Protocol of the Session on July 1, 2015

(Stefan Köster, NPD: Die mal wieder nicht funktioniert.)

Ich erinnere daran, weil Herr Koplin auch sagte, er wünscht sich eine politische Entscheidung.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Wir auch.)

Ja, dann erinnere ich an die ambulanten Pflegedienstleistungen, wo es auch um eine politische Entscheidung damals ging. Und wer hat sich für eine politische Entscheidung eingesetzt? Die Koalitionsfraktionen, SPD und CDU. Die LINKEN haben nicht zugestimmt, wenn Sie sich daran erinnern. Heute fordern Sie eine politische Entscheidung. Aber man kann es ja immer so drehen, wie man gern möchte.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Sie machen das auch gerade. Merken Sie das? Sie machen das auch gerade.)

Und ich sage Ihnen,

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

das war auch Anliegen von Bundesgesundheitsminister Gröhe,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das haben Sie gemerkt, ne, dass Sie eben dasselbe gemacht haben?!)

gerade mit dem Sicherstellungszuschlag, der im vergangenen Jahr im Bundesgesetz beschlossen worden ist. Dieser sollte, wie ich schon sagte, eigentlich die geringen Geburten abfangen. Im Gegenzug sollten sich die Hebammen verpflichten, bestimmte Qualitätsanforderungen zu erfüllen. Dieses ist aber ins Stocken geraten, und zwar aus Sicht der Krankenkassen wurden da Forderungen aufgemacht, die die Hebammen nicht mittragen können.

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vor allem in der Frage, wann Mütter einen Arzt hinzuziehen müssen, sind die Verbände zerstritten. Ich zitiere aus einem Artikel der „Süddeutschen Zeitung“: „Anders als vom Gesetzgeber vorgesehen“ – haben Sie richtig zugehört, Herr Ritter? –, „Anders als vom Gesetzgeber vorgesehen, müssen die betroffenen Hebammen von diesem Tag an die höheren Prämien also bis auf Weiteres alleine zahlen“. Und das ist der Knackpunkt. Das hat mit dem Gesetz überhaupt nichts zu tun. Das ist zwischen den beiden ausgehandelt.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber sich damit zufriedengeben, geht doch auch nicht.)

Und wenn man weiß, dass es da nur um Überschreitung, dass es um ein Kriterium der Geburtstermine geht und 30 Prozent der Geburten über den Geburtstermin hinausgehen, dann kann man sagen, fast alle Geburten würden schon unter diesen Fakt fallen

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber wer legt das denn fest?)

und damit würde der Sicherstellungszuschlag nicht gezahlt werden.

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und das ist der Knackpunkt.

Aber ich sage noch mal weitere Punkte, die vom Bundesgesundheitsminister auch in Erwägung gezogen werden. Zudem werden zum Beispiel beim Versorgungsstärkungsgesetz, welches am 11. Juli 2015 verabschiedet wurde, folgende Maßnahmen eingeleitet: Kranken- und Pflegekassen sollen künftig auf Regressforderungen gegenüber freiberuflichen Hebammen verzichten. Das kann dazu beitragen, die Versicherungsprämien lang- fristig zu stabilisieren und den Versicherungsmarkt zu beleben,

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Beleben, ja.)

und hilft damit, eine flächendeckende Versorgung mit Hebammenhilfen dauerhaft sicherzustellen.

Ein weiterer Punkt, damit werden Eltern und Mütter Hebammenleistungen längere Zeit nutzen können, so hält das Präventionsgesetz eine Erweiterung der Hebammenleistungen vor, Paragraf 24d.

