Protocol of the Session on December 9, 2020

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Lenz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte es wirklich kurz machen.

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Danke!)

Ich freue mich, dass wir mit unserem Koalitionspartner jetzt einen Punkt aus den Koalitionsverhandlungen umsetzen, den wir damals mit reingebracht haben. Herr Lerche, das waren nicht Sie als AfD. Auch wir haben davor schon lange den Landesanglerverband auf den Versammlungen besucht. Und übrigens zum Landesfischereiverband gehört auch der Landesanglerverband, ne?! Bloß mal für Sie dazu.

Und es freut mich, dass wir dieses Gesetz jetzt auf den Weg gebracht haben, diesen Gesetzentwurf, denn ich muss ganz ehrlich sagen, so richtig bin ich mit dem Gesetzentwurf noch nicht zufrieden. Ich möchte nicht, dass von vornherein alle Naturschutzgebiete, alle FFHGebiete ausgeschlossen werden. Man sollte sich jedes Gewässer angucken, wie damit umgegangen werden soll, und deshalb sage ich immer, jedes Gesetz verlässt den Landtag nicht so, wie es reingekommen ist. Ich freue mich auf die Unterhaltung, die Ausschussbesprechung und bitte, diesen Gesetzentwurf zu überweisen. – Danke!

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Dr. Weiß.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte hier mir eigentlich vorgenommen, ein kleines bisschen zu motzen, warum kommt das von der Fraktion, warum nicht vom Minister, wo es doch schon so lange als Referentenentwurf dort im Schubfach liegt, aber die Konvulsion hat ja Frau Aßmann vorhin aufgelöst und damit hat sich das Thema erledigt. Für mich ist wichtig, Hauptsache, dass etwas passiert. Es ist eigentlich völlig egal, wer es einbringt, denn es gibt genug Leute, die auf dieses Gesetz oder auf diese Veränderung des Gesetzes warten.

Die Zulassung des Befahrens oberirdischer Gewässer mit kleinen mit Elektromotoren getriebenen Wasserfahrzeugen ist ein Anliegen des Anglerverbandes seit Langem. Und der Eindruck, den wir gewonnen hatten jedes Mal, wenn wir das Thema angesprochen haben – ja, schon seit vielen Jahren –: Wir hätten mit Gummiwänden geredet. Nun wird doch endlich etwas passieren, nicht nur, weil andere Bundesländer – der Minister sprach davon – an der Stelle schon weiter sind oder vorgeprescht sind, aber bei uns gelten die Regeln eben stabil seit 1992, und es hat sich in der Tat in der Zeit seit damals technisch und technologisch vieles verändert. Und deswegen haben wir heute ganz andere Möglichkeiten und müssen nicht den Spruch von Bismarck, dass hier alles 50 Jahre später passiert, kolportieren und ins dritte Jahrtausend übernehmen.

(Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Meine Fraktion wird der Überweisung selbstverständlich zustimmen. Übrigens unsere inhaltliche Kritik werden wir dann im Zuge der Beratung des Gesetzentwurfes im Ausschuss einbringen, zum Beispiel, was die Einführung von Ausnahmetatbeständen im Bereich von Schutzgebietskulissen angeht. Sicherlich, so frage ich, wird es im Gesetzentwurf ein Anhörungsverfahren geben. Ich hoffe, dass wir das vernünftig durchführen, dass wir dann auch Varianten diskutieren können, dass es nicht nur um solche Verfahren geht, wie Frau Assmann angesprochen hat, kleine Boote mit Schiffsschrauben. Es gibt mittlerweile auch Möglichkeiten, dass man auf die Schaufelradbaggertechnologie zurückgreift und dass deswegen die Eingriffe auch in den Wasserkörper gering sind.

Alles in allem, wir überweisen das Ganze gemeinschaftlich, und ich glaube, dann werden wir doch glücklicher. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Dr. Weiß!

Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion der SPD Frau Aßmann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich danke Ihnen erst mal, dass Sie diesen Gesetzentwurf, soweit ich es verstanden habe, unterstützen.

Ich möchte vielleicht noch ein, zwei inhaltliche Dinge sagen. Es wurde angesprochen der Referentenentwurf zum Landeswassergesetz: Wenn Sie mir am Anfang zugehört hätten, Herr Lerche, dann wüssten Sie, dass es eine große Novelle war, die geplant war fürs Landeswassergesetz, und genau dafür diente dieser Referentenentwurf. Wenn Sie jetzt also sagen, warum hat man ihn nicht schon längst auf den Tisch gepackt – doch, der wurde in der Landesregierung weiträumig diskutiert in verschiedenen Runden, auf Arbeitsebene, auf Staatssekretärsebene und auch im Kabinett, und am Ende hat man sich entschieden aus verschiedenen Gründen heraus, dass es eben noch weiteren Bedarf gibt zu gucken, welche Dinge müssen vielleicht doch noch mal genauer angeguckt werden und so weiter und so fort. Wenn Sie jetzt also erwartet hätten, dass man diesen Referentenentwurf hier im Ganzen vorlegt, dann würden wir hier heute nicht stehen, weil die politische Einigkeit gibt es nicht. Und deswegen haben wir uns dazu entschieden, eben diesen kleinen Teil, über den Einigkeit herrscht, dann eben rauszunehmen, rauszulösen aus der großen Novelle und eben jetzt abzuarbeiten.

