Protocol of the Session on December 9, 2020

An der Abstimmung haben insgesamt 60 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 45 Abgeordnete, mit Nein stimmten 15 Abgeordnete, es enthielt sich keiner der Abgeordneten. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/5349 angenommen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

An dieser Stelle lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5643 abstimmen, der die Einfügung einer Entschließung beinhaltet. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5643 bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE und im Übrigen Ablehnung abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes, Drucksache 7/5347, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innen- und Europaausschusses, Drucksache 7/5622.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/5347 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innen- und Europaausschusses (2. Ausschuss) – Drucksache 7/5622 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat die Abgeordnete für die Fraktion der SPD Frau Tegtmeier.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes liegt uns hier ein sehr, sehr schlanker Gesetzentwurf auf dem Tisch, nur eine DIN-A4-Seite, aber für eine kleine Gruppe der Betroffenen ein außerordentlich wichtiger Gesetzentwurf.

Wie Sie alle wissen, hat Anfang letzten Jahres das Bundesverfassungsgericht eine Regelung im Bundeswahlrecht gekippt. Das war der Ausschluss, der Wahlrechtsausschluss für betreute Personen. Wir haben das hier seinerzeit zügig nachvollzogen und diese eine entsprechende Passage aus unserem Landes- und Kommunalwahlgesetz auch herausgenommen, und zwar, um diesen betroffenen Menschen schon die Möglichkeit zur Wahl bei den Kommunalwahlen 2019 einzuräumen. Wir haben seinerzeit auch schon verabredet, dass wir Assistenzregeln, die der Bundestag neu fassen wollte – gesetzeskonform –, dass wir die, wenn das so weit ist, übernehmen wollten, damit wir gleiche Verhältnisse haben, weil Wahlen nun mal oftmals auch zeitgleich stattfinden in verschiedenen Ebenen, also Europa-, Kommunalwahlen, Bundestags-, Landtagswahlen, Kommunalwahlen, sodass es nur Sinn macht, gleiche Regelungen dafür auch zu finden.

Die Regelungen sind durch den Bund auf den Weg gebracht worden. Wir vollziehen das mit diesem Gesetzentwurf nach, mussten allerdings im Innenausschuss, damit das auch wirklich wortgleich stattfindet, noch eine kleine Änderung vollziehen. Die ist auch einvernehmlich beschlossen worden. Bei Enthaltung der AfD insgesamt zu diesem Gesetz ist auch der Gesetzentwurf einvernehmlich beschlossen worden. Damit gehe ich davon aus, dass auch hier und heute dieses Gesetz eine große Mehrheit findet, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Sebastian Ehlers, CDU)

Vielen Dank, Frau Tegtmeier!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Förster.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Grunde ist dazu nicht viel zu sagen, aber der einleitende Satz von Frau Tegtmeier, es sei eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gewesen – eine ganz wichtige Entscheidung, für eine Gruppe eine außerordentlich wichtige Entscheidung –, und die damalige Berichterstattung, die auch in diese Richtung ging, dass hier einer Gruppe, nämlich der Gruppe der Vollbetreuten, schlimmes Unrecht vorher zugefügt worden war, weil sie eben von der Wahl ausgeschlossen war, zeigen, dass das eigentliche Problem nicht erkannt ist und dass es in eine völlig falsche Richtung hier geht.

Es ist richtig, das Bundesverfassungsgericht hat den Wahlausschluss der Vollbetreuten – das ist immer wichtig, darauf hinzuweisen, denn in der letzten Diskussion wurde auch ständig von „Betreuten“ gesprochen, das ist also falsch, es geht um die Vollbetreuten –,

(Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD)

diesen Wahlausschluss gekippt. Und zwar, warum hat es ihn gekippt? Nicht deshalb, weil es der Meinung war, dass diese Menschen, diese bedauerlichen Menschen, die unter Vollbetreuung stehen, nun wählen müssten unbedingt und wählen könnten, sondern weil das Kriterium, das Auswahlkriterium, nämlich der formelle Akt der Vollbetreuung, gleichheitswidrig ist, weil es nämlich auch viele Menschen gibt, die auch wahlunfähig sind, weil sie keine freie Entscheidung mehr treffen können, aber eben nicht unter Vollbetreuung stehen, weil eine Vorsorgevollmacht vorliegt oder das sonst durch die Familie geregelt wird.

Also das ist immer ganz wichtig, das hervorzuheben, dass es um eine Gruppe geht, die – ich will es auf den Punkt bringen – diese Entscheidung des Verfassungsgerichts im Zweifel überhaupt nicht wahrnehmen konnte. Vollbetreut ist man nämlich nur dann, wenn man keinerlei Angelegenheiten seines Lebens mehr regeln kann. Das ist ein Zustand, wenn man entweder aufgrund einer angeborenen schweren Behinderung oder eines Unfalls oder vor allem in der Praxis natürlich gegen Ende des Lebens sich in einem Zustand befindet, wo man im Grunde nichts mehr begreift. So, das ist die Situation. Diese Gruppe, das muss man real sehen, wird unter Vollbetreuung gestellt auf Antrag durch das Betreuungsgericht. Und das setzt voraus, dass sie im Grunde gar nichts mehr verstehen können. Das ist der Punkt.

Und das wirkliche Problem, wie geht man mit solchen Menschen um, wie verhindert man, dass wahlunfähige Personen wählen – das ist ja an sich ein Anliegen urdemokratischer Art, denn es passt ja nicht zu unserem Bild von Demokratie, dass man wählen darf, obwohl man wahlunfähig ist, keine freie Entscheidung mehr treffen kann –, dieses Problem ist damit überhaupt nicht gelöst. Das Bundesverfassungsgericht hat es deutlich gemacht. Das Problem ist vielmehr verschärft worden, weil eben die Gruppe der Vollbetreuten jetzt wählen kann.

