Protocol of the Session on April 5, 2017

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/416 zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss sowie zur Mitberatung an den Agrarausschuss sowie an den Energieausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und AfD abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/416. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/416 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und einigen Stimmen der Fraktion der AfD sowie Stimmenthaltungen aus der Fraktion der AfD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Schülerbeförderung in Mecklenburg-Vorpommern neu regeln, Drucksache 7/399.

Antrag der Fraktion der AfD Schülerbeförderung in Mecklenburg- Vorpommern neu regeln – Drucksache 7/399 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Dr. Jess.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Fraktionsabgeordnetenkollegen! Liebe Landsleute! Wir hatten uns heute bereits mit einer Änderung des Schulgesetzes auf Initiative der Koalitionsfraktionen befasst. Auch da war das Thema Schülerbeförderung angesprochen worden, aber leider, wie ich es auch da gesagt hatte, nur als Flickschusterei, und dabei bleibe ich auch. Man hat die Ungleichbehandlung der Schüler der kreis

freien Städte Schwerin und Rostock abgeschafft, eine lobenswerte Initiative, aber man hat die Ungleichbehandlung der Schüler insgesamt im Land nicht abgeschafft.

Bei der Anhörung zur Schulgesetzänderung im Bildungsausschuss wurde darüber hinaus von allen Gremien eine große Unzufriedenheit mit der bestehenden Regelung der Schülerbeförderung geäußert. Die Kritik richtete sich vor allem gegen folgende Punkte:

1. die Ungleichbehandlung der Schüler von örtlich zu

ständigen Schulen und Schulen der freien Schulträger, dies benachteiligt Schüler, die die freie Schulwahl nutzen,

2. die Verwendung altersabhängiger Mindestabstände

für eine kostenfreie Schülerbeförderung, wodurch ein hoher Verwaltungsaufwand und eine Intransparenz für Schüler und Eltern entsteht.

Ich gehe davon aus, dass Sie unseren Antrag gelesen haben und deshalb die Begründungen zu den einzelnen Punkten kennen. Deshalb will ich darauf jetzt auch gar nicht weiter eingehen. Ich möchte nur sagen, dass wir als AfD-Fraktion die Neuregelung des Paragrafen 113 Schulgesetz für unabdingbar halten, um eine grundsätzliche Lösung bei der Problematik der Schülerbeförderung herbeizuführen.

Wir haben es als Entschließungsantrag formuliert, weil wir davon ausgehen, dass die Regierung die Umsetzung erst betreiben kann, wenn entsprechende Vorbereitungen getroffen sind, und da mag es auch sein, Frau Oldenburg,

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Falsch! Einfach falsch!)

dass der Entschließungsantrag Schulamt und Kreisverwaltung als zuständige Partner nennt,

(Marc Reinhardt, CDU: Flickschusterei. – Simone Oldenburg, DIE LINKE: Schlimmer!)

und das ist nicht ganz korrekt. Das ist richtig, aber es ist ein Entschließungsantrag,

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Und in dem darf man Fehler machen, genau.)

das heißt, wichtiger als dieser formelle Fehler sind die Inhalte, und wir geben in dem Antrag die Inhalte vor. Die Inhalte besagen, die Sicherstellung der Schülerbeförderung auch zu nicht örtlich zuständigen Schulen sowie zu Schulen freier Träger ist Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Wir sagen, die nachgewiesenen Kosten für diese Schülerbeförderung werden vom Land zu 75 Prozent getragen. Eine hundertprozentige Kostenübernahme halten wir für nicht richtig, denn das verbietet die Notwendigkeit der Kostenbeteiligung des Kostenverursachers. Wer bestellt, muss zumindest an den Kosten beteiligt werden.

Dritter Punkt: Die Fahrzeiten inklusive der Wartezeiten von 60 Minuten pro Fahrt werden als zumutbar für die Schüler angesehen.

Ein weiterer Punkt: Die Distanzbegrenzung von zwei beziehungsweise vier Kilometern für eine kostenlose

Schülerbeförderung durch die Kommune entfällt zukünftig oder soll entfallen. Es bleibt aber eine Distanzorientierung von circa drei Kilometern für die nächstgelegene Haltestelle des ÖPNV. Damit wird derzeit unrealistischen Ansprüchen, eventuellen unrealistischen Ansprüchen zur Abholung der Kinder aus dem jeweiligen Heimatdorf entgegengewirkt.

Weiterer Punkt: Es werden Jahresschülertickets in drei Leistungskategorien vorgeschlagen, die jeweils mit unterschiedlicher Kostenbeteiligung einhergehen sollen. Das Schülerticket 1 deckt den Weg von der nächstgelegenen Haltestelle des ÖPNV zur Schule ab. Schülertickets 2 und 1 sollen kostenlos sein. Schülerticket 2 soll den Transport innerhalb eines Landkreises komplett mit Kostenbeteiligung abdecken und das Schülerticket 3 soll den Transport innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern insgesamt abdecken, auch wiederum mit einer höheren Kostenbeteiligung.

Die Kostenbeteiligung halten wir aus Gerechtigkeitsgründen für erforderlich, denn nicht alle Schüler benötigen wirklich ein M-V-Ticket, welches unweigerlich mit Kostenbeteiligung verbunden sein wird. Deshalb halten wir eine abgestufte Variante für besser und für praktikabel. Gerade in ländlichen Bereichen mit schlechter ÖPNVInfrastruktur sind zum Beispiel Freizeitaktivitäten über den ÖPNV kaum realisierbar. Häufig bieten die Schulen entsprechende Aktivitäten und Freizeitangebote an, sodass zusätzliche Transporte entfallen. Die Nutznießer eines umfassenden, eventuell geforderten kostenlosen M-V-Schülertickets wären also vor allem nur jene Schüler, die in Regionen mit guter Infrastruktur wohnen.

