Protocol of the Session on April 5, 2017

Entschuldigung.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Ja, das ist richtig, also ich korrigiere mich, die Umsetzung der Gesetzeseinhaltung.

Ich darf aber auch daran erinnern, dass die AfD nicht unwesentlich daran beteiligt war, dass gerade auf diesen Missstand in Vorpommern-Rügen hingewiesen wurde und dass wir das mit ins Rollen gebracht haben.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Zum Zweiten. Frau Oldenburg, wenn Sie mir helfen könnten, wie wir diese 2- und 4-Kilometer-Regelung beseitigen könnten.

(Marc Reinhardt, CDU: 1 und 2 zum Beispiel.)

Ich bin da durchaus bei Ihnen, aber es ist so gewesen, wenn Sie mit den Leuten vor Ort, gerade in ländlichen Bereichen sprechen, mit den Verantwortlichen, die das planen, dann sagen die: Ja, wenn wir diese Distanzregelung gänzlich streichen, könnte die Forderung der Eltern kommen, dann müsste aber mein Kind jetzt auch genau im Dorf abgeholt werden und nicht erst an der Haltestelle an der Hauptstraße, wohin es normalerweise zwei Kilometer laufen muss. Das ist nicht gesichert. Und wenn wir dann auch noch die Kosten nicht geregelt haben, dann, bin ich der Meinung, kann man dieses Problem nicht anfassen.

Deshalb unser Vorschlag: Bitte diskutieren wir das noch mal unter TOP 8, wo wir unseren Antrag eingebracht haben. Dieser Antrag berücksichtigt alle diese Probleme. Ich bitte darum, dass wir eine vernünftige, umfassende Schülerbeförderungsregelung machen und den Entschließungsantrag, den wir dort eingebracht haben, annehmen, denn dann hätte die Regierung ausreichend Zeit, sich damit zu befassen. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Das Wort hat jetzt noch einmal die Fraktionsvorsitzende der Fraktion DIE LINKE Frau Oldenburg.

(Torsten Renz, CDU: Mensch, der hat dir doch schon recht gegeben!)

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte nur noch mal auf die Bildungsministerin erwidern. Anscheinend war für Sie alles sehr „grenzwertig“, was die Anzuhörenden gesagt haben, denn den Begriff verwendeten Sie mehrmals. Der Schülersprecher hat nichts weiter getan, als die Realität an den Schulen darzustellen. Er hat gesagt, wenn ein Schülersprecher gewählt wird, dann muss man davon ausgehen, dass es im September geschieht, so, wie es das Schulgesetz vorsieht. Die Erstklässler sind neu, die Fünftklässler sind neu, die Siebtklässler sind neu. Da findet man ganz einfach nicht so schnell eine Vielfalt an Kandidatinnen und Kandidaten und dieser Kandidat wird dann auch nicht gekannt, weil einfach viele neue Schüler da sind. Nichts weiter hat der Schülersprecher gesagt. Er hat hier niemandem etwas abgesprochen, um Gottes willen, sondern er hat einfach die Realität dargestellt, dass es nicht so einfach ist und dass ein Leben in der Schule nicht einfach das Schulgesetz Seite 24 oder das Schulgesetz Seite 49 ist, sondern Schule ist Leben, und dieses Leben hat er in seiner Rede dort dargestellt.

Und noch mal für die Kreise und kreisfreien Städte: Es kann nicht richtig sein, eine Regelung, die in den Kreisen funktioniert, auf die kreisfreien Städte zu übertragen. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe und die können nicht einfach miteinander verglichen werden. Es liegt nicht daran, dass Rostock und Schwerin keine Einzugsbereiche bilden wollen. Das können sie sehr wohl, das haben auch beide dargestellt.

(Zurufe von Andreas Butzki, SPD, und Jochen Schulte, SPD)

Es geht darum, dass sie kaum Schülerinnen und Schüler haben, die dann von dieser Regelung profitieren, und das ist überzeugend.

(Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

Sie sagen, wir brauchen für die kreisfreien Städte eine andere Regelung.

Und ein letztes Wort zu Frau Hesse: Einen erwachsenen Menschen, der acht Kilometer läuft zur Arbeit, meine ich nicht. Die Kinder laufen vier Kilometer zur ihrer Arbeit und vier Kilometer wieder zurück, der Ranzen wiegt sechs bis neun Kilogramm –

(Zuruf von Birgit Hesse, SPD)

sechs bis neun Kilogramm! – und ich bezweifle, dass Ihre Kinder und auch mein Kind zur Schule laufen. Mein Kind fährt mit dem Bus und bis zur 4. Klasse habe ich ihn morgens hingefahren.

