Protocol of the Session on December 10, 2020

Ich hatte vorhin zwei Zahlen genannt, und zwar 2016 gab es 7,86 Prozent barrierefreie Wahllokale, drei Jahre später waren es 8,69. Das ist ein Delta von 0,83 Prozent in drei Jahren, macht knapp 0,28 Prozent pro Jahr. Wenn wir so weitermachen wie jetzt, nämlich das laufen lassen oder, besser gesagt, gar nichts machen, brauchen wir 326 Jahre, bis wir barrierefreie Wahllokale haben.

(Zurufe von Jens-Holger Schneider, AfD, und Holger Arppe, fraktionslos)

Ja, und wenn man das jetzt Revue passieren lässt gedanklich, merkt man, wie absurd das ist. Die Rechnung zeigt auf, das ist völlig absurd. Und das, muss ich mal sagen, das kann nicht unser Anspruch sein

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Nee!)

zu sagen, wir nehmen das so hin, wenn wir einerseits Worte wie „Teilhabe sichern“, „Demokratie stärken“, „inklusive Gesellschaft in der Bildung“, wir halten das hoch und an anderer Stelle dann nicht. Und dafür gibt es auch Beispiele. Frau Friemann-Jennert hat ja die Argumente der CDU vorgetragen, und damit will ich dann schließen, also da muss man aber konsistent bleiben.

Herr Reinhardt, der sitzt ja in der gleichen Reihe,

(Marc Reinhardt, CDU: Ja.)

hat gerade zu Protokoll gegeben, weil er von den Medien gefragt wurde, wie ist denn das jetzt eigentlich in CoronaZeiten mit der Ausübung des Wahlrechts, Sie erinnern, in der „Schweriner Volkszeitung“ und im „Nordkurier“ sind Sie zitiert worden am 7. Dezember mit den Worten – und ich finde es sehr vernünftig, was Sie gesagt haben –: „‚Wahlen sind Kernbestandteil der Demokratie‘... Die gesetzlich vorgeschriebenen Regularien müssten mit Blick auf Chancengleichheit eingehalten werden …“ Punkt und Zitatende.

(Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Jawoll!)

Finde ich wunderbar, da muss man aber sich auch treu bleiben, auch an dieser Stelle. Das erwarten wir von Ihnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5596. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5596 mit den Stimmen …

(Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Heiterkeit bei Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Auszählen!)

Meine Herren, wir sind in der Abstimmung! Ich habe das Ergebnis noch nicht bekannt gegeben, das heißt, wir sind noch in der Abstimmung.

Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5596 mit den Stimmen der Fraktion, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und eines Abgeordneten aus der AfD-Fraktion und Stimmenthaltung der fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Ablehnung abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 35: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Kindertagespflegepersonen leistungsgerecht vergüten – flexible und bedarfsgerechte Arbeitsbedingungen ermöglichen, Drucksache 7/5589.

Antrag der Fraktion der AfD Kindertagespflegepersonen leistungsgerecht vergüten – flexible und bedarfsgerechte Arbeitsbedingungen ermöglichen – Drucksache 7/5589 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr de Jesus Fernandes.

(Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! „Kindertagespflegepersonen leistungsgerecht vergüten – flexible und bedarfsgerechte Arbeitsbedingungen ermöglichen“, das ist unser Antrag, über den wir jetzt hier sprechen werden. Die beruflichen Rahmenbedingungen für Kindertagespflegepersonen sind so schlecht, dass viele ihre Tätigkeit aufgeben, meine Damen und Herren, weil sie davon ihre Existenz nicht bestreiten können. Die viel bekundete Wertschätzung der Arbeit der Kindertagespflegepersonen ist ein reines Lippenbekenntnis. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es immer noch einen Mangel an Betreuungsplätzen in der frühkindlichen Bildung, und der Fachkräftemangel wird auch weiterhin ein Thema sein. Und gerade hier wir mit dem ländlichen Raum müssen quasi die Kindertagespflegepersonen dann auch als Chance für den ländlichen Raum verstehen, weil man das mit Kindertagesstätten flächendeckend gar nicht abdecken kann.