Natürlich sind all diese Schritte noch nicht zufriedenstellend, aber Sie können sagen, wir sind auf dem richtigen Weg. Und das hat mein Fraktionsvorsitzender in diesem Gespräch mit dem Bundesgesundheitsminister angesprochen und auch erreicht. Insofern kann man nicht sagen, der Fraktionsvorsitzende hat sich an sein Versprechen nicht gehalten.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Ich bin der Auffassung, dass beide Vertragspartner, die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Hebammenverbände, wieder an den Verhandlungstisch zurückkehren sollten. Und das sollte unser Signal von heute hier sein aus dieser Veranstaltung vom Landtag, dass man sagt, die beiden sollen sich wieder an den Verhandlungstisch setzen und vielleicht über die einen oder anderen Kriterien nachdenken und da einen Kompromiss auswählen, denn auch wenn die Schlichtungsstelle angerufen worden ist, wir wissen, wie lange so ein Schlichtungsverfahren gehen kann, zeitlich gesehen – Wochen, sogar Monate. Die Leidtragenden sind die Hebammen, die ab heute einen höheren Versicherungsbeitrag zahlen müssen, und der ist nicht gering. Ich sagte die Zahl: 6.274 Euro!

Insofern, glaube ich, sollte das Signal heute sein, da sollten wir uns einig sein, dass wir auffordern – und das ist die politische Aufforderung, die wir machen können –, beide Verhandlungspartner an den Tisch zurück, vernünftige Kriterien festlegen, die auch erfüllbar sind, und nicht den einen in die Ecke drängen, sodass er gar keinen Verhandlungsspielraum mehr hat. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Köster von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im August 2012 und im März 2014 gab es bereits sogenannte interfraktionelle Anträge der Superdemokraten mit dem Ziel, den Fortbestand des Berufes der Hebamme zu sichern. Im März 2014 hat beispielsweise Ministerin Hesse dem Landtag versichert, dass sie sich weiterhin für bessere Rahmenbedingungen für die Hebammen auf Bundesebene einsetzen werde. Und auch der CDU-Fraktionsvorsitzende Kokert setzte dieser Aussage im März 2014 noch einen drauf. Er fand damals, Zitat: „hier ist es höchste Zeit, dass wir als Politik eingreifen und denjenigen dabei helfen müssen, die dafür verantwortlich sind, dass unsere Kinder, die wir alle haben wollen, vernünftig und gesund zur Welt kommen. Und dafür – das kann ich Ihnen jedenfalls zusagen – wird sich die CDU-Fraktion weiter einsetzen. Das werde ich in aller Deutlichkeit auch nächste Woche im Gespräch mit dem Gesundheitsminister so sagen.“ Zitatende.

Wie wir gerade gehört haben, hat sich die Situation in den letzten 15 Monaten für die Hebammen überhaupt nicht zum Besseren gewendet. Vielmehr wird die Lage für sie immer bedrohlicher. Und auch die Landesregierung hat auf ganzer Linie versagt.

Auch wenn sich das Ministerium der Kontrolle durch die NPD-Fraktion entziehen will, aber peinlicher, wie sie im Falle der Beantwortung einer Kleinen Anfrage von mir zur Situation der Hebammen aus dem Februar 2015 agiert hat, kann man sich schon gar nicht mehr anstellen. Offenbar haben die Verantwortlichen im Ministerium vergessen, dass die Beantwortung durch das Ministerium und somit das Versagen öffentlich einsehbar ist.

Auf die Frage: „Wie stellt sich aus Sicht der Landesregierung die berufliche und finanzielle Situation von Hebammen in Mecklenburg-Vorpommern dar?“, antwortete die Landesregierung, Zitat: „Der Landesregierung liegen keine Gutachten über die berufliche und finanzielle Situation von Hebammen in Mecklenburg-Vorpommern vor.“ Zitatende. Auf die Frage: „Wie bewertet die Landesregierung die rapide Abnahme des Angebots der Hausgeburtshilfe in Mecklenburg-Vorpommern?“, folgte die Antwort, Zitat: „Aus der jährlich vom Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales erhobenen Statistik geht hervor, dass die Anzahl der in Krankenhäusern angestellten Hebammen ebenso gestiegen ist wie die Anzahl der Hebammen in freier Niederlassung. Die Anzahl der Hausgeburten ist von 143 im Jahr 2005 auf 203 im Jahr 2013 angestiegen. Insofern kann nicht von einem rapiden Rückgang des Angebotes an Hausgeburtshilfe ausgegangen werden.“ Zitatende. Auch in den weiteren Antworten glänzt die Landesregierung in der Öffentlichkeit durch Unwissenheit.

