Meine Damen und Herren, wie steht die Landesregierung zu dem Thema? Wir haben den Antrag in ähnlicher Form das letzte Mal vor etwa genau einem Jahr gestellt.
Zu der Zeit gab es noch eine andere Finanzministerin. Frau Polzin hat damals die Position der Linksfraktion geteilt, aber einen Vorstoß auf Bundesebene abgelehnt, da es dafür sowieso keine Mehrheiten gebe. Sie wolle ihre Kraft dafür dann erst gar nicht einsetzen. Die „Vermögensteuer“ liege aber bei ihr „auf Wiedervorlage“.
Nun haben wir einen neuen Finanzminister und meine Fraktion interessiert sich brennend für seine Auffassung zu dem Thema und dafür, ob auch er sich nur dann engagieren möchte, wenn er weiß, dass er dafür keinen Gegenwind bekommt.
Ich will gern noch mal daran erinnern, wie sich der Landesvorsitzende der SPD, der zufällig gleichzeitig auch Ministerpräsident dieses Landes ist, geäußert hat, und zwar hat er sich im August letzten Jahres dem „Spiegel“ gegenüber für eine Vermögensteuer ausgesprochen, ich darf zitieren: „Ich wünsche mir eine Vermögenssteuer. Ich glaube, dass in unserer Gesellschaft die Zeit reif ist, zu sagen: Diejenigen, die sehr viel Vermögen haben, müssen besonders herangezogen werden. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit. Und es wäre eine klare Botschaft im SPD-Bundestagswahlkampf.“ Zitatende.
Ich habe erst kürzlich genau dazu eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt. Die Antwort, die ich auf die Fragen bekam, ließ dann allerdings tief blicken: Herr Sellering habe sich als Landesvorsitzender geäußert und nicht als Ministerpräsident und die Landesregierung habe sich mit der Frage der möglichen Einführung einer Vermögensteuer nicht beschäftigt. Das war alles, was ich auf meine immerhin sieben Fragen als Antwort bekam.
(Dietmar Eifler, CDU: Das ist doch eine klare Botschaft, Frau Rösler! – Peter Ritter, DIE LINKE: Wie lange hat es gedauert?)
(Peter Ritter, DIE LINKE: Vier Wochen, vier Wochen überzogen! – Heiterkeit und Zuruf von Torsten Renz, CDU)
Gegenüber den Medien klingt es doch so schön zu sagen, man wünsche sich Gerechtigkeit. Aber, um es mit Goethe zu sagen:
„Der Worte sind genug gewechselt, Laßt“ uns „auch endlich Taten sehn! Indes ihr Komplimente drechselt, Kann etwas Nützliches geschehn.“
des weiter beflügeln. Wir wissen, dass MecklenburgVorpommern keine Hochburg der Millionäre ist. Die letzte Einkommensstatistik kam auf 69 Einkommensmillionäre hierzulande.
Mecklenburg-Vorpommern hat eher ein Armutsproblem. Das DIW hat kürzlich berechnet, dass eine Vermögensteuer ein Plus von etwa 20 Milliarden Euro pro Jahr bundesweit einbringen könnte.
wenn wir in einer Landtagssitzung über den Kitaausbau, über die Zukunft der Schulsozialarbeit, über Arbeitsmarktprogramme, über eine bessere Finanzausstattung der Kommunen oder den Verbraucherschutz oder über mehr Kultur und den öffentlichen Personennahverkehr und vieles anderes mehr streiten,
dann geht es primär um eine Frage: Wie soll es finanziert werden? Deshalb gilt es, die Einnahmesituation des Landes zu verbessern. Einen Beitrag dazu kann die Vermögensteuer leisten.
Meine Damen und Herren, die Erhebung der Vermögensteuer ist in Artikel 106 des Grundgesetzes ausdrücklich vorgesehen. Auch deshalb taugt sie nicht als Kampfbegriff. Es ist an der Zeit, die Kraft zu entwickeln, Dinge zum Besseren zu wenden. Veränderungen sind möglich. Wir müssen die ungerechte Verteilung nicht zwingend ertragen. Politik hat es in der Hand, weise und klug zu handeln, sie muss es nur tun. – Vielen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 30 Minuten vereinbart. Gibt es Widerspruch, meine Herren?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Besonders begrüßen darf ich natürlich meinen persönlichen Fanklub, der hier in der ersten Reihe der SPD-Fraktion Platz genommen hat.
(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Torsten Renz, CDU: Das gab es aber vor 30 Jahren auch schon.)
landet dieser Antrag jedes zweite Jahr aufs Neue im Landtag, und das im Übrigen meist in der dritten Landtagssitzung des Jahres.
Das zeigt zum einen Ihre Beharrlichkeit, werte Frau Rösler, aber auch, dass die Wiedervorlage Ihres Referenten exzellent funktioniert.
(Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Das ist wie mit dem Fünfjahresplan, wird immer wieder neu abgearbeitet! – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD und Torsten Renz, CDU)
In der Sache dürften die Positionen klar sein. Sollte das nicht der Fall sein, verweise ich gerne auf die Debatten, die wir hier vor gut vier Jahren zum Thema „Wiedereinführung der Vermögensteuer“ und vor zwei Jahren zum Thema „Große Vermögen stärker besteuern“ geführt haben. Allerdings glaube ich, dass es Ihnen hier in erster Linie nicht um die Sache geht, sondern wir unter Regie der Fraktion DIE LINKE eine Art Polittheater erleben sollen, in den Hauptrollen die beiden Koalitionspartner, deren unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Besteuerung großer Vermögen hinlänglich bekannt sein dürften.
Die Landesregierung nimmt in der Aufführung natürlich einen Logenplatz ein. Außerdem hat sie mit einer Antwort auf eine Kleine Anfrage sogar Teile des Drehbuchs geliefert. Es war Finanzministerin Heike Polzin, die namens der Landesregierung seinerzeit mitteilte, dass sie, Zitat: „nach wie vor Spielräume für eine stärkere Besteuerung großer Vermögen (sieht)“.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Aussage ist auch heute noch aktuell. Ich wäre an der falschen Position, wenn ich Vorschlägen, Steuerquellen zu erschließen, nicht grundsätzlich positiv gegenüberstünde. Dafür gibt es einen guten Grund, auf den wir in mehreren
Antworten auf Kleine Anfragen auch hingewiesen haben, denn im internationalen Vergleich erhebt die Bundesrepublik Deutschland nur geringe vermögensbezogene Steuern. Dies ist unbestritten und kann ohne Weiteres nachgewiesen werden. Die relevanten Gutachten verweisen zum Beispiel regelmäßig auf die Statistiken der OECD. Wenn die Steuerlast gering ist, liegt es auf der Hand, dass auch Spielräume für eine höhere Belastung vorhanden sind. Andere Länder wie etwa Frankreich oder Großbritannien machen es vor. Ob es dann aber sinnvoll und realistisch ist, diese Spielräume auch zu nutzen, sollte im Einzelfall abgewogen werden.