Seit 2010 bis heute ist die Anzahl der Kindertagespflegepersonen um 35 Prozent zurückgegangen. 2010 waren es noch 1.511. Im Jahre 2019 waren es nur noch 990. Das ist alarmierend, meine Damen und Herren. Kindertagespflegepersonen bieten eine qualitativ gleichwertige Betreuung an wie Kitas für Kinder im Alter bis zu sechs Jahren. Viele Eltern sind auf die Betreuung durch diese Personen angewiesen, da diese Zeitfenster für die Betreuung in den frühen Morgenstunden oder eben auch in den späten Nachmittagsstunden abdecken, die Kitas so nicht anbieten.

Unser Antrag will die Rahmenbedingungen für Kindertagespflegepersonen so verändern, dass Kindertagespflegepersonen davon existieren können und weiterhin motiviert sind, beruflich in der Kinderbetreuung zu verbleiben.

Aus der Anhörung zum Thema Kindertagespflegepersonen vom 16.09. dieses Jahres wurde von den Experten dargelegt, dass in Mecklenburg-Vorpommern die Zahl von Kindertagespflegestellen zurückgeht, weil Kindertagespflegepersonen altersbedingt aufhören oder weil das Berufsbild zunehmend unattraktiv ist. Außerdem ist der Rechtsbegriff der angemessenen Vergütung Auslegung, und diese blieb bisher den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe vorbehalten.

Kindertagespflegepersonen haben jedoch bei ihrer Zulassung ihre persönliche Eignung und Sachkompetenz nachgewiesen. Dazu haben sie einen obligatorischen 300-stündigen Kurs absolviert. Die Qualifikation von Kindertagespflegepersonen ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Im Ergebnis nehmen die Kindertagespflegepersonen gleiche pädagogische Aufgaben wahr, wie sie von Erziehern in Kitas erbracht werden. Auch ist zu berücksichtigen, dass auch ausgebildete pädagogische Kräfte als Kindertagespflegepersonen arbeiten. Die beruflichen Erfahrungen müssen sich bei der Vergütung in der Spannbreite von S4 bis S8 des TVöD-SuE widerspiegeln. Zudem müssen sie sich zusätzlich um mehr organisatorische planerische Aufgaben kümmern, als dies in Kitas der Fall ist, da dies dort meistens der Kitaleitung obliegt. Darum sollte es nicht im Ermessensspielraum der Träger liegen, welche Vergütung gewährt wird, sondern landeseinheitlich geklärt werden.

Paragraf 23 Absatz 2a SGB VIII benennt durchaus die Option, dass Landesrecht hierzu bestimmen kann. Eine Vergütung analog zum TVöD erscheint sinnvoll, weil hier die Regel gilt, dass zwei Personen gleich zu bezahlen sind, wenn sie die gleiche Tätigkeit ausüben.

In Mecklenburg-Vorpommern ist es derzeit Praxis, dass Kindertagespflegepersonen am untersten Limit bezahlt werden, wie Hilfskräfte oder Berufsanfänger, und davon ihren Lebensunterhalt eben kaum bestreiten können. Deshalb fordern wir mit unserem Antrag, die Bezahlung sollte nach dem neuen Modell dann auch nicht länger an der Zahl der betreuten Kinder, sondern an einer definierten Leistungsstunde orientiert werden. Dies ermöglicht eine Existenzsicherung auch für den Fall, dass die Obergrenze von fünf gleichzeitig anwesenden Kindern eben nicht erreicht wird. Die Folge aus dieser Forderung wäre allerdings nach dem Konnexitätsprinzip, dass zusätzliche Kosten vom Land übernommen werden.

In Anbetracht dessen, dass es immer weniger Kindertagespflegepersonen gibt und Eltern dringend flexiblere Betreuungszeiten brauchen, steht das Land in der Verpflichtung, attraktive Rahmenbedingungen hierfür zu schaffen. Die Pauschalisierung von Sachkosten geht auf diverse Situationen bei der Kindertagespflegeperson nicht ein. Etliche Gerichtsurteile weisen darauf hin, dass in Mecklenburg-Vorpommern gezahlte Sachkostenpauschalen nicht ausreichen, und Experten fordern eine ProKind-Sachkostenpauschale von circa 300 Euro pro Kind und Monat. Und was wird in Mecklenburg-Vorpommern bezahlt? Im Durchschnitt 100 Euro.