(Torsten Renz, CDU: Dann ist er aber auch nicht zu Fuß gegangen.)

Ich glaube, das macht jeder. Und da zu sagen, ich schaffe es, acht Kilometer zu laufen, wird dem nicht gerecht, was wir den Kindern aufbürden.

(Birgit Hesse, SPD: Sie haben doch selbst danach gefragt!)

Das ist einfach nicht gerecht. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und DIE LINKE)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der SPD und CDU eingebrachten Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 7/144.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden – Ist das notiert worden? –, die einzelnen Punkte einzeln abzustimmen. Das muss die Verwaltung noch schnell organisieren. Ich bitte die Verwaltung zu prüfen, ob dazu noch entsprechende Änderungen jetzt vorzusehen sind, und wir wechseln hier schnell im Präsidium. Vielen Dank.

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD – Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Um jetzt weiteren Irritationen vorzubeugen: Es hat im Rahmen der Debatte einen Antrag gegeben, punktweise abzustimmen. Jetzt muss geklärt werden, um welche Punkte es sich handeln soll, damit wir ein entsprechendes Abstimmungsverfahren organisieren können.

(Der Abgeordnete Dr. Matthias Manthei tritt an das Präsidium heran.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, jetzt haben wir alle Missverständnisse beseitigt und kommen zur Abstimmung.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der SPD und CDU eingebrachten Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 7/144.

In Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Bildungsausschuss, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/441 anzunehmen.

Ich rufe auf den Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung.

Ich lasse zunächst über den hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/467 abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/467 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/467 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und AfD, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.

Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/469 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/469 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE, bei Zustimmung der Fraktion der AfD abgelehnt.

Wer dem Artikel 1 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und Stimmenthaltung der AfD angenommen.

Ich rufe auf den Artikel 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind der Artikel 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und AfD, bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 7/441 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 7/441 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE und AfD angenommen.

In Ziffer 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Bildungsausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 7/441 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Gegen

stimmen der Fraktion DIE LINKE und Stimmenthaltung der Fraktion der AfD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Zwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, Drucksache 7/372.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Zwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) (Erste Lesung) – Drucksache 7/372 –

Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Inneres und Europa in Vertretung für den Ministerpräsidenten. Bitte schön, Herr Caffier.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns in diesem Hohen Haus schon oft mit Änderungen des Rundfunk- und Medienrechts, mit Rundfunkstaatsverträgen beschäftigt. Heute liegt mittlerweile der Zwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag auf dem Tisch. Dieser beinhaltet neben Änderungen beim Deutschlandradio-Staatsvertrag auch kleinere Anpassungen beim Rundfunkstaatsvertrag und beim Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, die Änderungen beim Deutschlandradio-Staatsvertrag auf der Grundlage einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

(Präsidentin Sylvia Bretschneider übernimmt den Vorsitz.)

Im Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben wir Veränderungen vorgenommen, die auf eine Änderung des Bundesverfassungsgerichts vom März 2014 zurückgehen. Darüber haben wir im Oktober 2015 hier in diesem Hohen Haus bereits intensiv diskutiert. Nach einer Normkontrollklage der Länder Hamburg und RheinlandPfalz gab es die klare Aussage des Gerichts, dass der ZDF-Staatsvertrag in seiner bisherigen Fassung nicht verfassungskonform war. Speziell die Regelungen zur Zusammensetzung von Fernsehrat und Verwaltungsrat hatten bislang gegen die Rundfunkfreiheit verstoßen. Die wichtigsten Forderungen des Gerichtes: Der staatliche Einfluss auf die Gremien ist zu vermindern, der Anteil der staatlichen und staatsnahen Vertreter in den Gremien des ZDF ist auf ein Drittel zu begrenzen. Es ging insgesamt um eine größere Staatsferne, es ging um mehr Transparenz in der Arbeit der Gremien, ein klarer Auftrag des Bundesverfassungsgerichts also, der jetzt mit der Änderung im Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag auch für das Deutschlandradio umgesetzt wird.

Die wichtigsten Änderungen dazu im Überblick: