Protocol of the Session on May 17, 2017

Von daher, glaube ich, sind diese fünf Monate auch gut. Es ist ja auch für Sie ein guter Zeitraum, Herr Holm, denn ich glaube, Sie sind in vier Monaten hier schon weg. Von daher sollte es für Sie eigentlich auch gut sein, wenn es so kurze Zeiträume an der Stelle gibt.

(Thomas Krüger, SPD: Na, ob die in den Bundestag einziehen, wissen wir noch nicht.)

Ja gut, das steht seit den letzten Wochen auch ein bisschen in den Sternen, aber schauen wir mal.

Zu dem Vorwurf, dass die Zahlen willkürlich sind, die wir hier genannt haben, stelle ich mal die Frage an Herrn Manthei zurück: Was ist denn an den 40.000 bei Ihnen nicht willkürlich?

(Vincent Kokert, CDU: Wissenschaftlich erwiesen.)

Das ist doch auch völlig willkürlich. Sie nehmen das alte Wahlergebnis jetzt, die Zahl der Wahlberechtigten und die Zahl der Wahlbeteiligung und machen daraus dann die fünf Prozent. Das kann ich jedes Mal verändern. Also die 40.000 sind doch auch völlig an den Haaren,

(Zuruf von Dr. Matthias Manthei, AfD)

völlig an den Haaren herbeigezogen. Die können sich jedes Mal wieder ändern. Von daher geht dieser Vorwurf, dass das willkürlich ist, was wir vor einem Jahr gemeinsam mit der Opposition, mit LINKEN und damals noch den GRÜNEN, beschlossen haben, natürlich völlig ins Leere.

(Vincent Kokert, CDU: Das war ein Kompromiss mit den fünf Monaten, ganz einfach.)

Wenn man sich mal anschaut, wie es in anderen Bundesländern ist – 100.000 Wahlberechtigte entsprechen 7,5 Prozent der Wähler –: In Bayern sind es 10 Prozent, die notwendig sind, in Hessen 20 Prozent, im Saarland 7 Prozent. Also da bewegen wir uns, glaube ich, hier im Land in einem guten Mittelfeld.

Ich glaube auch, dass es ganz wichtig ist, viele Diskussionen im Nachgang zu verfolgen, denn wenn man sich zum Beispiel mit Leuten in Großbritannien unterhält, sieht man, dass diese etwas schockiert sind über das Ergebnis vom Brexit. Es ist dann häufig so, dass eine Mehrheit, die vielleicht nicht interessiert ist, die sich nicht so richtig bewegt, am Ende von einer Minderheit überstimmt wird. Ich glaube, das kann es auch nicht sein. Deswegen, denke ich, ist das System hier vernünftig, so, wie wir es in Deutschland haben als eine repräsentative Demokratie.

Herr Ehlers, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Herrn Professor Dr. Weber?

Mit dem größten Vergnügen.

Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Ehlers.

Sie appellieren immer wieder an das, was guter Brauch hier im Parlament ist. Guter Brauch ist, dass Gesetzentwürfe in die Ausschüsse verwiesen werden. Wir wollen darüber reden, wir haben ein Angebot gemacht mit unserem Antrag.

(Torsten Renz, CDU: Dann muss der Inhalt aber auch stimmen.)

Und wenn Sie das jetzt nicht einhalten, dann erklären Sie doch mal, warum Ihre guten Bräuche im Landtag für alle gelten sollen, nur gegenüber der AfD werden sie nie angewandt. Da warte ich wirklich auf eine Antwort.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Jochen Schulte, SPD)

Herr Ehlers, bevor Sie antworten, gestatten Sie mir eine Anmerkung. Kurze, prägnante Zwischenfragen – ich habe das jetzt großzügig noch unter „kurz und prägnant“ subsumiert,

(Vincent Kokert, CDU: Aber sehr großzügig.)

darüber kann man aber auch streiten.

Also ich habe jetzt noch keine Frage gefunden, Herr Weber. Mir war auch nicht bekannt, dass es eine Pflicht gibt oder einen guten Brauch, alle Anträge zu überweisen.

(Jochen Schulte, SPD: Es gibt auch keinen parlamentarischen Brauch.)

Wir haben im letzten Jahr die Verfassung geändert. Ich habe gesagt, die Verfassung ist ein hohes Gut. Die wird von uns hier nicht jedes Jahr geändert. Von daher gibt es kein Bestreben, die Verfassung zu ändern.

Zu Ihrer Tätigkeit im Ausschuss habe ich beim vorherigen Tagesordnungspunkt was gesagt. Da sind Sie sonst ja nicht so sehr engagiert.

(Vincent Kokert, CDU: Wie war das noch mal mit dem Ausschuss? – Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

Danke schön.

Also von daher gibt es keinen Grund, diese Debatte weiterzuführen, und dabei bleibe ich.

Wir haben beim letzten Mal – und das muss man auch den LINKEN und den GRÜNEN zugutehalten, der Fraktionsvorsitzende Vincent Kokert wird es bestätigen – das Thema sehr intensiv diskutiert. Und wenn es da wirklich Interesse gibt, etwas zu machen, dann, finde ich, ist das der richtige Weg, es im Vorfeld zu besprechen und auszuloten, und nicht hier diesen Klamauk zu machen. Wie gesagt, die unterschwelligen Vorwürfe sind natürlich völliger Quatsch, denn der Bürgerwille ist hier abgebildet durch das Parlament und auch die repräsentative Demokratie gibt neuen Kräften die Chance, sich einzubringen. Da ist ja Ihre Partei das beste Beispiel. Die GRÜNEN waren es in den 80-ern, die LINKEN oder PDS damals in den 90-ern.

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Von daher ist es nicht so, dass das Parteiensystem und die demokratische Demokratie irgendein starres Korsett ist, was völlig unflexibel ist. Auch die Wahlergebnisse zeigen ja, dass es Bewegung gibt.

Deswegen, glaube ich, gibt es auch keinen Grund, jetzt hier willkürlich die Verfassung zu ändern. Ich meine, wir haben im letzten Jahr gemeinsam eine gute Lösung gefunden. Die Gerichtsreform, das Volksbegehren ist ja sogar noch unter der alten Regelung zustande gekommen. Also von daher warten wir es doch erst mal ab. Wir werden es auf jeden Fall ablehnen, die Verfassung in diesem Jahr schon wieder anzufassen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Bernhardt.

(Thomas Krüger, SPD: Jacqueline macht heute alles.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD fordert mehr Demokratie, indem die Quoren für das Volksbegehren von 100.000 auf 40.000 Unterstützer abgesenkt und das Quorum für den Volksentscheid ganz aufgehoben wird. Auch die Fraktion DIE LINKE ist für mehr Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Nicht von ungefähr unterstützen wir deshalb auch wöchentlich mit Infoständen die beiden aktuell laufenden Volksinitiativen gegen die Kinder- und Jugendarmut zum einen sowie für eine kostenfreie Schülerbeförderung für alle Schüler von der 1. bis zur 13. Klasse und für die Berufsschüler. Und wenn Sie Ihren selbst gesetzten Anspruch, Demokratie mit Leben zu füllen, ernst nehmen würden, meine Herren und meine Dame von der AfD, könnte ich Sie vielleicht auch mal auf der Straße sehen. Das tue ich leider nicht. So weit fallen dann Anspruch und Wirklichkeit auseinander.

Was wir bei dem Unterschriftensammeln tatsächlich immer wieder erleben, ist, dass die Menschen meinen, es passiert doch sowieso nichts. Na ja, da haben sie recht, wenn wir in die vergangene Legislaturperiode schauen, wo jegliche Initiativen und Begehren von SPD und CDU hier im Landtag abgelehnt wurden. Insofern nützen aus unserer Sicht die niedrigsten Quoren bis zum Volksentscheid nichts, wenn nicht der Bürgerwille auch im Landtag entsprechend ernst genommen wird und wir diesem hier auch mal ernsthaft nachgehen würden.

(Thomas Krüger, SPD: Das haben die Bürger dann ja auch quotiert bei der Landtagswahl.)

Aber immerhin, im Koalitionsvertrag bekennen SPD und CDU sich zu Elementen der direkten Demokratie. Jetzt müssen beide Koalitionäre nur noch den Praxistest bestehen und die infolge der gesenkten Quoren zustande gekommenen Volksinitiativen hier auch im Landtag Mecklenburg-Vorpommern ernster nehmen, damit, wenn man Unterschriften sammelt, eben nicht dieser Ausspruch kommt, es werde sowieso nichts passieren. Es kommt auch darauf an, wie wir politisch Verantwortlichen mit den Begehren der Bürger umgehen.

