Protocol of the Session on October 30, 2020

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Die verstehen das nicht, Peter, kannst du lassen!)

Sind Sie dann zufrieden? Mache ich auch gerne, Herr Förster, mache ich auch gerne.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind uns also hier offensichtlich einig, was zumindest die drei Fraktionen angeht, CDU, SPD und meine Fraktion, so nach den gehaltenen Reden. Also es hat kein Redner der Koalitionsfraktionen gesagt „und deswegen lehnen wir den Antrag ab“. Also ich habe immer so gewartet, wann kommt denn nun die Kurve. Ich will das hier aber nicht ins Lächerliche ziehen. Ich will nur noch mal deutlich machen, also was sagt unser Antrag aus.

Erstens stellt unser Antrag fest, dass „die Reichskriegsflagge … weiterhin ein Symbol nationalsozialistischer und/oder ausländerfeindlicher Ideologien“ ist. Das kann man, dem kann man doch zustimmen?! Da gibt es keinen Grund, das irgendwie abzulehnen.

Zweitens. „Deutschlandweit werden aktuell verstärkt Reichskriegsflaggen von der rechtsextremistischen Szene verwendet.“ Auch das ist doch zustimmungswürdig, ohne dass man hier irgendwelche Spielregeln verletzen wird?!

Drittens die Aufforderung an die Landesregierung, „einen Erlass zu verabschieden, der das Zeigen oder Verwenden der Reichskriegsflaggen untersagt“ – da wird aufgezählt. Da könnte man sagen, okay, das ist schwierig, das kann man hier so nicht verabschieden. Aber selbst, wenn der Antrag eine Mehrheit kriegt, ist das ein Auftrag an die Landesregierung, natürlich einen solchen Erlass zu erarbeiten, der rechtskonform ist. Alles andere wäre ja absurd, wenn wir die Landesregierung auffordern, etwas zu tun, was nicht auf den rechtlichen Grundlagen steht.

Und dann – das ist eigentlich der entscheidende Punkt – auch meine Bitte an Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen: In unserem Beschlusspunkt II Ziffer 3 schreiben wir, dass wir die Landesregierung auffordern, „sich auf Bundesebene für ein bundeseinheit

liches Verbot der Reichskriegsflaggen einzusetzen“. Auch das ist doch zustimmungswürdig, vor allen Dingen auch vor dem Hintergrund, weil auch der Innenminister angekündigt hat, er will das zum Thema auf der IMK machen, er will eine bundeseinheitliche Regelung. Auch wir wollen diese bundeseinheitliche Regelung. Was spricht also dagegen, dass der Landtag genau diesen Beschluss fasst, in Klammern „Rückenwind“?

Stellen Sie sich bitte einen Moment vor, der Innenminister tritt im Bundesrat oder bei der IMK ans Mikrofon und sagt, Leute, wir brauchen hier eine bundeseinheitliche Regelung! Da kommt dann irgendein kluger Kollege von Ihnen und fragt, lieber Lorenz, wie war denn eigentlich die Stimmung dazu in deinem Landtag, hast du da die Unterstützung des Landtages per Beschluss?

(Torsten Renz, CDU: So läuft das nicht.)

Und da muss er leider sagen, nee, leider nicht.

(Torsten Renz, CDU: So läuft das aber nicht!)

Es gab da zwar einen Antrag zu, aber der ist abgelehnt worden. Eine Argumentationshilfe, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist das für den Innenminister nicht. Deshalb stimmen Sie bitte unserem Antrag zu! Auch im Ergebnis der heutigen Auseinandersetzung mit dieser Fraktion wäre das ein wichtiges Signal an die Öffentlichkeit. – Herzlichen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5458. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5458 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, ansonsten Ablehnung abgelehnt worden.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 38: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Keine Maskenpflicht für Kinder, Drucksache 7/5448.

Antrag der Fraktion der AfD Keine Maskenpflicht für Kinder – Drucksache 7/5448 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Förster.

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Landsleute, wieder Corona, ja, ich kann es nicht ändern. Wir haben die Maskenpflicht bei Kindern sehr ernst genommen und geben nicht Ruhe, bis sie dort abgeschafft ist. Also unser Antrag richtet sich generell gegen eine Maskenpflicht für Kinder, soweit sie bereits ab der 5. Klasse besteht und soweit eine Verschärfung für den Unterricht und für Grundschüler in Erwägung gezogen wird.

Corona wird von der Wissenschaft anders beurteilt als zu Beginn der Pandemie. Nicht alles ist geklärt, allerdings

gibt es unbestreitbare Fakten. Die Pandemie hat eine saisonale Entwicklung, daher die Schwankungen. Der aktuelle Anstieg entspricht dem, was wir von einem Grippevirus beziehungsweise von Atemwegserkrankungen generell erwarten können. Es kann niemanden überraschen, und um das vorwegzunehmen, das wird sich auch nach diesem Lockdown zu Weihnachten nicht geändert haben.