Frau Hesse, Sie sollten dringend einmal Ihre Öffentlichkeitsarbeit überdenken und dem Land derartige Peinlichkeiten ersparen.

Was ist aber die Schlussfolgerung aus den zurückliegenden Beschlüssen hier im Landtag und somit auch für den vorliegenden Antrag? Entweder werden Sie von Ihrer Bundesregierung und Ihren Bundestagsparteien in keiner Weise ernst genommen oder wir haben es bei Ihren Anträgen und Ihren Redebeiträgen mit Quacksalberei in höchster Form zu tun, ganz nach dem Motto: Wen interessiert mein Geschwätz von gestern?! Zumindest haben Sie wieder einmal deutlich bewiesen, dass Sie in der Republik außerstande sind, politische Entscheidungen zu veranlassen, die zum Beispiel die Lage von Hebammen

zu verbessern geeignet erscheinen. Sie und Ihresgleichen sind absolut handlungsunfähig.

Im Zusammenhang mit der Geburtshilfe muss man sich zusätzlich Ihre Forderung hinsichtlich der Wahlfreiheit für die werdenden Mütter betrachten, die frei entscheiden sollen, wo und mit welcher Betreuung ihr Kind zur Welt kommt. Hierfür sollen flächendeckend und wohnortnah vorhandene Strukturen der Geburtshilfe vorhanden sein. Sie haben wohl vergessen, dass es Ihre Politik zu verantworten hat, dass sich die Krankenhausversorgung hier im Land immer mehr auf die Mittel- und Oberzentren konzentriert und gerade Bewohner im ländlichen Raum immer größere Wege zurücklegen müssen.

Zusammengefasst kann ich Ihnen gern bestätigen, dass Ihr Antrag ein Allerlei von durchaus wesentlichen Forderungen beinhaltet, Sie aber gar nicht mehr willens und/oder in der Lage sind, die katastrophale Situation für die Beschäftigten in der Geburtshilfe verbessern zu können.

Erst gestern berichtete der „Tagesspiegel“ darüber, warum viele Hebammen ihre Tätigkeit ganz oder teilweise einstellen. Seit dem heutigen Tage sind die Beiträge für die Haftpflichtversicherung für Geburtshelfer erneut um 23 Prozent angestiegen. Nun sind jährlich 6.274 Euro aufzubringen. Aus diesen Gründen bieten viele Hebammen keine Geburtshilfe, sondern lediglich nur noch die Vor- und Nachsorge an. Und zum Vergleich: Im Jahre 2003 betrug der Jahresbeitrag noch 500 Euro.

Die Politik hat aus Sicht der NPD-Fraktion die Pflicht, den Hebammen eine existenzsichernde Berufsausübung sicherzustellen. Viel zu lange schon wurde nur geredet. Handeln Sie doch endlich einmal, beispielsweise durch eine Haftungsbeschränkung oder durch eine staatliche Garantie! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat nun die Abgeordnete und Vizepräsidentin des Landtages Frau Gajek. Bitte.

Danke, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bis eben habe ich noch oben gesessen und konnte dann bei bestimmten Punkten keinen Beifall klatschen, habe aber sehr wohl gerade die Rede meines Kollegen Herrn Barlen hören können. Wir haben eben gehört, dass schon zwei Anträge davor eingebracht wurden, und ich denke, da sind wir gerade als Bündnisgrüne immer wieder dabei. Viele wissen, dass wir hier seit zwei Jahren die Ausstellung „Das erste Gesicht“ haben und immer versuchen, die Forderungen umzusetzen.

Ich möchte jetzt auf einzelne Punkte eingehen, weil ich denke, da ist in manchen Bereichen möglicherweise eine Schieflage der Argumentation, und ich denke, es gibt einfach wieder ein Zusammenspiel von Bundesebene, Landesebene, kommunaler Ebene, wo man das noch mal ganz konkret betrachten muss.