Und wie sieht das im Alltag aus? Das wird wahrscheinlich ganz überwiegend per Briefwahl gehen. Die Unterlagen gehen also – die Behörde, die die Wahlunterlagen ver

teilt, weiß natürlich nicht und hat auch keinen Verdacht und darf es auch nicht prüfen, ob irgendwer da wahlunfähig ist –, die werden dorthin geschickt, in die Heime oder in die Familien, und da muss man ja keine große Fantasie haben, wer dann im Grunde die Wahlentscheidung trifft: derjenige, der diese Person betreut, sei es beruflich oder aus der Verwandtschaft und wie auch immer.

Das ist anerkanntermaßen ein riesiges, schweres Problem. Es gibt aber keinen Grund dafür, das zu tabuisieren. In einer Gesellschaft, wo der Anteil der Alten und der Sterbenden und der Wahlunfähigen, der an sich nicht mehr eine freie Entscheidung Treffenden immer größer wird, kann es im Einzelfall wahlentscheidend sein. Und deshalb nochmals: Es ist überhaupt kein Grund, sich über diese Entscheidung groß zu freuen, weil eben das eigentliche Problem, wie ich es versucht habe zu erläutern, dabei vollkommen ungelöst bleibt.

Richtig und positiv ist, dass mit diesem Gesetz eine Klarstellung hinsichtlich der Assistenz getroffen ist. Das ist gar keine Frage. Das ist gut formuliert, das ist auch von keinem hier in Abrede gestellt worden. Es ist deutlich gemacht geworden, wo die Grenzen der Assistenz sind, dass man eben sich nicht als Helfender an die Stelle des Wahlberechtigten setzen darf. Das alles ist zu begrüßen. Deshalb, dagegen hatten wir nichts einzuwenden, haben wir nichts einzuwenden. Aber da das eigentliche Problem nach wie vor ungelöst bleibt, werden wir uns auch diesmal der Stimme enthalten. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Vielen Dank, Herr Förster!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Ehlers.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in Zweiter Lesung über die Vierte Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes. In der Ersten Lesung haben wir schon viele Argumente gehört. Und zur Begründung: Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Januar 2019 wurde der Ausschluss von Bundes- und Kommunalwahlen für betreute Personen aufgehoben. Im Bundeswahlrecht aufgenommen wurden dann Assistenzregelungen für Menschen mit Behinderungen. Wegen der häufigen Verbindung von Bundes- und Kommunalwahlen werden die Assistenzregelungen nun in das Landes- und Kommunalwahlrecht übernommen.

Klargestellt wird künftig in Paragraf 23, dass jeder Wahlberechtigte sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben darf. Die Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter ist unzulässig. In Paragraf 29 werden die Möglichkeiten der Assistenz festgeschrieben und es wird klargestellt, dass jede missbräuchliche Hilfeleistung unzulässig ist, die nicht dem Willen oder der Entscheidung des Wahlberechtigten entspricht. Außerdem wird die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit der Änderung des Gesetzes berücksichtigt. So wird die festgestellte Ungleichbehandlung von betreuungsbedürftigen Personen im Wahlrecht beseitigt.

Der Beschluss im Innenausschuss sieht vor, in Paragraf 29 Absatz 3 Satz 1 des Gesetzentwurfs den Wortlaut der landesgesetzlichen Regelung zur Assistenz an die Regelungen bei Bundestags- und Europawahlen an

zupassen. Die Gesetzesänderung sollte mit Blick auf die für den Herbst vorgesehenen Wahlen – und ich habe gerade gelesen vor zwei Minuten, dass der Bundespräsident jetzt den Wahltermin für die Bundestagswahl festgesetzt hat, von daher passt das auch – in Kraft treten, denn die Landes- und Kommunalwahlordnung muss noch angepasst werden. Die Ausgestaltung der Assistenz wird dann in der Landes- und Kommunalwahlordnung entsprechend der Bundeswahlordnung erfolgen.

Ich bitte Sie daher nach der Zustimmung im Ausschuss hier heute auch um Zustimmung im Plenum. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Herr Ehlers!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Frau Rösler.

(Zuruf aus dem Plenum: Zurückgezogen!)

Da Frau Rösler zurückgezogen hat, liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe damit die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes auf Drucksache 7/5347. Der Innen- und Europaausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/5622 anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Innen- und Europaausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Innen- und Europaausschusses bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU und LINKE sowie …

Frau Weißig, könnte ich noch einmal hinterfragen: Haben Sie zugestimmt oder dagegengestimmt?

(Zuruf von Christel Weißig, fraktionslos)

… Zustimmung durch die fraktionslose Abgeordnete und Enthaltung durch die Fraktion der AfD sowie den fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der CDU und AfD)

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Innen- und Europaausschusses auf Drucksache 7/5622 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. –

(Marc Reinhardt, CDU: Frau Weißig hat zugestimmt.)

Stimmenthaltung? – Danke schön! Jetzt habe ich es gesehen. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/5347 entsprechend der Be

schlussempfehlung des Innen- und Europaausschusses auf Drucksache 7/5622 bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU und LINKE sowie der fraktionslosen Abgeordneten und Enthaltung durch die Fraktion der AfD sowie den fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über den Verdienstorden des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 7/5348, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, Drucksache 7/5580. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/5655 vor.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über den Verdienst- orden des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesordensgesetz – LOrdensG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/5348 –