Das letale Risiko ist – ich sage, Gott sei Dank – weit geringer als anfänglich angenommen. Gefährdet sind wie bei vielen Erkrankungen vor allem ältere Menschen mit Vorerkrankungen. Kinder sind nicht gefährdet, sie sind mit ihrem Immunsystem bestens gegen Corona gerüstet. Real liegt das Risiko nach einer von der WHO veröffentlichten aktuellen Studie von Ioannidis, einem weltbekannten griechischstämmigen US-Mediziner, bei 0,2 Prozent.

Die Risikobewertung ist vor allem eine Sache der subjektiven Wahrnehmung. 25.000 Grippetote in 2017/2018 waren kein Thema, jetzt haben wir einen vergleichbaren Sachverhalt, der jedenfalls völlig anders medial und politisch aufbereitet und entsprechend wahrgenommen wird. Die Zahl der Infektionen – das muss ich noch mal wiederholen, weil das immer noch nicht klar geworden ist für viele wohl –, die Zahl der Infektionen, damit sind statistisch und medial die positiv Getesteten gemeint, besagt ohne weitere Parameter gar nichts. Die Zahl hängt nämlich von der regelmäßig nicht genannten Zahl der Testungen ab. Steigen die Infektionszahlen entsprechend der Steigerung der Tests, so bleibt die Positivrate gleich und das Infektionsgeschehen hat sich substanziell nicht geändert. Dennoch werden wir tagtäglich mit einer gestiegenen Zahl von Neuinfektionen überschüttet, obwohl diese für sich genommen keinerlei Aussagekraft haben. Das gilt auch für den Warnwert von 50 Neuinfektionen, hat gestern mein Kollege Weber auch hier schon ausgeführt, pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen, der für sich genommen – auch da sind sich eigentlich die Experten einig – epidemiologisch gar nichts besagt und eine von der Politik willkürlich gegriffene Zahl ist.

Eine positive Testung ist zudem nicht identisch mit einer Erkrankung. Für die Bewertung von Neuinfektionen kommt es neben den Tests vor allem darauf an, wer von den Infektionen betroffen ist. Das sind laut RKI auch aktuell noch überwiegend jüngere Menschen. Dann kommt es entscheidend darauf an, wie die Verläufe der Krankheit sind. Nur bei einem geringen Teil ist der Verlauf so schwer, dass ein Klinikaufenthalt notwendig wird. Und was ganz wesentlich ist, es gibt bislang keine Übersterblichkeit.

Das alles sind unbestreitbare Fakten, die überraschenderweise in einer ARD-Corona-Sondersendung am 05.10.20 bestätigt wurden. Das eigentliche Risiko, und das soll ja überhaupt nicht verharmlost werden, besteht darin, dass bei einem rasanten Anstieg die Behandlungsmöglichkeiten nicht ausreichen könnten. Davon sind wir aber noch weit entfernt, vor allem hier in M-V. Eines ist völlig unbestritten, die Corona-Maßnahmen haben unser Land in eine schwere wirtschaftliche und gesellschaftliche Krise gestürzt, und diese Krise wird sich durch die neu beschlossenen Maßnahmen natürlich noch weiter verschärfen.

Dies vorausgeschickt ist festzustellen, dass das Kindeswohl bei den bislang getroffenen Maßnahmen viel zu wenig beachtet wurde. Kinder wurden letztlich nur als

potenzielle Virenschleudern betrachtet. Um deren Schutz ging es nicht. Die Rechte und Interessen der Kinder wurden dem Schutz der anderen komplett untergeordnet. Dabei ist es so, dass Kinder anders als bei der Influenza, wo Kinder eine wichtige Rolle bei der Verbreitung der Viren spielen, an Corona nicht nur weniger schwer, sondern auch seltener erkranken und das Virus auch weniger stark verbreiten. Kinder brauchen ihr ganz normales Leben, das ist ihr bester Schutz, eine Maske brauchen sie nicht.

Die Alltagsmaske ist nach wie vor umstritten. Es gibt keinen wissenschaftlichen Nachweis für die Wirksamkeit der Maske.

(Thomas Krüger, SPD: Das ist falsch!)

