Antworten auf Kleine Anfragen auch hingewiesen haben, denn im internationalen Vergleich erhebt die Bundesrepublik Deutschland nur geringe vermögensbezogene Steuern. Dies ist unbestritten und kann ohne Weiteres nachgewiesen werden. Die relevanten Gutachten verweisen zum Beispiel regelmäßig auf die Statistiken der OECD. Wenn die Steuerlast gering ist, liegt es auf der Hand, dass auch Spielräume für eine höhere Belastung vorhanden sind. Andere Länder wie etwa Frankreich oder Großbritannien machen es vor. Ob es dann aber sinnvoll und realistisch ist, diese Spielräume auch zu nutzen, sollte im Einzelfall abgewogen werden.
Aber welche Möglichkeiten gäbe es denn, überhaupt etwas zu ändern? Darauf will ich gern im Einzelnen eingehen. Wie ich bereits mehrfach in der Vergangenheit betont habe, bestünde in der Wiederbelebung der Vermögensteuer eine gute Möglichkeit, die ungleiche Vermögensverteilung in Deutschland zu korrigieren und die Einnahmen der Länderhaushalte zu verbessern. Allerdings dürfte Ihnen bekannt sein, dass es für die Vermögensteuer derzeit weder im Land noch im Bund eine Mehrheit gibt. Gleiches gilt für die Vermögensabgabe, deren Aufkommen nicht den Ländern, sondern dem Bund zustehen würde.
Eine andere Möglichkeit, mehr Gerechtigkeit bei den vermögensbezogenen Steuern zu erreichen, wäre übrigens die Reform der Grundsteuer. Ich hoffe, dass es gelingt, auch ohne Urteil des Bundesverfassungsgerichts zeitnah eine vernünftige Regelung umzusetzen, denn die bisherige hat sich deutlich überlebt und ist auch nicht mehr gerecht.
Eine andere Möglichkeit haben wir hier im Landtag erst vor Kurzem debattiert, nämlich die Abschaffung der Abgeltungssteuer. Ich würde mir wünschen, dass auch auf Kapitalerträge wieder der individuelle Steuersatz fällig wird, also der Satz, der auf das Arbeitseinkommen zu zahlen ist, sodass dann umgekehrt weniger Vermögen einer Vermögensbesteuerung unterworfen werden müsste.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nun bin ich ein wenig aus der mir zugedachten Rolle gefallen, da ich mich doch etwas um Sachlichkeit in dieser Debatte bemüht habe. Es würde mich freuen, wenn wir weiter in der Sache debattierten, statt dieses Hohe Hause für derlei Inszenierungen zu nutzen. Diese Politikspielchen bringen weder den Bürgerinnen und Bürgern im Land etwas, noch bringen sie uns einer Lösung näher. Im schlimmsten Fall verhärten auf diese Art und Weise sogar die Fronten. Und für den Fall, dass mein Appell nicht von Erfolg gekrönt sein wird, darf ich uns heute schon Lust machen auf die Diskussion zur Einführung der Vermögensteuer anlässlich eines Antrages im ersten Quartal 2019, eingebracht durch die Fraktion DIE LINKE. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Rösler, werte Kollegin, Sie haben mich nicht enttäuscht mit Ihrer Einbringungsrede. Ich habe grundsätzlich nichts anderes erwartet, als – Überschrift – eine hervorragende Neiddebatte hier vom Zaune zu brechen,
Ich glaube, ich verrate Ihnen kein Geheimnis, wenn ich hier noch mal die Position meiner Fraktion deutlich zum Ausdruck bringe. Wir in der CDU-Fraktion haben zum Thema Vermögensteuer eine grundsätzlich andere Auffassung und daran ändert auch der wiederholte Antrag Ihrer Fraktion nichts. Wir können daher Ihrem Antrag nicht zustimmen, der die Wiederbelebung der Vermögensteuer vorsieht – Sie begründen das ausführlich –, mehr noch, wir lehnen generell, und das steht im Gegensatz zu den meisten anderen Parteien, Steuererhöhungen ab. Dies ist mittlerweile in der Parteienlandschaft ein Alleinstellungsmerkmal der CDU. Auf ihrem letzten Bundesparteitag in Essen hat die CDU, und das möchte ich deutlich zum Ausdruck bringen, dies noch einmal unterstrichen. Ich darf zitieren: „Wir schließen Steuererhöhungen grundsätzlich aus, insbesondere“ auch eine „Verschärfung der Erbschaftsteuer“ und eine „Wiedereinführung der Vermögenssteuer.“ Zitatende.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich werde das sachlich noch etwas untermauern. Die Vermögensteuer war eine Steuer, welche auf das Vermögen, das heißt, auf das bewertbare Eigentum eines Steuerpflichtigen zu entrichten war. Berechnet wurde dies vom Wert des Nettovermögens, das zu einem bestimmten Stichtag vorhanden gewesen ist. Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1995 wurde sie 1996 letztmalig erhoben. Laut Bundesverfassungsgericht war sie nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar. Bereits versteuertes Eigentum, zum Beispiel Grundstücke, würden doppelt besteuert. So viel zur Gerechtigkeit, Frau Rösler.