Ich möchte aber zum Anfang auf eine Sache kommen, denn ich höre immer wieder von Qualität, Qualitätssicherung. Als Allererstes bekommen wir Frauen die Kinder. Und es heißt nicht umsonst, mein Bauch gehört mir. Ich denke, warum wir hier heute stehen, ist auch ein Recht

für Frauen auf Selbstbestimmung, nämlich Selbstbestimmung des Geburtsortes. Und ich habe es persönlich satt, dass andere über uns bestimmen wollen, wie wir gebären, wo wir gebären und wann wir gebären.

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

Wir haben in Deutschland die fünfte Petition seit vier Jahren. Ich erinnere mich, im vergangenen Jahr gab es eine von Sabine Schmuck. Da war ich im Petitionsausschuss des Bundestages und sie hat das Gutachten ausgewertet. Und sie hat damals schon gesagt, dass es natürlich Versorgungsengpässe gibt, nämlich in der ländlichen Region. Sie sind spezifiziert worden, ob das jetzt für Mecklenburg-Vorpommern ist, vielleicht in der Eifel, in Niedersachsen oder in Schleswig-Holstein, wo es jetzt schon Boardinghäuser gibt. Aber sie hat damals gesagt, es gibt Entfernungen von bis zu 80 Kilometern.

Und wenn Sie jetzt auf das Land gucken, auf Mecklenburg-Vorpommern, dann haben wir natürlich die frei beruflichen Hebammen, die Zahl ist genannt worden, mit 240. Es sind auch andere Zahlen im Gespräch. Davon sind aber offensichtlich nur noch 7 oder 8 überhaupt in dem Prozess der Geburtshilfe tätig. Es waren aber noch 2009 34. Ich finde, die Diskussion muss dann, wenn wir über die Geburtshilfe reden, doch ein bisschen differenzierter sein. Wenn wir die 240 Frauen haben, die Hebammen sind, übrigens kann eine Geburt ohne eine Hebamme nicht stattfinden, um einfach mal den Stellenwert der Hebamme in dem Prozess zu betrachten, ist doch die Frage: Wie kommt eine werdende Mutter, beispielsweise eine Jungunternehmerin aus Glaisin, zu ihrer Hebamme?

Wie wir wissen, hat Ludwigslust keine Geburtsstation mehr und in Crivitz gibt es keine Beleghebamme mehr mit einem Geburtshaus, was gerade zu DDR-Zeiten und auch in den vergangenen 25 Jahren einen guten Namen hatte. Es ist ein neuer Chefarzt da, die Kaiserschnittrate steigt und dann ist natürlich zu fragen: Inwiefern wird die Geburt zum ökonomischen Faktor und was steckt eigentlich dahinter? Deswegen möchte ich einfach diese Diskussion, die wir hier heute führen, zuerst mal ein Stück weit mehr auf den Menschen, also die Frau, die die Gebärende ist, und zum Zweiten auf das Kind bringen.

Irgendjemand sprach vorhin von Dienstleistung, natürlicher Dienstleistung in dem Bereich. Das war, glaube ich, Julian Barlen. Ich unterstütze ihn bei dem, was er sagt zur Förderung der interventionsarmen, natürlichen Geburt. Aber hallo, worüber reden wir?! Wir reden darüber, Kinder sind uns willkommen, und ich halte gerade das, was in der letzten Zeit passiert, für äußerst gefährlich, diese Ökonomisierung aller Lebensbereiche. Natürlich haben die Versicherungen ihr Spiel. Julian, da muss ich widersprechen, und auch der CDU. Natürlich haben wir die Aufgabe, wenn die Versicherung weiter macht, was sie will, da reinzugrätschen.

Ein zweiter Punkt gerade in den Verhandlungen mit der Versicherung ist doch, es sitzt nur der Deutsche Hebammenverband am Tisch mit der gesetzlichen Krankenkasse. Die Freiberuflichen sind raus. Und wer heute noch glaubt, dass es nur um die außerklinische Geburtshilfe geht, der irrt. Es geht um die Geburtshilfe im Allgemeinen, es geht um die Hebamme in der Klinik, im Geburtshaus, im Krankenhaus und die Freiberuflichen. Ich denke, da haben wir einfach eine Verpflichtung, nicht zuzugucken, sondern deshalb ist dieser dritte Antrag notwendig.