Die Koalitionsparteien haben darauf verwiesen, dass es sich bei der heute bereits verabschiedeten Änderung des Schulgesetzes nur um eine kleine Schulgesetznovelle handelte. Die AfD-Fraktion bedauert, dass man nicht gleich Nägel mit Köpfen macht, wenn man ein Gesetz schon einmal anfasst. Die Koalitionsparteien verweisen auf die unbestimmte große Schulgesetznovelle in zwei Jahren. Es ist aber beim besten Willen nicht einzusehen, dass wir nicht schon in der nächsten Haushaltsplanung zum Doppelhaushalt 2018/2019 die Beseitigung der Unzulänglichkeiten bei der Schülerbeförderung berücksichtigen. Jetzt wäre der richtige Zeitpunkt, um die Kostenauswirkungen einer großen Novelle der Schülerbeförderung zu kalkulieren und in den Doppelhaushalt einzustellen. Lassen Sie die vielen betroffenen Schüler nicht zwei weitere Jahre im sprichwörtlichen Regen stehen! Ich bitte, dies noch mal zu überdenken. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort erhält für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Schulte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es ist unzulässig, hier englisch zu reden, sonst müsste man jetzt sagen: „Rebel Without a Cause“. Der Film mit James Dean ist in Deutschland vielleicht bekannter unter dem Namen „Denn sie wissen nicht, was sie tun“.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ja.)

Das ist etwas, das Erste, was mir durch den Kopf gegangen ist, als ich diesen Antrag der Fraktion der AfD gelesen habe.

Nun hat man im ersten Moment die Überlegung, es betrifft das Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern, das ist etwas im Bildungsbereich, aber wenn man sich den Antrag genauer anguckt, geht es ja im weitesten Sinne eigentlich um die Frage von Verkehr und Schülerbeförderung. Deswegen hat heute Morgen der Kollege Butzki auch zu Recht erklärt, dass er als bildungspolitischer Sprecher sich dazu nicht äußern würde, sondern ich als verkehrspolitischer Sprecher, nicht als Parlamentarischer Geschäftsführer, Herr Kollege Renz.

Meine sehr geehrten Kollegen von der AfD, ich will das einfach mal an zwei, drei Punkten deutlich machen, dass dieser Antrag vielleicht sogar gut gemeint ist –

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Nein, nein!)

dazu will ich gar nicht mal was sagen, das macht Frau Kollegin Oldenburg dann gleich –, aber er ist einfach nur daneben.

Also ich nehme mal den Punkt 1, den Sie angesprochen haben mit den Zielstellungen, die Sie formuliert haben. Da soll sichergestellt werden, dass die Schülerbeförderung zu Schulen sowohl in kommunaler als auch in freier Trägerschaft Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung ist.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Genau.)

Ja, aber wo sind wir denn hier in Mecklenburg-Vorpom- mern? Das haben wir doch schon, also nicht der kommunalen Selbstverwaltung in dem Sinne, dass es die Aufgabe der Kommunen ist, aber der ÖPNV – also der sonstige ÖPNV mit Bussen und Straßenbahnen, da muss man ja genau sein – ist Aufgabe der kommunalen Träger, nämlich der Landkreise beziehungsweise der beiden kreisfreien Städte.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Aber die sollen das jetzt in die Gemeinden geben. – Birgit Hesse, SPD: Richtige Feststellung.)

Und dann ist es natürlich so, Frau Kollegin Oldenburg, auf die Idee wäre ich jetzt nicht gekommen, dass Sie das auf die Kommunen runterbrechen wollen.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ja, genau, doch!)

Also da muss ich mich natürlich erst recht wundern angesichts der Größe der Kommunen in diesem Land. Die sind nicht alle so groß wie meine Heimatstadt Rostock,

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Oder wie mein Gägelow.)

auch nicht so groß wie Schwerin, ich wollte es gerade sagen, oder Parchim, selbst da wird es wahrscheinlich schon schwierig werden. Wir haben eine Vielzahl von Kommunen, die haben ein paar Hundert Einwohner.

(Andreas Butzki, SPD: Noch kleiner.)

Ich stelle mir das mal gerade vor, wie die das sicherstellen wollen. Gut, noch kleinere soll es auch geben, aber ich wollte jetzt nicht gleich unter die Decke gehen. Und deswegen, sehr geehrte Kollegin und Kollegen von der AfD, ist das einfach nur ein Schuss in den Himmel gewesen.

Ich bleibe mal bei dem zweiten Punkt. In Ziffer 2 wollen Sie, dass 75 Prozent der Kosten für die Schülerbeförderung durch das Land finanziert werden sollen. Da wird sich der eine oder andere Landkreis vielleicht sogar freuen. Aber jetzt sage ich, wir haben heute Morgen das Schulgesetz auf der Tagesordnung gehabt und da geht es unter anderem – Sie haben das ja zu Recht angesprochen – um die Frage des Schülerverkehrs auch in den kreisfreien Städten. Diese kriegen, wenn ich das richtig sehe, aufgrund des Konnexitätsprinzips jetzt 100 Prozent erstattet.

(Dr. Gunter Jess, AfD: Ja, das finde ich ungerecht.)

Tja, dann nehmen wir denen also das Geld wieder weg. Ich glaube nicht, dass das mit besonderer Begeisterung in den betreffenden Kommunen – und das ist ja auch ein nicht unerheblicher Teil der Bevölkerung dieses Landes – wahrgenommen wird.