Da sollte bitte mal einer erklären, warum man davon oder wie man davon anteilig Miete, Strom, Heizung, Mobiliar, Spielgeräte, Material für die Kinder, Hygieneartikel, Versicherung und Rücklagen für die Renovierung bestreiten soll, meine Damen und Herren! Das ist unmöglich! Deshalb werden wir von der AfD auch weg von der Pauschale hin zu einer Kostenerstattung nach Beleg gehen wollen. Tagespflegestellen und Kindertageseinrichtungen unterscheiden sich nach Größe und Struktur erheblich. Aufwendungen in einer Tagespflegestelle sind allein dadurch schon höher, da sie nur von bis zu fünf Kindern gleichzeitig genutzt werden. Es ist sachgerecht, die tatsächlichen Kosten nach Belegen zu erstatten.

Kindertagespflegepersonen haben einen wichtigen und verantwortungsvollen und kräftezehrenden Beruf, meine Damen und Herren, und dafür braucht es definitiv mehr Wertschätzung. Und deswegen liegt hier heute unser Antrag für Sie abstimmungsbereit, damit Sie den Missstand in der Kindertagespflege ändern können, bereit, und wir bitten hier um große Zustimmung, damit wir diesen Mangel endlich abstellen können. – Vielen Dank, meine Damen und Herren!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung und in Vertretung der Ministerin für Soziales, Integration und

Gleichstellung der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Bitte schön, Herr Pegel!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In Vertretung der Kollegin Stefanie Drese nehme ich gern Stellung zum vorliegenden Antrag.

Wir sind uns sicherlich alle einig, an der Stelle habe ich keine Bedenken, dass Kindertagespflegepersonen eine verantwortungsvolle und bedeutsame Tätigkeit ausüben. Mit dieser Aussage, sagt mir die Kollegin, ist dem Beschlussvorschlag zu I.1 Ihres Antrages gern zuzustimmen.

Die Kindertagespflege ist insbesondere in einem Flächenbundesland wie Mecklenburg-Vorpommern bedeutsam. Die Kindertagespflege bietet sowohl für die Förderung als auch die Betreuung der meist jüngeren Kinder Vorteile, insbesondere, weil eine durchgängig identische persönliche Bezugsperson für das Kind da ist. Aber auch Eltern, das wissen wir, schätzen die Kindertagespflege, weil eben keine größere Einrichtung dahinter steht in der Erziehungspartnerschaft. Deshalb ist es ein wichtiges Anliegen des Landes, die Kindertagespflege gleichberechtigt neben den Einrichtungen der Kindertagesförderung zu stärken. Und genau das hat die Landesregierung in den vergangenen Jahren getan und wird es auch künftig tun. Ich möchte in diesem Zusammenhang nur zwei Fakten betonen:

Erstens. Laut Bundesverband für Kindertagespflege ist Mecklenburg-Vorpommern bundesweit vorbildlich bei der Unterstützung von Tagesmüttern und Tagesvätern. So hilft Mecklenburg-Vorpommern als erstes Bundesland überhaupt den zuständigen Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte bei der Einführung von flächendeckenden Vertretungsmodellen und ermöglicht den Tagespflegepersonen die Qualifizierung nach dem QHB, dem kompetenzorientierten Qualitätshandbuch. Die Steigerung der Qualifikation der Tagespflegepersonen wird ja auch im Antrag ausdrücklich positiv hervorgehoben. Die Kosten dafür hat im Übrigen das Land im Sinne von Konnexität übernommen.

Zweiter wesentlicher Punkt, das Land macht bei so einer Förderung keinen Unterschied, ob es sich um ein Kitakind oder um ein Kind handelt, das eine Tagespflege besucht. An den Kosten der Kindertagesförderung beteiligt sich das Land immer gleichmäßig mit den im Gesetz vorgesehenen 54,5 Prozent.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist wünschenswert, dass die Arbeit der Kindertagespflegepersonen leistungsgerecht vergütet wird. Über die Höhe der laufenden Geldleistungen bestimmen allerdings die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfen. Da besteht – da ist die Kollegin gern mit Ihnen einig –, hier und da ist sicherlich oftmals, sagt sie mir, noch Luft nach oben. Das kostet Geld in den Landkreisen und kreisfreien Städten

(allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin)

sowie übrigens auch in den Städten und Gemeinden, dann übrigens auch in Vorpommern-Greifswald. Eine gute Kindertagesförderung ist eben nicht zum Nulltarif zu haben!

