleme im Land waren meist dergestalt, dass gerichtlich festgestellt wurde, dass die bestehenden Pläne die Entwicklung von Windkraftnutzung zu stark einschränken und daher hinfällig sind. Grundsätzlich ist Windenergie im ländlichen Raum nämlich privilegiert zu unterstützen. Das ist Bundesrecht, wie es ausgeführt wurde. Das ist in allen Bundesländern gleich.
Das Ziel, bis zu 2 Prozent der Landesfläche für Windeignungsgebiete auszuweisen, ist insofern realistisch. Ohne diese Ausweisung von Windeignungsgebieten durch die Raumentwicklungspläne wäre Windkraftnutzung auf rund 20 Prozent der Landesfläche in Mecklenburg-Vorpommern möglich. Nimmt man jetzt die AfD-Forderung, die Mindestabstände zwischen Windeignungsgebieten auf fünf Kilometer landesweit festzusetzen, so würden wir die Möglichkeit zur Entwicklung der Windenergie in MecklenburgVorpommern massiv einschränken. Der Effekt wäre am Ende mit großer Wahrscheinlichkeit, dass wir dann deutlich mehr Windkraftanlagen im Land bekommen und nicht weniger. Die von der AfD avisierte massive Einschränkung der Entwicklungsmöglichkeiten der Windkraftnutzung würde nämlich mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass die Regionalen Raumentwicklungspläne mindestens im Hinblick auf die ausgewiesenen Windeignungsgebiete beim nächsten Klageverfahren für nichtig erklärt würden. Dann aber, wenn der Regionale Raumentwicklungsplan nichtig ist, wären gut 20 Prozent der Landesfläche grundsätzlich zur Errichtung von Windkraftanlagen geeignet.
Die Landesregierung hat also eine Zielstellung von bis zu 2 Prozent. Der AfD ist das zu viel, darum stellen sie einen Antrag, an dessen Ende wir dann mit hoher Wahrscheinlichkeit bei 20 Prozent landen. Das nenne ich wirklich eine alternative Politik! Sinnvoll ist es hingegen nicht. Im Interesse der Menschen in unserem Bundesland werden wir Ihren Antrag daher ablehnen. – Ich danke vielmals für Ihre Aufmerksamkeit.