Wer also eine Vermögensteuer einführen beziehungsweise wiederbeleben will, muss erst einmal die Vermögensverhältnisse aller Menschen in Deutschland ermitteln. Damit wäre jedoch ein immenser bürokratischer Aufwand verbunden, denn die Erfassung und Bewertung der Vermögenswerte ist kompliziert. Dass erst einmal ein Zugriff auf alle Vermögen in Deutschland vorgenommen
Viel wichtiger ist für uns aber: Die Wiedereinführung der Vermögensteuer würde vor allem die Wirtschaft belasten, und das, meine Damen und Herren, zu einem Zeitpunkt, wo aus der Konjunktur der Wirtschaft heraus sowohl im Bund als auch in den Ländern und Gemeinden Steuermehreinnahmen generiert werden. Da ist es zum jetzigen Zeitpunkt ein vollkommen falsches Signal, über die Wiedereinführung der Vermögensteuer zu sprechen. Vielmehr ist es doch jetzt Aufgabe, Investitionshemmnisse zu beseitigen und Investitionsanreize zu schaffen, damit die betrieblichen Vermögen investiert werden, um wissensbasierte Arbeitsplätze zu schaffen, damit wir an Universitäten Drittmittel generieren können. Das ist ein richtiges Signal an diejenigen, die Vermögen haben, dieses zu investieren zum Wohle der Wirtschaft und der Bevölkerung unseres Landes.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Wie genau machen „die Gleichen“ das in der Bundesrepublik genau so und freiwillig?)
Das ist das richtige Signal und nicht, zu besteuern, denn – das ist ein Grundsatz von mir, darüber habe ich auch schon mehrfach gesprochen, meine Damen und Herren, Herr Ritter – Grundlage für gute Steuereinnahmen ist eine gute Wirtschaftspolitik, und mit guten Steuereinnahmen lassen sich auch Sozialleistungen finanzieren.
Darüber hinaus würde die Vermögensteuer nicht nur die sogenannten Reichen – was auch noch zu definieren wäre, wer ist denn reich,
… sondern es würde auch viele Mittelständische treffen. Gerade bei den mittelständischen Unternehmen, und da komme ich noch mal auf die Verteilung zurück, sind etwa 70 Prozent der deutschen Unternehmen in Familienbesitz und circa 90 Prozent gehören zum produzierenden Gewerbe. Auch diese Mittelschicht würde die Wiederbelebung der Vermögensteuer in der Weise treffen, dass sie nicht mehr in der Lage wären zu investieren, ihr Unternehmen voranzuführen. Schon aus diesem Grund, meine Damen und Herren, werden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wertes Präsidium! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wie dereinst Robin Hood macht sich DIE LINKE auf den Weg, den Reichen zu nehmen und den Armen zu geben. Was in dieser mittelalterlichen Ballade besungen wird, ist sozialistische Romantik pur,
Die Vermögensteuer wurde vor 20 Jahren ausgesetzt, und das aus gutem Grund, der Kollege Eifler hat es erwähnt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Steuer für verfassungswidrig erklärt. Grund hierfür war die Ungleichbehandlung von Sach- und Geldvermögen. Bereits der Streit um die Erbschaftsteuer im vergangenen Jahr hat aufgezeigt, wie kompliziert die Bewertung insbesondere von Unternehmen und Immobilien ist. Nun sind Erbschaftsteuerfälle nicht allzu häufig, die Vermögensteuer aber würde der Finanzverwaltung dieses aufwendige und vor allem streitanfällige Prozedere jährlich abfordern.
Vermögen ist nämlich nicht das, um das Sie Reiche und Superreiche beneiden. Diese Klientel macht nur einen geringen Teil unserer Bevölkerung aus. Noch dazu sind es diejenigen Mitbürger, die am ehesten die Flucht ergreifen können. Ja, es gibt nicht nur eine Flucht nach Europa, es gibt auch eine Flucht aus Europa. Das südafrikanische Beratungsunternehmen New World Wealth diagnostizierte für das Jahr 2015 einen sprunghaften Anstieg von millionenschweren Aussiedlern aus Deutschland. Im vergangenen Jahr verließen über 6.000 Millionäre Frankreich. Die Studie führt auch Gründe an. Häufig wird beispielsweise als Grund „Religiöse Spannungen“ genannt. Da wir in Deutschland und Frankreich nur eine Religion haben, die regelmäßig Spannungen erzeugt, brauche ich diese an dieser Stelle nicht näher zu bezeichnen.
Aber zurück zu dem Bevölkerungsanteil, dem Sie mit Ihrem Vorhaben wirklich schaden. Vermögen und Vermögensaufbau dient heute vor allem der Altersvorsorge, egal, ob eine kapitalgedeckte Vorsorge oder „unser Oma ihr klein Häuschen“.
Die Altersvorsorge muss aufgebaut, also erarbeitet werden. Und was in Deutschland erarbeitet wird, wird auch besteuert. Wenn Sie von der LINKEN jetzt daherkommen und das erarbeitete und versteuerte aufgebaute Vermögen nochmals besteuern, offenbart das nur Ihre kurzsichtige Sichtweise gesellschaftspolitischer Herausforderungen.