Eine auskömmliche Finanzierung der Kindertagesförderung ist eine gemeinsame sozialpolitische Aufgabe von Landesregierung, Landkreisen und kreisfreien Städten und natürlich den Gemeinden und Städten, die in partnerschaftlicher Zusammenarbeit bewältigt werden muss. Das sage ich für die Ministerkollegin ganz explizit auch mit Blick auf die Entscheidung des Kreistages VorpommernGreifswald am vergangenen Montag.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Behauptung, Kindertagespflegepersonen würden derzeit nicht existenzsichernd vergütet, so Ihr Vortrag in I.1, lässt sich auch nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern in dem Verfahren einzelner, genau genommen von zwei Kindertagespflegepersonen gegen die kommunale Vergütungsstruktur der Landeshauptstadt Schwerin nicht pauschal bestätigen. Sie kann auch nicht auf sämtliche örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Land übertragen werden.

Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat entschieden, dass die Satzung, mit der die laufende Geldleistung der Kindertagespflegepersonen festgelegt wurde, nicht durch die Stadtvertretung in Schwerin, sondern „nur“ durch den hiesigen Jugendhilfeausschuss hätte beschlossen werden dürfen. Das Oberverwaltungsgericht hat betont, dass die laufende Geldleistung der Kindertagespflegepersonen nach Paragraf 23 SGB VIII hinter einer Vollvergütung zur Sicherung des Lebensunterhaltes zurückbleiben darf. Insoweit muss der Blick vor allem auf die Anzahl der betreuten Kinder gerichtet werden. Das erschließt sich auch ohne vertiefte Rechtskenntnisse, weil es einen Unterschied machen muss, ob eine Kindertagespflegeperson zwei oder fünf Kinder und natürlich auch in welchem zeitlichen Umfang sie die Kinder betreut.

So ist eine laufende Geldleistung in Höhe von beispielsweise 3.281 Euro, so nach der Satzung der Landeshauptstadt Schwerin, bei einer Betreuung von fünf Kindern, zusätzlichen Erstattungen, nachgewiesener Aufwendung für diverse Versicherungen sowie Verpflegungspauschalen von bis zu 4,20 Euro pro Kind pro Tag durchaus existenzsichernd. Hinzu kommen teilweise kostenfreie Fort- und Weiterbildung und die Bereitstellung von Vertretung im Krankheitsfall.

Aber noch mal ganz deutlich: Natürlich ist es wichtig, dass Kindertagespflegepersonen leistungsgerecht vergütet werden! Und gerade deshalb ist es richtig, dass die Jugendhilfeausschüsse der Landkreise und der kreisfreien Städte bei der Bemessung des Beitrags zur Anerkennung der Förderleistung nach Paragraf 23 Absatz 2 Nummer 2 SGB VIII und bei der Bemessung der angemessenen Sachkosten nach Paragraf 23 Absatz 2 Nummer 1 SGB VIII einen Beurteilungsspielraum haben. Diesen Beurteilungsspielraum soll die kommunale Ebene unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten, beispielsweise Mietspiegeln, auch bestmöglich und unter Anerkennung des besonderen Wertes der Leistung der Kindertagespflegepersonen ausgestalten.

Und jede Satzungsänderung – und davon gibt es derzeit im Übrigen mehrere im Land, mit denen die Vergütung angehoben wird – ist wichtig, richtig und gut und sie kostet immer mehr Geld. Für das Land mit seinem im Gesetz ausdrücklich festgeschriebenen Anteil von immer 54,5 Prozent für die Landkreise und kreisfreien Städte

und für die Gemeinden und Städte gilt das natürlich gleichermaßen.

Sich dann über steigende Kosten zu beklagen, ist einigermaßen unglaubwürdig. Das sage ich nicht nur mit Blick auf den vorliegenden Antrag, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch die Behauptung im Antrag, die Erstattung der Sachkosten durch pauschale Bemessungssätze decke nicht die tatsächlich verauslagten Kosten, im Punkt I.1 vorgetragen, wird nicht näher begründet.