Protocol of the Session on April 5, 2017

(Rainer Albrecht, SPD: Das werden wir schritt- weise umsetzen, das haben wir versprochen.)

damit auch das in Zukunft für die Familien in diesem Land kostenfrei wird.

(Beifall Tilo Gundlack, SPD: War es das jetzt?)

Na einen habe ich hier noch.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)

Einen habe ich noch.

(allgemeine Unruhe)

Sehen Sie es mir nach, es war die erste Aussprache.

Deshalb bin ich nach wie vor davon überzeugt, dass der vorliegende Gesetzentwurf die Attraktivität des Erzieherberufes steigert und wir der zukünftigen Fachkräftesituation gerecht werden. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/412 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und CDU – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalprüfungsgesetzes, Drucksache 7/413.

Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalprüfungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 7/413 –

Das Wort zur Einbringung hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Gundlack.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Koalitionsfraktionen legen dem Landtag einen Gesetzentwurf zur Beratung vor. Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Kommunalprüfungsgesetzes ist in den einreichenden Fraktionen bereits intensiv vorbesprochen worden. Mit dem Gesetzentwurf setzen wir in einem ersten Schritt die Ziffer 13 aus dem Koalitionsvertrag 2016 bis 2021 zwischen CDU und SPD um. Ich darf die Ziffer 13 noch einmal zitieren, ich beginne: „Die Koalitionspartner werden die Prüfungskompetenz des Landesrechnungshofes im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten so erweitern, dass alle Empfänger öffentlicher Gelder geprüft werden können.“ Zitatende.

Meine Damen und Herren, die politische Zielsetzung des Gesetzentwurfes ist völlig klar. Dem Landesrechnungshof wird mit der Änderung des Kommunalprüfungsgesetzes das Recht eingeräumt, die Prüfungsrechte der kommunalen Körperschaften gegenüber Dritten im Zusammenhang mit dem SGB VIII, SGB IX und XII im gleichen Umfang an deren Stelle wahrzunehmen. Die Prüfungsrechte der kommunalen Körperschaften, hier zum Beispiel in ihrer Funktion als Jugendhilfe- oder Sozialhilfeträger und Vertragspartei, bleiben daneben bestehen. Es geht also darum, dem Landesrechnungshof parallele Prüfungsrechte bei den Wohlfahrtsverbänden einzuräumen. Das neue Instrument der kooperativen Fachaufsichtstätigkeit der obersten Landessozialbehörde gemäß Paragraf 13 fortfolgende im Ausführungsgesetz SGB XII Mecklenburg-Vorpommern wird durch das neue Prüfungsrecht des Landesrechnungshofes ergänzt.

Beide Behörden verfolgen zukünftig den gleichen Ansatz: bessere Transparenz und bessere Steuerung. Die kooperative Fachaufsicht unterstützt die Kommunen präventiv, zum Beispiel mit der Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Landkreisen, die für die Leistungsverhandlungen verantwortlich sind. Der Landesrechnungshof prüft im Nachhinein, ob die Vereinbarungen entsprechend auch umgesetzt worden sind. Es war uns auch wichtig, dass Gemeinden unter 20.000 Einwohnern nunmehr einen hauptamtlich bestellten Rechnungsprüfer einstellen können, um ihrem Prüfungsauftrag besser gerecht zu werden.

Die unter „C“ vorgeschlagenen Alternativen werden wir im parlamentarischen Verfahren prüfen, sie werden Bestandteil der öffentlichen Anhörung sein. Zum einen, um Doppelstrukturen der Prüfbehörden zu vermeiden, wäre eine landeseinheitliche Prüfbehörde denkbar, in die die kommunalen Prüfbehörden eingegliedert werden. Diese Aufgabe könnte dem Landesrechnungshof übertragen werden – als Beispiel darf ich hierfür die Bundesländer Sachsen, Thüringen, Hessen und Niedersachsen nennen –, und selbst im Finanzausschuss haben wir darüber in der letzten Legislaturperiode und auch in dieser bereits diskutiert, auch intensiv diskutiert und dies angeschnitten. Und zweitens ist die Erweiterung der Prüfungskompetenz des Landesrechnungshofes auf alle Empfänger öffentlicher Gelder auszuweiten. Da dies ein weites Feld ist, müssen insbesondere die rechtlichen Hürden genau in den Fokus genommen werden.

Meine Damen und Herren, wie Sie sehen, erheben wir als einbringende Fraktion heute noch nicht den An

spruch, dass mit dem Gesetzentwurf bereits alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Wir erhoffen uns einen sachlichen und konstruktiven Dialog im parlamentarischen Verfahren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerne wird ja auch behauptet, dass unser Vorhaben auf wackeligen Beinen steht. Hintergrund für solche Äußerungen soll angeblich das Personalkonzept des Landes sein. Dies ist mitnichten so. Es ist uns nämlich schon klar, dass eine neue Aufgabe auch mehr Personal beim Landesrechnungshof erfordert. Wir haben uns aber entschieden, im Gesetzentwurf noch keine konkrete Stellenzahl zu benennen.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Das ist schlecht.)