Das hat selbst Professor Drosten bei seiner Anhörung im Bundestag, ich habe es gestern zitiert, eingeräumt. Die Maske hat aber zweifelsfrei Nachteile. Hierzu verhält sich die Anlage zur Hausmitteilung zur dringenden Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen Liegenschaften des Deutschen Bundestages,

(Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

ich zitiere, sozusagen Herrn Schäubles Worte: „Bereits nach 30 Minuten Tragedauer kann es je nach Art der Mund-Nasen-Bedeckung zu einem signifikanten Anstieg der CO2-Werte im Blut kommen, da die ausgeatmete Luft unter Umständen nicht so gut entweichen kann.“

Eine Studie am Universitätsklinikum Leipzig bestätigt, dass die Maske die körperliche Belastbarkeit und damit die Leistungsfähigkeit mindert. Sie beeinträchtigt die Atmung, im Stoffwechsel erfolgt eine schnellere Ansäuerung des Blutes. Über einhundert Mediziner, Psychologen und Pädagogen haben sich in einem offenen Brief gegen die Maske ausgesprochen, die sie für unverhältnismäßig halten. Es mehrten sich bereits jetzt psychische Auswirkungen wie Zwangsangst und Schlafstörungen sowie Verhaltensauffälligkeiten. Diese schlügen sich auf das Immunsystem nieder.

Ich will hier einräumen, dass viele – und ich glaube ja auch ein bisschen daran, dass die Maske die Viruslast etwas mindert, also bei starkem Atmen oder starkem Husten oder sonst was –, sie hat aber auch nach WHO einen ganz großen psychischen Nachteil, sie vermittelt eine Sicherheit, die so gar nicht gegeben ist.

Mit der Maske werden Ängste, Sorgen und Nöte der Kinder erzeugt. Die Maske stört die sozialen Kontakte und die unbefangene natürliche Kommunikation der Kinder, denn diese funktioniert nicht bei einer Teilverhüllung des Gesichts ohne eine erkennbare Mimik. Mit der Maske wird den Kindern ihre Unbefangenheit und die Nähe miteinander genommen, die Nähe miteinander genommen. Ganz offensichtlich ist das Kindeswohl bei den bisherigen Corona-Anordnungen nicht oder zu wenig beachtet worden. Eine Folgeschädenabwägung, insbesondere in Bezug auf die Kinder, hat ersichtlich nicht stattgefunden.

Die Landesregierung zeigt auch keinerlei Bereitschaft, einmal Beschlossenes infrage zu stellen. Die Ministerpräsidentin verteidigt im Fernsehen bei Lanz auch aus der Sicht von heute alle Maßnahmen und erklärt allen Ernstes,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ich glaube, das hat er diese Woche schon dreimal erzählt.)

dass sie auch die vom Oberverwaltungsgericht aufgehobene Strandsperre wiederholen würde. Und dies ist doch geradezu ein Paradebeispiel für Unverhältnismäßigkeit.

Die negativen Auswirkungen der Corona-Maßnahmen auf Kinder scheinen die Landesregierung überhaupt nicht zu interessieren, denn wie ist es sonst zu verstehen, dass sie an der Maskenpflicht selbst dort festhält, wo weit und breit kein Infektionsgeschehen mehr existiert?

(Thomas Krüger, SPD: Wo denn?)

An Schulen zum Beispiel, an vielen.

(Thomas Krüger, SPD: Sie hören keine Nachrichten offenbar.)

Offensichtlich glaubt die Landesregierung, hier mit starker Führung bei den Wählern punkten zu können, und schreitet hemmungslos mit ihren überschießenden und unverhältnismäßigen Maßnahmen weiter voran.

(Beifall Dr. Ralph Weber, AfD)

Dazu gehört auch Ihr bürokratischer Kontrollwahn in Gestalt des Formulars zur Gesundheitsbestätigung für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in den Schulen des Landes. Die Sache ist inzwischen zwar Geschichte, aber sie belegt den fortdauernden irrationalen Aktionismus der Landesregierung. Hier wurde den Eltern etwas abverlangt, wozu die meisten überhaupt nicht in der Lage waren. Zudem wurde mit der Bußgeldandrohung ein unangemessener Druck aufgebaut. Die Krönung erhielt das Ganze dann noch mit der öffentlichen Androhung eines Betretungsverbots für Kinder, die die Bestätigung nicht vorlegen. Diese sollten dann aussortiert beziehungsweise separat zur Abholung durch die Eltern aufbewahrt werden. Im Grunde werden Kinder hier zu Objekten versachlicht.

Was für ein Irrsinn! Da müssen sich die Eltern für eine korrekte Antwort im Internet schlaumachen, wo möglicherweise das RKI über Nacht ein neues Risikogebiet ausgemacht hat. Zudem müssen sie bestätigen, dass ihr Kind keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen hat und auch keinen Kontakt mit einer infizierten Person hatte. Woher sollen die Eltern alle Kontakte des Kindes kennen und bei überwiegend symptomfreien Verläufen wissen, wer infiziert war?

(Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

Glaubt das Ministerium wirklich, dass hier ehrliche Antworten zu erwarten sind, wenn jemand aus einem Urlaub oder Verwandtenbesuch mit einem beschwerdefreien Kind zurückkehrt,