Was nützt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Geheimdienstes, wenn sich die überprüften Bewerber anschließend in geheimen Chatgruppen über die freiheitlichdemokratische Grundordnung amüsieren können? Und was nützen uns Auskünfte eines Verfassungsschutzes, der Netzwerke, wie zum Beispiel Nordkreuz, mit seinen zahlreichen verbeamteten Mitgliedern nicht kennt?
(Burkhard Lenz, CDU: Das habt ihr ja reduziert, das Personal, als ihr damals in der Regierung wart.)
In einer Zeit, in der Verdachtsfälle von Extremismus in Sicherheitsbehörden die Öffentlichkeit beunruhigen, sollten wir öffentlich analysieren, öffentlich agieren und öffentlich kommunizieren. Dafür aber sind Geheimdienste ungeeignet.
Meine Damen und Herren, wir erwarten, dass in den Fachausschüssen ausreichend Zeit für eine intensive Beratung und gegebenenfalls für eine öffentliche Anhörung zu diesem komplexen Gesetzentwurf besteht. Wir werden der Überweisung zustimmen. – Vielen Dank!
Mir liegt noch ein Antrag auf Kurzintervention vor von Herrn Professor Weber. Bitte, Herr Professor Weber!
Frau Rösler, ich habe Ihren Ausführungen mit Interesse zugehört und muss sagen, vieles davon fand ich auch in Ordnung. Ich habe aber eine Verständnisschwierigkeit. Warum ist das Lesen von Wehrmachtsliteratur in Ihren Augen etwas, was einen verfassungswidrig macht? Das war für mich offengeblieben.
stellen wollte, hat es dann aber sprachlich umformuliert, sodass ich das als Kurzintervention jetzt gelten lasse
Ja, ich kann dazu nur sagen, Sie kennen das Beispiel. Und ich habe das nicht lapidar dargestellt, dass es hier nur um das Lesen von Wehrmachtsliteratur geht.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Fürs nächste Mal gilt dieses Schild, Herr Kollege! „Z“ wie „Zwischenfrage“!)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein sehr umfangreiches Gesetz, das wir zur Beratung vorgelegt bekommen haben mit der Federführung im Finanzausschuss. Zuerst haben wir uns ein bisschen schwer damit getan, dass es bei uns liegt und nicht im Innenbereich, aber letztlich haben wir unseren Frieden damit gemacht. Das kann man, glaube ich, dazu auch mal so sagen.
Aber lassen Sie mich kurz zu dem kommen, wir wollen hier elf Gesetze verändern oder ändern und auch Verordnungen. Einige Sachen wurden schon angesprochen, ich möchte nur mal auf vier Ziele hinweisen: einmal die Anwenderfreundlichkeit des Gesetzespaketes, also wie verschiedene Sachen zusammengefasst werden und anwenderfreundlich gemacht werden, sodass das auch hinreichend verstanden wird.
Dann einmal, was der Innenminister auch sagte, Fachkräftegewinnung, das ist ein großes Thema. Ich weiß nicht, ob er 17.000 gesagt hatte. Ich hatte in der umfangreichen Lektüre gelesen, dass 12.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in MecklenburgVorpommern uns verlassen werden mit der Altersgrenze. Das ist schon eine Hauruckaufgabe, das zu kompensieren. Und das ist nur der Landesdienst, da muss man noch den Kommunaldienst dazurechnen. Und hier geht es auch darum, dann die Attraktivität wirklich zu steigern, dass wir im öffentlichen Dienst auch noch Beschäftigte dazubekommen oder Menschen dazu bewegen, hier arbeiten zu wollen. Die Besoldung ist die eine Seite, ich glaube aber, der Urlaub und andere Dinge sind andere Sachen, die man auch noch mal hinterfragen muss, ob es dabei bleibt oder ob da noch mehr geht.
Das andere ist die Stufenstreichung, dann einmal die Stellenzulagen auch im Falle eines Urlaubs, ein längerer, Vertretung.
Dann wurde speziell immer nur gesagt, es geht hier um die Polizei, um die Polizei, um die Polizei. Wenn ich meinen Kollegen Herrn Mucha sehe, dann geht es auch teilweise um die Feuerwehr, die man dabei beachten muss. Also es ist ein sehr umfangreiches Paket.
Was mich so ein bisschen, was mich so ein bisschen mutig stimmt, es könnte ein Meilenstein werden für den öffentlichen Dienst in Mecklenburg-Vorpommern, weil es ein ziemlich neues Verfahren auch ist und weil wir auch mehr auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugehen. Das, was eben Frau Rösler angesprochen hat, wie mit der Verfassungstreue – mich stört das auch so ein bisschen, dass am Beginn der Laufbahn das nur überprüft werden soll und nicht im Laufe einer Laufbahn sozusagen, weil wir wissen alle, zu Beginn eines Lebens oder mit Laufe eines Lebens kann man sich auch verändern, auch seine politische Einstellung verändern. Da bin ich gespannt, wie wir da in den Ausschüssen die Beratungen verfassen werden.
Und ansonsten, finde ich, ist es auch gut, dass die Urteile vom Bundesverfassungsgericht miteinbezogen wurden, wo es auch darum geht, den Mindestabstand von Besoldung zur Grundsicherung beizubehalten oder den Abstand zu wahren mit 15 Prozent. Hier geht es ja mal darum, dass eben Beamtinnen und Beamte mit mehreren Kindern eben bessergestellt werden müssen als Menschen, die Grundsicherung bekommen. Also hier war der Abstand 15 Prozent laut Verfassungsgericht, und das wurde ab und zu mal nicht eingehalten, gerade in Berlin, und das hat auch Wirkung nach außen hin. Und deswegen, haben wir jetzt gesagt, wäre es gut oder ist es auch gut, dass hier endlich mal ein Strich gezogen wird und dass hier auch sozusagen das eingehalten wird und dass eben das geändert wird, dass die öffentlich Bediensteten da auch bessergestellt werden. Denn man muss sich fragen, lohnt es sich tatsächlich dann noch wirklich, im öffentlichen Dienst mit vier Kindern zu arbeiten, die könnte ich auch zu Hause betutteln sozusagen. Aber das ist ein guter Weg und da wollen wir hinkommen.
Ansonsten freue ich mich auf die Beratungen in den Fachausschüssen. Wir werden der Überweisung zustimmen. Und lassen Sie uns ein gutes Gesetzespaket für den öffentlichen Dienst schnüren. – Vielen Dank!