Protocol of the Session on October 28, 2020

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/5440 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss

(Peter Ritter, DIE LINKE: Also doch Finanzausschuss?! Na, dann!)

sowie zur Mitberatung an den Innen- und Europaausschuss, an den Rechtsausschuss sowie an den Bil

dungsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze, Drucksache 7/5449(neu).

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Erste Lesung) – Drucksache 7/5449(neu) –

Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Inneres und Europa Herr Caffier.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Vorfälle rund um das SEK, die im Sommer letzten Jahres öffentlich wurden, erschütterten die gesamte Landespolizei. Wir ergriffen einschneidende Maßnahmen, ich erinnere beispielsweise nur an die Arbeit der SEK-Kommission mit Herrn Fromm, Herrn Eichele und Herrn Murck. Das Maßnahmenbündel ist so umfangreich, dass dessen Umsetzung mehrere Jahre in Anspruch nehmen und mehrere Einzelschritte umfassen wird. Heute nun lege ich Ihnen einen Baustein, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze, vor.

Es geht im Wesentlichen um zwei wichtige Punkte. Der erste ist die Schaffung des Polizeibeauftragten, darauf haben wir uns in der Koalition verständigt. Schon heute können sich die Bürger beim Bürgerbeauftragten über die Polizeiarbeit beschweren und nutzen diese Möglichkeit auch regelmäßig. Das ist ein eingespieltes Verfahren, das funktioniert. Tatsächlich steht die Beschwerdemöglichkeit grundsätzlich auch jedem Polizeibeamten zu, diese wird jedoch nur sehr zurückhaltend genutzt. Deshalb erweitern wir nun die Befugnisse des Bürgerbeauftragten und übertragen ihm die Funktion des Polizeibeauftragten explizit als Ansprechpartner für die Mitarbeiter der Landespolizei. Das ist eine zusätzliche Aufgabe und dafür soll der Bürgerbeauftragte auch zusätzliches Personal erhalten,

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

damit kein Flaschenhals bei der Bearbeitung entsteht und das notwendige Fachwissen da ist.

Die vorliegenden Regelungen geben den Beschäftigten der Landespolizei das Recht, sich mit einer Eingabe unmittelbar an den Bürgerbeauftragten in der Funktion als Beauftragter für die Landespolizei zu wenden. Ihm wird damit also auch außerhalb des Dienstweges eine Möglichkeit gegeben, innerdienstliches Fehlverhalten anderer Polizeibeschäftigter sowie Dienstvorgesetzter als auch Mängel- oder Fehlentwicklungen in der Landespolizei vortragen zu können. Solche Eingaben können dabei nicht nur dienstliche, sondern eben auch im dienstlichen Kontext stehende soziale oder auch persönliche Konfliktsituationen zum Gegenstand haben. Die Vorschrift des Landesbeamtengesetzes, wonach bei Anträgen und

Beschwerden der Dienstweg einzuhalten ist, findet insoweit auf diese Eingaben keine Anwendung. Es wird klargestellt, dass die Polizeibeschäftigten im Zusammenhang mit der Tatsache der Anrufung des Polizeibeauftragten weder dienstlich gemaßregelt werden noch sonstige Nachteile erleiden dürfen. Weitere Details zum Verfahren können der Vorlage entnommen werden.

Letztlich schafft der Polizeibeauftragte noch mehr Transparenz und ist meines Erachtens eine geeignete Maßnahme zur Vertrauensbildung. Er ist im Sinne der Polizisten, der Führungskräfte und der Organisationen insgesamt eine solche Maßnahme.

Meine Damen und Herren, der zweite wichtige Bestandteil des vorliegenden Entwurfs sind die Änderungen des Polizeiorganisationsgesetzes. Der Regelungsinhalt ist zweifellos überschaubar, die dahintersteckenden Auswirkungen sind jedoch beträchtlich. Es geht hierbei um die Umsetzung der von der Arbeitsgruppe unter der Leitung von meinem Staatssekretär Lenz entwickelten Vorschläge für organisatorische und strukturelle Änderungen in der Landespolizei. Das Landesbereitschaftspolizeiamt wird umbenannt in Landesamt für polizeiliche Einsatzunterstützung und wird zukünftig auch Heimat des SEK sein. Diese werden dem Direktor direkt unterstellt. Die Umbenennung ist nicht ungewöhnlich, viele Bundesländer stellen bei der Behördenbezeichnung auf die polizeiliche Einsatzunterstützung und nicht nur auf die Bepo, also auf die Bereitschaftspolizei ab.

Zur Erinnerung: Das Landesamt für polizeiliche Einsatzunterstützung wird zukünftig eben nicht nur die Einsatzhundertschaften beherbergen, sondern auch die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit, die technische Einsatzeinheit, die Diensthundeschule und ebenso auch das Spezialkommando.

Der Umbenennung ging ein intensiver Diskussionsprozess voraus. Alle Argumente wurden abgewogen und am Ende wurde der neue Name von der Leitung der Bereitschaftspolizei selbst vorgeschlagen zum damaligen Zeitpunkt, und diesen Vorschlag haben wir dann auch übernommen. Gerade für viele junge Kollegen in der Bereitschaftspolizei ist das überhaupt kein Problem. Ich will aber nicht verschweigen, dass nicht jeder in der Landespolizei glücklich über die Umbenennung ist.