Und, Herr Dr. Weiß, Sie haben angesprochen – und das hat auch Burkhard Lenz angesprochen –, was ist eigentlich mit der Gebietskulisse, wo jetzt nach wie vor drinsteht, dass eben die Befahrbarkeit nicht gegeben ist. Ich möchte an der Stelle nur darauf hinweisen, dass es ja auch jetzt schon so ist, dass es eben über Ausnahmegenehmigungen möglich ist, bestimmte Gewässer, die jetzt nicht dem Gemeingebrauch sozusagen unterstellt sind zur Nutzung, dass eben auch diese auf Antrag befahren werden können.

(Wolfgang Waldmüller, CDU: So ist es.)

Sie können sich sicher sein, dass diese Gesetzesänderung das auch weiterhin natürlich ermöglicht.

Wir können natürlich gerne im Agrarausschuss – und Sie werden das sicherlich dann auch ansprechen – darüber diskutieren, ob man da jetzt eine weitere Öffnung macht im Sinne des Gemeingebrauchs. Sie wissen, dass wir als Fraktion damit Bauchschmerzen haben. Und deswegen haben wir uns ja auch beispielsweise nicht der Forderung der AfD angeschlossen mit dem Gesetzentwurf, die ja wollten, dass wir jetzt eine weitreichende Öffnung auch für touristische Nutzung machen. Bei uns ist es wichtig, dass wir jetzt nicht den Wasserverkehr in Gänze erhöhen, sondern dass wir sagen, okay, wir wollen eben eine sanfte Nutzung natürlich für die Einheimischen, und wir wollen natürlich auch den Anglerinnen und Anglern ermöglichen, die Gewässer zu nutzen, aber eben nicht, dass jetzt plötzlich ein Gewässer, was bisher nur sehr wenig befahren wurde, plötzlich dann touristisch stark frequentiert wird.

Sie wissen vielleicht, wenn Sie auf den Gewässern in der Saison unterwegs sind, Herr Lerche, dass es da mitunter schon ziemlich brenzlig ist. Wenn man überlegt, wie viele Fahrzeuge da tatsächlich auf dem Wasser unterwegs sind und auch wie diese Fahrzeuge teilweise sehr unbeherrscht auf den Gewässern bewegt werden, wenn ich daran denke, wie teilweise in den Schleusen es sehr brenzlig ist mitunter, dass die Hausboote und die Kanufahrer da teilweise doch arg aneinandergeraten, also das ist schon was, wo wir insgesamt, glaube ich, aufpassen müssen, dass wir unsere Gewässer nicht überfordern, sowohl was sozusagen Verkehrssicherheit angeht, aber auch was die Ökologie angeht.

Und von daher haben wir uns für diesen Weg erst mal entschieden. Und ich gehe davon aus, dass wir das diskutieren und dass wir da zu einer guten Lösung kommen. Ich danke Ihnen für Ihre Zustimmung und freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. – Herzlichen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Frau Aßmann!

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/5598 zur Beratung an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Mehr sehr geehrten Damen und Herren, während der Debatte zum Medienstaatsvertrag hat es die Situation gegeben, dass ein Abgeordneter ganz offensichtlich nicht zum Plenum gesprochen hat, sondern für eine Veröffentlichung in den sozialen Medien geredet hat. Das war sowohl seinen Worten als auch seinen Gesten zu entnehmen. Ich weise Sie alle nachdrücklich darauf hin, dass Reden, die hier im Plenum gehalten werden, für das Plenum sind. Und insofern bitte ich alle Abgeordneten, das auch zu berücksichtigen, dass entsprechend die Reden hier an die Abgeordneten zu richten sind

(Zuruf aus dem Plenum: Wer war denn das?)

und nicht an die freundliche Kamera, die dort oben hängt. – Vielen herzlichen Dank!

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU und SPD – Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes, Drucksache 7/5599.

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 7/5599 –

Das Wort zur Einbringung hat der Abgeordnete für die Fraktion der CDU Herr Ehlers.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Wahlen im kommenden Jahr werfen ihre Schatten voraus. Ich habe es in der vorangegangenen Debatte gesagt, es gibt ja zumindest auf Bundesebene Entscheidungen zum Wahltermin. Den hat der Bundespräsident heute festgelegt, und ich denke, in Mecklenburg-Vorpommern wird es dazu auch kurzfristig eine Entscheidung geben. Und bei allen Vorbereitungen, das erleben wir ja gerade auch bei Kandidatenaufstellungen, bei Nominierungsparteitagen, Listenparteitagen, bei der Vorbereitung, hier leben wir natürlich in ganz besonderen Rahmenbedingungen, in ganz besonderen Umständen. Einige Veranstaltungen – ich glaube, es betrifft alle hier im Saal anwesenden Parteien – mussten in den vergangenen Wochen abgesagt werden.

