Unter Aktion Nummer 40 heißt es, ich zitiere: „Für die CO2-Emissionen der Fahrzeuge der Landesverwaltung werden bei Fahrzeugneubeschaffung Maximal- und SollCO2-Emissionen nach Segmenten des Kraftfahrtbundesamtes …, ausgenommen Sonderfahrzeuge,“ – Sonderfahrzeuge kommen auch zur Polizei, ja – „jährlich vom Wirtschaftsministerium neu festgelegt mit dem Ziel, die CO2-Emissionen der Fahrzeuge der Landesverwaltung sukzessiv abzusenken.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, Dienstfahrzeuge der Landesverwaltung werden grundsätzlich durch die zentrale Vergabestelle des Landes beschafft, die dem Geschäftsbereich des Innenministeriums zugeordnet ist. Diese Stelle hat die Aufgabe, Lieferungen und Leistungen und somit auch die Fahrzeuge für die Landesverwaltung nach den hierfür geltenden nationalen und europäischen Vergabevorschriften zu beschaffen. Lassen Sie mich deutlich sagen, das geltende Recht ist der einzige Aspekt, der den Rahmen der öffentlichen Ausschreibung von Kraftfahrzeugen bestimmt.
Bereits die Vergabeordnung des Bundes, die auch bei uns im Land Anwendung findet, verlangt bei der Beschaffung von Straßenfahrzeugen, den Energieverbrauch und die Umweltauswirkung als Kriterien angemessen zu berücksichtigen. Im Rahmen von Energieverbrauch und Umweltauswirkungen ist der CO2-Ausstoß aber auch nur ein Aspekt von mehreren. Umweltpolitisch genauso wichtig sind der Stickstoffverbrauch, die Berücksichtigung von Nicht-Methan-Kohlenwasserstoffen und die partikelförmigen Abgasbestandteile.
Wie funktioniert das nun in der Praxis? Im Bereich Kleinwagen und Kompakt- und Mittelklassewagen werden bereits heute nur Fahrzeuge in die Wahl genommen, welche maximal 115 Gramm CO2 je Kilometer beziehungsweise 130 Gramm CO2 je Kilometer ausstoßen. In
diesem Segment erfüllen wir bereits heute bei der Neubeschaffung vollumfänglich die in Ihrem Antrag genannten Grenzwerte.
Und von den oben genannten 2.000 Fahrzeugen sind im Wesentlichen mit Abstand die allermeisten Fahrzeuge dieser Wagenklasse zuzurechnen.
Der Beschaffungsbedarf richtet sich in erster Linie im Land Mecklenburg-Vorpommern nach dem Einsatzzweck. Werden überwiegend Kompaktklassefahrzeuge nachgefragt, so werden diese auch überwiegend ausgeschrieben. Wenn der Einsatzzweck größere Wagen erfordert, werden diese auch unter Berücksichtigung der Kriterien der Vergabeordnung beschafft. Generell gilt, dass bei allen Fahrzeugklassen festgelegt wird, kommen bei annährend gleichem Preis-Leistungs-Verhältnis mehrere Fahrzeuge in die engere Wahl, erhält immer, ich betone, immer das umweltgerechtere Fahrzeug den Zuschlag.
Meine Damen und Herren von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, die Landesregierung und die Landesverwaltung fahren umweltpolitisch bereits im Windschatten der technischen Entwicklung.
Umweltschutz und technischer Fortschritt gehen Hand in Hand. Natürlich trägt hier auch die Politik der EU-Kommission zur Festlegung der Schadstoffgrenzen ihre Früchte, das will ich nicht verhehlen, Zahlen belegen dieses. Einer Studie der Fachhochschule Dortmund zufolge hat sich der durchschnittliche CO2-Ausstoß seit 1998 um circa 15 Prozent reduziert. Das Flensburger Kraftfahrtbundesamt sieht daher die deutsche Benzinerflotte insgesamt im Hinblick auf die CO2-Emissions- entwicklung auf einem guten Kurs.
Heute ist der Treibstoffverbrauch, gerade der Fahrzeuge der Mittel- und Oberklasse, so stark zurückgegangen, dass sie es mit manchem Kleinwagen locker aufnehmen können, der älteren Baujahres ist. Aufgrund der Beschaffungspraxis, insbesondere da ein großer Teil der Fahrzeuge geleast ist, haben wir im Land MecklenburgVorpommern eine relativ junge Kfz-Flotte. Das ist auch gut so. Daran haben wir lange gearbeitet, um da hinzukommen. Daher haben wir natürlich von den technischen Entwicklungen in den zurückliegenden Jahren überproportional profitiert, das ist vollkommen unstrittig.
Sie sehen also, dass die von Ihnen genannten Kriterien bereits heute bei der Beschaffung beachtet werden. Auch im Vergleich mit anderen öffentlichen Fuhrparks können wir uns bei der Beschaffung, sowohl beim Kauf als auch beim Leasing, daher umweltpolitisch gut sehen lassen. Somit besteht kein Bedarf, neue Richtlinien einzuführen, denn es ist alles auf Bundes- und Landesseite geregelt.