Der Begriff „Bepo“ ist fester Bestandteil des polizeilichen Sprachgebrauchs, Kollege Kramer kennt das. Da kommt bei dem einen oder anderen auch ein Stück Wehmut bei der Umbenennung auf, das will ich gar nicht infrage stellen. Das war wohl damals auch so, als der Bundesgrenzschutz zur Bundespolizei wechselte, der immer noch die gleichen Aufgaben hat, auch das war damals ähnlich. Das kann ich also auch verstehen. Fakt ist aber auf jeden Fall, die Bepo verschwindet nicht und bleibt natürlich Bestandteil der Landespolizei. Es geht in dem Fall nur um die Behördenbezeichnung.

Der eine oder andere hat ja vielleicht auch den offenen Brief der GdP-Kreisgruppe gelesen. Dazu kann ich Ihnen sagen, wir führen mit allen Beteiligten den ausführlichen Dialog, wir nehmen jede Meinungsäußerung ernst und setzen uns mit den Argumenten auseinander. In den Ausschussberatungen können wir das mit der Polizeiführung auch gerne vertiefen. Ich glaube, am Ende ist das kein Punkt, an dem sich die Geister scheiden werden, sondern da geht es in der Tat um eine Begrifflichkeit mit

einem gewissen geschichtlichen Bezug, wofür ich viel Verständnis habe.

Ich bitte um Unterstützung und freue mich auf die gemeinsamen Beratungen in den Ausschüssen. – Herzlichen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Minister!

Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Fraktion der AfD der Fraktionsvorsitzende Herr Kramer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!

Sehr geehrter Herr Innenminister, die Landesregierung möchte mit diesem Gesetzentwurf aus dem Bürgerbeauftragten auch einen explizit formulierten Polizeibeauftragten machen und will dafür ohne Not eine neue Stelle schaffen. Unser Innenminister folgt damit einer LINKENSchmutzkampagne, die durch nichts begründet ist.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Wir lehnen dieses Ansinnen in aller Deutlichkeit ab.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Das vor allem von LINKEN-Abgeordneten in diesem Landtag verbreitete Misstrauen

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE)

gegenüber unserer Landespolizei wird durch diesen Gesetzentwurf erneut geschürt.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Wer den vorliegenden Entwurf liest, kann keinen objektiven Grund dafür finden, dass die bereits vorhandenen Kontrollmechanismen systemisch überfordert wären, und man findet auch in der Begründung dieses Gesetzes keinen Hinweis hierzu.

Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird geradezu so getan, als hätten Polizisten keine Möglichkeit, sich gegen Fehlverhalten von Kollegen zu wehren oder dieses anzuzeigen. Ich darf heute erneut auf eine Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei verweisen, die mit diesem Irrglauben aufräumt. Ich zitiere aus dieser Stellungnahme: „Es gibt die Führungs- und Teamfeedbacks. Es gibt die Gleichstellungsbeauftragte. Es gibt die Personalvertretung. … Es gibt die Schwerbehindertenvertretung. Es gibt den Datenschutzbeauftragten. Es gibt den Petitionsausschuss. Es gibt die Seelsorger“, seien sie nun evangelisch oder katholisch. „Es gibt den medizinischen Dienst. Es gibt den Bürgerbeauftragten. Es gibt die Gewerkschaften.“

(Peter Ritter, DIE LINKE: Und die Gewerkschaften sagen, AfD oder Polizist, man muss sich entscheiden.)

Das sind also hier Institutionen, die aufgezählt worden sind, an die sich jeder Polizeibeamte und jeder Bürger wenden kann, wenn er sich in irgendeiner Form ungerecht behandelt fühlt oder aber Straftaten oder Dienstvergehen erkannt hat.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Dann bleibt den Beamten und den Bürgern auch noch die Möglichkeit der Dienstaufsichtsbeschwerde. Ich kenne keinen Revierleiter in diesem Land, ich kenne keinen Inspektionsleiter und ich kenne auch keinen Polizeipräsidenten, der sich eines Gespräches mit dem Bürger oder mit seinen Beamten verwehrt. Selbst der Innenminister findet Gehör bei den Beamten unseres Landes.

(Minister Harry Glawe: Das ist ja ein Ding!)

Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist ein Einknicken vor der polizeikritischen Grundstimmung, die insbesondere von den Kollegen Peter Ritter, Manfred Dachner und Dirk Friedriszik hier unermüdlich geschürt worden ist.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE)

Dass die Regierung diesem Treiben nun klein beigibt, ist ein Armutszeugnis eines Innenministers, der früher nicht müde wurde, sich vor seine Landespolizei zu stellen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Peter Ritter, DIE LINKE: Alle Räder stehen still, wenn der starke Arm das will!)

Herr Caffier, ich erwarte heute noch eine klare Bestandsaufnahme, wohin dieses Treiben noch führen soll.

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE)

Wann fangen Sie endlich an, unsere Polizisten wirklich zu verteidigen?! Hören Sie auf, mit LINKEN-Agitatoren zu kuscheln, und erinnern Sie sich an Ihre bürgerlichkonservativen Tugenden!

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE – Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Oh, mein Gott!)

Es schickt sich einfach nicht, als CDU-geführtes Innenministerium in vorauseilendem Gehorsam Personen zu gefallen, die leider viel zu oft wie kläffende Hunde wirken.