Und von daher legen wir Ihnen heute hier einen Gesetzentwurf als Koalition vor, wo wir auf die aktuelle Situation eingehen, denn eins, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat für uns immer die oberste Priorität, und das ist der Gesundheitsschutz aller Beteiligten, in erster Linie mal der Wählerinnen und Wähler, die sich sicher sein sollen, dass sie in der Pandemie auch sicher ihre Stimme abgeben können, aber natürlich auch der vielen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die wir dann am Wahltag brauchen werden. Und wie die Situation im Herbst ist, das weiß keiner, denn eine Glaskugel haben wir ja alle miteinander nicht, aber wir wollen die Möglichkeiten geben, und deswegen legen wir Ihnen heute hier diese Fünfte Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes vor, denn es gibt einen strengen Zeitplan in diesem Gesetz zur Durchführung der Wahlen. Das ist dort alles klar geregelt, und in solchen Situationen wie jetzt, in Zeiten einer Pandemie oder bei Naturkatastrophen muss es auch Möglichkeiten geben, davon abzuweichen.

Und ich kann mir vorstellen, dass es gleich schon wieder Kritik hageln wird. Das war ja schon in der Rede zu einem vorhergegangenen Tagesordnungspunkt vom Kollegen Schneider zu hören, dass jetzt hier komplett auf Briefwahl umgeschaltet werden soll, Demokratie außer Kraft gesetzt werden soll.

(Andreas Butzki, SPD: Das kennen wir von Herrn Trump.)

Da würde ich eins schon mal ganz klar sagen, und Sie werden ja morgen einen Antrag einbringen, wo drinsteht, der Landtag soll stärker beteiligt werden, das steht ja hier ganz konkret drin, dass alles mit Zustimmung des Landtages hier zu erfolgen hat: Ich glaube, das ist auch ganz, ganz wichtig, dass der Landtag feststellen soll, ob so

eine Situation feststeht, und dann auch, dass die Landesregierung dort an der Stelle auffordern soll.

Und es gibt einige Dinge, die erleichtert werden, beispielsweise bei der Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten. Da soll es also künftig auch andere Formate geben. Das Thema Unterstützungsunterschriften, da wird es Erleichterungen geben. Das hilft vor allem ja den kleineren Parteien, den Parteien, die bisher noch nicht in den Parlamenten sind. Und von daher wird es also künftig hier Aufgabe des Parlamentes sein zu entscheiden, ob diese Notlage vorliegt und ob die erforderlichen Änderungen des Gesetzes notwendig sind und ob hier gehandelt werden muss, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Der Bund hat bereits gehandelt und hat das Bundeswahlgesetz entsprechend angepasst. Und da ich davon ausgehe, dass es einen gemeinsamen Wahltermin geben wird, macht das aus meiner Sicht auch Sinn, die Bundesregelungen jetzt auch hier in das Landesrecht zu übernehmen, weil das wäre ja völlig unlogisch, wenn die Bundestagswahl und die Landtagswahl unter verschiedenen rechtlichen Voraussetzungen laufen würden. Ich glaube, das, meine sehr verehrten Damen und Herren, würde hier niemand verstehen. Und deswegen, glaube ich, ist es sinnvoll. Niemand von uns will wahrscheinlich eine komplette Briefwahl hier durchführen, weil das natürlich schon auch den Wahlkampf komplett verändert. Und ich glaube, es ist auch ein hohes Gut, das man dort am Wahltag selbst mit allen Informationen, die man auch bis zum Wahltag gesammelt hat, dann an die Urne schreitet zur Wahl.

Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir stellen ja auch jetzt schon fest, außerhalb von Corona, dass es viel mehr Menschen gibt, die Briefwahl nutzen aus verschiedensten Gründen. Die Zahlen in den letzten Jahren sind immer mehr gestiegen, was dazu führt, dass die Wahlkämpfe früher beginnen als in der bekannten Sechswochenfrist, dass man sich sehr viel Gedanken machen muss. Und ich glaube, dieser Trend wird sich eher noch verstetigen, meine sehr verehrten Damen und Herren, und von daher ist das jetzt hier nicht irgendwie ein Versuch, komplett auf Briefwahl umzuschalten, sondern es ist die Möglichkeit, hier quasi auch ein Instrument an der Hand zu haben, wenn es die Situation erfordert, im kommenden Jahr dann auch Möglichkeiten zu geben, dass eine sichere Wahl möglich ist, dass wir den Gesundheitsschutz der Wählerinnen und Wähler garantieren, der ehrenamtlichen Helfer und am Ende natürlich auch der Kandidatinnen und Kandidaten.

Von daher freue ich mich auf die Diskussion, werbe um Überweisung des Gesetzentwurfes in den Innenausschuss, beantrage das hiermit und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. – Herzlichen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Herr Ehlers!

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Landesregierung der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Herr Glawe in Vertretung des Ministers für Inneres und Europa.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Kaum ist er gewählt, schon ist er weg hier. Schön, dass du hier redest!)