Sehr geehrte Damen und Herren, nun zurück zum Gesetzentwurf. Das Thema der Quorensenkung bei Volksbegehren und Volksentscheiden beschäftigt uns in jeder Legislaturperiode, das wurde schon mehrfach ausgeführt. Da kann ich Ihnen von der AfD sagen: Sie erfinden das Rad nicht neu, wenn Sie einen entsprechenden Gesetzentwurf einbringen. In der 5. Legislaturperiode hat bereits die Fraktion DIE LINKE einen Gesetzentwurf eingebracht, der vorsah, die Quoren von Volksbegehren von 120.000 auf 70.000 und für Volksentscheide von einem Drittel auf ein Viertel abzusenken. Damals wurde der Gesetzentwurf zwar abgelehnt, aber in der letzten Legislatur konnten wir, das wurde schon mehrfach erwähnt, einen Kompromiss zwischen SPD und CDU und den GRÜNEN schaffen von 100.000 Stimmen für Volksbegehren und ein 25-prozentiges Zustimmungsquorum für Volksentscheide. Natürlich hätte sich da meine Fraktion mehr gewünscht, aber es war eben ein Kompromiss.

Die Position meiner Fraktion ist, dass die parlamentarische und die direkte Demokratie grundsätzlich gleichberechtigt nebeneinanderstehen, so, wie es auch in unserer Landesverfassung steht, wonach alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt wird. Diese Position haben wir in der Vergangenheit vertreten und wir tun es auch heute noch.

Was beiden Formen, der parlamentarischen und der direkten Demokratie, jedoch gemeinsam ist, ist, dass sie – das wichtigste aus unserer Sicht – ein Mehrheits- oder Konsensprinzip verwirklichen müssen, das heißt, die gefundene Entscheidung muss immer noch die Entscheidung des Volkes sein. Deshalb gibt es in beiden Demokratieformen gewisse Quoren. Die Frage ist nun je nach Fraktion, wie hoch diese liegen.

In der parlamentarischen Demokratie gibt es beispielsweise eine fünfprozentige Sperrklausel für Parteien, um überhaupt in den Landtag einzuziehen. Im Landtag selbst braucht es dann mindestens vier Abgeordnete, um einen Gesetzentwurf einzubringen. Fünf Prozent scheinen ein guter Wert zu sein. Für die direkte Demokratie stellt sich dann die Frage: Fünf Prozent wovon?

In Ihrem Gesetzentwurf fordern Sie die Absenkung des Quorums für Volksbegehren auf 40.000 Unterschriften. Sie begründen das – auch das hatten wir bereits gehört – mit fünf Prozent der Wähler bei der letzten Landtagswahl, die daran teilgenommen haben. Maßstab für den in der Verfassung festgeschriebenen Wert kann natürlich nicht sein, wer am Tag X wählen gehen wollte oder konnte, sondern wer die Möglichkeit hatte, wählen zu gehen. Ansonsten entscheiden Nichtwähler darüber, wie hoch das Quorum beim nächsten Volksbegehren ist, und das kann so nicht richtig sein. Die vier Abgeordneten, die ich gerade als Beispiel in der parlamentarischen Demokratie angebracht hatte, die nötig sind, um einen Gesetzentwurf aus der Mitte des Landtages einzubringen, errechnen sich schließlich auch aus der Gesamtzahl der Abgeordneten und nicht nach der Anzahl derer, die zu einem bestimmten Zeitpunkt gerade im Plenarsaal sitzen.

Damit ist auch für ein Volksbegehren der einzige Maßstab die wahlberechtigte Bevölkerung zu einem bestimmten Zeitpunkt. Bei der letzten Landtagswahl waren das hierzulande 1,3 Millionen Menschen. Hiervon fünf Prozent wären dann 65.000, wo sie dann in dem Bereich liegen, den wir bereits in der 5. Legislaturperiode, wie gesagt, gemeinsam gefordert haben.

Erst in der letzten Legislatur hatten wir eine umfangreiche Anhörung.

(Der Abgeordnete Dr. Ralph Weber bittet um das Wort für eine Anfrage.)

Frau Bernhardt, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein, gestatte ich nicht.