Das ist nicht schlecht. Das ist gut, Herr Kollege Koplin. Darüber können wir im Rahmen der Haushaltsberatung konkrete Beschlüsse fassen.

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Was ist daran gut?)

Was daran gut ist? Dass man darüber diskutieren kann. Wenn Sie das nicht wollen, dann müssen Sie es nicht tun. Wir wollen das zumindest.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Jaja. – Zuruf von Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, wir möchten den Gesetzentwurf mit den Beteiligten breit diskutieren und für hohe Akzeptanz werben. Die angedachten Prüfungen sind für uns alles andere als Misstrauen. Ich empfinde diese eingebrachten Vorschläge als Stärkung und Unterstützung der Empfänger öffentlicher Gelder. Es geht schließlich hierbei nicht darum, Leistungen zu kritisieren oder zu streichen, vielmehr geht es darum, genau hinzusehen und zu ermitteln, ob die eingesetzten Gelder optimal bei den Betroffenen selbst ankommen. Wir erwarten uns eine bessere Vergleichbarkeit der Leistungserbringer, um zu den besten Lösungen im ganzen Land zu kommen. Die SPD-Fraktion hat intensiv an diesem Gesetzentwurf gearbeitet und es gab bereits bei der Erarbeitung eine spannende Diskussion, wie ich eingangs schon sagte.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, durch Prüfungen soll zukünftig mehr Transparenz hergestellt werden. Dies ist schon notwendig, weil wir einfach damit rechnen müssen, dass die Kosten – allein wegen demografischer Faktoren – weiter steigen werden. Wir wissen auch, dass unser gemeinsames Ziel nicht ohne Widerstand hingenommen wird. Dies zeigen gerade Erfahrungen auch in anderen Bundesländern. Zu nennen ist hierbei unser Nachbarland Schleswig-Holstein, hier nahm die Gesetzesgestaltung mehr als drei Jahre in Anspruch.

Meine Damen und Herren, wie soll es nun weitergehen? Der Ältestenrat hat sich darauf verständigt, diesen Gesetzentwurf in folgende Ausschüsse zu überweisen: federführend in den Finanzausschuss und mitberatend in den Sozialausschuss, den Innen- und Europaausschuss und in den Rechtsausschuss. Mit einer schon vorsorglich im Finanzausschuss für den 23. Mai 2017 beschlossenen öffentlichen Anhörung und sicherlich vielen einzelnen Gesprächen wird es zu einem breiten Dialog kommen, dessen bin ich mir zu 100 Prozent sicher. Ich werde jetzt schon in der Öffentlichkeit darauf angesprochen und auch auf die Konsequenzen, die daraus entstehen können.

Aber eines, meine Damen und Herren, eint uns bei diesem Vorhaben: Alle, ich betone noch mal, alle im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern vertretenen Fraktionen wollen dem Landesrechnungshof die Prüfungsrechte geben, nur mag die Ausgestaltung und Tragweite unterschiedlich sein. Die SPD-CDU-Koalition hat diese Prüfungsrechte unter Ziffer 13 im Koalitionsvertrag für die 7. Legislaturperiode verankert, DIE LINKE hat dies in einer Landtagsausschussdrucksache unter 7/77 deutlich gemacht und die AfD hat es zumindest im Landtagswahlprogramm stehen.

Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion ist davon überzeugt, dass eine neue Prüfstruktur mit neuen Rechten in einem gemeinsamen, partnerschaftlichen Dialog und mit einem gemeinsamen Verantwortungsbewusstsein aller Beteiligten gelingen kann. Auf die Aussprache bin ich schon mal gespannt. Lassen Sie uns gemeinsam miteinander beginnen und den Weg zu mehr Transparenz gehen! Bitte stimmen Sie auch dem Antrag auf Überweisung in die Fachausschüsse zu! – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort erhält zunächst der Finanzminister des Landes Herr Brodkorb.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann mich noch sehr gut an die kurze Amtszeit als Fraktionsvorsitzender der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern erinnern, das war eine ehrenvolle und spannende Zeit.

(Heiterkeit bei Thomas Krüger, SPD: Eine ehrenvolle Aufgabe, Herr Minister. – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

In diese Zeit fiel unter anderem auch ein Gespräch mit dem Fraktionsvorsitzenden der AfD. In diesem Gespräch habe ich dafür geworben, darüber nachzudenken, ob es nicht sinnvoll sein könnte, anstatt möglicherweise Untersuchungsausschüsse einzusetzen, gemeinsam daran zu arbeiten, die Voraussetzungen herzustellen, die in diesem Lande erforderlich sind, um etwaige Fehlverwendungen öffentlicher Mittel auch im Bereich des Sozialen auszuschließen oder zu unterbinden. Ich habe dies unter anderem vor dem Hintergrund getan, weil ein solcher Untersuchungsausschuss, mit dem wir ja jetzt zu tun haben, viele Millionen Euro kostet und man sich dann auch immer die Frage stellen muss, ob diese vielen Millionen, die man ausgibt, im Verhältnis zu dem Ergebnis stehen, das ein solcher Ausschuss mutmaßlich haben könnte, denn am Ende – das werden Sie mir vielleicht nachsehen – wird ein solcher Ausschuss wahrscheinlich doch zum Ergebnis haben, dass man das eine oder andere Gesetz ändern und Kontrollen verschärfen müsste.

Insofern, meine sehr verehrten Damen und Herren, will ich aus meiner Sicht sagen, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass der von mir eben erwähnte Untersuchungsausschuss noch viel weitreichendere Ergebnisse haben kann als das, was uns jetzt als Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen vorliegt, nämlich ein Gesetzentwurf, der

einen ersten Schritt macht, den Rechnungshof in seinen Prüfungskompetenzen zu stärken und eben jene Dinge zu korrigieren, die möglicherweise an der einen oder anderen Stelle zur Fehlverwendung öffentlicher Mittel geführt haben. Denn dass das in allen öffentlichen Bereichen inakzeptabel ist, ich glaube, darüber gibt es hier im Hause keinen Streit.

Insofern begrüße ich außerordentlich diesen Gesetzentwurf, der erste Maßnahmen vorschlägt und der noch Alternativen enthält. Ich habe diesen Gesetzentwurf so verstanden, dass er, was die Optionen angeht, auch sehr offen ausgestaltet ist, dass es jetzt erst mal ein Auftrag zur Debatte ist. Ich kann mich entsinnen, Herr Koplin hat im Finanzausschuss die Fährte aufgenommen zu der Frage, ob man die Prüfungskompetenzen des Rechnungshofes nicht noch weitaus größer und umfassender gestalten könnte. Auch dies ist unter den Alternativen in diesem Gesetzeswerk benannt. Deswegen darf ich Ihnen sagen, ich finde diesen Gesetzentwurf gut. Ich finde auch gut, dass er so früh gekommen ist, obwohl der Untersuchungsausschuss mit seiner Arbeit noch nicht einmal richtig begonnen hat. Aber diese Diskrepanz aufzuklären, ist ja nicht meine Aufgabe.

Ich darf Ihnen seitens der Landesregierung – jedenfalls, was das Finanzministerium angeht, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete – jedwede fachliche Unterstützung zusagen, um gegebenenfalls auch dabei behilflich zu sein, diesen Gesetzentwurf zum besten Gesetzentwurf der Welt zu machen,

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Torsten Renz, CDU: Dann muss ich jetzt aber noch mal genau reingucken.)

denn ich bin mir sicher, dass uns dies am Ende gemeinsam auch gelingen wird. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Torsten Koplin, DIE LINKE: Bescheidenheit zeichnet Sie aus.)

Vielen Dank, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Dr. Jess.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Landsleute! Uns liegt der Gesetzesentwurf der Koalitionsparteien vor, in dem vier Paragrafen teilweise verändert oder aufgehoben werden sollen. Eine der wesentlichen vorgeschlagenen Veränderungen, wie wir auch schon eben gehört haben, betrifft die Ausweitung der Prüfungsrechte des Landesrechnungshofes, auch auf Bereiche, die bisher gesetzlich nur den kommunalen Trägern und deren Prüfungsinstitutionen, also den örtlichen Rechnungsprüfungsämtern, zustanden.

Grundsätzlich kann man der Zielstellung, Transparenz bei der Verwendung der öffentlichen Mittel zu erreichen, nur zustimmen, aber als oppositionelle Fraktion fragen wir natürlich auch, was ist die Ursache für diese angestrebte Gesetzesänderung, denn die angebliche Problembeschreibung im Gesetzesentwurf gibt vier Punkte an, die eigentlich keine Problembeschreibung sind, sondern eine

Beschreibung der politischen oder rechtlichen Situation. Darauf einzugehen, kann ich mir hier jetzt sparen.

Lediglich in zwei aufgeführten Punkten könnte man eine echte Problembeschreibung erkennen. Dies betrifft die folgenden Aussagen: Bei landesweit agierenden Leistungserbringern, zum Beispiel Kindertagesförderung oder Jugendförderung, können die regional zuständigen Sozialhilfeträger bei Prüfungen kaum regional übergreifende Mängelsituationen erkennen. Der zweite Punkt ist: Kleinere Gemeinden, das sind in der Regel die mit unter 20.000 Einwohnern, können den Prüfungsaufwand aus Kostengründen nicht fachgerecht bewerkstelligen.