Der von mir angesprochene Landtagsbeschluss vom 18. März 2010 ist für die Berücksichtigung umweltpolitischer Aspekte bei einer nachhaltigen Kfz-Beschaffung weiterführender als eine starre Festlegung ausschließlich auf den reinen CO2-Ausstoß. Denn, und da wiederhole ich mich gern, der reine CO2-Ausstoß ist nur ein Umwelt
aspekt und nur ein Kriterium bei der Beschaffung neuer Fahrzeuge, der in der Vergabeordnung aber jetzt bereits vorgesehen ist. Nur diese, auch da wiederhole ich mich gern, nur diese kann die Grenzen des zulässigen Handelns der Beschaffungsstelle des Landes MecklenburgVorpommern und damit auch der Zuständigkeit meines Hauses bestimmen.
Insofern sind wir auf einem guten Weg, genau das umzusetzen, was Sie als Neuerung in Mecklenburg-Vorpom- mern einführen wollen. Sie sind herzlich willkommen, dabei mitzumachen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Bevor ich zu Ihrem Antrag komme, gestatten Sie mir ein kurzes Vorwort.
Ich bin genauso lange im Landtag wie Sie, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, und ich denke, Sie haben bisher versucht, sich große Mühe zu geben, aber manchmal, habe ich den Eindruck, nach dem Ziel und Motto „Bewegung ist alles, das Ziel ist nichts“.
Ich sage es deshalb, weil dies einfach für mich unverständlich ist, obwohl ich immer dachte, na ja, ein bisschen grün, eine grüne Partei im Landtag kann ja nicht schaden. So bin ich zumindest herangegangen.
Ich sehe auch, dass Sie fleißige Abgeordnete haben. Das ist gar kein Thema. Aber dass Sie ein Fazit ziehen nach 100 Tagen Landesregierung, das halte ich schon für makaber und auch für sehr, sehr unter die Gürtellinie gehauen, nicht? Und deshalb sage ich Ihnen: Wer beurteilt denn Ihre 100 Tage, die Sie hier im Landtag waren?
Fragen Sie mal Ihren Fraktionsvorsitzenden! Da sage ich Ihnen meine Antwort und das tue ich nicht gerne, menschlich zumindest nicht. Da sage ich Ihnen: Sie waren bisher ein grüner parlamentarischer Unfall!
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur nachhaltigen Senkung verkehrsbedingter CO2-Emissio- nen im Mittel von 130 Gramm hört sich sehr gut an, dennoch gilt: gut gedacht, aber nicht zu Ende gedacht. Sie wissen genau, das haben Sie ja betont, dass im Ältestenrat genau dieser gleiche Antrag gestellt wurde, und Sie wissen auch, dass es im Ältestenrat des Bundestages
durch Ihre Partei lange diskutiert wurde mit vielen Mitglie- dern anderer Ausschüsse. Und letzten Endes hat man sich auf einen Kompromiss geeinigt und das finde ich auch in Ordnung, denn Sie haben nämlich 120 Gramm pro Kilometer beantragt, jetzt sagen Sie bei uns 130. Prima, können Sie auch gerne tun. Und dann hat man sich geeinigt auf einen Pool der Bundestagsfahrzeuge. Das war ein gutes Mittel, aber in den Bundestag ist es so nicht gelangt, weil Sie nämlich Ihren Antrag damit als beendet betrachtet haben,
und hier bringen Sie ihn erneut ein. Ich habe ja gar nichts dagegen, dass Sie ihn übernehmen oder abschreiben, weil es ja eine gute Sache ist. Das ist doch gar nicht mein Problem. Aber ein Problem ist es, hier darzustellen, als wenn Sie die Farbe Grün hier neu erfinden müssten.
… übersehen Sie einfach, dass die Landesregierung und viele fleißige Mitarbeiter der Verwaltung an diesem Thema 20 Jahre lang arbeiten,
Ich muss natürlich aufpassen, dass ich den Minister hier nicht zehnmal wiederhole. In der Tat ist es so, seitdem die Landesregierung das 2010 hier vorgestellt hat, dieses Aktionsprogramm, sind 115 Gramm als Untergrenze bei Kleinwagen doch ein besseres Angebot als das, was Sie uns hier heute weismachen wollen.
Wir brauchen also gar keinen neuen Antrag zur CO2Senkung bei Fahrzeugen, sondern wir brauchen eine beharrliche Weiterführung einer kontinuierlichen Umweltpolitik, so, wie es im Koalitionsvertrag steht, und nichts anderes.
Und dann vergessen Sie hier noch eins, und da ergänze ich jetzt den Minister: Bei Kraftfahrzeugen sollte auch die Gesamtenergiebilanz nicht unbeachtet bleiben.
Und das ist doch wohl logisch, dass also Fahrzeuge mit geringem Gewicht auch weniger Treibstoffe verbrauchen
und dass damit weniger CO2-Werte dort gemessen werden. Aber was nicht beachtet wird, ist der hohe Einsatz an Energie bei diesem Aluminium, das hergestellt wird. Warum werden Sie denn da nicht tätig?